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   OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20   

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OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20 (https://dejure.org/2021,21711)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2021 - 7 LC 12/20 (https://dejure.org/2021,21711)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 7 LC 12/20 (https://dejure.org/2021,21711)
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  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 2.82

    Erforderlichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Außenwerbung an Brücken über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Tritt die zuständige Behörde einer solchen, im Verhältnis zur Verkehrsfunktion der Bundesfernstraße nachteiligen Entwicklung nicht entgegen, erwächst der Straße auch eine Erschließungsfunktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1984 - 4 C 2.82 -, juris).

    Auch kann eine zusätzliche rückwärtige Erschließung ein Indiz für die Ablehnung einer Erschließung der an die Bundesfernstraße anliegenden Grundstücke darstellen (BVerwG, Urteil vom 30.11.1984 - 4 C 2.82 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Gleiches gilt, wenn eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d. h. wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der jeweiligen Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (BVerwG, Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).

    Die Gebühr wird damit für die Tatsache der Sondernutzung an sich geschuldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 1 B 4.13

    Straßenrecht; Bundesstraße; Zufahrt zum Grundstück; Gemeingebrauch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Sie ist für die Verwaltung und die Abgrenzung der Straßenbaulast von Bedeutung, nicht aber für die Auslegung von Inhalt und Grenzen des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch § 8a Abs. 1 Satz 1 FStrG (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.09.1963 - I C 156.160 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2014 - 1 B 4.13 -, juris; Netter in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 5 Rn. 28; Sauthoff in: Müller/Schulz, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl. 2013, § 8a Rn. 7).

    Für diese Auslegung spricht auch der systematische Zusammenhang des § 5 Abs. 4 Satz 4 FStrG mit der Verteilung der Straßenbaulast, was insbesondere durch die amtliche Überschrift des § 5 "Träger der Straßenbaulast" deutlich wird (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.03.2014 - 1 B 4.13 -, juris).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Die Gebühr wird damit für die Tatsache der Sondernutzung an sich geschuldet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).

    Die Sondernutzungserlaubnis hat keine Gestaltungs- oder Feststellungswirkung in dem Sinne, dass mit ihr materiell-rechtlich in nachfolgenden Verfahren für alle Betroffenen feststünde, mit der betreffenden Zufahrt sei eine Sondernutzung gegeben (BVerwG, Urteil vom 26.06.1981 - 4 C 73.78 -, juris).

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Die §§ 7 ff. FStrG dienen vorrangig der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, der außerhalb der zur Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt vor störenden Zufahrten oder Zugängen freigehalten werden soll (BVerwG, Urteil vom 14.02.1969 - IV C 215.65 -, juris).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13

    Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Gleiches gilt, wenn eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d. h. wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der jeweiligen Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (BVerwG, Urteil vom 11.12.2014 - 3 C 7.13 -, juris; Urteil des Senats vom 17.01.2013 - 7 LB 194/11 -, juris).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 41.77

    Neubau der Bundesautobahn A 57

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Eine Bundesstraße verläuft auch dann innerhalb der geschlossenen Ortslage im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 FStrG, wenn sie nach bisher freier Strecke in einem weitläufigeren Rahmen von der örtlichen Bebauung umschlossen wird, sofern nur der Unterschied zum Verlauf im freien unbebauten Gelände deutlich wird (BVerwG, Urteil vom 03.04.1981 - IV C 41.77 -, juris).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Grenzt die Straße an Grundstücke an, die im Sinne des § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen und auf denen deshalb nach Bebauungsrecht Vorhaben grundsätzlich zulässig sind, so folgt daraus für die Straße, dass an ihr in dem hier verstandenen Sinn gebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.04.1975 - IV C 55.74 -, juris, zu § 34 BBauG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 14/16

    Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesfernstraßengesetz ( FStrG ) für die Errichtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Ob diese Zufahrten bestandsgeschützt sind oder in jüngerer Zeit als Sondernutzung zugelassen worden sind, ist insoweit unerheblich (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2017 - 11 A 14/16 -, juris).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 10.80

    Begriff der "geschlossenen Ortslage"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.06.2021 - 7 LC 12/20
    Dabei ist nicht auf eine isolierte Würdigung einzelner Umstände wie etwa die einseitige Bebauung einer Straße abzustellen (BVerwG, Urteil vom 18.03.1983 - 4 C 10.80 -, juris).
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