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   OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93   

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https://dejure.org/1995,9563
OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93 (https://dejure.org/1995,9563)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.1995 - 1 L 3430/93 (https://dejure.org/1995,9563)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 1 L 3430/93 (https://dejure.org/1995,9563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 BBauG; § 173 BBauG; § 31 BauGB; § 3 DSchG ND
    Teilortsplan; Festsetzung; Private Grünfläche; Stellplatz; Stellplätze im Vorgartenbereich; Denkmalschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilortsplan; Festsetzung; Private Grünfläche; Stellplatz; Stellplätze im Vorgartenbereich; Denkmalschutz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93
    Die Abwägungsmaßstäbe sind aber nicht dem heutigen, sondern dem seinerzeit geltenden Recht zu entnehmen (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, BRS 25 Nr. 25).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93
    Ist dagegen eine Festsetzung gewissermaßen "im Angesicht des Falles" für diesen Fall so und nicht anders gewollt, dann ist für eine Befreiung kein Raum (BVerwG, Urt. v. 14.7.1972, BVerwGE 40, 268).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93
    Diese haben aber nicht dazu geführt, daß - erstens - die Verhältnisse in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und - zweitens - die Abweichung zwischen der planerischen Festsetzung und der tatsächlichen Situation in ihrer Erkennbarkeit einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, DVBl. 1977, 768 = BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93
    Allerdings trifft der Ansatz des Verwaltungsgerichts grundsätzlich zu, daß die Festsetzungen des Teilortsbauplanes auch im Lichte der Vorschriften der Reichsgaragenordnung (RGaO), hier namentlich § 12 Abs. 1 RGaO, auszulegen sind (zur Fortgeltung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften der RGaO als Bundesrecht BVerwG, Urt. v. 27.1.1967, BVerwGE 26, 103; in jüngerer Zeit BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, DVBl. 1992, 564 = BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 1 L 3430/93
    Allerdings trifft der Ansatz des Verwaltungsgerichts grundsätzlich zu, daß die Festsetzungen des Teilortsbauplanes auch im Lichte der Vorschriften der Reichsgaragenordnung (RGaO), hier namentlich § 12 Abs. 1 RGaO, auszulegen sind (zur Fortgeltung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften der RGaO als Bundesrecht BVerwG, Urt. v. 27.1.1967, BVerwGE 26, 103; in jüngerer Zeit BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, DVBl. 1992, 564 = BVerwGE 89, 69).
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