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   OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17   

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OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17 (https://dejure.org/2017,50588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2017 - 8 ME 136/17 (https://dejure.org/2017,50588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 8 ME 136/17 (https://dejure.org/2017,50588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG; § 28 Abs 1 S 3 AufenthG; § 5 Abs 2 S 2 AufenthG; § 39 Nr 3 AufenthV
    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Eheschließung; eheliche Lebensgemeinschaft; Soll-Regelung; Sollvorschrift; Soll-Vorschrift; Visum; Visumverfahren

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 17/09 -, BVerwGE 138, 122, juris Rn. 19; v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 -, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 20; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 -, juris Rn. 3).

    Daraus folgt, dass im Rahmen des § 39 Nr. 3 AufenthV für das Entstehen der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nur darauf abzustellen ist, wann das den Aufenthaltszweck kennzeichnende Tatbestandsmerkmal der Anspruchsgrundlage gegeben war (BVerwG, Urt. v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 -, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 26; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.3.2010 - 13 ME 3/10 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    "Zu einem "gesetzlichen Anspruch" im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG führen nicht Regelansprüche oder Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften (offengelassen noch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 24 [zu § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG]).

    Aus denselben Gründen, bei denen für einen "gesetzlichen Anspruch" jedenfalls im Sinne des § 10 AufenthG ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 21 m.w.N.), fehlt es wegen der Notwendigkeit einer der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen nachgelagerten behördlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles an einer abstrakt-generellen abschließenden, die Verwaltung bindenden Wertung des Gesetzgebers zu Gunsten eines Aufenthaltsrechts." (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31/14 -, BVerwGE 153, 353, juris Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Aus denselben Gründen, bei denen für einen "gesetzlichen Anspruch" jedenfalls im Sinne des § 10 AufenthG ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift auch dann nicht genügt, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 - BVerwGE 132, 382 Rn. 21 m.w.N.), fehlt es wegen der Notwendigkeit einer der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen nachgelagerten behördlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalles an einer abstrakt-generellen abschließenden, die Verwaltung bindenden Wertung des Gesetzgebers zu Gunsten eines Aufenthaltsrechts." (BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31/14 -, BVerwGE 153, 353, juris Rn. 20 f.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (s.a. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 [zu § 5 Abs. 2 AufenthG]).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Die Annahme eines Ausnahmefalls wird zwar eher selten in Betracht kommen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 4.9.2012 - 10 C 12/12 -, BVerwGE 144, 141, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2010 - 13 ME 3/10

    Vergünstigung des § 39 Nr. 3 Alt. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) i.R.e.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Daraus folgt, dass im Rahmen des § 39 Nr. 3 AufenthV für das Entstehen der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nur darauf abzustellen ist, wann das den Aufenthaltszweck kennzeichnende Tatbestandsmerkmal der Anspruchsgrundlage gegeben war (BVerwG, Urt. v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 -, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 26; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.3.2010 - 13 ME 3/10 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 17/09 -, BVerwGE 138, 122, juris Rn. 19; v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 -, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 20; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2008 - 13 ME 131/08

    Erfordernis der Einholung eines den aktuellen Aufenthaltszweck abdeckenden Visums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Welches Visum im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG als das erforderliche Visum anzusehen ist, bestimmt sich nach dem Aufenthaltszweck, der mit der im Bundesgebiet beantragten Aufenthaltserlaubnis verfolgt wird (BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - 1 C 17/09 -, BVerwGE 138, 122, juris Rn. 19; v. 11.1.2011 - 1 C 23/09 -, BVerwGE 138, 353, juris Rn. 20; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.8.2008 - 13 ME 131/08 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
    Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17

    Duldung, Anspruch, Stiefkind; familiäre Lebensgemeinschaft

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Im Übrigen ist - wie bereits dargelegt - eine "Soll"-Regelung einem gesetzlichen Anspruch nicht gleichgestellt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.12.2017 - 8 ME 136/17 -, juris, RdNr. 11 ff., m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 8 ME 1/18

    Anspruch; Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; faktischer Inländer;

    Gleiches gilt im vorliegenden Fall einer Soll-Vorschrift, da diese die Ausländerbehörde anders als eine Ist-Vorschrift nicht strikt zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen verpflichtet, sondern bei Vorliegen besonderer Umstände auch eine ablehnende Entscheidung zulässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.9.2015 - 7 B 10780/15 -, juris Rn. 6; VG München, Beschl. v. 29.2.2016 - M 24 E 16.927 -, juris Rn. 13; zu anderen Regelungszusammenhängen BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 -, BVerwGE 153, 353, juris Rn. 20 f.; Senatsbeschl. v. 15.12.2017 - 8 ME 136/17 -).
  • OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18

    Untätigkeitsklage; Aufenthaltserlaubnis; strikter Rechtsanspruch;

    Nach den vorstehenden Ausführungen ist eine "Soll"- Bestimmung einem strikten Anspruch nicht gleichgestellt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris Rn. 9 f.; NdsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2017 - 8 ME 136/17 -, juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2018 - 2 S 38.18

    Absehen von der Durchführung des Visumsverfahrens im Ausland bei

    Eine solche Regelung enthält keine abschließende abstrakt-generelle, die Verwaltung im Sinne der Erteilung eines Aufenthaltstitels bindende Entscheidung des Gesetzgebers, derer es für die Annahme eines strikten Rechtsanspruchs bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 1 C 31.14 -, juris Rn. 20 f., und Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 27, jeweils zu § 10 Abs. 1 AufenthG; Nieders. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - 8 ME 136/17 -, juris Rn. 11 ff.).
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