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   OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96   

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OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96 (https://dejure.org/1997,12003)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.1997 - 7 L 4944/96 (https://dejure.org/1997,12003)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 1997 - 7 L 4944/96 (https://dejure.org/1997,12003)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93

    Keine Anwendung des Abfallgesetzes auf das Duale System Deutschland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    1994, 499 = NVwZ 1995, 299; VGH München, Urteil vom 28. Februar 1994 - 15 B 91.3638 - NVwZ-RR 1995, 650).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 195/90

    Nachbar; Sportanlage; Durchsetzung; Bebauungsplan; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    In Ausnahmefällen kann sich jedoch der dem Bauordnungsamt der Beklagten eingeräumte Ermessensspielraum derart reduzieren, daß nur eine einzige ermessensfehlerfreie Entscheidung, nämlich die zum Einschreiten, denkbar ist und allenfalls für die Art des Einschreitens ein Ermessensspielraum der Behörde verbleibt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 1 OVG A 34/85 -, BRS 44 Nr. 195, Urteil vom 16. Mai 1988 - 1 OVG A 23/87 -, BRS 48 Nr. 191 und Urteil vom 25. Januar 1993 - 6 L 195/90 -, NdsRpfl 1993, 197).
  • BVerwG, 12.08.1980 - 7 B 155.79

    Erlaubnispflichtigkeit der Sondernutzung einer Straße für das Betreiben eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    Diese Ausgleichsfunktion kann unabhängig von den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu einer Begrenzung bestimmter Sondernutzungen führen (BVerwG, Beschluß vom 12. August 1980 7 B 155.79 -, DÖV 1981, 226), wenn sachliche Gründe es rechtfertigen (Kodal, Straßenrecht, 5. Auflage, S. 660, Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1994 - 7 L 5328/92

    Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    a) Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch auf Unterlassung der bei Benutzung von Glascontainern auftretenden Lärmbelästigungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254; vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.97 -, BVerwGE 81, 197; erkennender Senat, Urteil vom 15. September 1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900 = ZUR 1995, 85 = GewArch 1995, 173 = NdsVwBl.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    a) Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch auf Unterlassung der bei Benutzung von Glascontainern auftretenden Lärmbelästigungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254; vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.97 -, BVerwGE 81, 197; erkennender Senat, Urteil vom 15. September 1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900 = ZUR 1995, 85 = GewArch 1995, 173 = NdsVwBl.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    a) Ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch auf Unterlassung der bei Benutzung von Glascontainern auftretenden Lärmbelästigungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ist zwar grundsätzlich in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254; vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.97 -, BVerwGE 81, 197; erkennender Senat, Urteil vom 15. September 1994 - 7 L 5328/92 -, NJW 1995, 900 = ZUR 1995, 85 = GewArch 1995, 173 = NdsVwBl.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    d) Aus den gleichen Gründen kann der Beseitigungsanspruch nicht auf das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentums- und Anliegerrecht des Klägers gestützt werden, das bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch die Beklagte nach § 18 NStrG zu beachten war (BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 15.75 -, NJW 1977, 1789).
  • VGH Bayern, 28.02.1994 - 15 B 91.3638
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    1994, 499 = NVwZ 1995, 299; VGH München, Urteil vom 28. Februar 1994 - 15 B 91.3638 - NVwZ-RR 1995, 650).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96
    Denn sie sind ortsübliche Folgen der Aufstellung von Papiersammelcontainern als einer sozialadäquaten typischen Ergänzung der Wohnbebauung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 28 = NVwZ 1996, 1001).
  • OLG Dresden, 01.10.2019 - 4 U 774/19

    Eigentumsverhältnisse an einem Wertstoffbehälter gemäß VerpackVO (gelbe Tonne)

    Es ist allgemein anerkannt, dass das Sammeln und Entsorgen der von der Gelben Tonne erfassten Gegenstände nicht der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07. März 2016, Az.: 7 B 45/15 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. September 1997, Az.: 7 L 4944/96 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12

    Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall;

    Bei Altglascontainern handele es sich um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen als sonstige ortsfeste Einrichtungen im Sinne von § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 17.9. 1997 - 7 L 4944/96 -, juris).

    Soweit die Klägerin dies beanstandet, indem sie bezweifelt, dass sich das Verwaltungsgericht hierfür auf das Urteil des Senats vom 17. September 1997 - 7 L 4944/96 -, (juris, Langtext Rn. 24) stützen könne, welches sich auf eine Einordnung als Anlage im Sinne des §§ 3 Abs. 5 Nr. 3 und 22 BImschG bezogen habe, ist dies unerheblich.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98

    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher

    Die Klägerin vernachlässigt damit insbesondere, daß mit der Einführung des Dualen Systems dieser Bereich der Abfall- und Entsorgungswirtschaft - ungeachtet des fortbestehenden öffentlichen Interesses an einer geordneten Abfall- und Entsorgungswirtschaft und der Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortung von Trägern öffentlicher Gewalt - die Durchführungsverantwortung im Bereich des dualen Sammel- und Verwertungssystems nicht nur organisationsrechtlich, sondern auch materiellrechtlich privatisiert ist (eingehend dazu NdsOVG, Urt. v. 17. September 1997 - 7 L 4944/96 - zum Dualen System aus ökonomischer Sicht s. Michaelis UPR 1998, 210 ff.) und auch bei der Einschaltung kommerziell tätiger Unternehmen in die Sammlung nicht der Verpackungsverordnung unterfallender Stoffe durch den zuständigen Entsorgungsträger diese nicht als (unselbständige) Verwaltungshelfer oder (rechtlich) im Rahmen von Beleihungsmodellen, sondern in eigener Verantwortung in Erfüllung eines privatrechtlichen Vertrages und - in aller Regel - mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden.
  • VG Saarlouis, 17.03.2010 - 5 K 1439/09

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Wertstoffcontainern

    (OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.1997 - 7 L 4944/96 -, Beck-RS 2005, 21514) Da die Container vom Entsorgungsverband EVS betrieben würden, habe die Beklagte auch keine Verfügungsgewalt über die Container.
  • VG Braunschweig, 22.01.1998 - 6 A 61209/96

    Gebühren für das Aufstellen von Wertstoffsammelcontainern auf öffentlichem

    Verfolgt die Klägerin aber auch wirtschaftliche Interessen, so ist es nicht zutreffend, wenn sie ihre Sammlungen als "nicht kommerziell" bezeichnet (vgl. zum gewerblichen Charakter des dualen Sammel- und Verwertungssystems: OVG Lüneburg, Urt. vom 17.09.1997 - 7 L 4944/96 -).
  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 179/99

    Sondernutzungserlaubnis und Nachbarrechte - hier: Freischankfläche

    Ein weiterer Schutzzweck der Erlaubnis für die Sondernutzung am Straßengelände ist das öffentlich-rechtliche Bedürfnis, zeitlich und örtlich gegenläufige Interessen verschiedener Straßenbenutzer auszugleichen, wobei diese Ausgleichsfunktion auch unabhängig von den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu einer Begrenzung bestimmter Sondernutzungen führen kann, wenn sachliche Gründe es rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 12.8.1980, DÖV 1981, 226; OVG Lüneburg, Urt. v. 17.9.1997, 7 L 4944/96 m.w.N.).
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