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   OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15   

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OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15 (https://dejure.org/2015,14788)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2015 - 8 LA 16/15 (https://dejure.org/2015,14788)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 8 LA 16/15 (https://dejure.org/2015,14788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1GG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 10 Abs. 3 RAVersorgSa; § 6 Abs. 1 S. 1 RAVersorgG ND; § 10 Abs. 4 RAVersorgSa
    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk bei einem dreimonatigen Beitragsrückstand; Wirksamkeit der Satzung des Niedersächsischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk bei einem dreimonatigen Beitragsrückstand; Wirksamkeit der Satzung des Niedersächsischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG, § 124 VwGO, § 3 VwGO, § 124a VwGO
    Versorgungswerk kann freiwillige Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug beenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk bei einem dreimonatigen Beitragsrückstand; Wirksamkeit der Satzung des Niedersächsischen Versorgungswerks der Rechtsanwälte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk wegen Beitragsrückständen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG, § 124 VwGO, § 3 VwGO, § 124a VwGO
    Versorgungswerk kann freiwillige Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug beenden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk wegen Beitragsrückständen

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG, § 124 VwGO, § 3 VwGO, § 124a VwGO
    Versorgungswerk kann freiwillige Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug beenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3597
  • NJW 2015, 8
  • AnwBl 2015, 896
  • AnwBl Online 2015, 534
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2012 - 8 LA 149/11

    Verlust der Wirkung einer auf satzungsrechtlicher Grundlage durch Bescheid

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Ein Eingriff in den derart grundrechtlich geschützten Besitzstand setzt aber voraus, dass der angesparte Wert der Versorgungsanwartschaft beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvL 11/06 u.a. -, BVerfGE 126, 369, 390 f.; Senatsbeschl. v. 30.7.2012 - 8 LA 149/11 -, juris Rn. 17).

    Die darüberhinausgehende bloße Aussicht, durch Zahlung weiterer Versorgungsabgaben und Zurücklegung weiterer Versicherungszeiten in einem bestimmten Versorgungssystem oder Versorgungswerk eine besonders ertragreiche Altersversorgung zu erlangen, ist eigentumsrechtlich hingegen nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 - 1 BvR 285/01 -, NZS 2005, 253; Beschl. v. 25.2.1960 - 1 BvR 239/52 -, BVerfGE 10, 354, 371; BVerwG, Beschl. v. 10.6.1987 - BVerwG 1 B 26.87 -, juris Rn. 7 f.; Senatsbeschl. v. 30.7.2012, a.a.O.).

    Sie stehen allenfalls in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004, a.a.O., S. 254 (zur Beendigung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung); Senatsbeschl. v. 30.7.2012, a.a.O., Rn. 18 (zur Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk bei Begründung der Pflichtmitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk)).

    Denn es handelt sich um ein System solidarischer kollektiver Versorgung (vgl. Senatsbeschl. v. 30.7.2012, a.a.O., Rn. 19); es basiert auf der Erfüllung der Pflichten durch jedes einzelne Mitglied und ist in seiner Funktionsfähigkeit hiervon abhängig.

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01

    Pflichtmitgliedschaft eines Arztes in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Die darüberhinausgehende bloße Aussicht, durch Zahlung weiterer Versorgungsabgaben und Zurücklegung weiterer Versicherungszeiten in einem bestimmten Versorgungssystem oder Versorgungswerk eine besonders ertragreiche Altersversorgung zu erlangen, ist eigentumsrechtlich hingegen nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 - 1 BvR 285/01 -, NZS 2005, 253; Beschl. v. 25.2.1960 - 1 BvR 239/52 -, BVerfGE 10, 354, 371; BVerwG, Beschl. v. 10.6.1987 - BVerwG 1 B 26.87 -, juris Rn. 7 f.; Senatsbeschl. v. 30.7.2012, a.a.O.).

    Sie stehen allenfalls in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004, a.a.O., S. 254 (zur Beendigung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung); Senatsbeschl. v. 30.7.2012, a.a.O., Rn. 18 (zur Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk bei Begründung der Pflichtmitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk)).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2011 - 8 PA 241/10

    Erklärung über das Nichtvorhandensein einer sonstigen rentenbezugsberechtigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Dabei geht der Senat davon aus, dass dem Satzungsgeber des beklagten Versorgungswerks - auch - insoweit ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum zusteht, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung überschritten sind, und daher gerichtlich nicht zu überprüfen ist, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - BVerwG 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590, 1591 f.; Senatsbeschl. v. 13.1.2011 - 8 PA 241/10 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.8.1999 - 9 B 96.2276 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, NJW-RR 1997, 630).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96

    Beitragsbemessung für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Dabei geht der Senat davon aus, dass dem Satzungsgeber des beklagten Versorgungswerks - auch - insoweit ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum zusteht, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung überschritten sind, und daher gerichtlich nicht zu überprüfen ist, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - BVerwG 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590, 1591 f.; Senatsbeschl. v. 13.1.2011 - 8 PA 241/10 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.8.1999 - 9 B 96.2276 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, NJW-RR 1997, 630).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Dabei geht der Senat davon aus, dass dem Satzungsgeber des beklagten Versorgungswerks - auch - insoweit ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum zusteht, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung überschritten sind, und daher gerichtlich nicht zu überprüfen ist, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - BVerwG 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590, 1591 f.; Senatsbeschl. v. 13.1.2011 - 8 PA 241/10 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.8.1999 - 9 B 96.2276 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, NJW-RR 1997, 630).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1990 - 5 A 2561/88

    Antrag auf Befreiung der Pflichtmitgliedschaft; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine förmliche Wiedereinsetzung in die versäumte Nachfrist gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 32 VwVfG überhaupt möglich ist (vgl. zur mangelnden Anwendbarkeit der genannten Bestimmungen bei einer Säumnis materieller Ausschlussfristen: BVerwG, Urt. v. 28.3.1996 - BVerwG 7 C 28.95 -, BVerwGE 101, 39, 42 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.11.1990 - 5 A 2561/88 -, NVwZ 1992, 183 f.).
  • LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 204/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Auch andere berufsständische Versorgungswerke haben eine ähnliche (vgl. etwa § 13 Abs. 2 Satz 3 der Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen 2015; § 12 Abs. 5 Satz 3 der Alterssicherungsordnung der Apothekerversorgung Niedersachsen 2011; § 13 Abs. 2 Buchst. b der Alterssicherungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen 2014; § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Satzung der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen 2013) oder sogar kürzere (vgl. etwa § 12 Nr. 3 Buchst. b der Satzung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung der Zahnärztekammer Niedersachsen 2014: 14 Tage) Nachfrist bestimmt (vgl. auch zur Angemessenheit einer vierzehntägigen Nachfrist bei der Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund Beitragsrückständen: Hessisches LSG, Urt. v. 25.9.2006 - L 1 KR 204/05 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 16.08.1999 - 9 B 96.2276
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Dabei geht der Senat davon aus, dass dem Satzungsgeber des beklagten Versorgungswerks - auch - insoweit ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Gestaltungsspielraum zusteht, dessen Grenzen erst bei willkürlicher Diskriminierung oder Privilegierung überschritten sind, und daher gerichtlich nicht zu überprüfen ist, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134; BVerwG, Urt. v. 5.12.2000 - BVerwG 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590, 1591 f.; Senatsbeschl. v. 13.1.2011 - 8 PA 241/10 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.8.1999 - 9 B 96.2276 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.1996 - 9 S 1152/96 -, NJW-RR 1997, 630).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob eine förmliche Wiedereinsetzung in die versäumte Nachfrist gemäß § 1 Abs. 1 NVwVfG in Verbindung mit § 32 VwVfG überhaupt möglich ist (vgl. zur mangelnden Anwendbarkeit der genannten Bestimmungen bei einer Säumnis materieller Ausschlussfristen: BVerwG, Urt. v. 28.3.1996 - BVerwG 7 C 28.95 -, BVerwGE 101, 39, 42 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.11.1990 - 5 A 2561/88 -, NVwZ 1992, 183 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93

    Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 115/09

    Vereinbarkeit des Verbotes einer vollständigen Abdeckung der Grabfläche von

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • OVG Hamburg, 24.04.1998 - Bf V 97/97

    Rechtsmitteleinlegung; Zulassung der Berufung; Darlegung eines Zulassungsgrundes;

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2012 - 8 LA 156/11

    Verweigerung der Zahlung von Versorgungsbeiträgen eines Mitglieds wegen einer

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97

    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2011 - 8 LA 18/11

    Berufungszulassung bei Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S.d.§ 124 Abs. 2 Nr. 5

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • BVerwG, 10.06.1987 - 1 B 26.87

    Pflicht zur Teilnahme an der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 20.08.2007 - 6 B 40.07

    Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtversorgung für Angehörige freier Berufe

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05

    Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente;

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 11 LA 104/19

    Rechtswidrigkeit der unverschlüsselten Übersendung eines Bescheids zur Anordnung

    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, NdsRPfl. 2015, 244, juris, Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20

    Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos

    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, NdsRPfl. 2015, 244, juris, Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2021 - 13 LA 258/21

    Handeln um einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund bei der

    Ferner muss im Einzelnen unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung begründet werden, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 23.2.2011 - 8 LA 18/11 -, juris Rn. 2; Schoch/Schneider (Hrsg.), VwGO, § 124a Rn. 90 ff. (Stand: Oktober 2015) jew. m.w.N.).
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