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   OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20   

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https://dejure.org/2020,28074
OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20 (https://dejure.org/2020,28074)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2020 - 3 ZD 10/20 (https://dejure.org/2020,28074)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2020 - 3 ZD 10/20 (https://dejure.org/2020,28074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs 1 DG ND; § 9 DG ND; § 103 Abs 1 S 1 StPO
    Beamter; Beschlagnahme; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; dringender Verdacht; Durchsuchung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; informationelle Selbstbestimmung; Kürzung der Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Das Gebot, zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (BVerwG, Urteil vom 7.11.1990 - BVerwG 1 D 33.90 -, juris Rn. 31; Urteil vom 6.5.2003 - BVerwG 1 D 26.02 -, juris Rn. 54).

    In Fallkonstellationen, in denen ein Beamter den Dienst für einen längeren Zeitraum oder wiederholt tageweise verweigert, ergibt sich die Notwendigkeit, das Beamtenverhältnis einseitig zu lösen, regelmäßig schon aus der Dauer der Dienstverweigerung selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.11.1990, a. a. O., Rn. 31; Urteil vom 6.5.2003, a. a. O., Rn. 54; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19-, juris Rn. 92).

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Das Gebot, zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (BVerwG, Urteil vom 7.11.1990 - BVerwG 1 D 33.90 -, juris Rn. 31; Urteil vom 6.5.2003 - BVerwG 1 D 26.02 -, juris Rn. 54).

    In Fallkonstellationen, in denen ein Beamter den Dienst für einen längeren Zeitraum oder wiederholt tageweise verweigert, ergibt sich die Notwendigkeit, das Beamtenverhältnis einseitig zu lösen, regelmäßig schon aus der Dauer der Dienstverweigerung selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.11.1990, a. a. O., Rn. 31; Urteil vom 6.5.2003, a. a. O., Rn. 54; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19-, juris Rn. 92).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06

    Disziplinarrecht - Auswertung von personenbezogenen Daten aus in elektronischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Dies gilt insbesondere, wenn, wie hier, wegen der durch Zeugenaussagen belegten wiederholten Verletzung einer beamtenrechtlichen Kernpflicht und des damit verbundenen Eigengewichts des Dienstvergehens zumindest eine Kürzung der Dienstbezüge voraussichtlich im oberen Bereich der zeitlichen Bandbreite dieser Disziplinarmaßnahme von bis zu drei Jahren (§ 9 Abs. 1 Satz 1 NDiszG) in Betracht kommt (vgl. Gansen, a. a. O. Rn. 29 f.; Weiß a. a. O., Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2011 - 19 ZD 13/11 - Beschluss vom 19. Juli 2012 - 20 ZD 6/12 - OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 12.1.2007 - 3 B 11367/06 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Auch eine vollzogene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung ist noch beschwerdefähig; sie darf nicht unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung verworfen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, juris Rn. 48 ff.; Beschluss vom 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02 -, juris Rn. 2 ff.).
  • BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Während Beschlagnahme und Durchsuchung bei einer drohenden Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis regelmäßig zulässig sind, scheiden sie aus, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Durchsuchung und Beschlagnahme haben sich daher nicht erledigt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Auch eine vollzogene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung ist noch beschwerdefähig; sie darf nicht unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung verworfen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, juris Rn. 48 ff.; Beschluss vom 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02 -, juris Rn. 2 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    In Fallkonstellationen, in denen ein Beamter den Dienst für einen längeren Zeitraum oder wiederholt tageweise verweigert, ergibt sich die Notwendigkeit, das Beamtenverhältnis einseitig zu lösen, regelmäßig schon aus der Dauer der Dienstverweigerung selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.11.1990, a. a. O., Rn. 31; Urteil vom 6.5.2003, a. a. O., Rn. 54; Nds. OVG, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19-, juris Rn. 92).
  • OVG Sachsen, 10.08.2011 - D 6 F 6/10

    Durchsuchungsanordnung, Beschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Aus diesem Grunde kann - wie bei einem entsprechenden Verwaltungsakt - im Falle ihrer Rechtswidrigkeit die Aufhebung der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung und nicht lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit verlangt werden (vgl. Weiß, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, § 27 BDG Rn. 54, Loseblatt, Stand: Juli 2017; a.A.: Sächs. OVG, Beschluss vom 10.8.2011 - D 6 F 6/10 -, juris Rn. 7; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, § 27 Rn. 43, Loseblatt, Stand April: 2018).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20
    Während Beschlagnahme und Durchsuchung bei einer drohenden Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis regelmäßig zulässig sind, scheiden sie aus, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem

    Aus diesem Grund kann - wie bei einem entsprechenden Verwaltungsakt - im Falle ihrer Rechtswidrigkeit die Aufhebung der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung und nicht lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit verlangt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 2012 - 28 A 944/21.D -, n. v.; Nds. OVG, Beschluss vom 16. September 2020 - 3 ZD 10/20 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 16a DC 21.440

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen bei Werbung eines Beamten für

    Die Durchsuchungen und Beschlagnahmen haben sich daher nicht erledigt (BVerwG, B.v. 7.8.2012 - 2 WDB 1, 12 - juris Rn. 23; B.v. 10.3.2009 - 2 WDB 3, 08 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 16.9.2020 - 3 ZD 10/20 - juris Rn. 3).
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