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   OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04   

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OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04 (https://dejure.org/2004,18721)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2004 - 8 LA 46/04 (https://dejure.org/2004,18721)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 8 LA 46/04 (https://dejure.org/2004,18721)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2004 - A 6 S 219/04

    Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft betreffend Flüchtlinge albanischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    Damit wird aber schon nicht dargelegt, dass die Vorschriften des Art. 1 C (5 und 6) GFK überhaupt eine abschließende Regelung über den Widerruf oder die Rücknahme des Flüchtlingsstatus enthalten (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 4.12.2003 - 8 A 3766/03 - EZAR 214 Nr. 16 sowie VGH Mannheim, Beschl. v. 16.3.2004 - 6 S 219/04 -).

    Vielmehr hat der VGH Mannheim mit Beschluss v. 16.3.2004 - 6 S 219/04 - ausgeführt, dass die grundlegende Änderung der Verhältnisse im Kosovo für ethnische Albaner auch zu einem "Wegfall der Umstände" für ihre Schutzgewährung i.S.d. Art. 1 C (5) Satz 1 GFK geführt hat (vgl. ergänzend BVerwG, Beschl. v. 4.7.2001 - 1 B 189/01 - , Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 47).

    Ferner käme es auf eine etwaige Abweichung zwischen § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG und Art. 1 C (5) Satz 1 GFK bei Vorliegen nur einer "innerstaatlichen Fluchtalternative" hinsichtlich der hier maßgebenden Verhältnisse von ethnischen Albanern aus dem Kosovo mit serbisch-montenegrinischer Staatsangehörigkeit nur an, wenn die Voraussetzungen für die Beendigung der Schutzgewährung nicht auch hinsichtlich des übrigen Staatsgebiets von Serbien und Montenegro außerhalb des Kosovos gegeben wären (so aber etwa VGH Mannheim, Beschl. v. 16.3.2004 - 6 S 219/04 - m. w. N.).

    Da die (nunmehr in § 73 Abs. 1 AsylVfG enthaltene) Regelung über den Widerruf des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bewusst "weitgehend den Regelungen in Nummern 5 und 6 des Artikels 1 C des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge entspricht" (vgl. BT-Drs. 9/875, S. 18 zu § 11 des Gesetzesentwurfes zum AsylVfG a.F.), ist kein Grund ersichtlich, warum insoweit eine abweichende Auslegung erfolgen soll (ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 16.3.2004 - 6 S 219/04 - vgl. ferner Hailbronner, AuslR, § 73 AsylVfG, Rn. 4; Marx, AsylVfG, 5. Aufl., § 72 Rn. 2 zur Überstimmung von § 73 Abs. 1 AsylVfG und Art. 1 C (5) und (6) GFK).

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass grundsätzlich auch die Befugnis zur Aufhebung eines rechtswidrigen oder rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts verwirkt werden kann (vgl. Urt. v. 20.12.1999 - 7 C 42/98 - BVerwGE 110, 226 ff., Beschl. v. 28.9.1994 - 11 C 3/93 - NVwZ 1995, 703, 706, und Urt. v. 8.6.1989 - 5 C 38/86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 31 jeweils m. w. N.).

    Ferner muss der Begünstigte tatsächlich darauf vertraut haben, dass die Aufhebungsbefugnis nicht mehr ausgeübt wird, und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt haben, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Aufhebung ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.1999, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024

    Untätigkeitsklage; Einbürgerungsverfahren; Aussetzung; Zureichender Grund;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    Eine Aussetzung des Einbürgerungsverfahrens im Hinblick auf ein laufendes Widerrufsverfahren nach § 73 AsylVfG kommt daher nur in Betracht, soweit in Anknüpfung an die fortbestehende Anerkennung nach § 51 Abs. 1 AuslG erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen gelten (vgl. VGH München, Beschl. v. 14.10.2003 - 5 C 03.2024 -).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden (u.a. Beschl. v. 27.6.1997 - 9 B 280/97 - NVwZ-RR 1997, 741).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2003 - 8 A 3766/03

    Muhammed Metin Kaplan: Entscheidung über Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    Damit wird aber schon nicht dargelegt, dass die Vorschriften des Art. 1 C (5 und 6) GFK überhaupt eine abschließende Regelung über den Widerruf oder die Rücknahme des Flüchtlingsstatus enthalten (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 4.12.2003 - 8 A 3766/03 - EZAR 214 Nr. 16 sowie VGH Mannheim, Beschl. v. 16.3.2004 - 6 S 219/04 -).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    Im Rahmen ihres Ermessens muss sie jedoch sämtliche Umstände des Einzelfalls, und damit auch die schutzwürdigen Belange des Ausländers an einem weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland, in den Blick nehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 - NVwZ 2003, 1275 ff.).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass grundsätzlich auch die Befugnis zur Aufhebung eines rechtswidrigen oder rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts verwirkt werden kann (vgl. Urt. v. 20.12.1999 - 7 C 42/98 - BVerwGE 110, 226 ff., Beschl. v. 28.9.1994 - 11 C 3/93 - NVwZ 1995, 703, 706, und Urt. v. 8.6.1989 - 5 C 38/86 - Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 31 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    Weiterhin ist anerkannt, dass die (nunmehr in § 72 AsylVfG enthaltene) Regelung über das Erlöschen der Rechtsstellung nach § 51 Abs. 1 AuslG den Erlöschensbestimmungen des Art. 1 C (1) - (4) GFK nachgebildet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.12.1991 - 9 C 126/90 - ,BVerwGE 89, 231, 238 f. ).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Anerkennungsvoraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG dahin auszulegen und anzuwenden sind, dass sie mit dem Flüchtlingsbegriff des Art. 1 A (2) GFK übereinstimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1992 - 1 C 21/87 - ,BVerwGE 89, 296, 301).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04
    Unabhängig von der Frage, ob die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG beim Widerruf der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ergänzend berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2003 - 1 C 15/02 - DVBl. 2003, 1280 m. w. N.), unterliegt diese Widerrufsbefugnis zudem der Verwirkung.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 174/19

    Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; alleinstehender, junger

    Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 2 S 2 VwVfG gilt nicht für einen Widerruf von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG (juris: AufenthG 2004) (zu § 73 AsylVfG a.F. vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.2011 - 10 C 24/10 -, juris, Rz. 12 ff., m.w.N.); davon unberührt bleibt die grundsätzlich gegebene Möglichkeit der Verwirkung auch der asylrechtlichen Widerrufsbefugnis (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.06.2004 - 8 LA 46/04 -, juris, Rz. 4).(Rn.30).

    [vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.06.2004 - 8 LA 46/04 -, juris, Rz. 4; ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 73c Rz. 21; Keßler, a.a.O., § 73c AsylVfG/AsylG Rz. 6] Die hier gegebene langjährige Untätigkeit der Beklagten führt jedoch für sich genommen grundsätzlich noch nicht zur Verwirkung ihres Widerrufsrechts nach § 73c AsylG.

    [vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.06.2004 - 8 LA 46/04 -, juris, Rz. 5; Keßler, a.a.O., § 73c AsylVfG/AsylG Rz. 6] Ob ein derartiges schutzwürdiges und auch betätigtes Vertrauen hier nach den Umständen des Falles zu bejahen ist, erscheint auch in Ansehung der bereits im November 2012 erfolgten Feststellung eines Abschiebungsverbots und der im März 2014 eingetretenen Volljährigkeit des Klägers zumindest zweifelhaft, kann aber - auch vor dem Hintergrund, dass der Kläger persönlich ebenso wie die Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen ist - letztlich dahinstehen.

  • VG Berlin, 13.09.2022 - 33 K 125.19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass grundsätzlich auch die Befugnis zur Aufhebung eines rechtswidrigen oder rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts verwirkt werden kann (Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42/98 - BVerwGE 110, 226 ff.); für die Verwirkung der asylrechtlichen Widerrufsbefugnis gilt dies - als Ausprägung des allgemeinen Rechtsprinzips von Treu und Glauben - grundsätzlich ebenso (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 LA 46/04 - juris Rn. 4).

    Ferner muss der Begünstigte tatsächlich darauf vertraut haben, dass die Aufhebungsbefugnis nicht mehr ausgeübt wird, und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt haben, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Aufhebung ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Juni 2004, a.a.O., juris Rn. 5).

  • VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Die bloße, gegebenenfalls auch mehrjährige Untätigkeit der Beklagten führt daher grundsätzlich nicht zur Verwirkung ihres Widerrufsrechts (OVG Nds, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 LA 46/04 -, juris).

    Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einen dauerhaften Aufenthalt zu erreichen (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 LA 46/04 -, juris).

  • VG München, 10.06.2021 - M 32 K 18.32800
    Insofern sind diese Ermessenerwägungen etwaiger aufenthaltsrechtlicher Folgeentscheidungen der nach § 71 AsylG zuständigen Ausländerbehörde vorbehalten, die dabei die schutzwürdigen Belange des Ausländers in den Blick zu nehmen hat (vgl. hierzu ausdrücklich auch OVG Lüneburg, B. v. 17.6.2014 - 8 LA 46/04 - juris Rn. 6, VG Saarland, U. v. 27.12021 - 5 K 174/19 - juris; §§ 26 Abs. 4, 9 Abs. 2 AufenthG).
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