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   OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04   

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OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04 (https://dejure.org/2004,12015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 LA 943/04 (https://dejure.org/2004,12015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 (https://dejure.org/2004,12015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 86 NBG; § 9 Abs. 5 StVO
    Unfall mit einem Dienstfahrzeug wegen grob fahrlässigen Verhaltens beim Rückwärtsfahren; Unterscheidung der Sorgfaltspflichten im fließenden Verkehr und beim Parken; Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung des Antrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall mit einem Dienstfahrzeug wegen grob fahrlässigen Verhaltens beim Rückwärtsfahren; Unterscheidung der Sorgfaltspflichten im fließenden Verkehr und beim Parken; Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung des Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 329
  • NVwZ-RR 2005, 329 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04
    Hierbei reicht es aus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458(1459) = NdsVBl.

    2000, 244(245) = NVwZ 2000, 1163).

  • KG, 22.11.1982 - 12 U 1819/82

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem Parkhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04
    Allerdings trifft es zu, dass nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden soll, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 12 L 3580/97

    Darlegungserfordernis bei Zulassung der Berufung; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04
    An die Darlegung sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.9.1997 - 12 L 3580/97 -, NdsVBl. 1997, 282; s. auch Schenke, NJW 1997, 81; Bader, DÖV 1997, 442; ders., in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 1999, RdNrn. 27ff. zu § 124 a; Seibert, DVBl. 1997, 932; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 34 zu § 124 a).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04
    Ernstliche Zweifel i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann vor, wenn der Erfolg des Rechtsmittels (mindestens) ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.1.1999 - 12 L 5431/98 - , NdsVBl. 1999, 93; Schoch, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Sept. 2003, RdNrn. 395 g, h zu § 80; Happ, in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, RdNr. 20 zu § 124) .
  • OLG Hamburg, 12.11.1999 - 2 Ss 147/99

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren im Zu- und Ausfahrtbereich einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04
    Allerdings trifft es zu, dass nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden soll, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04
    Insgesamt ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 21.1.2000 - 2 BvR 2125/97 -, DVBl. 407).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78

    Gewichtung der Pflichten; Öffentlicher Parkplatz; Rückwärts-Ausparkender;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 LA 943/04
    Allerdings trifft es zu, dass nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 5.6.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 64, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, RdNr. 51 zu § 9 StVO) die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden soll, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.
  • OVG Sachsen, 29.07.2013 - 2 A 726/11

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Ausparken

    Denn es handelt sich hierbei um einen atypischen Verkehrsvorgang, dem eine erhöhte Gefährlichkeit innewohnt (Senatsurt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris; vgl. NdsOVG, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris; Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VGH BW, Urt. v. 10. April 2012 - 4 S 93/12 -, juris Rn. 21).

    Verursachen aber Größe und Bauart des Fahrzeuges mehr als nur unerhebliche Beschränkungen der Wahrnehmungsmöglichkeiten bei Ausparkvorgängen, ist es grundsätzlich geboten, die Hilfe eines Einweisers in Anspruch zu nehmen oder sich als Fahrer vor Beginn des Ausparkvorganges über die Verhältnisse im Umfeld des Fahrzeugs selbst einen Überblick zu verschaffen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04

    Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit;

    Nach der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 05.06.1978 - 3 Ws (B) 160/78 OwiG -, DAR 1980, 247; KG, Urt. v. 22.11.1982 - 12 U 1819/82 -, VRS 1964, 103; OLG Hamburg, Beschl. v. 12.11.1999 - 2 Ss 147/99 -, DAR 2000, 41) und Literatur (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 9 StVO, RdNr. 51), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Beschl. v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -), soll die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO, die einem Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren besonders hohe Sorgfaltspflichten auferlegt, auf Parkplätzen und in Parkhäusern allerdings nur in eingeschränktem Maße Anwendung finden, weil auf Parkplätzen geringere Geschwindigkeiten gefahren werden und auf diesen Verkehrsflächen in besonderem Maße mit rückwärts ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden muss.

    Es kommt hinzu, dass die Sichtverhältnisse in der Regel eingeschränkt sein werden, was zur Vermeidung von Unfällen ebenfalls durch erhöhte Sorgfaltspflichten oder - im Falle von Sichteinschränkungen, insbesondere beim Vorliegen eines sogenannten toten Winkels - durch die Inanspruchnahme eines Einweisers (vgl. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Aufl. 2000, § 9 RdNr. 70) kompensiert werden muss (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2012 - 4 S 93/12

    Zum Erfordernis eines triftigen Grundes für die Benutzung eines privaten

    Denn das Rückwärtsfahrmanöver stellt einen atypischen Verkehrsvorgang dar, dem wegen der vom Normalbetrieb abweichenden technischen Handhabung des sich rückwärts fortbewegenden Fahrzeugs eine erhöhte Gefährlichkeit anhaftet (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 15.12.2004 - 2 LA 943/04 -, NVwZ-RR 2005, 329 und vom 15.07.2005 - 2 LA 1172/04 - DÖD 2006, 160 sowie Sächsisches OVG, Urteil vom 14.10.2010 - 2 A 445/09 -, Juris).

    Soweit sich der Beklagte für seinen gegenteiligen Standpunkt auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15.12.2004 - 2 LA 943/04 - (NVwZ-RR 2005, 329) beruft, ist (nochmals) darauf hinzuweisen, dass es für die Bewertung einer Fahrlässigkeit als einfach oder grob auf eine Abwägung aller objektiven und subjektiven Umstände im Einzelfall ankommt, so dass eine Anwendung fester Regeln und damit deren "Übertragbarkeit" auf einen anderen Fall weitgehend ausscheiden.

  • VG München, 14.04.2014 - M 21 K 12.4452

    Schadensersatzpflicht des Soldaten gegenüber dem Dienstherrn wegen Beschädigung

    Es kommt hinzu, dass die Sichtverhältnisse in der Regel eingeschränkt sind, was zur Vermeidung von Unfällen ebenfalls durch erhöhte Sorgfaltspflichten kompensiert werden muss (NdsOVG v. 15.07.2005, Az: 2 LA 1172/04, Rn. 7 bei juris; NdsOVG v. 15.12.2004, Az: 2 LA 943/04, Rn. 8 bei juris; VG Würzburg v. 04.12.2012 a.a.O., Rn. 23 bei juris).

    Die Nichtbeachtung dieser Sicherheitsregeln ist in der Regel grob fahrlässig (OVG NRW v. 05.02.1986, Az: 1 A 851/84 = NZWehrR 1986, 170 ff.; VG Stuttgart v. 28.08.2002, Az: 17 K 397/02, Rn. 19 bei juris; VG Köln v. 05.04.2006 a.a.O., Rn. 30 ff. bei juris; VG Würzburg v. 04.12.2012 a.a.O., Rn. 23 bei juris; vgl. auch: VGH Baden-Württemberg v. 21.12.1970, Az. I 846/69; NdsOVG v. 15.12.2004 a.a.O., Rn. 7 ff. bei juris; OLG Karlsruhe v. 24.06.1988, Az. 10 U 216/87; OLG Hamm v. 05.05.1980, Az. 3 U 42/80).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 1 A 25/21

    Zulässige Ablehnung der Terminverlegung wegen fehlender Glaubhaftmachung der

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Mai 2022- 1 A 1636/20 -, juris, Rn. 3 f., und vom 26. September 2016 - 1 A 1662/15 -, juris, Rn. 2 f., sowie Nds. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris, Rn. 3, jeweils m. w. N.; ausführlich etwa Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 186, 194, m. w. N.
  • VG Würzburg, 23.08.2022 - W 1 K 22.584

    Berufssoldat, Schadensersatz, Auffahrunfall bei Rückwärtsfahrt, grobe

    Schon im Allgemeinen treffen bei Rückwärtsfahrten den Fahrzeuglenker besonders hohe Sorgfaltspflichten (vgl. auch § 9 Abs. 5 StVO), da das Rückwärtsfahren einen atypischen Verkehrsvorgang darstellt, dem erhöhte Gefährlichkeit anhaftet (vgl. SächsOVG, U.v. 14.10.2010 - 2 A 445/09 - B.v. 28.11.2011 - 2 A 518/10 - OVG Lüneburg, B.v. 15.7.2005 - 2 LA 172/04 - B.v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04 - VG Arnsberg, U.v. 27.3.2013 - 2 K 2054/11, alle bei juris).

    Es kommt hinzu, dass die Sichtverhältnisse in der Regel eingeschränkt sind, was zur Vermeidung von Unfällen ebenfalls durch erhöhte Sorgfaltspflichten kompensiert werden muss (NdsOVG B.v. 15.07.2005 - 2 LA 1172/04; NdsOVG B.v. 15.12.2004 - 2 LA 943/04, beide bei juris).

  • VG Würzburg, 04.12.2012 - W 1 K 12.330

    Soldatenrecht; Schadensersatz; Beschädigung eines Dienstfahrzeugs;

    Denn das Rückwärtsfahrmanöver stellt einen atypischen Verkehrsvorgang dar, dem wegen der vom Normalbetrieb abweichenden technischen Handhabung des sich rückwärts fortbewegenden Fahrzeugs erhöhte Gefährlichkeit anhaftet (SächsOVG v. 14.10.2010 a.a.O.; NdsOVG v. 15.07.2005, Az: 2 LA 1172/04, DÖD 2006, 160, juris RdNr. 7; v. 15.12.2004, Az: 2 LA 943/04, NVwZ/RR 2005, 329; juris RdNr. 8 m.w.Nachweisen zur verkehrsrechtlichen Rechtsprechung; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, RdNr. 51 zu § 9 StVO).

    Es kommt hinzu, dass die Sichtverhältnisse in der Regel eingeschränkt sind, was zur Vermeidung von Unfällen ebenfalls durch erhöhte Sorgfaltspflichten kompensiert werden muss (vgl. NdsOVG, B.v. 15.07.2005 a.a.O.; v. 15.12.2004 a.a.O.).

  • VG Köln, 05.04.2006 - 27 K 7600/04

    Haftung eines Soldaten für an einem Dienstfahrzeug verursachte Schäden; Einfahren

    vgl. OVG NRW, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, NVwZ-RR 2005, 328.

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, a. a. O.; zur Rückwärtsfahrt auf privatem Garagenhof OLG Hamm, Urteil vom 5. Mai 1980 - 3 U 42/80 -, Leitsatz nachgewiesen bei juris.

  • VG Arnsberg, 27.03.2013 - 2 K 2054/11

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen einen Beamten aufgrund der

    vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 445/09 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 28. November 2011 - 2 A518/10 -, juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris Rn. 8; VG Lüneburg, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 1 A 181/07 -, juris Rn. 15; vgl. ferner VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 K 3474/01 -, juris Rn. 20.
  • VG Koblenz, 22.01.2008 - 6 K 1769/07

    Kein Schadensersatz für Beamte

    Unabhängig davon bestehen nämlich beim Rückwärtsfahren auch außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeuglenkers, denn das Rückwärtsfahrmanöver stellt - auch beim Wenden auf und neben einem Waldweg - einen atypischen Verkehrsvorgang dar, dem eine erhöhte Gefährlichkeit anhaftet (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 LA 943/04 -, juris).
  • VG Lüneburg, 31.10.2008 - 1 A 181/07

    Kein Sachschadensersatz nach Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz bei schlechten

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