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   OVG Niedersachsen, 16.12.1992 - 7 L 3734/91   

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https://dejure.org/1992,8063
OVG Niedersachsen, 16.12.1992 - 7 L 3734/91 (https://dejure.org/1992,8063)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.1992 - 7 L 3734/91 (https://dejure.org/1992,8063)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 7 L 3734/91 (https://dejure.org/1992,8063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 405
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1977 - 1 C 21.75
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.1992 - 7 L 3734/91
    unterliegt und daher das Gewerbeaufsichtsamt keine Anordnungsbefugnis hat (vgl. BVerwG. Urt. v. 07.06.1977 - 1 C 21.75 -, GewArch 1977, 385/386 = DÖV 1978, 49/50), dies auch dann, wenn das Beladen und/oder Entladen von Eisenbahnwagen - wie hier - durch Private erfolgt (Beschl. d. Sen. v. 13.06.1990 - 7 M 27/90 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 3745/03

    Lagerung von Gefahrgut in einem Containerumschlagterminal des kombinierten

    BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2.96 -, BVerwGE 102, 269 (274) = NVwZ 1997, 920 (921), m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 5 S 2274/01 -, NVwZ-RR 2002, 818, m.w.N.; Nds. OVG, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 7 L 3734/91 -, GewArch 1993, 373; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Februar 1975 - 2 A 83/74 -, juris; Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht - Band I Bundes-Immissionsschutzgesetz, Loseblatt Stand September 2004, § 2 BImSchG Rn. 21, m.w.N.; Heldwein, BayVBl. 2000, 65 (66); Pätzold/Wittenberg/Heinrichs/Mittmann, Kommentar zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, 4. Auflage 2001, § 4 EBO Rn. 3; Wegener, DÖV 1996, 305 (308), m.w.N.
  • VG Magdeburg, 27.10.2020 - 1 A 310/17

    Beförderung und Lagerung tierischer Nebenprodukte

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte sich in einer Entscheidung zu einer Flüssiggas-Umfüllstelle der damaligen Bundesbahn (OVG Niedersachsen, Urt. v. 16.12.1992 - 7 L 3734/91 -, juris) mit der Problematik befasst.
  • VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16

    Datenlücken; Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung;

    Übertragen auf die Verpflichtungssituation bedeutet dies, dass eine Wiederholungsgefahr angenommen werden kann, wenn die Behörde in absehbarer Zukunft anhand inhaltsgleicher oder vergleichbarer Erklärungen wie im vorliegenden Verfahren eine Zulassung weiterer Pflanzenschutzmittel versagen würde (vgl. auch zur Wiederholungsgefahr, wenn der Kläger gleichartige immissionsschutzrechtliche oder andere Verfahren, insbesondere Parallelverfahren für vergleichbare Standorte zu erwarten hat: OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 7 L 3734/91 -, juris).
  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; Wiederholungsgefahr;

    Im Wesentlichen unveränderte tatsächliche und rechtliche Umstände könnten zwar auch an vergleichbaren Standorten außerhalb des K********geländes gegeben sein (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rdnr. 141 zu § 113; Nds. OVG vom 16.12.1992, NVwZ-RR 1993, 405).
  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 205/02

    Auflage; Befristung; Nebenbestimmung; Windkraftanlage

    Bei der Wiederholungsgefahr ist wesentliches Kriterium, ob die angestrebte Klärung als Richtschnur für künftiges Verhalten von Bedeutung ist (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O, § 113 Rn. 141; OVG Lüneburg, Urteil vom 16.12.1992 - 7 L 3734/91 - NVwZ-RR 1993, 405).
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.06.2003 - 0124/H2
    Es bestehe daher eine Wiederholungsgefahr, aber auch aus den obiter dicta des angegriffenen Beschlusses zu III. Die der Sache nach von der Beschwerde angestrebte Erklärung ist als Richtschnur für künftiges Verhalten von Bedeutung (vgl. BayVGH 8.11.1982 Nr. 21 B 81 ff. A. 325 BayVBl. 1983, 434; OVG Lüneburg 16.12.1992 ­ 7 L 3734/91 ­ NVwZ-RR 1993, 405).
  • VG München, 08.03.2001 - M 17 K 00.1320

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Identitätsfeststellung;

    Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Identitätsfeststellung vom 6. März 2000 wäre zudem kaum geeignet, als Richtschnur für künftiges Verhalten der Beteiligten zu dienen (vgl. OVG Lüneburg NVwZ-RR 1993, 405); die konkreten Umstände des Einzelfalles lassen eine Klärung darüber hinausweisender Rechtsfragen kaum zu.
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.06.2003 - VerwG.EKD II-0124/H2
    Es bestehe daher eine Wiederholungsgefahr, aber auch aus den obiter dicta des angegriffenen Beschlusses zu III. Die der Sache nach von der Beschwerde angestrebte Erklärung ist als Richtschnur für künftiges Verhalten von Bedeutung (vgl. BayVGH 8.11.1982 Nr. 21 B 81 ff. A. 325 BayVBl. 1983, 434; OVG Lüneburg 16.12.1992 - 7 L 3734/91 - NVwZ-RR 1993, 405).
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.06.2003 - VerwG.EKD II-0124/H2
    Es bestehe daher eine Wiederholungsgefahr, aber auch aus den obiter dicta des angegriffenen Beschlusses zu III. Die der Sache nach von der Beschwerde angestrebte Erklärung ist als Richtschnur für künftiges Verhalten von Bedeutung (vgl. BayVGH 8.11.1982 Nr. 21 B 81 ff. A. 325 BayVBl. 1983, 434; OVG Lüneburg 16.12.1992 - 7 L 3734/91 - NVwZ-RR 1993, 405).
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.06.2003 - VerwG.EKD II-0124/H2
    Es bestehe daher eine Wiederholungsgefahr, aber auch aus den obiter dicta des angegriffenen Beschlusses zu III. Die der Sache nach von der Beschwerde angestrebte Erklärung ist als Richtschnur für künftiges Verhalten von Bedeutung (vgl. BayVGH 8.11.1982 Nr. 21 B 81 ff. A. 325 BayVBl. 1983, 434; OVG Lüneburg 16.12.1992 - 7 L 3734/91 - NVwZ-RR 1993, 405).
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