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   OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92   

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https://dejure.org/1992,5474
OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92 (https://dejure.org/1992,5474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.08.1992 - 11 L 3003/92 (https://dejure.org/1992,5474)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. August 1992 - 11 L 3003/92 (https://dejure.org/1992,5474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG; § 45 Abs. 1 AuslG; § 48 Abs. 1 AuslG ; § 47 Abs. 3 AuslG; § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG
    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines mit einer deutschen Ehefrau verheirateten Ausländers; Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) durch Handeltreiben mit Heroin; Abwägung der Generalprävention und des Grundrechts ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines mit einer deutschen Ehefrau verheirateten Ausländers; Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) durch Handeltreiben mit Heroin; Abwägung der Generalprävention und des Grundrechts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Heroin, Schutz von Ehe und Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Ausweisung aufgrund des Ergebnisses einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen, was einschließt, daß bei einer auf eine strafgerichtliche Verurteilung gestützten Ausweisung kein Mißverhältnis zwischen dem strafrechtlichen abgeurteilten Tatgeschehen und den durch die Ausweisung für den Ausländer eintretenden Folgen bestehen darf (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1989 - BVerwG 1 B 172.89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 121).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 18. Juli 1979 (1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386 ff) ausgeführt, daß Art. 6 Abs. 1 GG zwar den ausländischen Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen nicht schlechthin vor Abschiebung schütze.
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92
    Regelmäßig wird ein begangenes Rauschgiftdelikt besonders schwerwiegend sein, wenn der Ausländer wegen Beteiligung am illegalen Heroinhandel zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 02.03.1987 - BVerwG 1 B 4.87 -, InfAuslR 1987 S. 145).
  • BVerwG, 16.11.1990 - 4 B 169.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.08.1992 - 11 L 3003/92
    Auf seinen Antrag hin ordnete das Verwaltungsgericht mit Beschluß vom 30. Januar 1991 - 4 B 169/90 - die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs an mit der Begründung, daß dem Kläger aufgrund der mit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes (AuslG 90) am 1. Januar 1991 eingetretenen neuen Rechtslage wegen seiner Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen der besondere Ausweisungsschutz des § 48 Abs. 1 AuslG 90 zustehe.
  • OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93

    Aufenthaltserlaubnis; Betäubungsmittel; Ausweisung; Doppelbestrafung; Straftat

    Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S. des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AuslG führen jedoch nicht zwingend in jedem Fall zur Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrundes gemäß § 48 Abs. 1 AuslG (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 18.8. 1992, InfAuslR 1993, 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2. 1993, InfAuslR 1994, 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1995 - 11 S 2907/94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Die danach zur Annahme eines schwerwiegenden Grundes erforderlichen Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft eine schwere Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht, sind von Rechtswegen auch nicht schon dann stets oder in der Regel entbehrlich, wenn der Ausländer - wie der Kläger, einen Ausweisungstatbestand des § 47 AuslG erfüllt (siehe Beschluß des Senats vom 24.2.1993 - aaO.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18.8.1992, InfAuslR 1993, 21 ; OVG Bremen, Beschluß vom 18.11.1993, InfAuslR 1994 S, 133; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 48 RdNr. 7; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 13.7.1992, NWVBI. 1993 S. 37; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.1.1992, abgedruckt bei Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 48 Abs. 1 AuslG Nr. 1 ; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Aufl., § 48 RdNr. 14).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.1998 - 5 M 2170/98

    Versuch; Rauschmitteldelikt; Ausweisung; Bewährungsstrafe; Ausländer

    Es würde deshalb dem Sinn und Zweck des § 47 Abs. 2 Nr. 2 AusIG widersprechen, wenn die Beihilfe als Regelfall angesehen wird, die versuchte Begehung eines Rauschmitteldeliktes aber nicht (im Ergebnis ebenso: Kloesel/Christ/ Häußer, Deutsches AuslR, Loseblattsammlung, Stand: Mai 1997, Rdnr. 14 zu § 47 AusIG unter Hinweis auf: OVG Lüneburg, Urt. v. 18.8.1992 - 11 L 3003/92 - InfAuslR 1993, 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 11 S 2103/92

    Ausweisung eines nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 besonderen Ausweisungsschutz

    Die danach zur Annahme eines schwerwiegenden Grundes erforderlichen Anhaltspunkte dafür, daß in Zukunft eine schwere Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht, sind von Rechts wegen auch nicht schon dann stets oder in der Regel entbehrlich, wenn der Ausländer -- wie der Antragsteller -- einen Regelausweisungstatbestand des § 47 Abs. 2 AuslG erfüllt (ebenso: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.8.1992, InfAuslR 1993, 21, 22/22, Kanein/Renner, § 48 Rdnr. 6; a.A.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.7.1992, NWVBl. 1993, 37; Kloesel/Christ/Häußer, § 48 Rdnr. 14).
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