Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6598
OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15 (https://dejure.org/2017,6598)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2017 - 7 LC 81/15 (https://dejure.org/2017,6598)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 2017 - 7 LC 81/15 (https://dejure.org/2017,6598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung ohne Erfolg

  • taz.de (Pressemeldung, 16.03.2017)

    Gorleben-Klagen von Atomkraftgegner gescheitert

  • ejz.de (Pressemeldung, 16.03.2017)

    Atomkraftgegner scheitern mit Gorleben-Klagen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung auch vor dem OVG ohne Erfolg

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Dies unterscheide die Fallkonstellation von dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 (8 C 19.09, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt betreffend die sog. Postmindestlohnverordnung.

    Das für die Feststellungsklage erforderliche Rechtsverhältnis besteht bei einer sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebenden öffentlich-rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache (st. Rspr., so unter anderem BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 - , NJW 1996, 2046; Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O.).

    Ein feststellungsfähiges streitiges Rechtsverhältnis zwischen Normadressaten und Normgeber wird für den Regelfall abgelehnt, weil Letzterer an der Umsetzung der Norm gegenüber dem Adressaten nicht beteiligt ist (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O., Rn. 28).

    Auch bei solchen Normen können sich normbetroffene Personen und eine die Norm vollziehende Behörde gegenüberstehen, die die Regelungen konkretisiert oder individualisiert und Anordnungen für den Einzelfall aufgrund gesetzlicher Befugnisse trifft (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O, Rn. 29).

    In dieser Weise entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall der sog. Postmindestlohnverordnung (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Die Situation sei mit der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2007 (7 C 13.06, juris) zur Verpackungsverordnung zugrundeliegenden Sachlage vergleichbar; auch dort sei die zuständige Behörde zu Anordnungen im Einzelfall ermächtigt worden.

    Insbesondere könne das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verpackungsverordnung (vom 23. August 2007, a. a. O.) nicht für den vorliegenden Fall herangezogen werden, denn in diesem dem Urteil zugrunde liegenden Fall habe es zwischen Vollzugsbehörde und betroffenen Unternehmen bereits intensive rechtliche Auseinandersetzungen gegeben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein solches Rechtsverhältnis regelmäßig nur zwischen dem Normadressaten und dem Normanwender begründet (BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, a. a. O., Rn. 21).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23. August 2007 (a. a. O., Rn. 22), bei dem es um die Anwendbarkeit von Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung ging, eine Vollzugsbefugnis in § 21 des damals geltenden KrW-/AbfG gesehen.

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    In einem parallelen Verfahren wird dieselbe Feststellung von einer Privatperson begehrt (7 LC 80/15).

    Anders als in dem Parallelverfahren zum Az. 7 LC 80/15 verfügt der Kläger insoweit über keine "Historie" des Salzabbaus, die eine (weitere) Nutzungsabsicht plausibel erscheinen ließe.

    Ist die Klage bereits unzulässig, so bedarf es keiner Vertiefung, dass sie aus den Gründen des Urteils des Senats vom 16. März 2017 in dem Parallelverfahren 7 LC 80/15 auch in der Sache keinen Erfolg hätte.

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Auch in anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 542/02 -, juris) seien zwar Feststellungsklagen gegenüber dem Normgeber für zulässig erachtet worden.

    Der Rechtsschutzantrag richtet sich gegen die Exekutive und ist deshalb verwaltungsrechtlicher und nicht verfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 - juris; Urteil vom 4. Juli 2002, a. a. O.).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Auch in anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 13.01 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02, 542/02 -, juris) seien zwar Feststellungsklagen gegenüber dem Normgeber für zulässig erachtet worden.

    Demgegenüber ist nicht ausgeschlossen, über den Ausnahmefall der zulässigen Normerlassklagen hinaus - wenn etwa das Recht des Betroffenen auf Gleichbehandlung den Erlass oder die Änderung einer Rechtsnorm gebietet (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006, a. a. O.) - eine Feststellungsklage gegen den Normgeber auch für zulässig zu halten, wenn mangels administrativen Vollzugs kein konkretes Rechtsverhältnis zwischen Normanwender und Normadressat begründet, die Rechtsbeeinträchtigung bereits unmittelbar durch die Norm bewirkt wird und effektiver Rechtsschutz nur im Rechtsverhältnis zwischen Normgeber und Normadressat gewährt werden kann.

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Der Kläger könne sich auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO festgelegten Abflugrouten für Flughäfen (Urteile vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 - und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, jeweils zit. nach juris) berufen, da die Luftverkehrsverwaltung nach Art. 87d GG nicht in Bundesauftragsverwaltung, sondern in bundeseigener Verwaltung geführt werde.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Gemeinhin wird hierfür "jedes anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, das hinreichend gewichtig ist, um die Position des Betroffenen zu verbessern", als ausreichend angesehen (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1986 - 5 C 40.84 -, juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Der Kläger könne sich auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO festgelegten Abflugrouten für Flughäfen (Urteile vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 - und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, jeweils zit. nach juris) berufen, da die Luftverkehrsverwaltung nach Art. 87d GG nicht in Bundesauftragsverwaltung, sondern in bundeseigener Verwaltung geführt werde.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Der Kläger könne sich auch nicht auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den durch Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO festgelegten Abflugrouten für Flughäfen (Urteile vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, vom 26. November 2003 - 9 C 6.02 - und vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, jeweils zit. nach juris) berufen, da die Luftverkehrsverwaltung nach Art. 87d GG nicht in Bundesauftragsverwaltung, sondern in bundeseigener Verwaltung geführt werde.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2014 - 13 LB 176/11

    Erwerb eines Grundstücks zur Erreichung der formalen Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 81/15
    Dies ist z. B. der Fall, wenn das Eigentum nur erworben wurde, um es als Mittel zu nutzen, die formalen Voraussetzungen für eine andernfalls nicht mögliche Prozessführung zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 42 m. w. N.; s. auch Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2014 - 13 LB 176/11 -, juris, Rn. 50 ff.).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

  • VG Lüneburg, 15.04.2015 - 2 B 18/15

    Gorleben-Eilanträge abgewiesen

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 7 ME 29/15

    Gorleben; Gorleben-Veränderungssperre; Sperrverordnung; Veränderungssperre;

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2017 - 7 LC 80/15

    Erkundungsbergwerk Gorleben; Feststellungsinteresse; Gorleben-Veränderungssperre;

    In einem parallelen Verfahren wird dieselbe Feststellung von einem Umweltverband begehrt (7 LC 81/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht