Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9302
OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96 (https://dejure.org/1997,9302)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.1997 - 11 L 3617/96 (https://dejure.org/1997,9302)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 11 L 3617/96 (https://dejure.org/1997,9302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 53 AuslG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 MRK; § 55 Abs. 1 AsylVfG
    Abschiebungshindernis; Verheirateter Ausländer; Schutz von Ehe und Familie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungshindernis; Verheirateter Ausländer; Schutz von Ehe und Familie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1997, 841
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem entschieden (Urt. v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -), daß allgemeine Gefahren im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG selbst bei Fehlen eines generellen Abschiebestops unter bestimmten Voraussetzungen zu einem zwingenden Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG führen können, wenn eine Abschiebung des betreffenden Ausländers unter Würdigung des in seinem Falle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes nicht verantwortet werden kann.

    Zumutbar ist dagegen eine Abschiebung z. B. dann, wenn die extreme allgemeine Gefahrenlage nicht landesweit besteht und der Ausländer bei seiner Abschiebung die vergleichsweise sicheren Landesteile erreichen und sich dort aufhalten kann (BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, aaO; Urt. v. 17.10.1995, DVBl. 1996, 203 = NVwZ 1996, 476 = InfAuslR 1996, 149).

  • BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
    Die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, gebietet es regelmäßig nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach ehelichem und familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn sein Verbleib im Bundesgebiet oder der des Familienangehörigen nicht durch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufenthaltsrechtlich auf Dauer gesichert ist oder ein Anspruch auf Einräumung eines Daueraufenthaltsrechts besteht (vgl. BVerfGE 76, 1, 55; BVerwG, Beschl. v. 15.9.1994, InfAuslR 1995, 6).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.1996 - 11 L 2391/92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
    Denn nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats und fast aller anderen Oberverwaltungsgerichte besteht für Kurden jedenfalls grundsätzlich in den westlichen Landesteilen der Türkei eine inländische Fluchtalternative (vgl. etwa Senatsurt. v. 24.10.1996 - 11 L 2391/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1991 - 1 S 2187/90

    Ausreisepflicht des Ehegatten eines Asylbewerbers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
    Unter diesen Umständen kann dem Kläger zugemutet werden, in die Türkei zurückzukehren und, je nach Ausgang der Asylverfahren von Ehefrau und Kindern, dann die Familieneinheit entweder im gemeinsamen Heimatland oder als Ehegatte bzw. Vater von Asylberechtigten im Bundesgebiet (vgl. §§ 17 und 18 AuslG) herzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.2.1991, DÖV 1991, 751).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
    Die Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern, gebietet es regelmäßig nicht, dem Wunsch eines Ausländers nach ehelichem und familiärem Zusammenleben im Bundesgebiet zu entsprechen, wenn sein Verbleib im Bundesgebiet oder der des Familienangehörigen nicht durch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung aufenthaltsrechtlich auf Dauer gesichert ist oder ein Anspruch auf Einräumung eines Daueraufenthaltsrechts besteht (vgl. BVerfGE 76, 1, 55; BVerwG, Beschl. v. 15.9.1994, InfAuslR 1995, 6).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
    Zumutbar ist dagegen eine Abschiebung z. B. dann, wenn die extreme allgemeine Gefahrenlage nicht landesweit besteht und der Ausländer bei seiner Abschiebung die vergleichsweise sicheren Landesteile erreichen und sich dort aufhalten kann (BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, aaO; Urt. v. 17.10.1995, DVBl. 1996, 203 = NVwZ 1996, 476 = InfAuslR 1996, 149).
  • VGH Bayern, 29.07.1996 - 24 BA 95.36844
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.1997 - 11 L 3617/96
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob auf solche Fälle überhaupt § 53 Abs. 4 AuslG iVm Art. 8 EMRK anwendbar ist (bejahend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.10.1996 - A 16 S 1/906 - verneinend Bay. VGH, Urt. v. 29.7.1996 - 24 BA 95.36844 -).
  • VG Leipzig, 26.03.2019 - 6 K 2361/18
    So kann sich etwa ein ausreisepflichtiger Ehegatte regelmäßig nicht unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Ehe und Familie) darauf berufen, dass das Asylverfahren des anderen Ehegatten sowie der minderjährigen Kinder noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (BVerfG, Beschl. v. 24.7.1998 - 2 BvR 99/97 -, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.2.1997 - 11 L 3617/96, juris Rn. 29 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Beschl. v. 18.2.1991 - 1 S 2187/90 -, juris, LS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht