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   OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96   

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OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96 (https://dejure.org/1997,10414)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.1997 - 12 L 5418/96 (https://dejure.org/1997,10414)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 1997 - 12 L 5418/96 (https://dejure.org/1997,10414)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96
    Insbesondere darf sich der zuständige Gesetzgeber bei einer Delegation von Normsetzungsbefugnissen an andere seiner Verantwortung für den Inhalt der Normierung jedenfalls nicht vollständig entäußern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.2.1988 - 2 BvL 26/84 -, BVerfGE 78, 32, 35 f.).
  • AG Stuttgart, 12.03.1996 - 2 M 1736/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96
    Der Hinweis der Klägerin auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart (Beschl. v. 12. März 1996 - 2 M 1736/95 -, info also 1996, 87) erschüttert die dargestellten Überlegungen nicht, da sich das Amtsgericht Stuttgart zu § 850 f. Abs. 1 ZPO geäußert und zudem die mit einer Verweisung verbundenen Fragen nicht erörtert hat, es kommt hinzu, daß sich bei einer Verweisung in einem Gesetz des Bundes auf ein anderes Bundesgesetz die Fragen anders als erörtert (s.o.) stellen.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 12 L 5418/96
    In einem solchen Falle kann es aber aus rechtsstaatlichen und demokratischen Gesichtspunkten geboten sein, diese Bezugnahme als statische Verweisung zu verstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.3.1978 - 1 BvR 786, 793/70, 168/71 u. 95/73 -, BVerfGE 47, 285 (311 f.)).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 12 L 1077/00

    Befreiung; Einkommen; Pflegegeld; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenbefreiung;

    In der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 17.9.1997 -- 12 L 5418/96 --) ist geklärt, dass die Verordnung, soweit sie die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen geringen Einkommens vorsieht, in gewissem Umfang an das Regelungssystem des Bundessozialhilfegesetzes anknüpft, die Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes aber nicht vollständig aufnimmt, sondern sein eigenes -- vom Bundessozialhilfegesetz abgehobenes -- Regelungssystem schafft, indessen uneingeschränkt an den Einkommensbegriff des § 76 BSHG a.F. im Wege einer statischen Verweisung anknüpft.

    Diese Beurteilung gilt, auch wenn hier eine spezielle Regelung (§ 13 Abs. 5 Satz 1 SGB XI) vorsieht, dass die Leistungen der Pflegeversicherung als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderem Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt bleibt; denn auch bei der statischen Verweisung (Senat, Beschl. v. 17.9.1997, aaO) in § 7 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 Befreiungs-VO auf die §§ 76 bis 78 BSHG müsste, um einen unerträglichen Wertungswiderspruch zu vermeiden, eine an die Stelle einer Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz (hier: Pflegegeld nach § 69a BSHG) getretene Sozialleistung (hier: Pflegegeld nach § 37 SGB XI) so behandelt werden, wie die Sozialhilfeleistung.

  • VG Braunschweig, 27.07.2000 - 4 A 4198/98

    Anspruch auf Gewährung einer Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht;

    Bei den Unterkunftskosten ist nur die Bruttokaltmiete zu berücksichtigen, jedoch nicht die Heizungskosten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 17.09.1997 - 12 L 5418/96 - Nds. OVG, Urt. v. 25.04.1990 - 4 L 169/89 - OVG Bremen, Urt. v. 17.05.1988 - 1 BA 72/98 -, ZfS 1988, S. 596; VG Braunschweig, Urt. v. 30.07.1998 - 4 A 4401/97 -).

    Bei der Verweisung auf den Einkommensbegriff des § 76 BSHG in § 1 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 BefrVO vom 03. September 1992 (Nds. GVBl. S. 239) handelt es sich nämlich um eine statische Verweisung und nicht um eine dynamische Verweisung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 17.09.1997 - 12 L 5418/96 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 2 S 256/99

    Rundfunkgebührenbefreiung - Einkommensermittlung

    Im übrigen hat sie aber in ihrem § 1 ein eigenständiges Regelungssystem der Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen geschaffen, das nur dann verständlich und systemgerecht ist, wenn der Verweis auf §§ 76 bis 78 BSHG in § 1 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 BefrVO als statische Verweisung verstanden wird (ebenso für die gleichlautende Bestimmung der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 3.9.1992 des Landes Niedersachsen, Nds. OVG, Beschluß vom 17.9.1997 -12 L 5418/96).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 12 L 664/99

    Einkommen;; Einkommen; Rundfunkgebührenbefreiung; soziale Gründe

    Auch ist die Darlegung deshalb unzureichend, weil sie nicht auf die Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 17.9.1997 - 12 L 5418/96 -) zur Auslegung von § 1 Abs. 1 Nr. 7 BefrVO eingeht, obwohl diese Entscheidung dem Beklagten bekannt ist.
  • OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 4 L 7036/96

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auch bei; Befreiung; Einnahmen,

    Zu der zweiten Frage weist der Senat darauf hin, daß der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 17. September 1997 (12 L 5418/96) entschieden hat, daß Beträge für Erwerbstätige vom Einkommen nicht abzusetzen seien, da § 1 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 BefrVO 1992 auf die §§ 76 bis 78 BSHG in der bei Erlaß der BefrVO gültig gewesenen Fassung verweise (statische Verweisung) und der Abs. 2 a in § 76 BSHG über die Freibeträge vom Erwerbseinkommen erst durch das Gesetz vom 23. Juni 1993 (BGBl. I, 944) eingefügt worden sei.
  • VG Braunschweig, 12.09.2002 - 3 A 168/01

    Befreiung; Darlehen; Dispositionskredit; Einkommen; Rundfunkgebühren

    Die von der Klägerin zu entrichtende und hier maßgebliche Bruttokaltmiete (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 17.09.1997 - 12 L 5418/96 -) für die im umstrittenen Zeitraum von ihr gemieteten vier Wohnungen betrug ausweislich der vorliegenden Unterlagen jedenfalls mehr als 365, 00 DM bzw. 186, 62 EUR, weshalb die Einkommensgrenze für den gesamten umstrittenen Zeitraum über dem Einkommen der Klägerin lag.
  • VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01

    Rundfunkgebührenbefreiung, Erwerbstätige, Einkommensberechnung, Autokredit,

    (vgl. ebenso für die gleichlautenden Bestimmungen in den BefrVOen der Länder Niedersachsen und Baden- Württemberg: Nds.OVG, Beschluss vom 17.9.1997 - 12 L 5418/96 - VGH Bad.-Württ. Urteil v. 17.06.99 - 2 S 256/99 -, JURIS).
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