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   OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13   

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OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13 (https://dejure.org/2013,37433)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.2013 - 13 LA 179/13 (https://dejure.org/2013,37433)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 13 LA 179/13 (https://dejure.org/2013,37433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Hs. 2 StAG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 1360 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
    Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen erwerbsunfähigen Einbürgerungsbewerber

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 2. Hs.
    SGB XII, fehlende Erwerbsbemühungen, Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialleistungen, Sozialhilfebezug, Sozialhilfe, Familienangehörige, Unterhaltsanspruch, unterhaltsverpflichtete Familienangehörige, unterhaltspflichtige Familienangehörige, unterhaltspflichtig, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen erwerbsunfähigen Einbürgerungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen erwerbsunfähigen Einbürgerungsbewerber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 285
  • DÖV 2014, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Der Begriff des zu vertretenden Grundes ist im öffentlichen Recht wertneutral auszulegen und setzt kein pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten voraus; das Ergebnis muss lediglich auf Umständen beruhen, die dem Verantwortungsbereich der handelnden Person zuzurechnen sind (vgl. Urt. d. Senats v. 13. November 2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rdnr. 34; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, 160 f., juris Rdnr. 23; Berlit, in: Fritz/Vormeier [Hrsg.], GK-StAR, Stand: 27. EL Juli 2013, § 10 StAG Rdnrn. 251, 253; Hailbronner, in: ders./Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 10 StAG Rdnr. 39, jew. m.w.N.).

    bb) Erheblich kann daher im vorliegenden Fall nur ein eigenes Unterlassen des Klägers sein, aufgrund dessen adäquat-kausal und zurechenbar eine zumindest teilweise eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (vgl. Urt. d. Senats v. 13. November 2013, a.a.O., Rdnr. 39; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009, a.a.O., S. 157 bzw. juris Rdnr. 15) unterbleibt.

    Dem nunmehr 83 Jahre alten Kläger können jedoch frühere Unterlassungen, deren Folgen unabänderlich geworden sind, nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, 163 f., juris Rdnr. 28) höchstens für die Dauer von acht zurückliegenden Jahren zugerechnet werden.

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Der Begriff des zu vertretenden Grundes ist im öffentlichen Recht wertneutral auszulegen und setzt kein pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten voraus; das Ergebnis muss lediglich auf Umständen beruhen, die dem Verantwortungsbereich der handelnden Person zuzurechnen sind (vgl. Urt. d. Senats v. 13. November 2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rdnr. 34; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, 160 f., juris Rdnr. 23; Berlit, in: Fritz/Vormeier [Hrsg.], GK-StAR, Stand: 27. EL Juli 2013, § 10 StAG Rdnrn. 251, 253; Hailbronner, in: ders./Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 10 StAG Rdnr. 39, jew. m.w.N.).

    bb) Erheblich kann daher im vorliegenden Fall nur ein eigenes Unterlassen des Klägers sein, aufgrund dessen adäquat-kausal und zurechenbar eine zumindest teilweise eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (vgl. Urt. d. Senats v. 13. November 2013, a.a.O., Rdnr. 39; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009, a.a.O., S. 157 bzw. juris Rdnr. 15) unterbleibt.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, jeweils zit. nach juris).

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen hingegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • VG Ansbach, 09.01.2008 - AN 15 K 07.02994

    Einbürgerung; Vertretenmüssen des Bezugs von Leistungen nach SGB II (verneint);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Soweit die Beklagte inhaltlich eine Rechtsprechung anderer Gerichte wiedergibt, welche die Zurechnung fehlender Erwerbsbemühungen unterhaltsberechtigter Familienangehöriger an den Einbürgerungsbewerber verneint (vgl. etwa die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile d. VG Aachen v. 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris Rdnr. 27, und d. VG Sigmaringen v. 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris Rdnr. 32; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris Rdnr. 28), ist nicht nachvollziehbar, wie die Beklagte darauf gestützt zu dem gegenteiligen Schluss für das Verhältnis eines unterhaltsverpflichteten Familienangehörigen zum Einbürgerungsbewerber gelangt.
  • VG Aachen, 28.10.2009 - 5 K 758/08

    Anspruch auf Einbürgerung einer in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Person mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Soweit die Beklagte inhaltlich eine Rechtsprechung anderer Gerichte wiedergibt, welche die Zurechnung fehlender Erwerbsbemühungen unterhaltsberechtigter Familienangehöriger an den Einbürgerungsbewerber verneint (vgl. etwa die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile d. VG Aachen v. 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris Rdnr. 27, und d. VG Sigmaringen v. 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris Rdnr. 32; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris Rdnr. 28), ist nicht nachvollziehbar, wie die Beklagte darauf gestützt zu dem gegenteiligen Schluss für das Verhältnis eines unterhaltsverpflichteten Familienangehörigen zum Einbürgerungsbewerber gelangt.
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • VG Sigmaringen, 25.01.2006 - 5 K 1868/04

    Einbürgerung von Ausländern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Soweit die Beklagte inhaltlich eine Rechtsprechung anderer Gerichte wiedergibt, welche die Zurechnung fehlender Erwerbsbemühungen unterhaltsberechtigter Familienangehöriger an den Einbürgerungsbewerber verneint (vgl. etwa die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile d. VG Aachen v. 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris Rdnr. 27, und d. VG Sigmaringen v. 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris Rdnr. 32; ebenso VG Ansbach, Urt. v. 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris Rdnr. 28), ist nicht nachvollziehbar, wie die Beklagte darauf gestützt zu dem gegenteiligen Schluss für das Verhältnis eines unterhaltsverpflichteten Familienangehörigen zum Einbürgerungsbewerber gelangt.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2014 - 1 S 184/14

    Einbürgerung bei krankheitsbedingtem Unvermögen, sprachliche und

    Der Leistungsbezug muss lediglich auf Umständen beruhen, die dem Verantwortungsbereich der handelnden Person zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2009 - 5 C 22.08 - BVerwGE 133, 153; BayVGH, Beschl. v. 06.07.2007 - 5 ZB 06.1988 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 17.12.2013 - 13 LA 179/13 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.01.2014, a.a.O. Rn. 26; jeweils m.w.N.) Der Einbürgerungsbewerber hat eine Obliegenheit, durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft auch langfristig den eigenen Unterhalt sicherzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Der Leistungsbezug muss lediglich auf Umständen beruhen, die dem Verantwortungsbereich der handelnden Person zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2009 - 5 C 22.08 - BVerwGE 133, 153; BayVGH, Beschl. v. 06.07.2007 - 5 ZB 06.1988 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 17.12.2013 - 13 LA 179/13 - juris; je m.w.N.) Der Einbürgerungsbewerber hat eine Obliegenheit, durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft auch langfristig den eigenen Unterhalt sicherzustellen.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 13 LB 144/15

    Vertretenmüssen der Inanspruchnahme von Mitteln nach dem SGB II wegen

    Allerdings kann dem einbürgerungswilligen Ausländer das Verhalten unterhaltsverpflichteter Familienangehöriger nicht einbürgerungshindernd zugerechnet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.12.2013 - 13 LA 179/13 -, juris, Rdnr. 4 ff, m.w.N.).
  • VG Aachen, 10.02.2014 - 4 K 2695/12

    Einbürgerung; Deutschkenntnisse; Gesundheitsgründe; Sozialleistungen; Zurechnung

    vgl. ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 13 LA 179/13 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 5 K 758/08 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 9. Januar 2008 - AN 15 K 07.02994 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 K 1868/04 -, juris; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 5 C 22/08 -, BVerwGE 133, 153 = juris, 12; Berlit in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR), Loseblatt-Sammlung, § 10 Rdnr. 251; Geyer in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, § 10 StAG Rdnr. 19.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 13 PA 252/16

    Beweiserhebung; Einbürgerung; Entscheidungsreife; grundsicherungsrechtliche

    Das erforderte eine Gesamtwürdigung der gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Verhältnisse und des Alters des Antragstellers unter Berücksichtigung der Erklärungen und Amtshandlungen der Sozialleistungsbehörden gegenüber dem Antragssteller in dem Zeitraum von April 2008 bis zum Erreichen der Altersgrenze Ende Juli 2015, weil unterlassendes Handeln unter dem Gesichtspunkt einer darauf beruhenden unzureichenden Altersvorsorge nur bis zum Eintritt in den Ruhestand relevant sein konnte (vgl. Senatsbeschl. v. 17.12.2013 - 13 LA 179/13 -, juris Rn. 10).
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