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   OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06   

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https://dejure.org/2006,32730
OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06 (https://dejure.org/2006,32730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.2006 - 8 ME 145/06 (https://dejure.org/2006,32730)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 8 ME 145/06 (https://dejure.org/2006,32730)
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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.06.1990 - 7 M 42/90

    Analoge Anwendung; Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06
    In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist ein solcher Fortsetzungsfeststellungsantrag analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nämlich unzulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.1995 - 7 VR 16/94 -, NVwZ 1995, 586 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.6.1990 - 7 M 42/90 -, OVGE 41, 510 ff.; Schmidt, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, Kommentar, § 113, Rn. 108, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.05.2004 - 22 CS 04.917

    Sofort vollziehbare Aufhebung der probeweisen Bestellung zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06
    Die vom Antragsteller jedenfalls erstinstanzlich begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Aufhebungsbescheid vom 27. Juli 2006 kann also angesichts des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs einer schützenswerten Rechtsposition nicht mehr dienlich sein und ist deshalb unzulässig (Senatsbeschl. v. 22.2.2002 - 8 MA 20/02 - OVG Greifswald, Beschl. v. 23.4.1999 - 2 M 42/99 -, GewArch 1999, 417 ff.; unklar: Musielak/Schira/Manke, SchfG, Kommentar, 6. Aufl., § 7, Rn. 8 a; ohne Begründung im Ergebnis wohl anderer Ansicht: VGH München, Beschl. v. 27.5.2004 - 22 Cs 04.917 -), so dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückzuweisen ist.
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2006 - 2 NB 410/06

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06
    Sollte der Antragsteller mit seiner im Schriftsatz vom 15. Dezember 2006 enthaltenen Bitte um eine "entsprechende Bescheidung" im Beschwerdeverfahren nunmehr stattdessen einen Antrag nach § 123 VwGO stellen wollen, so stünde der Zulässigkeit dieses Antrages - unabhängig von Bedenken gegen die Zulässigkeit der damit verbundenen Antragsänderung (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 6.10.2006 - 2 NB 410/06 -, m. w. N.) - jedenfalls die fehlende, nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO aber erforderliche Bestimmtheit des Antrages entgegen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1999 - 2 M 42/99

    Bezirksschornsteinfegermeister, Probezeit, einstweilige Anordnung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06
    Die vom Antragsteller jedenfalls erstinstanzlich begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Aufhebungsbescheid vom 27. Juli 2006 kann also angesichts des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs einer schützenswerten Rechtsposition nicht mehr dienlich sein und ist deshalb unzulässig (Senatsbeschl. v. 22.2.2002 - 8 MA 20/02 - OVG Greifswald, Beschl. v. 23.4.1999 - 2 M 42/99 -, GewArch 1999, 417 ff.; unklar: Musielak/Schira/Manke, SchfG, Kommentar, 6. Aufl., § 7, Rn. 8 a; ohne Begründung im Ergebnis wohl anderer Ansicht: VGH München, Beschl. v. 27.5.2004 - 22 Cs 04.917 -), so dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückzuweisen ist.
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 8 ME 145/06
    Dieser Aufhebungsbescheid hat sich mit Ablauf des Monats Juli 2006 durch Zeitablauf erledigt, da der Antragsteller ohnehin nur bis zu diesem Zeitpunkt befristet probeweise zum Bezirksschornsteinfegermeister ernannt worden war und sich eine solche probeweise Bestellung von Gesetzes wegen nach Ablauf der "Probezeit" weder automatisch in eine endgültige Bestellung zum Bezirkschornsteinfegermeister umwandelt noch der Betroffene bis zur Bestandskraft eines Aufhebungsbescheides weiterhin vorläufig bzw. probeweise Bezirksschornsteinfegermeister bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 1 C 7/93 -, GewArch 1997, 484 ff., m. w. N.).
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