Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11305
OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02 (https://dejure.org/2002,11305)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 (https://dejure.org/2002,11305)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 12 ME 657/02 (https://dejure.org/2002,11305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe; Schulbildung; Autismustherapie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 BSHG; § 40 Abs 1 S 1 Nr 4 BSHG
    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe; Schulbesuch; Schulbildung

  • behindertemenschen.de

    § 39 BSHG; § 40 BSHG
    Eingliederungshilfe - Schulbildung - Autismustherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Vor diesem Hintergrund gehen der Antragsgegner und ihm folgend das Verwaltungsgericht jedenfalls unter Berücksichtigung des aus § 83 BSHG folgenden allgemeinen Rechtsgedankens (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 31.8.1966 - BVerwG V C 185/65 -, BVerwGE 25, 28 ff.; W. Schellhorn/H.Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 40, Rn. 9; § 83, Rn. 3) fehl, wenn sie die ambulante Autismustherapie ungeachtet ihrer gewichtigen, den Schulbesuch des Antragstellers erleichternden Wirkungen lediglich den allgemeinen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BSHG, 55 ff. SGB IX zuordnen wollen.
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Denn hierdurch wird nicht ausgeschlossen, dass der Antragsteller als Folge der in dem Therapiezentrum durchzuführenden Autismustherapie in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (in diesem Sinne für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie: Urteil des 4. Senats des erkennenden Gerichts v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 - insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet; vgl. in diesem Zusammenhang auch: BVerwG, Urt. v. 10.9.1992 - BVerwG 5 C 7/87 -, FEVS 43, 265 ff.; OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.6.2000 - 3 R 114/00 -).
  • OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00

    Übernahme der Kosten für einen Zivildienstleistenden zur individuellen Betreuung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Denn hierdurch wird nicht ausgeschlossen, dass der Antragsteller als Folge der in dem Therapiezentrum durchzuführenden Autismustherapie in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (in diesem Sinne für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie: Urteil des 4. Senats des erkennenden Gerichts v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 - insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet; vgl. in diesem Zusammenhang auch: BVerwG, Urt. v. 10.9.1992 - BVerwG 5 C 7/87 -, FEVS 43, 265 ff.; OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.6.2000 - 3 R 114/00 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2001 - 12 B 582/01

    Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags; Deckung des jugendhilferechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Im Rahmen der nach alledem gegebenen erweiterten Hilfe ist auch ein Anordnungsanspruch des Antragstellers gegeben (vgl. dazu allgemein in diesem Sinne auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.11.1999 - 12 CE 98.2665 -, FEVS 51, 428, 432; a.A.: OVG Nordrhein - Westfalen, Beschl. v. 21.8. 2001 - 12 B 582/01 -, NDV-RD 2002, 26 f).
  • VGH Bayern, 11.11.1999 - 12 CE 98.2665
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Im Rahmen der nach alledem gegebenen erweiterten Hilfe ist auch ein Anordnungsanspruch des Antragstellers gegeben (vgl. dazu allgemein in diesem Sinne auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.11.1999 - 12 CE 98.2665 -, FEVS 51, 428, 432; a.A.: OVG Nordrhein - Westfalen, Beschl. v. 21.8. 2001 - 12 B 582/01 -, NDV-RD 2002, 26 f).
  • OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98

    Körperbehinderter Schüler; Eingliederungshilfe; Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Anlass zu der Annahme, der durch das Autismusleiden bedingte Betreuungsbedarf des Antragstellers werde durch die schulische Betreuung gedeckt, besteht auch für das Eilverfahren (für eine gegenteilige Annahme im Regelfall: Bremisches OVG, Beschl. v. 10.12.1998 - 2 BB 421/98 -, FEVS 51, 182, 184 f.) vor dem Hintergrund der weiteren in den Akten befindlichen Sachverständigenstellungnahmen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 10.10.1997 - 12 L 549/97

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe; Kostenerstattung; Behinderter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Ist diese eine Maßnahme der in Satz 2 bezeichneten Art, gilt nach Satz 2 der Vorrang der Sozialhilfe, ist diese eine andere Sozialhilfeleistung, ergibt sich aus Satz 1 der Vorrang der Jugendhilfe (dazu grundlegend: BVerwG, Urt. v. 23.9.1999 - BVerwG 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, 329; i.E. ähnlich bereits: Beschl. d. erk. Sen. v. 10.10.1997 - 12 L 549/97 -, FEVS 48, 281 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00

    Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Hiervon abzurücken hat der Senat auch in Anbetracht der von dem Antragsteller im Beschwerdeverfahren in Bezug genommenen jüngsten obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.2.2002 - 12 A 5322/00 -, ZFSH/SGB 2002, 617 ff.), der zufolge Autismus im Einzelfall ggf. auch als eine isolierte seelische Behinderung (nach § 35a SGB VIII a.F.) einzustufen sei, jedenfalls im Eilverfahren keinen Anlass.
  • BVerwG, 30.05.2002 - 5 C 36.01

    Eingliederungshilfe, heilpädagogische Maßnahmen als Teil der - im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Denn hierdurch wird nicht ausgeschlossen, dass der Antragsteller als Folge der in dem Therapiezentrum durchzuführenden Autismustherapie in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (in diesem Sinne für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie: Urteil des 4. Senats des erkennenden Gerichts v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 - insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet; vgl. in diesem Zusammenhang auch: BVerwG, Urt. v. 10.9.1992 - BVerwG 5 C 7/87 -, FEVS 43, 265 ff.; OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.6.2000 - 3 R 114/00 -).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02
    Ist diese eine Maßnahme der in Satz 2 bezeichneten Art, gilt nach Satz 2 der Vorrang der Sozialhilfe, ist diese eine andere Sozialhilfeleistung, ergibt sich aus Satz 1 der Vorrang der Jugendhilfe (dazu grundlegend: BVerwG, Urt. v. 23.9.1999 - BVerwG 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, 329; i.E. ähnlich bereits: Beschl. d. erk. Sen. v. 10.10.1997 - 12 L 549/97 -, FEVS 48, 281 ff.).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 49.91

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung -

  • SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Schließlich kann auch die Übernahme von Aufwendungen für eine Autismustherapie eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung darstellen (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.), ebenso die Übernahme von Aufwendungen für die Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, NDV 1993, 197 ff. und OVG Niedersachsen vom 01.04.2008 - 4 LC 89/07 - ).

    Zwar unterfällt auch eine ambulante Autismus-Therapie vorliegend den Hilfeleistungen zu einer angemessenen Schulbildung (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.; für die insoweit vergleichbare Situation einer Petö-Therapie vgl. BSG vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R - ).

  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 351/04

    Eingliederungshilfe; Lovaas; TEACCH; Geeignetheit; Erforderlichkeit

    Diese Vorschriften gehen bei, wie hier in Rede stehenden, heilpädagogischen Maßnahmen für autistische Kinder den Regelungen des SGB VIII vor (BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, 329; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80; Beschluss vom 19.04.2004 - 12 ME 78/04 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts).

    Die Autismustherapie nach Lovaas bzw. TEACCH erleichtert den zu erwartenden Schulbesuch des Klägers damit in erheblichem Umfange, weshalb es sich um eine Leistung im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG und nicht lediglich um eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 40 Abs. 1 Nr. 8 handelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2002, a.a.O.).

    Es handelt sich um eine Mussleistung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2002, a.a.O.; Beschluss vom 19.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 12/05

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs und eines Anspruchs auf

    Ist die Maßnahme eine solche der in § 10 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII bezeichneten Art, gilt nach dieser Vorschrift der Vorrang der Sozialhilfe, handelt es sich um eine andere Hilfeleistung, ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII der Vorrang der Jugendhilfe (dazu grundlegend: BVerwG, Urteil vom 23.9.1999 - BVerwG 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, 329; aus der Rechtsprechung des Senats: Urteil vom 19.5.2003 - 12 LC 291/02 -, NDV-RD 2003, 106, 107; Beschluss vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80, 81).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2006 - 12 ME 474/05

    Bestimmung des förderbaren Umfangs der Betreuung eines sprachbehinderten Kindes

    Wenn in der Stellungnahme weiter ausgeführt wird, dass die hieraus "eventuell" resultierenden Behinderungen nach dem Wissen des Verfassers sozialrechtlich nicht den seelischen Behinderungen nach § 35 a SGB VIII, sondern den körperlichen bzw. geistigen Behinderungen zugerechnet würden, ist dem entgegenzuhalten, dass es sich bei dem autistischen Syndrom oftmals um eine Mehrfachbehinderung handelt, die, wenn sie einen jugendhilferechtlichen Bedarf auslöst, auch als seelische Behinderung behandelt werden kann (vgl. hierzu m.w.N.: Beschluss des Senats vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 f.; Stähr, in: Hauck-Noftz, SGB VIII, K, § 35 a, Rn. 27).
  • VG Oldenburg, 25.11.2003 - 13 A 2111/02

    Aufbringung der Kosten; Autismustherapie; Beitrag; erweiterte Hilfe;

    Dies genügt für die Annahme einer Verpflichtung des Beklagten, die in Rede stehende Leistung der Eingliederungshilfe auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG, § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfeverordnung zu gewähren (Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 12 ME 657/02 -, V.n.b., den Beteiligten bekannt).

    Aus ihr kann aber der allgemeine Grundsatz entnommen werden, dass die für den Behinderten und den Personenkreis von §§ 28 f. BSHG günstigste Hilfe zu gewähren ist (s. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2002, 12 ME 657/02 - den Beteiligten bekannt -, m.w.N.; für einen anderen Fall analoger Anwendung von § 83 BSHG, s. LPK, Kommentar zum BSHG, 6. Aufl. 2003, § 83 Rz.: 9 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06

    Zur Frage der Zuständigkeit bei Autismusbehandlung eines jugendlichen Ausländers

    Die unter Hinweis auf Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 - (FEVS 55, 80) und des VG Oldenburg vom 16.7.1999 - 13 B 247/99 - vorgetragene Auffassung des Antragsgegners, frühkindlicher Autismus könne auch eine geistige Behinderung darstellen, weshalb § 35 a SGB VIII nicht anzuwenden sei, überzeugt demgegenüber nicht.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 12 ME 78/04

    Autismus; Eingliederungshilfe; erweiterte Hilfe; Gemeinschaft; Schulbildung;

    Denn nach den Grundsätzen des von dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht herangezogenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 17. Dezember 2002 (- 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80 ff.) genügt es für die Annahme einer Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, die Kosten einer Autismustherapie als Eingliederungshilfeleistung auf der Grundlage der §§ 39, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BSHG, 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-Verordnung zu übernehmen, wenn diese Therapie als heilpädagogische Maßnahme erforderlich und geeignet ist, den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht in dem Sinne zu erleichtern, dass das betroffene Kind bzw. der betroffene Jugendliche in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (ebenso: VG Oldenburg, Urt. v. 25.11.2003 - 13 A 2111/02 - für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie auch der 4. Senat des erkennenden Gerichts: Urt. v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 -, insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet, und sodann: Urt. v. 22.1.2003 - 4 LB 316/02 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Nach diesen Normen, und zwar nach den §§ 53 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII und nach § 60 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - BVerwG 5 C 9.94 - , BVerwGE 99, 149 = DVBl. 1996, 305 = NDV-RD 1996, 46 = FEVS 46, 224 u. 227; s. auch Bieritz-Harder, in: LPK-SGB XII, 7. Aufl. 2005, Rdn. 19 zu § 53 u. Nds. OVG, Beschl. v. 17.12.2002 - 12 ME 657/02 -, FEVS 55, 80(83)) auf Eingliederungshilfemaßnahmen, wie das SG in dem angefochtenen Beschluss insoweit zutreffend ausgeführt hat, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden kann.
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 13 B 2913/03

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; außerschulische Maßnahme; Bedarfsdeckung;

    Dies genügt für die Verpflichtung der Antragsgegnerin, die streitgegenständliche Leistung der Eingliederungshilfe als Maßnahme i.S.v. § 35 a Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG zu gewähren (s. hierzu allgemein: Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2002, Az.: 12 ME 657/02 -, V.n.b.).
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 12 B 2913/03
    Dies genügt für die Verpflichtung der Antragsgegnerin, die streitgegenständliche Leistung der Eingliederungshilfe als Maßnahme i.S.v. § 35 a Abs. 3 SGB VIII i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BSHG zu gewähren (s. hierzu allgemein: Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2002, Az.: 12 ME 657/02 -, V.n.b.).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.04.2007 - 6 K 1463/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht