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   OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00   

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OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00 (https://dejure.org/2001,2830)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2001 - 4 M 4422/00 (https://dejure.org/2001,2830)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 (https://dejure.org/2001,2830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialhilfe für Asylbewerber - Unmöglichkeit der Ausreise; Kosovo: Abschiebungshindernis für Roma

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 AsylbLG
    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausreise; freiwillige Ausreise; Freiwilligkeit; Hindernis; humanitäre Gründe; Jugoslawien; Kosovo; Roma; Sozialhilfe

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1
    D (A), Kosovo, Roma, Asylbewerberleistungsgesetz, BSHG, Duldung, Duldungsgründe, Abschiebungshindernis, Tatsächliche Unmöglichkeit, Humanitäre Gründe, Freiwillige Ausreise, Erlasslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2000 - A 14 S 431/98

    Jugoslawien: keine Gruppenverfolgung der Ashkali und Roma im Kosovo;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieser Erlass als Abschiebestoppregelung im Sinne von § 54 Satz 1 AuslG zu qualifizieren ist (so VGH Baden-Württemberg zu dem dort geltenden, ähnlich lautenden Erlass in Urteilen vom 30 März 2000 - A 14 S 431/98 - und 27. April 2000 - A 14 S 2559/98 - ) oder in seinen Auswirkungen einer generellen Regelung gemäß § 54 AuslG gleichkommt (so OVG Münster zu dem dort geltenden, ebenfalls ähnlich lautenden Erlass mit Urteil vom 27 März 2000 - 14 A 521/00.A - ).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2000 - 4 M 3921/00

    Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Dies setzt aber voraus, dass sich dem Wortlaut der Vorschrift folgend die am Ende des § 2 Abs. 1 AsylbLG genannten entgegenstehenden Gründe nicht nur darauf beziehen, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, sondern auch darauf, dass die Ausreise nicht erfolgen kann (Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 -).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Eine verfassungskonforme einschränkende Auslegung dieser Regelungen gebietet nur ausnahmsweise die Berücksichtigung allgemeiner Gefahren bei der Prüfung von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 - , BVerwGE 99, 324).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2001 - 12 LA 323/01

    Abschiebungshindernisse; Kosovo; Menschenrechtskonvention; nichtalbanische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Denn angesichts der beschriebenen Situation der Minderheiten im Kosovo spricht hier Vieles für das Vorliegen einer Situation, die eine Regelung im Sinne des § 54 AuslG erfordert (so auch VG Oldenburg, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 12 A 863/00 - und Urteil vom 9. November 2000 - 12 A 1248/00 -, bestätigend Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 12 LA 323/01 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2000 - 14 A 521/00

    Asylrechtliche Ausgestaltung der abschiebungsrechtsrelevanten Beurteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieser Erlass als Abschiebestoppregelung im Sinne von § 54 Satz 1 AuslG zu qualifizieren ist (so VGH Baden-Württemberg zu dem dort geltenden, ähnlich lautenden Erlass in Urteilen vom 30 März 2000 - A 14 S 431/98 - und 27. April 2000 - A 14 S 2559/98 - ) oder in seinen Auswirkungen einer generellen Regelung gemäß § 54 AuslG gleichkommt (so OVG Münster zu dem dort geltenden, ebenfalls ähnlich lautenden Erlass mit Urteil vom 27 März 2000 - 14 A 521/00.A - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2000 - A 14 S 2559/98

    Keine Gruppenverfolgung der Roma und Ashkali im Kosovo seit Einsatz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieser Erlass als Abschiebestoppregelung im Sinne von § 54 Satz 1 AuslG zu qualifizieren ist (so VGH Baden-Württemberg zu dem dort geltenden, ähnlich lautenden Erlass in Urteilen vom 30 März 2000 - A 14 S 431/98 - und 27. April 2000 - A 14 S 2559/98 - ) oder in seinen Auswirkungen einer generellen Regelung gemäß § 54 AuslG gleichkommt (so OVG Münster zu dem dort geltenden, ebenfalls ähnlich lautenden Erlass mit Urteil vom 27 März 2000 - 14 A 521/00.A - ).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 12 L 748/99

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Albaner; Asyl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Ein Widerspruch zu der in dem angefochtenen Beschluss erwähnten Rechtsprechung des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Asylverfahren (vgl. Urteil v. 24. Februar 2000 - 12 L 748/99 - und Beschluss v. 30. März 2000 - 12 L 4129/99 -) besteht insoweit nicht, da in diesen Verfahren im Hinblick auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG eine Prüfung erheblicher konkreter Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit nicht erfolgt, wenn dieselbe Gefahr - wie bei Roma im Kosovo - zugleich einer Vielzahl weiterer Personen im Abschiebungszielstaat droht.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 4 M 3027/00

    Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Ausreise;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 4 M 4422/00
    Eine Änderung der Situation, die dem Beschluss vom 14. September 2000 (4 M 3027/00) zu Grunde lag, ist insofern nicht eingetreten.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 7 S 1128/02

    Bewilligung von Leistungen nach § 2 AsylbLG

    aa) Es kann dahin stehen, ob bereits vor den Ereignissen im März 2004 gewichtige Gründe im Sinne einer konkreten Gefahrenlage gegen eine Abschiebung bzw. Rückführung von Ashkali in das Kosovo ersichtlich waren (so z.B. die Einschätzung von Nicolaus von Holtey von Pax Christi, Heidelberg, in seinem Bericht vom 01.04.2004 oder die Stellungnahme der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 24.05.2004 "Update zur Situation der ethnischen Minderheiten nach den Ereignissen vom März 2004, S. 13; vgl. insoweit auch den Beschluss des OVG Lüneburg vom 17.01.2001 - 4 M 4422/00 -, der sich mit der Lage der Roma befasst), jedenfalls haben die Unruhen im März 2004 bewiesen, dass für Angehörige der Ashkali im Kosovo eine Situation bestand, die als extreme Gefahrenlage bezeichnet werden kann.

    c) Aus den soeben dargestellten Gründen hätten auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden dürfen, weil jedenfalls humanitäre Gründe im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG einer Abschiebung entgegengestanden hätten (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.01.2001 - 4 M 4422/00.

  • VG Gelsenkirchen, 12.05.2006 - 15 K 2029/03

    Gewährung von Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG);

    So BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2003 - 5 C 32.02 -, FEVS 55, 114 (116 f); OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -, FEVS 52, 349 (353 f); OVG Saarlouis, Beschluss vom 6. August 2001 - 3 V 21/01 -, FEVS 53, 320 f; OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 4808/01 -, S. 7 ff; Hohm in Schellhorn/ Jirasek/ Seipp, Das Bundessozialhilfegesetz, 16. Auflage, § 2 AsylbLG Rdnr. 10; Hohm in GK, § 2 Rdnr. 28.

    So OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -, FEVS 52, 349 (353 f); OVG Saarlouis, Beschluss vom 6. August 2001 - 3 V 21/01 -, FEVS 53, 320; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Mai 2003 - 20 K 8807/00 -, juris, S. 3; OVG NRW, Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 4808/01 -, S. 9 ff; Hohm in GK, § 2 Rdnr. 28; Oestreicher/ Schelter/ Kunz/ Decker, Bundessozialhilfegesetz, Anhang § 120 BSHG, § 2 AsylbLG Rdnr. 10a.

    Soweit andere Gerichte - neben dem Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg in den genannten Urteilen vom 15. November 2004 und vom 12. Januar 2005 für die Gruppe der Ashkali - zu der Überzeugung gelangt sind, dass der freiwilligen Rückkehr von Angehörigen der ethnischen Minderheit der Roma in den Kosovo humanitäre Gründe i.S.d. § 2 Abs. 1 AsylbLG entgegenstünden, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -, FEVS 52, 349 (354 ff), VG Stuttgart, Urteil vom 11. Januar 2002 - 19 K 419/01 -, GK VII - zu § 2 Abs. 1 (VG - Nr. 30.1), sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Mai 2003 - 20 K 8807/00 -, juris, S. 3 f., ist anzumerken, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg, wie bereits erwähnt, für den Fall des Klägers, in dem es um einen vor den Ereignissen vom März 2004 liegenden Zeitraum geht, allein wegen der dabei vorgenommenen weit rückschauenden Bewertung nicht zu überzeugen vermag, während das Gericht den anderen o.a. Urteilen aus den oben genannten Gründen nicht folgt.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 4 LB 2665/01

    Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG für die entsprechende Anwendbarkeit des

    "Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 - sowie den Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -).

    Unabhängig von der ausländerrechtlichen Einordnung von Gründen, die einer Abschiebung entgegenstehen, bleibt somit im Hinblick auf § 2 AsylbLG eigenständig zu prüfen, ob entweder diese Gründe auch humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe sind, aus denen die Ausreise nicht erfolgen kann und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, oder aber neben den ausländerrechtlich für eine Duldung bereits genügenden Gründen weitere Gründe für eine Zuerkennung von Leistungen entsprechend dem BSHG gem. 2 Abs. 1 AsylbLG vorliegen (Senat, Beschl. v. 17.01.2001 - 4 M 4422/00 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 4808/01

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 --.

    Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 --.

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 M 3889/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ausländer;

    Der Senat nimmt hierbei entsprechend dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 AuslG an, dass die Besserstellung nur erreicht werden kann, wenn aus den dort genannten Gründen sowohl eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen kann als auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 - sowie den Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -).

    Unabhängig von der ausländerrechtlichen Einordnung von Gründen, die einer Abschiebung entgegenstehen, bleibt somit im Hinblick auf § 2 AsylbLG eigenständig zu prüfen, ob entweder diese Gründe auch humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe sind, aus denen die Ausreise nicht erfolgen kann und aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, oder aber neben den ausländerrechtlich für eine Duldung bereits genügenden Gründen weitere Gründe für eine Zuerkennung von Leistungen entsprechend dem BSHG gem. 2 Abs. 1 AsylbLG vorliegen (Senat, Beschl. v. 17.1.2001 - 4 M 4422/00 -).

  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 3 B 59/04

    Kosovo; Roma; Ägypter

    Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG müssen, damit die Privilegierung des Leistungsberechtigten eintreten kann, dergestalt vorliegen, dass weder die "freiwillige" Ausreise noch aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgen können, weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse entgegenstehen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 17.01.2001 - 4 M 4422/00 -).

    Obwohl grammatikalisch nicht eindeutig ist, ob sich der letzte Halbsatz des § 2 Abs. 1 AsylbLG auch auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise bezieht, entspricht ein solcher Bezug doch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.01.2001, a. a. O.).

  • VG Braunschweig, 29.10.2002 - 3 B 73/02

    Ashkali; ethnische Minderheit; Kosovo; Roma; Sozialhilfeleistungen; Ägypter

    Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG müssen, damit die Privilegierung des Leistungsberechtigten eintreten kann, dergestalt vorliegen, dass weder die "freiwillige" Ausreise noch aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgen können, weil humanitäre, rechtliche oder persönliche Gründe oder das öffentliche Interesse entgegenstehen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 17.01.2001 - 4 M 4422/00 -).

    Obwohl grammatikalisch nicht eindeutig ist, ob sich der letzte Halbsatz des § 2 Abs. 1 AsylbLG auch auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise bezieht, entspricht ein solcher Bezug doch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.01.2001, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 21.05.2003 - 20 K 8807/00

    Voraussetzungen der Leistungsgewährung an geduldete Asylbewerber durch

    Ebenso OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 16. November 2000 - 4 M 3921/00 -, FEVS 52, 282, und 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -, NVwZ-Beil.

    Das danach zu verlangende humanitäre Rückkehrhindernis ist für Roma aus dem Kosovo in dem streitgegenständlichen Zeitraum - Dezember 2000 - anzunehmen, siehe schon übereinstimmend OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 4 M 4422/00 -, NVwZ-Beil.

  • OVG Saarland, 08.02.2008 - 2 A 16/07

    Aufenthaltserlaubnis für Roma aus dem Kosovo; Abschiebungsschutz wegen

    Die unter Verweis auf das Erfordernis eigenverantwortlicher Beurteilung durch die Sozialbehörde prognostisch für das Anordnungsverfahren (§ 123 Abs. 1 VwGO) aufgeworfene Frage der Zumutbarkeit einer Rückkehr des Klägers in den Kosovo hat das Verwaltungsgericht damals unter Bezugnahme auf einen Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2001 (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.1.2001 - 4 M 4422/00 -, FEVS 52, 349 ff.) verneint.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00

    Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung

    Dass die tatsächliche Unmöglichkeit einer Abschiebung ethnischer Minderheiten in den Kosovo sich auf eine Rückübernahmeverweigerung der UNMIK gründet, die ihrerseits auf den Voraussetzungen des § 54 Satz 1 AuslG vergleichbaren Gründen beruht, und dass deshalb Roma aus dem Kosovo einen Anspruch nach § 2 AsylbewerberleistungsG geltend machen können, weil der Ausreise und Abschiebung entgegenstehende tatsächliche Gründe auch zugleich humanitäre Gründe sein können, hat in diesem Zusammenhang das Niedersächsische OVG entschieden (Beschl. v. 17.1.2001 - 4 M 4422/00 -).
  • VG Münster, 04.10.2005 - 5 K 1271/03

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Serbien und Montenegro, Ashkali, Rücknahme,

  • VG Münster, 08.06.2004 - 5 K 1744/01

    Wegen der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise nur Leistungen nach dem

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 4 LC 592/02

    Ausländer; Ausländerbehörde; Ausreise; BSHG; Duldung; Hindernis; humanitäre

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2001 - 4 PA 1166/01

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen; entgegenstehende Gründe; freiwillige Ausreise;

  • VG Düsseldorf, 11.11.2005 - 13 K 6402/04

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 36-Monats-Frist, Leistungskürzung

  • VG Hannover, 17.10.2003 - 7 B 4693/03

    Abschiebehindernis; Asylfolgeantrag; freiwillige Ausreise; Kosovo; Roma;

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2002 - 12 ME 623/02

    Ausreise; Humanitäre Gründe; Montenegro; Roma; Rückkehr

  • VG Sigmaringen, 24.01.2005 - 5 K 2193/04

    Freiwillige Ausreise von Ashkali aus dem Kosovo in 2001/2002

  • VG Arnsberg, 29.09.2004 - 9 K 338/03

    D (A), Syrer, Kurden, Staatenlose, Abgelehnte Asylbewerber,

  • VG Hannover, 27.02.2003 - 7 A 168/03

    Abschiebehindernis; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer;

  • VG Düsseldorf, 06.11.2002 - 22 K 6824/01

    D (A), Kosovo, Ashkali, Folgeantrag, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe,

  • VG Düsseldorf, 04.03.2002 - 13 L 3321/01

    Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Bewilligung

  • VG Freiburg, 15.01.2002 - 8 K 999/01

    Asylbewerberleistungen bei der freiwilligen Ausreise entgegenstehenden

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