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   OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03   

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OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03 (https://dejure.org/2003,7753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.2003 - 1 KN 56/03 (https://dejure.org/2003,7753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 1 KN 56/03 (https://dejure.org/2003,7753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Windenergieanlage; konkretisiertes Planungsziel; Veränderungssperre

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs 1 BauGB; § 35 Abs 3 BauGB; § 245b Abs 1 S 1 BauGB; § 1 Abs 3 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 6 BauGB
    Bebauungsplan; Flächengemeinde; Flächennutzungsplan; Konkretisierung; Planungskonzept; Planungsziel; Veränderungssperre; Windenergieanlage; Windkraftanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Unzulässigkeit einer Veränderungssperre mangels Zielerreichung durch einen Bebauungsplan, Unzulässigkeit einer nur auf den Flächennutzungsplan gestützten Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 790
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 1 MN 297/02

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplan; Festlegung von Standorten für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
    Die Sicherung einer solchen Planung durch eine Veränderungssperre ist unzulässig (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, BauR 2003, 508).

    Damit bleibt unklar, mit welchen Festsetzungen hinsichtlich der Art der Nutzung der Ausgleich der aus Sicht der Gemeinde abwägungsbeachtlichen Belange erreicht werden soll (vgl. hierzu Beschl. d. Sen. vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, BauR 2003, 508, zu der vergleichbaren Veränderungssperre der Nachbargemeinde R.).

    Das Ziel, mit Hilfe des Planvorbehaltes in § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bestimmte geeignete Standorte für Windenergieanlagen positiv festzulegen und/oder ungeeignete Standorte auszuschließen, ist im Regelfall nur auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu erreichen (vgl. Beschl. d. Sen. vom 19.12.2002 - 1 MN 297/02 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
    Das schließt es aus, bereits ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept zu fordern (BVerwG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, NVwZ 1994, 685).

    Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel ungeeignet und damit unwirksam, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des BauGB nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, BRS 55 Nr. 95).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 10.9.1976 - IV 39.74 -, BVerwGE 51, 121, 128) ist eine Veränderungssperre nur dann im Rechtssinne erforderlich, wenn der Inhalt der beabsichtigten Planung hinreichend konkret bestimmt ist.

    Umgekehrt ist nicht erforderlich, dass die Planung bereits einen Stand erreicht hat, der nahezu den Abschluss des Verfahrens ermöglicht (BVerwG, Urt. vom 10.9.1976 - IV C 39.74 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.08.1991 - 4 B 135.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
    Eine Veränderungssperre ist unzulässig, wenn sich der Inhalt der beabsichtigten Planung noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, Beschl. vom 9.8.1991 - 4 B 135.91 -, Buchholz 406.11, § 14 BauGB Nr. 17).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
    Genügend konkretisiert wird der künftige Planinhalt in der Regel sein, wenn die zukünftige Nutzung des Gebietes der Art nach im Wesentlichen festgelegt ist (BVerwG, Beschl. vom 15.8.2000 - 4 BN 35.00 -, PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 17; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. 2002, § 14 RdNr. 9).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
    Erforderlich sind vielmehr positive Vorstellungen vom künftigen Planungsinhalt (BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, DÖV 1990, 476), und zwar zum Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre (Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl. 1998, § 14 RdNr. 8).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 KN 56/03
    Da es Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist, ein gesamträumliches Entwicklungskonzept für das Gemeindegebiet zu erarbeiten, muss die gemeindliche Entscheidung, mit der eine Konzentrationszone für die Windenergienutzung einschließlich der ihr zugedachten Negativwirkung für das übrige Gemeindegebiet dargestellt wird, nicht nur erkennen lassen, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von Windkraftanlagen freizuhalten (BVerwG, Urt. vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem des OVG Lüneburg (Urteil vom 18. Juni 2003 - 1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790), in dem nahezu das gesamte Gemeindegebiet mit einer Veränderungssperre überdeckt worden war, um die Errichtung von Windenergieanlagen planerisch zu steuern.
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Mit der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 18. Juni 2003 - 1 KN 56/03 u.a. - (ZfBR 2003, 790) lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht begründen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Hiervon ausgehend ist anerkannt, dass eine Veränderungssperre unwirksam ist, wenn der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes nur vorgeschoben ist, um mittels der die Planung sichernden Veränderungssperre Zeit für die "Konzentrationsplanung" gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu gewinnen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 18.06.2003 - 1 KN 56/03 -, juris RdNr. 27 f.; HessVGH, Urt. v. 25.07.2011 - 9 A 103/11 -, juris RdNr. 43; Urt. v. 29.08.2011 - 3 C 124/10.N -, juris RdNr. 23).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 55/07

    Möglichkeit eines Bescheidungsurteils bei Ablehnung einer Genehmigung durch eine

    Diese Veränderungssperre ist mit Urteil des 1. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2003 - 1 KN 56/03 - für nichtig erklärt worden.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

    Dementsprechend hat der Senat verschiedentlich (unter anderem in dem Urteil vom 8.6.2003 in der Sache 1 KN 56/03, Vnb) entschieden, Gemeinden könnten nicht wirksam auf dem Wege der Aufstellung eines Bebauungsplanes versuchen, die weggefallenen Rechtswirkungen des § 245 b BauGB zu erreichen.
  • VG Lüneburg, 07.07.2017 - 2 B 43/17

    Bebauungsplan; Drittschutz; konkurrierende Anträge; Planreife; Priorität;

    Dies ist insbesondere zu bejahen, wenn die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre bereits einen bestimmten Baugebietstyp ins Auge gefasst hat, denn die Art der baulichen Nutzung gehört zu den für die Bauleitplanung wesentlichen Festsetzungselementen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.08.2000 - 4 BN 35/00 -, Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 18.06.2003 - 1 KN 56/03 -, Rn. 23 ff., jeweils zit. n. Juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 18. Juni 2003 (- 1 KN 56/03 -, ZfBR 2003, 790 = UPR 2003, 454) eine Veränderungssperre, mit der nahezu das gesamte Gemeindegebiet für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwecks Festsetzung von Sondergebieten für Anlagen zur Windenergienutzung gesichert werden sollte, für nichtig erklärt.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 61.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

    10 Mit der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 18. Juni 2003 1 KN 56/03 u.a. (ZfBR 2003, 790) lässt sich die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht begründen.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist das Vorgehen der Antragsgegnerin nicht mit den Fällen vergleichbar, über die der Senat mit dem Beschluss vom 19. Dezember 2002 (1 MN 297/02 - ZfBR 2003, 274) und dem Urteil vom 18. Juni 2003 (1 KN 56/03 - ZfBR 2003, 790) entschieden hat.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2004 - 1 MN 295/03

    Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung ;

    Genügend konkretisiert ist der künftige Planinhalt in der Regel, wenn die künftige Nutzung des Gebietes der Art nach festgelegt ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 18.6.2003 - 1 KN 56/03 -, ZfBR 2003, 790 m.N.).
  • VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02

    Beabsichtigter Untersuchung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Umwelt und

  • BVerwG, 27.11.2003 - 4 BN 62.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorranggebiete für

  • VG Kassel, 12.10.2006 - 7 E 2305/03

    Erteilung eines Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

  • VG Göttingen, 14.09.2006 - 2 A 473/05

    Bebauungsplan: Aufstellungsbeschluss; Einzelhandelskonzept; Planung:

  • VG Oldenburg, 22.07.2004 - 5 A 125/03

    Erschließung; Hähnchenmaststall; Veränderungssperre

  • BVerfG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Keine Veränderungssperre wegen mangelnden Sicherungsbedürfnisses, § 14 BauGB

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