Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11045
OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10 (https://dejure.org/2011,11045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2011 - 13 LA 23/10 (https://dejure.org/2011,11045)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2011 - 13 LA 23/10 (https://dejure.org/2011,11045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wesentlichkeit der Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bemisst sich nach Gewässerabschnitten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs 2 S 1 WHG
    Böschungssicherung; Entwässerungsgraben; Gewässerausbau; Verrohrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen hingegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1994 - 8 S 1428/94

    Anspruch auf wasserrechtliche Planfeststellung zur Verdolung eines oberirdischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Es ist für die Frage der Wesentlichkeit der Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer gerade keine "bilanzierende Gesamtbetrachtung" des gesamten Gewässers vorzunehmen, sondern es ist der Blick auf den jeweils von einer Veränderung betroffenen Gewässerabschnitt zu richten; der Ausbau von Teilstrecken genügt (vgl. Czychowski/Reinhardt: WHG-Kommentar, 10. Aufl., § 67 Rdnr. 22; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.07.1994 - 8 S 1428/94 -, ZfW 1995, 164).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Ein Verfahrensmangel in Gestalt einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird durch die Ablehnung eines Beweisantrages nur dann verwirklicht, wenn die Ablehnung im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, juris Rdnr. 12).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1986 - 20 A 24/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10
    Der Wesentlichkeitsvorbehalt bedeutet vielmehr lediglich, dass unwesentliche und offensichtlich nicht ins Gewicht fallende Maßnahmen kein Gewässerausbau sind, weil die aus der Annahme eines Gewässerausbaus folgende Notwendigkeit einer Planfeststellung oder Plangenehmigung und der damit verbundene Aufwand in einem Verwaltungsverfahren ersichtlich außer Verhältnis zum Erfolg stünde (vgl. Czychowski/Reinhardt: WHG-Kommentar, 10. Aufl., § 67 Rdnr. 30; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.04.1986 - 20 A 24/84 -, ZfW 1987, 188).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 9 N 1.15

    Oberirdisches Gewässer bei teilweiser Verrohrung; Gewässerausbau bzw.

    Es geht nicht nur um Großvorhaben, sondern reicht aus, wenn sich die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse schon auf einem Gewässerabschnitt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2011 - 13 LA 23/10 -, juris, Rdnr. 8; Czychowski/Reinhardt WHG, 11. Aufl., Rdnr. 30 zu § 67 WHG; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, Stand Mai 2016, Rdnr. 22 zu § 67 WHG) bedeutsam ändern, womit wiederum nur gemeint ist, dass kein Gewässerausbau bei solchen unwesentlichen und offensichtlich nicht ins Gewicht fallenden Maßnahmen vorliegt, bei denen eine Planfeststellung oder Plangenehmigung und der damit verbundene Aufwand in einem Verwaltungsverfahren ersichtlich außer Verhältnis zum Erfolg stünde (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2015 - 20 A 975/14 -, juris, Rdnr. 21; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. August 2011 - 13 LA 23/10 -, juris, Rdnr. 8; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl., Rdnr. 30 zu § 67 WHG; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, Stand Mai 2016, Rdnr. 13 und 22 zu § 67 WHG [mit Beispielen für das Vorliegen eines Gewässerausbaus]; Kotulla, WHG, 2. Auflage, Rdnr. 7 zu § 67 WHG; Maus, in: Berendes u. a., WHG, Rdnr. 49 zu § 67 WHG).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 ME 53/20

    Beschwerde; Beseitigungsanordnung; formelle Illegalität; vorläufiger

    Die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass es sich bei der von der Antragstellerin vorgenommenen Anlage und Vertiefung von Entwässerungsgräben um einen derart genehmigungsbedürftigen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG handelt, beruht auf den auch in der Rechtsprechung des Senats anerkannten rechtlichen Maßstäben (vgl. Senatsbeschl. v. 16.8.2011 - 13 LA 23/10 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.) und wird von der Antragstellerin mit der Beschwerde nicht durchgreifend in Zweifel gezogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 3 S 150/12

    Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen; hier: Ausbau eines Triebwerkskanals;

    Das Verwaltungsgericht hat ferner unter Hinweis auf die Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs (Urteil vom 15.07.1994 - 8 S 1428/94 -, VBlBW 1994, 454) und des Niedersächsischen OVG (Beschluss vom 16.08.2011 - 13 LA 23/10 -, NordÖR 2011, 511) zu Recht entschieden, dass die vorgenannten Ausbaumaßnahmen nicht deswegen als unwesentlich anzusehen seien, weil sie lediglich am offenen Oberwasserkanal vorgenommen wurden, der bei einer Gesamtlänge von ca. 805, 50 m in weiten Teilen vor und nach dem offenen Triebwerkskanal verrohrt ist (ebenso Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 67 Rn. 22).
  • VG Magdeburg, 14.07.2020 - 9 A 38/20

    Dimensionierung der Gewässerverrohrung als Gewässerunterhaltung

    Bei dieser Beurteilung ist zwar keine "bilanzrechtliche Betrachtung" des gesamten Gewässers vorzunehmen, sondern es ist der Blick auf den jeweils von einer Veränderung betroffenen Gewässerabschnitt zu richten, weshalb auch der Ausbau von Teilstrecken genügt (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.08.2011 -13 LA 23/10 -, juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

    Die Umgestaltung einer Teilstrecke genügt (vgl. NdsOVG, B.v. 16.8.2011 - 13 LA 23/10 - NordÖR 2011, 511 = juris Rn. 8; Lau in Schink/Fellenberg, GK-WHG, 1. Aufl. 2021, § 67 Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 18.01.2018 - 4 B 93/17

    öffentlich-rechtlicher Vertrag, ; gesetzliches Verbot; Vollstreckung;

    Kein Gewässerausbau liegt dagegen bei solchen unwesentlichen und offensichtlich nicht ins Gewicht fallenden Maßnahmen vor, bei denen eine Planfeststellung oder -genehmigung und der damit verbundene Aufwand in einem Verwaltungsverfahren ersichtlich außer Verhältnis zum Erfolg stünde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. Januar 2017 - OVG 9 N 1.15 -, juris Rn. 14; OVG NW, Beschl. v. 17. August 2015 - 20 A 975/14 -, juris Rn. 21; NdsOVG, Beschl. v. 16. August 2011 - 13 LA 23/10 -, juris Rn. 8; Czychowski/Reinhardt, a. a. O., § 67 Rn. 30; Schenk, in: Sieder/Zeitler/Dahme, a. a. O., § 67 Rn. 13 und 22).
  • VG Schwerin, 27.02.2019 - 7 A 3250/17

    Gewässerausbau eines vollständig verlegten Abschnitts eines verrohrten

    Denn für die Frage der Wesentlichkeit der Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer ist keine "bilanzierende Gesamtbetrachtung" des Gewässers als ganzen vorzunehmen, sondern es ist der Blick nur auf den jeweils von einer Veränderung betroffenen Gewässerabschnitt zu richten (s. den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. August 2011 - 13 LA 23/10 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland 2011, S. 511 [512 m. w. Nachw.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht