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   OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97   

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OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97 (https://dejure.org/1997,8917)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.1997 - 5 O 4010/97 (https://dejure.org/1997,8917)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 5 O 4010/97 (https://dejure.org/1997,8917)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Unterlassen der notwendigen Beildagung, Erforderlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97
    Zu der Frage, ob die Rechtmäßigkeit einer auf § 4 I NdsRiG i. V. mit § 54 I 3 NdsBG gestützten Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch das Richterdienstgericht (§ 26 I DRiG, §§ 50, 51 NdsRiG) oder durch die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu überprüfen ist, hat das BVerwG in seinem Beschl. v. 19.12.1996 (DÖV 1997, 684 = DVBl 1997, 1180 = NdsVBl 1997, 206) unter Bezugnahme auf seine rechtsgrundsätzliche Entscheidung vom 9.6.1983 (BVerwGE 67, 222 = NJW 1983, 3589) ausgeführt, daß der Richter wegen des "Nebeneinander zweier Rechtswege für ein und denselben prozessualen Anspruch ja nach dem geltend gemachten Klagegrund" in einem solchen Falle selbst zu bestimmen habe, welches Gericht er anrufen möchte.

    Denn die Sache wird nicht dadurch insgesamt zu einem Unabhängigkeitsstreit, über den nur noch die Richterdienstgerichte zu entscheiden haben, wenn der Richter bei einer im Verwaltungsrechtsweg angegriffenen Maßnahme geltend macht, in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu sein (BVerwG, DÖV 1997, 684 = DVBl 1997, 1180 = NdsVBl 1997, 206; so auch schon BVerwG, DRiZ 1997, 117).

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97
    Zu der Frage, ob die Rechtmäßigkeit einer auf § 4 I NdsRiG i. V. mit § 54 I 3 NdsBG gestützten Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch das Richterdienstgericht (§ 26 I DRiG, §§ 50, 51 NdsRiG) oder durch die Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu überprüfen ist, hat das BVerwG in seinem Beschl. v. 19.12.1996 (DÖV 1997, 684 = DVBl 1997, 1180 = NdsVBl 1997, 206) unter Bezugnahme auf seine rechtsgrundsätzliche Entscheidung vom 9.6.1983 (BVerwGE 67, 222 = NJW 1983, 3589) ausgeführt, daß der Richter wegen des "Nebeneinander zweier Rechtswege für ein und denselben prozessualen Anspruch ja nach dem geltend gemachten Klagegrund" in einem solchen Falle selbst zu bestimmen habe, welches Gericht er anrufen möchte.

    Das Urteil des BGH vom 14.10.1980 (NJW 1981, 2011), welches das VG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, ist durch das zeitlich nachfolgende Urteil des BVerwG vom 9.6.1983 (BVerwGE 67, 222 (227) = NJW 1983, 2589 als überholt anzusehen.

  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97
    Der BGH hat seine abweichende Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben (BGHZ 90, 41 [48 ff.] = NJW 1984, 2531 = LM § 26 DRiG Nr. 26).
  • BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80

    Zuständigkeit der Dienstgerichte für Prüfung einer Untersuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97
    Das Urteil des BGH vom 14.10.1980 (NJW 1981, 2011), welches das VG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, ist durch das zeitlich nachfolgende Urteil des BVerwG vom 9.6.1983 (BVerwGE 67, 222 (227) = NJW 1983, 2589 als überholt anzusehen.
  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09

    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche

    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 5 O 4010/97 - NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 - NVwZ 2006, 715).
  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Überprüfung

    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 5 O 4010/97 NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 3 BS 164/05 NVwZ 2006, 715).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08

    Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen;

    Offen bleiben kann, ob der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist oder ob die Prüfung der angefochtenen Maßnahmen kraft Sachzusammenhangs mit der in § 78 Nr. 3d DRiG bzw. § 63 Nr. 3d LRiG der Dienstgerichtsbarkeit übertragenen Entscheidungsbefugnis über die Versetzung eines Richters auf Lebenszeit in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit in deren Zuständigkeit fällt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14.10.1980 - RiZ (R) 5/80 -, BGHZ 78, 245; siehe auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.10.1997 - 5 O 4010/97 -, NVwZ-RR 1998, 695).
  • VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08

    Amtsärztliche Untersuchung; Maßnahme der Dienstaufsicht; Zuständigkeit der

    Die Kammer ist nicht der Meinung, dass das Urteil ist BGH als überholt anzusehen ist (aA OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.10.1997, 5 O 4010/97).
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