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   OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97   

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OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97 (https://dejure.org/1998,10980)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.11.1998 - 9 L 102/97 (https://dejure.org/1998,10980)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. November 1998 - 9 L 102/97 (https://dejure.org/1998,10980)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
    Erschließungsbeitrag; Parkplatzkosten; Öffentliche Parkfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschließungsbeitrag; Parkplatzkosten; Öffentliche Parkfläche

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist für die Beurteilung der Ausdehnung, Größe und Länge einer einzelnen Erschließungsanlage grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise vermitteln (u.a. BVerwG, Urt. v. 7.6.1996 - 8 C 30.94 -, DVBl. 1996, 1325; Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17.94 -, KStZ 1997, 214; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Abgesehen davon, dass die Beklagte den in ihrem Ermessen stehenden Zusammenfassungsbeschluss nicht gefasst hat, liegen auch die Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB für eine einheitliche Abrechnung dieser beiden Straßenzüge nicht vor (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 57.90 - DVBl. 1992, 1107; Urt. v. 25.2.1994 - 8 C 14.92 - DVBl. 1994, 812 = BVerwGE 95, 176).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Eine einheitliche Abrechnung ist entgegen dem Vortrag der Beklagten und der vom Verwaltungsgericht vertretenen Auffassung nicht gerechtfertigt, weil es sich bei der öffentlichen Parkfläche nicht um eine unselbständige Teileinrichtung dieser Straße handelt (zur Abrechenbarkeit von selbständigen Parkflächen vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1987 - 8 C 75.86 - DVBl. 1988, 239 = BVerwGE 78, 125; OVG Münster, Urt. v. 27.9.1972 - III A 667/70 - = KStZ 1973, 240).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist für die Beurteilung der Ausdehnung, Größe und Länge einer einzelnen Erschließungsanlage grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise vermitteln (u.a. BVerwG, Urt. v. 7.6.1996 - 8 C 30.94 -, DVBl. 1996, 1325; Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17.94 -, KStZ 1997, 214; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Abgesehen davon, dass die Beklagte den in ihrem Ermessen stehenden Zusammenfassungsbeschluss nicht gefasst hat, liegen auch die Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB für eine einheitliche Abrechnung dieser beiden Straßenzüge nicht vor (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 57.90 - DVBl. 1992, 1107; Urt. v. 25.2.1994 - 8 C 14.92 - DVBl. 1994, 812 = BVerwGE 95, 176).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Ähnlich wie die Festsetzungen eines Bebauungsplanes die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich nicht beeinflussen können, weil es nämlich nicht um die rechtliche Beurteilung von nur "auf dem Papier stehenden" planerischen Festsetzungen geht (BVerwG, Urt. v. 15.2.1991 - 8 C 56.89 -, DVBl. 1991, 591), kommt auch der auf dem Papier des Ausbauplanes stehenden Ausgestaltung des Parkplatzes allenfalls eine Randbedeutung zu.
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist für die Beurteilung der Ausdehnung, Größe und Länge einer einzelnen Erschließungsanlage grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise vermitteln (u.a. BVerwG, Urt. v. 7.6.1996 - 8 C 30.94 -, DVBl. 1996, 1325; Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17.94 -, KStZ 1997, 214; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 33.94 -, KStZ 1996, 156).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1972 - III A 667/70
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 9 L 102/97
    Eine einheitliche Abrechnung ist entgegen dem Vortrag der Beklagten und der vom Verwaltungsgericht vertretenen Auffassung nicht gerechtfertigt, weil es sich bei der öffentlichen Parkfläche nicht um eine unselbständige Teileinrichtung dieser Straße handelt (zur Abrechenbarkeit von selbständigen Parkflächen vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1987 - 8 C 75.86 - DVBl. 1988, 239 = BVerwGE 78, 125; OVG Münster, Urt. v. 27.9.1972 - III A 667/70 - = KStZ 1973, 240).
  • VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag;

    Maßgebend ist insoweit der optische Eindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse bei natürlicher Betrachtungsweise vermitteln (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.11.1998 - 9 L 102/97 -, juris m. w. N.).
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