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   OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98   

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OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98 (https://dejure.org/2000,10922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2000 - 8 L 1953/98 (https://dejure.org/2000,10922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 8 L 1953/98 (https://dejure.org/2000,10922)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 12 L 748/99

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Albaner; Asyl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Daraus folgt, dass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit oder einer sonstigen existenziellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative nicht stellt, wenn bezogen auf den Rückkehrzeitpunkt der ursprüngliche Herkunftsort des Asylsuchenden mit dem zum heutigen Zeitpunkt verfolgungssicheren Gebiet identisch ist (BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.10.1999 - 9 C 15.99 -, InfAuslR 2000, 32, 33; Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000 - 12 L 748/99 -).

    Diese Grundsätze sind auch im Rahmen der Prüfung des § 51 Abs. 1 AuslG zu beachten; insbesondere ist ein von politischer Verfolgung Betroffener nicht nach § 51 Abs. 1 AuslG schutzbedürftig, wenn er in einem bestimmten Gebiet seines Heimatlandes, welches mit seinem Herkunftsort identisch sein kann, auf absehbare Zeit hinreichend sicher vor politischer Verfolgung leben kann und auch die anderen Voraussetzungen für die Feststellung einer inländischen Fluchtalternative bezüglich dieses Gebietes erfüllt sind (Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000, a.a.O.; VGH Kassel, Urt. v. 15.2.2000, a.a.O.).

    Deshalb gilt der Kosovo nach wie vor als Teil der Bundesrepublik Jugoslawien (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 - Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000 - 12 L 748/99 - VGH Kassel, Urt. v. 15.2.2000, a.a.O.).

    Unter Beachtung dieser Maßgaben besteht weder bei der Annahme des Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG Rheinland/Pfalz, Urt. v. 30.9.1999 - 7 A 13272/94 A. OVG -) noch bei Annahme des herabgestuften Maßstabes (Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000, a.a.O., S. 7) ein Anhaltspunkt dafür, dass die Kläger bei einer Rückkehr in den Kosovo asylrechtsrelevante politische Verfolgung oder existenzbedrohende wirtschaftliche Gefahren zu befürchten hätten.

    Denn die Organe des jugoslawischen/serbischen Staates haben im Kosovo die effektive Gebietsgewalt verloren (ebenso: Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000, a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.2.2000, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 -).

    Die Einschätzung, dass im Kosovo eine Wohnraumsicherung gewährleistet werden kann, teilen auch der VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 17.3.2000, a.a.O.), der 12. Senat des Nds. OVG (Urt. v. 24.2.2000, a.a.O.) und der VGH Kassel (Urt. v. 15.2.2000, a.a.O.).

    Über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung in dem klageweise angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist im vorliegenden Verfahren ebenfalls zu entscheiden (VGH Kassel, Urt. v. 15.2.2000, a.a.O., m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2000 - A 14 S 1167/98

    Verfolgungssicherheit für albanische Volkszugehörige im Kosovo

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Deshalb gilt der Kosovo nach wie vor als Teil der Bundesrepublik Jugoslawien (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 - Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000 - 12 L 748/99 - VGH Kassel, Urt. v. 15.2.2000, a.a.O.).

    Denn die Organe des jugoslawischen/serbischen Staates haben im Kosovo die effektive Gebietsgewalt verloren (ebenso: Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000, a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 15.2.2000, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000 - A 14 S 1167/98 -).

    Vielmehr werden nach der Einschätzung des früheren Kommandanten der KFOR im Kosovo, General Klaus Reinhardt, die KFOR-Truppen noch mehrere Jahre im Kosovo gebraucht (vgl. hierzu insgesamt: AA, Lagebericht v. 8.12.1999; SFH, Lagebericht v. 20.11.1999; UNHCR, Lagebericht v. 9.12.1999 gegenüber OVG Lüneburg; Die Welt v. 24.3.2000; Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000, a.a.O.).

    Soweit es bisher zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Mittel gekommen ist, lassen sich lediglich vorübergehende finanzielle Engpässe feststellen (vgl. im Einzelnen: Süddeutsche Zeitung v. 29.7.1999; dpa v. 15.12.1999; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000, a.a.O.).

    Die Einschätzung, dass im Kosovo eine Wohnraumsicherung gewährleistet werden kann, teilen auch der VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 17.3.2000, a.a.O.), der 12. Senat des Nds. OVG (Urt. v. 24.2.2000, a.a.O.) und der VGH Kassel (Urt. v. 15.2.2000, a.a.O.).

    Bei Beachtung dieser Hinweise erscheint die Gefährdung hinreichend beherrschbar (SFH v. 8.12.1999, a.a.O.; vgl. ferner: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Hat eine bestimmte Personengruppe asylerhebliche Verfolgung nicht landesweit, sondern nur in bestimmten Teilen des Staatsgebietes zu befürchten, so kann eine regionale Gruppenverfolgung oder aber auch nur eine örtlich begrenzte Verfolgung vorliegen (BVerwG, Urt. v. 30.4.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134, 139; BVerwG, Urt. v. 9.9.1997 - 9 C 43.96 -, DVBl. 1998, 274).

    Dem liegt zugrunde, dass einem regional Verfolgten zwar nicht zugemutet werden darf, sich in eine existenzielle Notlage zu begeben, um der Verfolgung zu entgehen, dass er aber andererseits dann, wenn er dieser Notlage schon an seinem Herkunftsort ausgesetzt war, durch die Wohnsitznahme an einem verfolgungssicheren Ort keine verfolgungsbedingte und deshalb unzumutbare Verschlechterung seiner Lebensumstände erleidet (BVerwG, Urt. v. 9.9.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204, 211).

    Geht es hingegen um die Frage, ob dem bereits geflohenen Asylsuchenden im Falle einer gegenwärtigen Rückkehr in sein Heimatland eine innerstaatliche Fluchtalternative zur Verfügung steht, so muss die wirtschaftliche Lage, die im verfolgungsfreien Gebiet herrscht, mit der Lage verglichen werden, die im Rückkehrzeitpunkt an dem Herkunftsort des Asylsuchenden besteht (BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.).

    Daraus folgt, dass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit oder einer sonstigen existenziellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative nicht stellt, wenn bezogen auf den Rückkehrzeitpunkt der ursprüngliche Herkunftsort des Asylsuchenden mit dem zum heutigen Zeitpunkt verfolgungssicheren Gebiet identisch ist (BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.10.1999 - 9 C 15.99 -, InfAuslR 2000, 32, 33; Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000 - 12 L 748/99 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Politisch verfolgt ist, wer in Anknüpfung an die politische Überzeugung, die religiöse Grundüberzeugung, die Volkszugehörigkeit oder in Anknüpfung an andere unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen erlitten hat oder wem diese unmittelbar drohten oder noch drohen (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - u.a., BVerfGE 80, 315, 333).

    Wer nur von regionaler politischer Verfolgung betroffen ist, ist nur dann schutzbedürftig im Sinne des Asylrechts, wenn er auch in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht nicht finden kann und dadurch landesweit in eine ausweglose Lage versetzt wird, wenn er also über keine inländische Fluchtalternative verfügt (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 15.5.1990 - 9 C 17.87 -, BVerwGE 85, 139; BVerwG, Urt. v. 30.4.1996 - 9 C 170.95 -, BVerwGE 101, 123).

    Das setzt voraus, dass er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Für die Feststellung einer in diesem Sinne drohenden Gefahr bedarf es konkreter Hinweise und Anhaltspunkte, die für jeden Einzelfall spezifiziert nachzuweisen sind und die ein geplantes, vorsätzliches und auf die jeweils bestimmte Person gerichtetes Handeln verlangen (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331).

    Dies ist der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat in eine extreme Gefahrenlage dergestalt geriete, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 12268/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Bei Beachtung dieser Hinweise erscheint die Gefährdung hinreichend beherrschbar (SFH v. 8.12.1999, a.a.O.; vgl. ferner: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.3.2000, a.a.O.).

    Diese Einschätzung des Senats steht im Einklang mit der Beurteilung anderer Oberverwaltungsgerichte (VGH Kassel, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000; Nds. OVG Beschl. v. 30.3.2000 - 12 L 4192/99 - OVG Rheinland/Pfalz, Urt. v. 8.12.1999 - 7 A 12268/95.OVG -, AuAS 2000, 100).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    In diesem Zusammenhang genügt es, dass der Betroffene den hinreichend verfolgungssicheren Ort in zumutbarer Weise freiwillig erreichen könnte, weil er auch in diesem Fall nicht des subsidiären Schutzes vor politischer Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland bedarf (BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - VGH Kassel, Urt. v. 15.2.2000 - 7 UE 3645/99.A -).

    Vor diesem Hintergrund ist die Ausländerbehörde gehalten, dem Ausländer den beabsichtigten Abschiebeweg mitzuteilen und ihm die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes vor der Durchführung der Abschiebung zu ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Daraus folgt, dass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit oder einer sonstigen existenziellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative nicht stellt, wenn bezogen auf den Rückkehrzeitpunkt der ursprüngliche Herkunftsort des Asylsuchenden mit dem zum heutigen Zeitpunkt verfolgungssicheren Gebiet identisch ist (BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 5.10.1999 - 9 C 15.99 -, InfAuslR 2000, 32, 33; Nds. OVG, Urt. v. 24.2.2000 - 12 L 748/99 -).

    Denn für die Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Heimatstaat politische Verfolgung droht, ist das Staatsgebiet in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 5.10.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 40.91

    Materielles Asylrecht; Begriff der politischen Verfolgung; Inländische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine zumutbare inländische Fluchtalternative dann aus, wenn das zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche wirtschaftliche Existenzminimum auf Dauer nicht erreichbar ist, d.h. wenn die wirtschaftliche Existenz des Schutzsuchenden am Ort der inländischen Fluchtalternative weder durch eine ihm zumutbare Beschäftigung noch durch private oder öffentliche Zuwendungen gewährleistet ist und er deshalb ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, welches zu Hunger, Elend oder Tod führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 9 C 2.97 -, BayVBl. 1998, 250; BVerwG, Urt. v. 31.3.1992 - 9 C 40.91 -, NVwZ-RR 1992, 583).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 8 L 1953/98
    Auf das Rechtsmittel des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten hin ist dieses Begehren in der Berufungsinstanz ebenfalls mit angefallen und von dem Senat bei der Zurückweisung des Hauptantrages der Kläger zu bescheiden (BVerwG, Urt. v. 15.4.1997 - 9 C 19.96 -, InfAuslR 1997, 420; BVerwG, Urt. v. 28.4.1998 - 9 C 2.98 -).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98

    Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 7.95

    Generalbeteiligungserklärung - Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten -

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.1999 - 7 A 13272/94

    Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Gruppenverfolgung, UN-Resolution, KFOR-Truppen,

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

  • BVerwG, 18.07.1996 - 9 B 367.96

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Staatliche

  • BVerwG, 15.07.1997 - 9 C 2.97

    Existenzminimum - Inländische Fluchtalternative - Gegenterror - Verfolgungsdichte

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 12 L 4192/99
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99

    Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 20.08.1997 - 9 B 96.97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

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