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   OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 2 B 27/18   

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https://dejure.org/2019,14164
OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 2 B 27/18 (https://dejure.org/2019,14164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2019 - 2 B 27/18 (https://dejure.org/2019,14164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2019 - 2 B 27/18 (https://dejure.org/2019,14164)
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    Bestattungswald im Außenbereich zulässig?

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  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 2 B 27/18
    Ohne Erfolg macht die Antragstellerin geltend, einer Zulassung des Vorhabens im Außenbereich stehe ein Planungsbedürfnis nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.11.1976 (- 4 C 69.74) entgegen.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 2 B 27/18
    Darstellungen der vorgenannten, nicht von konkreten Planungszielen getragenen Art können einem privilegierten Vorhaben nicht entgegengehalten werden (BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 28.86 -, NVwZ 1991, 161 = ZfBR 1990, 41).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 2 B 27/18
    Voraussetzung für die Annahme einer Ausnahme ist, dass die Gemeinde nicht dabei stehenbleibt, die vorgefundene Außenbereichssituation festzuschreiben, sondern darüber hinaus den Zweck verfolgt, die Forstwirtschaft in einem bestimmten geographischen Bereich, der sich aus topografischen oder ökologischen Gründen oder wegen sonstiger besonderer Gegebenheiten hierfür anbietet, durch planerische Maßnahmen positiv zu sichern und zu fördern und gegen konkurrierende Nutzungsansprüche gezielt abzuschirmen (BVerwG, Beschl. v. 22.6.1993 - 4 B 45.93).
  • BVerwG, 01.11.2018 - 4 C 5.17

    Außenbereich; Gewerbliche Tierhaltung; Innenbereich; Konzentrationszonenplanung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 2 B 27/18
    Ebenso wenig ändert das Vorhandensein von Standortalternativen im Außenbereich etwas an der Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; diese entfiele nur, wenn konkret nutzbare Standortalternativen im Innenbereich der Gemeinde vorhanden wären (BVerwG, Urt. v. 1.11.2018 - 4 C 5.17 -, NVwZ 2019, 243).
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