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   OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89   

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https://dejure.org/1991,5276
OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89 (https://dejure.org/1991,5276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.1991 - 13 L 96/89 (https://dejure.org/1991,5276)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - 13 L 96/89 (https://dejure.org/1991,5276)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 291
  • BB 1991, 1920
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.11.1989 - I R 14/87

    Zulässigkeit der Erhebung pauschaler Lohnkirchensteuer; zur Rechtsnatur der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89
    In seinem Urteil vom 30.11.1989 (BFHE 159, 82, = NJW 1990, 1200 L; relativierend auch schon Urt. v. 26.8.1988, BStBl 1989 11, 304) wertet er die pauschale Lohnsteuer nur noch insoweit als Unternehmenssteuer, als sie aus Praktikabilitätsgründen in verfahrensrechtlich-technischer Hinsicht vom Arbeitgeber erhoben wird und dieser formell gesehen alleiniger Steuerschuldner ist.

    Demgegenüber beruft sich die Kl. ohne Erfolg auf die neuere Rechtsprechung des BFH (BFHE 159, 82 = NJW 1990, 1200 L).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.1991 - 7 L 129/89

    Zulässigkeit des Rechtswegs; Bindungswirkung; Klageänderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89
    Die bejahende Entscheidung des VG über die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtwegs und über seine örtliche Zuständigkeit in dem angefochtenen Urteil ist danach vom OVG als bindend hinzunehmen (vgl. Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 17a GVG Anm. D 5 und 6; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.5.1991 - 7 L 129/89; a. A. BGH, NVwZ 1991, 606).
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89
    Diese neuere Sicht der pauschalen Lohnsteuer, die auch vom BAG geteilt wird (BB 1988, 206), stimmt aber voll mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (SchlHA 1987, 189; FR 1989, 150) überein, daß auch die gern.
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 343/74

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89
    In seinem Beschluß vom 17.2.1977 (DÖV 1977, 448) hat das BVerfG aber ausdrücklich die Rechtslage nach dem Einkommensteuergesetz 1975 in seine Prüfung einbezogen und die Erhebung der pauschalierten Kirchenlohnsteuer auch nach neuem Einkommensteuerrecht für zulässig erachtet; es hat dabei darauf hingewiesen, daß der geringere Steuersatz dem Umstand Rechnung trage, daß möglicherweise nicht alle Arbeitnehmer einer Kirche angehören.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89
    Die bejahende Entscheidung des VG über die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtwegs und über seine örtliche Zuständigkeit in dem angefochtenen Urteil ist danach vom OVG als bindend hinzunehmen (vgl. Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 17a GVG Anm. D 5 und 6; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.5.1991 - 7 L 129/89; a. A. BGH, NVwZ 1991, 606).
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89
    Die Kirchensteuer kann sich dabei an die Staatssteuer auch in Form von Zuschlägen anschließen (vgl. zuletzt BVerfGE 73, 388 [399 f.] = NJW 1987, 943 m. Nachw.).
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