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   OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02   

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https://dejure.org/2004,6041
OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02 (https://dejure.org/2004,6041)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2004 - 7 LB 248/02 (https://dejure.org/2004,6041)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 248/02 (https://dejure.org/2004,6041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens - Zur Rechtmäßigkeit einer Sanierungsverfügung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 6 AbfG NI; § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AbfG NI; § 839 Abs. 1 S. 2 BGB; § 35 AbfG NI; Art. 34 GG; § 2 Nr. 1a GefAG NI
    Störerauswahl und Verantwortlichkeit der Erben; "Hinreichende" Wahrscheinlichkeit des Schadens; Schadensersatz auf Grund amtspflichtwidriges Verwaltungshandelns

  • Judicialis

    NAbfG § 6; ; NAbfG § 31 VI; ; NAbfG § 35; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; NGefAG § 2 Nr. 1a; ; VwGO § 92 III 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherungs- und Sanierungsanordnung - Altlastensanierung; Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens; Bauleitplanung; Erledigungserklärung; Verantwortliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur Sanierung durch Altlasten kontaminierter Kinderspielplätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Störerauswahl und Verantwortlichkeit der Erben; "Hinreichende" Wahrscheinlichkeit des Schadens; Schadensersatz auf Grund amtspflichtwidriges Verwaltungshandelns

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Sowohl Einstellungsbeschluss als auch Kostenentscheidung sind in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 158 Abs. 2 VwGO unanfechtbar (BVerwG, Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, NVwZ-RR 1999, 407 ; BVerwG, Beschl. v. 03.11.1981 - 4 B 140/81 - DÖV 1982, 161).

    Daran ändert sich auch nichts, wenn - wie im vorliegenden Fall - unterschiedliche Meinungen darüber bestehen, ob der Rechtsstreit ganz oder teilweise übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, NVwZ-RR 1999, 407 ).

    Die in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO ergangene teilweise Einstellung des Verfahrens steht dem nicht entgegen, da ihr lediglich deklaratorische Wirkung beizumessen ist (BVerwG, Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, NVwZ-RR 1999, 407 ).

    Von diesem Weg abzurücken, besteht auch aus Gründen der Systemkonsistenz kein Anlass, selbst wenn der Rechtsstreit wegen des nicht erledigten Teils der Hauptsache bereits im vorliegenden Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig ist (BVerwG, Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, NVwZ-RR 1999, 407 ).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 7 M 3628/96

    Sanierungsanordnung; Altlast; Vermutung; C-Werte der Holland-Liste; Entkräftung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Diese LAWA-Empfehlungen können für die - hier maßgebliche - Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes weiterhin bei der Beurteilung der Schädlichkeit einer Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers herangezogen werden (Nds. OVG, Urt. v. 05.08.1996 - 7 111/94 - Beschl. v. 07.03.1997 - 7 M 3628/96 -, NdsVBl.

    Es genügt die Mitverursachung einer Gefahr, um eine Verantwortlichkeit zu begründen (Nds. OVG, Beschl. v. 7.3.1997 - 7 M 3628/96 -, NJW 1998, 97 ).

  • VG Gelsenkirchen, 10.03.1988 - 16 K 2360/86

    Träger der Bauleitplanung als Verantwortlicher für Gesundheitbeeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Ob eine andere rechtliche Beurteilung geboten ist, wenn eine Planungsentscheidung selbst, d.h. ohne vorheriges Dazwischentreten fremder Gefahrverursachung, erstmalig eine Sachlage schafft, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für die Wohnbevölkerung eröffnet - etwa wenn die bauplanerische Ausweisung als Wohngebiet eine in der Vergangenheit zwar kontaminierte, aber seit der Einstellung der Produktion unveränderte und für die Bevölkerung unzugängliche Industriebrache betrifft - kann vorliegend dahingestellt bleiben (vgl. eine Verantwortlichkeit der planenden Gemeinde dann bejahend VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.03.1988 - 16 K 2360/86 -, NVwZ 1988, 1062 ; ebenfalls offen lassend OVG NRW, Urt. v. 07.03.1996 - 20 A 657/95 -, NWVBl. 1997, 388 ) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95

    Überplant die Gemeinde ein Altlastengrundareal, wird sie dadurch - im Regelfall -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Ob eine andere rechtliche Beurteilung geboten ist, wenn eine Planungsentscheidung selbst, d.h. ohne vorheriges Dazwischentreten fremder Gefahrverursachung, erstmalig eine Sachlage schafft, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für die Wohnbevölkerung eröffnet - etwa wenn die bauplanerische Ausweisung als Wohngebiet eine in der Vergangenheit zwar kontaminierte, aber seit der Einstellung der Produktion unveränderte und für die Bevölkerung unzugängliche Industriebrache betrifft - kann vorliegend dahingestellt bleiben (vgl. eine Verantwortlichkeit der planenden Gemeinde dann bejahend VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.03.1988 - 16 K 2360/86 -, NVwZ 1988, 1062 ; ebenfalls offen lassend OVG NRW, Urt. v. 07.03.1996 - 20 A 657/95 -, NWVBl. 1997, 388 ) .
  • BFH, 06.12.1996 - I B 40/96

    Zuschüsse aus öffentlicher Hand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Als Verursachung einer so verstandenen Gefahr ist nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. bereits PrOVG, Urt. v. 18.12.1896 - I B 40/96 -, PrOVGE 103, 139 ) nur deren unmittelbare Herbeiführung polizei- und ordnungsrechtlich relevant, d.h. nur derjenige ist verantwortlich, dessen individuelles Verhalten die Gefahrenschwelle überschreitet, indem er selbst unmittelbar die Gefahr oder Störung setzt.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2000 - 7 M 550/00

    Altlast; Altlastenbewertung; Altlastensanierung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    1997, 212 ; Beschl. v. 03.12.2000 - 7 M 550/00 -, NdsVBl.
  • BVerwG, 03.11.1981 - 4 B 140.81

    Berücksichtigungsfähiger Zeitpunkt der Sachlage und Rechtslage bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Sowohl Einstellungsbeschluss als auch Kostenentscheidung sind in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 158 Abs. 2 VwGO unanfechtbar (BVerwG, Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, NVwZ-RR 1999, 407 ; BVerwG, Beschl. v. 03.11.1981 - 4 B 140/81 - DÖV 1982, 161).
  • VG Lüneburg, 20.12.2000 - 7 A 63/98

    Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Dezember 2000 - 7 A 63/98 - abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit die Sanierungsverfügung des Beklagten vom 04. Dezember 1995 in der Fassung des Bescheids vom 23. Juli 1996 und des Widerspruchsbescheids der Bezirksregierung Lüneburg vom 30. April 1998 die Spielplätze 2, 3 und 5 betrifft,.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Im Zweifel gilt aber, dass bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist (BVerwG, Urt. v. 27.01.1993 - 11 C 35/92 -, BVerwGE 92, 32 ; BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25/93 -, BVerwGE 97, 214 ; Nds.OVG, Urt. v. 28.10.1996 - 3 L 5433/94 -, NdsVBl 1997, 113).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02
    Auf welche Sach- und Rechtslage bei der Beurteilung einer Anfechtungsklage abzustellen ist, bestimmt sich vielmehr nach dem einschlägigen materiellen Recht (BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21/74 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19, S. 1 ; BVerwG, Urt. v. 25.11.1981 - 8 C 14/81 -, BVerwGE 64, 218 ; BVerwG, Urt. v. 29.09.1982 - 8 C 138/81 -, BVerwGE 66, 178 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94

    Anfechtungsklage; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Sach- und Rechtslage;

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15

    Heranziehung der Eigentümer zur Sanierung der Altlast auf ihrem Grundstück (hier:

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 (7 LB 248/02, juris) vertreten, dass die bauplanerische Ausweisung eines Geländes nicht die eine Altlastengefahr konstituierende Sachlage geschaffen habe.

    Es ist also nur derjenige verantwortlich, dessen individuelles Verhalten die Gefahrenschwelle überschreitet, indem er selbst unmittelbar die Gefahr oder Störung setzt (Nds. OVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 7 LB 248/02 -, juris, zum NAbfG).

    Ähnlich hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2004 (7 LB 248/02, juris) ausgeführt, dass weder eine planungsrechtliche Ausweisung als reines Wohngebiet noch die Erteilung von Baugenehmigungen für kontaminierte Flächen zu einer Verantwortlichkeit der Behörde für die Altlastensanierung führe.

    Auch die Bedenken des Senats (Urteil vom 15. Dezember 2004, a. a. O.) hinsichtlich nachträglich aufgeschlossener Industriebrachen führen im vorliegenden Fall nicht weiter.

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2009 - 7 LB 185/06

    Voraussetzungen für die gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit eines von

    Die (auch) dagegen seinerzeit eingelegte Berufung des Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 15. Dezember 2005 - 7 LB 248/02 - als unzulässig verworfen, weil richtiger Rechtsbehelf gegen eine, wie behauptet, fehlerhafte Einstellung nicht die Berufung, sondern ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens in erster Instanz sei.

    Nach Verwerfung der dagegen gerichteten Berufung des Beklagten durch Urteil des Senats vom 15. Dezember 2005 - 7 LB 248/02 - und dessen in der anschließenden mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im zunächst wieder anhängig gemachten Verfahren erklärten Verzicht (GA Bl. 43, 44), die Fortsetzung des Klageverfahrens (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorb. § 124 Rdnr. 6) und eine streitige Sachentscheidung über das ursprüngliche Begehren der Klägerin zu erzwingen, ist die gerichtliche Einstellungsentscheidung unanfechtbar und der Bescheid des Beklagten vom 4. Dezember 1995 ohne gerichtliche Bestätigung bestandskräftig.

  • VG Hannover, 11.03.2014 - 4 A 6262/12

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung gegenüber

    Der 7. Senat des OVG Lüneburg dagegen verneint in einer noch zum Abfallgesetz ergangenen Entscheidung ( Urt. v. 15.12.04 - 7 LB 248/02 -, [...] ) die Verantwortlichkeit des Planungsträgers und der Baugenehmigungsbehörde.
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 2 OB 88/21

    Beschwerde; Einstellungsbeschluss; Fortführung des Verfahrens; Klagerücknahme;

    Entsteht aber - wie hier - nachträglich Streit darüber, ob eine Klage wirksam zurückgenommen worden ist, ist hierüber in der Weise zu entscheiden, dass das Klageverfahren durch das Verwaltungsgericht fortgesetzt wird und dieses durch Urteil oder Gerichtsbescheid entscheidet, indem entweder - wenn die Klage als nicht zurückgenommen gilt - eine Sachentscheidung ergeht oder andernfalls der Ausspruch ergeht, dass die Klage wirksam zurückgenommen worden ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 18.3.1965 - V B 37.65 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 12.11.1993 - 2 B 151.93 -, NVwZ-RR 1994, 362, juris und Beschl. v. 7.8.1998 - 4 B 75.98 -, NVwZ-RR 1999, 407, juris Rn. 3; NdsOVG, Urt. v. 15.12.2004 - 7 LB 248/02 -, NVwZ-RR 2006, 22, juris Rn. 31 ff.).
  • VG Minden, 05.07.2018 - 11 L 357/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.1998 - 4 B 75/98 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.2004 - 7 LB 248/02 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 92 Rn. 27; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 27. EL, Stand: Oktober 2014, § 92 Rn. 75; Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 92 Rn. 12, 28.
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