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   OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 1 LA 90/20   

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https://dejure.org/2021,7620
OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 1 LA 90/20 (https://dejure.org/2021,7620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.03.2021 - 1 LA 90/20 (https://dejure.org/2021,7620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. März 2021 - 1 LA 90/20 (https://dejure.org/2021,7620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BGB; § 823 BGB; § 828 BGB; § 11 Abs 1 BauO ND; § 16 Abs 1 BauO ND; § 3 Abs 1 S 1 BauO ND; § 56 BauO ND; § 79 Abs 1 BauO ND; § 123 StGB
    Absperrung; baufällig; Baustelle; Betreten; Betretensverbot; Einfriedung; Einsturzgefahr; Gebäude; Gefahr; Gefahrenquelle; Grundstück; Hausfriedensbruch; Jugendliche; Kind; Kinder; Minderjährige; Schilder; Sicherung; Sicherungsmaßnahmen; Straftat; unbefugt; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baufällige Industriegebäude sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 589
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 194/18

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Kindern bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 1 LA 90/20
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst vor diesem Hintergrund diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. zuletzt etwa BGH, Urt. v. 19.1.2021 - VI ZR 194/18 -, juris Rn. 8 m.w.N., stRspr.).

    An die Pflicht zur Gefahrenabwehr sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je größer der Anreiz ist, den die vom Sicherungspflichtigen geschaffene oder unterhaltene Gefahrenquelle auf Kinder ausübt, und je weniger diese selbst in der Lage sind, die für sie bestehenden Gefahren zu erkennen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2021 - VI ZR 194/18 -, juris Rn. 11 m.w.N., stRspr.).

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 1 LA 90/20
    Dennoch durfte die Klägerin nicht darauf vertrauen, dass die Gefahrenlage deshalb und aufgrund der Warn- und Sicherungsvorkehrungen so offensichtlich war, dass sich Kinder und Jugendliche der Gefahr aufgrund ihres natürlichen Angstgefühls nicht bewusst aussetzen würden (vgl. zu diesem Kriterium BGH, Urt. v. 14.3.1995 - VI ZR 34/94 -, NJW 1995, 2631 = juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 1 ME 55/21

    Bauaufsichtliche Anordnung; bauordnungsrechtliche Anordnung; denkmalrechtliche

    Betrifft die Gefährdung den öffentlichen Verkehrsraum, können entsprechende Anordnungen auf § 79 Abs. 1 i.V. mit § 16 Abs. 2 NBauO gestützt werden (vgl. zu öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflichten zuletzt Senatsbeschl. v. 17.3.2021 - 1 LA 90/20 -, juris Rn. 10 ff.).
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