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   OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98   

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OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98 (https://dejure.org/1999,15524)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.1999 - 1 M 4463/98 (https://dejure.org/1999,15524)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 (https://dejure.org/1999,15524)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Dieser war nicht so unwesentlich oder offensichtlich so geringfügig, dass sie ihn von vornherein aus der Abwägungsentscheidung hätte heraushalten können (vgl. zum letztgenannten Gesichtspunkt BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 3/92 -, NVwZ 1993, 468, 469 f.).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Dieses hat im Beschluss vom 18. Mai 1998 (- 4 VR 2.98 -, NVwZ 1998, 1065, 1066) zutreffend ausgeführt, § 47 Abs. 6 VwGO stelle an die Aussetzung des Vollzuges einer untergesetzlichen Norm erheblich strengere Anforderungen, als sie § 123 VwGO sonst an den Erlass einstweiliger Anordnungen stelle.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Es spricht derzeit auch Überwiegendes für die Annahme, dass der Rat der Antragsgegnerin in sie eingestellt hat, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, die betroffenen Belange nicht fehlgewichtet und namentlich die vom Antragsteller in den Vordergrund gerückten Gesichtspunkte sparsamen Umgangs mit Natur und Landschaft nicht einseitig, d.h. ohne triftigen Gegengrund hintangestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.1995 - 6 L 6017/93

    Genehmigung der Änderung eines F-Plans; nur Rechtmäßigkeitskontrolle durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Diese Befürchtungen sind aber dann unbegründet, wenn die Gemeinde durch eine bauleitplanerische Entscheidung eine von der zentralen Ortslage abgesetzte Bebauung beschließt und dadurch zu erkennen gibt, sie sei zur Befriedigung der dadurch hervorgerufenen üblichen Bedürfnisse bereit, werde für diese also "einstehen" (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30.1.1995 - 6 L 6017/93 -, Vnb.).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Der Senat folgt der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, DVBl. 1999, 100).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Der Senat orientiert sich bei der Anwendung dieser Vorschrift unter anderem am Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1987 (- 4 NB 2.87 -, BRS 47 Nr. 4; vgl. auch Bad.Württ. VGH, Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 1140/95 -, Bad.Württ. VBl. 1996, 378).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.01.1983 - 1 C 2/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Wie schon der Wortlaut des § 47 Abs. 2 VwGO zeigt ("... oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden,..."), sind hier all die Entwicklungsmöglichkeiten maßgeblich, welche der Eigentümer - wie hier - bereits konkret ins Auge gefasst hat oder die bei realistischer Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten naheliegen (vgl. Senatsurt. v. 4.1.1983 - 1 C 2/81 -, ZfBR 1983, 281).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.5.1976 - IV C 80.74 -, BVerwGE 51, 15, 29 ff.; Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 33 - 35.83 -, BVerwGE 77, 285, 286).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Ein Bebauungsplan ist daher erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, namentlich die Förderung allein privater Interessen verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 664, 666; Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 -, BVerwGE 40, 258, 262 f.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1981 - 6 A 132/80

    Bauen im Außenbereich; Wohnhäuser; Errichtung; Splittersiedlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98
    Splittersiedlungen sind regelmäßig (nur) wegen des erhöhten Bedarfs an kommunalen Leistungen zu missbilligen (vgl. z.B. OVG Lüneburg AgrarR 1982, 335).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 1140/95

    Teilweise Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nach Beanstandung

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98

    Abwägung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Alternative; Anwendung; Auslegung;

    Der Antragsteller habe keine Tatsachen vorgetragen, nach denen er in seinen Rechten möglicherweise verletzt sein könnte, wie sich aus dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 - ergebe.

    Wegen der Einzelheiten im Übrigen wird auf die Schriftsätze, den Inhalt der Gerichtsakte im Verfahren 1 M 4463/98 und den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Denn - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 - ausgeführt hat, ist nicht ohne weiteres ersichtlich, dass sich der im Norden des Plangebiets unmittelbar zum Grundstück des Antragstellers hin geplante Bolzplatz mit den Nutzungsabsichten des Antragstellers verträgt.

    Die Antragsgegnerin hatte in ihrem Schriftsatz vom 25. Februar 1999 (Bl. 195 ff. im Verfahren 1 M 4463/98) allein dargelegt, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern bisher nicht geführt worden seien und in jüngster Zeit lediglich ein Grundstücksmakler signalisiert habe, dass er möglicherweise diese Flächen freigeben werde.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 - dargelegt hat, ist ein Lärmschutzwall zum landwirtschaftlich/betrieblich genutzten Grundstück des Antragstellers (Flurstück 35/2) nicht erforderlich.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 1 M 1720/99

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für; Antragsbefugnis; Belange (Natur und

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 - folgendes ausgeführt:.
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