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   OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11   

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OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11 (https://dejure.org/2013,7828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2013 - 4 LC 34/11 (https://dejure.org/2013,7828)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2013 - 4 LC 34/11 (https://dejure.org/2013,7828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als vorbereitende verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung der Bundesrepublik Deutschland an dem Zustandekommen eines Rechtsakts der Europäischen Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FFH-Richtlinie
    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als vorbereitende verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung der Bundesrepublik Deutschland an dem Zustandekommen eines Rechtsakts der Europäischen Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen betreffs Aufnahme des Gebiets "Unterems und Außenems" in den Entwurf der FFH-Gebietsliste bleiben erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als vorbereitende verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung der Bundesrepublik Deutschland an dem Zustandekommen eines Rechtsakts der Europäischen Kommission

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Klagebefugnis gegen Einvernehmen nach der FFH-Richtlinie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Klagebefugnis gegen Einvernehmen nach der FFH-Richtlinie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1430
  • DÖV 2013, 611
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Der Gerichtshof prüft, ob das gelistete Gebiet zu Recht auf der Grundlage der in Anhang III (Phase 2) der FFH-Richtlinie festgelegten Kriterien in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden ist (vergl. EuGH, Urt. v. 13.1. 2005, Rs. C-117/03 -Dragaggi-, NVwZ 2005, S. 311).

    Eine Außenwirkung der Erteilung des Einvernehmens nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 FFH-Richtlinie lässt sich ferner nicht damit begründen, dass die Mitgliedsstaaten die in der nationalen Liste nach Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie vorgeschlagenen Gebiete nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 11.9.2012 (Große Kammer) - C-43/10 -, NVwZ-RR 2013, 18, vom 14.9.2006, "Bund Naturschutz in Bayern u.a." - C-244/05 -, und vom 13.1.2005, "Dragaggi u.a." - C-117/03 -) von dem Zeitpunkt der Meldung an schützen müssen, indem sie Schutzmaßnahmen ergreifen, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren.

    Die Kommission kann sich aufgrund des ihr zustehenden eigenen Beurteilungsspielraums aber gegen die Aufnahme dieses Gebiets in die endgültige Liste entscheiden (EuGH, Urteil vom 13.1.2005, "Dragaggi u.a." - C-117/03 - Rn. 24).

    Mittelbar faktische Folgen der Erteilung des Einvernehmens ergeben sich auch nicht daraus, dass die Mitgliedstaaten die Gebiete nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 11.9.2012 (Große Kammer) - C-43/10 -, NVwZ-RR 2013, 18, vom 14.9.2006, "Bund Naturschutz in Bayern u.a." - C-244/05 -, und vom 13.1.2005, "Dragaggi u.a." - C-117/03-) schon vor der Festlegung der Liste der GGB nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 FFH-Richtlinie von dem Moment an schützen müssen, in dem sie die Gebiete nach Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie in der der Kommission zugeleiteten nationalen Liste vorschlagen.

    Die Klägerin kann auch nicht mit Erfolg einwenden, dass aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache " Dragaggi" (C-117/03) vom 13. Januar 2005 sich unmittelbar lediglich ergebe, dass die Kommission berechtigt sei, einzelne von den Mitgliedstaaten gemeldete Gebiete gleichwohl nicht als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auszuwählen, dass der EuGH in dieser Entscheidung aber mitnichten eine eigene Prüfungspflicht angenommen und zu einer möglichen Überprüfung der Entscheidung der Kommission durch den Gerichtshof "nicht ein einziges Wort verloren" habe.

  • BVerwG, 12.06.2008 - 7 B 24.08

    Feststellungsklage, allgemeine Leistungsklage, Gemeinde, FFH-Richtlinie,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Vorbeugender Rechtsschutz gegen drohende Verfahrensakte ist nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert (BVerwG, B. v. 12.06.2008, 7 B 24/08, NVwZ 2008, 1011, Rdnr. 11; vergl. Nds. OVG, B. v. 12.07.2000, 3 M 1605/00, juris; B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für Betroffene von Maßnahmen deutscher Behörden auf Grund der FFH-RL bzw. auf Grund der Umsetzungsvorschriften des BNatSchG ausreichend Rechtsschutz durch abstrakte oder inzidente Normenkontrolle erlangt werden kann.( BVerwG, B. v. 12.06.2008, 7 B 24/08, NVwZ 2008, 1011; B. v. 07.04.2006, 4 B 58/05, NVwZ 2006, 822; OVG Münster, B. v. 23.01.2008, 8 A 154/06, juris; weitere Nachweise bei Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatschG Anm. 68 und bei Nds. OVG, B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).

    Die Klagebefugnis ist danach bei einer auf Unterlassung eines verwaltungsinternen Akts ohne Außenwirkung gerichteten allgemeinen Leistungsklage in Gestalt der vorbeugenden Unterlassungsklage zu verneinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.2008 - 7 B 24.08 -, NVwZ 2008, 1011).

    Weiterhin sprechen auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 12. Juni 2008 (- 7 B 24.08 -, NVwZ 2008, 1011) für die Richtigkeit der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung.

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn also mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, Beschluss vom 12.6.2008 - 7 B 24.08 -, NVwZ 2008, 1011, Urteil vom 7.5.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207 und Urteil vom 29.7.1977 - 4 C 51.75 -, BVerwGE 54, 211).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Der Europäische Gerichtshof entschied daraufhin durch Urteil vom 14. Januar 2010 in der Sache "Stadt Papenburg gegen Bundesrepublik Deutschland" (C-226/08) Folgendes:.

    Auch wenn nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Januar 2010 (C-226/08) bei der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens durch die Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie nur naturschutzfachliche Kriterien berücksichtigt werden dürften, ergebe sich noch ein hinreichender, nicht europarechtlich determinierter Entscheidungsspielraum, der vom Mitgliedstaat auszufüllen sei.

    Nach der Vorlage des erkennenden Gerichts an den Europäischen Gerichtshof in der Parallelsache 1 A 510/08 ist jetzt durch das Urteil des EuGH vom 14. Januar 2010 (Rs. C-226/08) geklärt, dass auch in der zweiten Phase für eine solche Prüfung kein Raum ist.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2010 in der Sache "Stadt Papenburg gegen Bundesrepublik Deutschland" (C-226/08) entschieden, dass Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 FFH-Richtlinie es einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, sein Einvernehmen zur Aufnahme eines oder mehrere Gebiete in einen von der Kommission erstellten Entwurf einer Liste der GGB aus anderen als naturschutzfachlichen Gründen zu verweigern.

    Denn der EuGH hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2010 (C-226/08) eindeutig festgestellt, dass Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 FFH-Richtlinie es einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, sein Einvernehmen zur Aufnahme eines oder mehrere Gebiete in einen von der Kommission erstellten Entwurf einer Liste der GGB aus anderen als naturschutzfachlichen Gründen zu verweigern.

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02

    Rechtschutzmöglichkeiten eines Grundeigentümers gegen Aufnahme des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Vorbeugender Rechtsschutz gegen drohende Verfahrensakte ist nur ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert (BVerwG, B. v. 12.06.2008, 7 B 24/08, NVwZ 2008, 1011, Rdnr. 11; vergl. Nds. OVG, B. v. 12.07.2000, 3 M 1605/00, juris; B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für Betroffene von Maßnahmen deutscher Behörden auf Grund der FFH-RL bzw. auf Grund der Umsetzungsvorschriften des BNatSchG ausreichend Rechtsschutz durch abstrakte oder inzidente Normenkontrolle erlangt werden kann.( BVerwG, B. v. 12.06.2008, 7 B 24/08, NVwZ 2008, 1011; B. v. 07.04.2006, 4 B 58/05, NVwZ 2006, 822; OVG Münster, B. v. 23.01.2008, 8 A 154/06, juris; weitere Nachweise bei Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatschG Anm. 68 und bei Nds. OVG, B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).

    Es ist unerheblich, wenn die "Ermittlungstiefe" des Europäischen Gerichtshofs anders gestaltet ist als das Amtsermittlungsprinzip der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit, (Nds. OVG, B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).

    Zudem ist anerkannt, dass im Rahmen solcher verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Falle der Entscheidungserheblichkeit über die Prüfung der streitgegenständlichen Maßnahme nach Maßgabe der nationalen naturschutzrechtlichen Bestimmungen hinaus auch zu klären ist, ob die betreffende nationale Umsetzungsmaßnahme mit dem nationalen Verfassungsrecht und der FFH-Richtlinie und die Aufnahme des Gebiets in die Gemeinschaftsliste mit den Bestimmungen der FFH-Richtlinie und höherrangigem Unionsrecht zu vereinbaren ist (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 29.9.2006 - 8 LC 217/04 - und 21.3.2006 - 8 LA 150/02 - m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.5.2003 - 8 A 4229/01-, NuR 2003, 706).

  • VG Oldenburg, 13.05.2008 - 1 A 510/08

    "Natura 2000" an der Ems

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Das Klageverfahren setzte das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 20. Mai 2008 aus, weil es in dem Parallelverfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland (1 A 510/08) dem Europäischen Gerichtshof durch Beschluss vom 13. Mai 2008 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte:.

    Hier sei eine detaillierte rechtliche Überprüfung der Entscheidung der zwar zur eigenen Bewertung der gemeldeten Gebiete berechtigten, aber hierzu wohl kaum verpflichteten Kommission über die Liste der Gebiete nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof in Anbetracht des komplexen, gestuften Ausweisungsverfahrens mit schwerpunktmäßiger Verantwortung der Mitgliedstaaten und der funktionell rechtlichen Grenzen seiner Rechtsprechung gegenüber Unionsorganen unwahrscheinlich, was auch durch das in dem Parallelverfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland (1 A 510/08) eingeholte Gutachten von Prof. Dr. N. vom 8. April 2010 bestätigt werde.

    Nach der Vorlage des erkennenden Gerichts an den Europäischen Gerichtshof in der Parallelsache 1 A 510/08 ist jetzt durch das Urteil des EuGH vom 14. Januar 2010 (Rs. C-226/08) geklärt, dass auch in der zweiten Phase für eine solche Prüfung kein Raum ist.

    Eine (nochmalige) Vorabentscheidung mit den Fragen aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 5. Mai 2010 im Parallelverfahren 1 A 510/08 ist nicht geboten.

  • BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 58.05

    Meldung eines FFH-Gebietes; Rechtsschutz; Vogelschutzgebiet.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für Betroffene von Maßnahmen deutscher Behörden auf Grund der FFH-RL bzw. auf Grund der Umsetzungsvorschriften des BNatSchG ausreichend Rechtsschutz durch abstrakte oder inzidente Normenkontrolle erlangt werden kann.( BVerwG, B. v. 12.06.2008, 7 B 24/08, NVwZ 2008, 1011; B. v. 07.04.2006, 4 B 58/05, NVwZ 2006, 822; OVG Münster, B. v. 23.01.2008, 8 A 154/06, juris; weitere Nachweise bei Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatschG Anm. 68 und bei Nds. OVG, B. v. 21.03.2006, 8 LA 150/02, Vnb).

    "Jedenfalls wenn - wie hier - ein Gebiet durch Entscheidung der EU-Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden (und damit ein "FFH-Gebiet") ist, stellt sich eine - über das Bundesumweltministerium an die EU-Kommission weitergeleitete - Gebietsmeldung als ein in der Vergangenheit liegender vorbereitender verwaltungsinterner Akt dar, der keine über mögliche Wirkungen der Veröffentlichung der Kommissionsliste hinaus reichenden Rechtswirkungen herbeiführt (vgl. Beschluss vom 7. April 2006 - BVerwG 4 B 58.05 - Buchholz 406.400 § 33 BNatSchG 2002 Nr. 1).

    Gegen die Unterschutzstellung der Gebiete durch die Naturschutzbehörde nach §§ 32 Abs. 2, 20 Abs. 2 BNatSchG ist die Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO i.V.m. § 7 Nds. AG VwGO und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.2006 - 4 B 58.05 - OVG Bremen, Urteil vom 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Das folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der der Gerichtsbarkeit nur die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit aufträgt, ihr aber grundsätzlich nicht gestattet, bereits im Vorhinein gebietend oder verbietend in den Bereich der Verwaltung einzugreifen (BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64).

    Die Verwaltungsgerichtsordnung stellt daher ein System nachgängigen - ggf. einstweiligen - Rechtsschutzes bereit und geht davon aus, dass dieses zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) grundsätzlich ausreicht (BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35/07 -, BVerwGE 132, 64).

    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn also mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64, Beschluss vom 12.6.2008 - 7 B 24.08 -, NVwZ 2008, 1011, Urteil vom 7.5.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207 und Urteil vom 29.7.1977 - 4 C 51.75 -, BVerwGE 54, 211).

  • EuG, 22.06.2006 - T-136/04

    Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten / Kommission - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Selbst die von der Kommission auf der Grundlage ihres Entwurfs in dem Verfahren nach Art. 21 FFH-Richtlinie erstellte Liste stellt noch keinen die Klägerin unmittelbar betreffenden Hoheitsakt im Sinne des Art. 263 Abs. 4 AEUV dar (vgl. hierzu das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften - Erste Kammer - in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften", Beschluss vom 22.6.2006 - T-136/04 -).

    Diese Rechtsauffassung steht auch im Einklang mit dem Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 22. Juni 2006 in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften" (T-136/04), mit dem dieses eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV gegen die Entscheidung der Kommission zur Verabschiedung der Liste der GGB für die alpine biogeografische Region wegen fehlender unmittelbarer Betroffenheit der klagenden Grundeigentümer als unzulässig abgewiesen hat.

    Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Beschluss vom 22. Juni 2006 in der Rechtssache "Rasso Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften" (T-136/04) ausdrücklich hervorgehoben, dass die FFH-Richtlinie "den Mitgliedstaat hinsichtlich des zu erreichenden Zieles bindet, den einzelstaatlichen Behörden aber die Zuständigkeit belässt, was die zu treffenden Erhaltungsmaßnahmen und die einzuhaltenden Genehmigungsverfahren angeht." Welche Maßnahmen von den nationalen Naturschutzbehörden im Einzelnen getroffen werden, wird häufig von deren Beurteilungen und Zweckmäßigkeitserwägungen abhängen.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Deshalb müsste die Vorlage im Einzelnen darlegen, dass der jeweils als unabdingbar gebotene Grundrechtsschutz generell nicht gewährleistet ist (BVerfG, B. v. 07.06.2000, 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147 (162); M. Herdegen, Europarecht, 12. Aufl., § 10 Rdnr. 29).

    Dieser Rechtsauffassung steht nicht entgegen, dass eine Überprüfung der Liste der GGB als sekundäres Gemeinschaftsrecht grundsätzlich nicht am Maßstab des deutschen Rechts einschließlich der Grundrechte des Grundgesetzes stattfindet und Grundrechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof und nicht das Bundesverfassungsgericht gewährt wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7.6.2000 - 2 BvL 1/97 -, BVerfGE 102, 147; BVerwG, Urteil vom 30.6.2005 - 7 C 26.04 -, BVerwGE 124, 47).

    Denn dieser Umstand stellt keinen hinreichenden Grund dafür dar, den gerichtlichen Rechtsschutz auf Mitwirkungsakte der Bundesregierung vorzuverlagern, weil der Grundrechtsschutz im Hoheitsbereich der Europäischen Union nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach Konzeption, Inhalt und Wirkungsweise dem Grundrechtsstandard des Grundgesetzes im Wesentlichen gleich zu erachten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.10.2003 - 1 BvR 2075/03 -, NVwZ 2004, 208, Beschluss vom 7.6.2000 - 2 BvL 1/97 -, BVerfGE 102, 147, Urteil vom 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92, 2 BvR 2159/92 -, BVerfGE 89, 155, und Beschluss vom 22.10.1986 - 2 BvR 197/83 -, BVerfGE 73, 339) und damit keine Rechtsschutzlücke besteht, die eine derartige Vorverlagerung des Rechtsschutzes rechtfertigen könnte (BVerfG, Beschluss vom 16.10.2003 - 1 BvR 2075/03 -, NVwZ 2004, 208).

  • OVG Bremen, 31.05.2005 - 1 A 346/02

    Rechtsschutz gegen Meldung von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten - FFH-Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11
    Ob schon gegen die Kommissionsentscheidung nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL Rechtsschutz nach Gemeinschaftsrecht mit der sog. Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV erreicht werden kann, mag offen bleiben (vergl. dazu OVG Bremen, U. v. 31.05.2005, 1 A 346/02, NuR 2005, 654 ff; und B. des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft v. 05.07.2005, T-117/05 R - Rodenbröker u.a., juris ).

    Gegen die Unterschutzstellung der Gebiete durch die Naturschutzbehörde nach §§ 32 Abs. 2, 20 Abs. 2 BNatSchG ist die Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO i.V.m. § 7 Nds. AG VwGO und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.2006 - 4 B 58.05 - OVG Bremen, Urteil vom 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654).

    Zudem ist anerkannt, dass im Rahmen solcher verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Falle der Entscheidungserheblichkeit über die Prüfung der streitgegenständlichen Maßnahme nach Maßgabe der nationalen naturschutzrechtlichen Bestimmungen hinaus auch zu klären ist, ob die betreffende nationale Umsetzungsmaßnahme mit dem nationalen Verfassungsrecht und der FFH-Richtlinie und die Aufnahme des Gebiets in die Gemeinschaftsliste mit den Bestimmungen der FFH-Richtlinie und höherrangigem Unionsrecht zu vereinbaren ist (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 29.9.2006 - 8 LC 217/04 - und 21.3.2006 - 8 LA 150/02 - m.w.N.; OVG Bremen, Urteil vom 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.5.2003 - 8 A 4229/01-, NuR 2003, 706).

  • BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 2075/03

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Mitwirkung der

  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2002 - 1 L 162/01

    Unbegründetheit eines Antrags auf Zulassung der Berufung mangels ausreichender

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

  • BVerfG, 12.05.1989 - 2 BvQ 3/89
  • BVerfG, 09.07.1992 - 2 BvR 1096/92

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der Bundesregierung

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88

    Warnung vor Glykolwein

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • EuG, 22.06.2006 - T-150/05

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2003 - 8 A 4229/01

    Rechtsschutz gegen die Einordnung fortstwirtchaftlicher Nutzflächen als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - 8 A 154/06

    Rechtsschutzbedürfnis einer Klage auf Feststellung des Nichtunterliegens der

  • EuGH, 23.04.2009 - C-362/06

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2000 - 3 M 1605/00

    Erforderlichkeit eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses für die Gewährung

  • VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07

    Tätigkeit deutscher Behörden als Gegenstand uneingeschränkter deutscher

  • EuG, 05.07.2005 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 14 N 15.1870

    Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandsteils "Der Hohe Buchene Wald im

    Art. 4 Abs. 4 FFH-RL setzt der Ausübung des Ermessens jedoch insoweit Grenzen, als ein - eingeschränktes - Auswahl-, nicht aber ein Entschließungsermessen besteht (vgl. NdsOVG, U.v. 17.4.2013 - 4 LC 34/11 - juris Rn. 59; Thum/Engelmann, UPR 2015, 170/171; vgl. auch EuGH, U.v. 26.5.2011 - Stichting Natuur en Milieu C-165/09 u.a. - Slg 2011, I-4599 Rn. 103 zu Art. 4 der NEC-Richtlinie).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 33/11
    Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteile vom 17. April 2013 (4 LC 34/11, 4 LC 33/11 und 4 LC 46/11) entschieden, dass die Klagen der Meyer-Werft, der Stadt Papenburg, des Landkreises Emsland und des Landkreises Leer gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Verweigerung des Einvernehmens zu dem von der Europäischen Kommission erstellten Entwurf einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische Region in Bezug auf das Gebiet "Unterems und Außenems" nicht zulässig sind.
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