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   OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11   

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https://dejure.org/2012,43415
OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11 (https://dejure.org/2012,43415)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.12.2012 - 10 LC 59/11 (https://dejure.org/2012,43415)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 10 LC 59/11 (https://dejure.org/2012,43415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 66 Nr. 1, 2 TierSG; § 22 Abs. 1 Nr. 1 FischSeuchV; § 28 Abs. 2 FischSeuchV; § 13 Abs. 2 Nds. AGTierSG; Art. 14 GG
    Verlustrisiko im Falle des Tötens des Tierbestands durch einen Tierhalter ohne behördliche Anordnung aufgrund einer bloßen Empfehlung des Amtstierarztes; Entschädigung bei Tötung aller der Sperre i.S.d. § 22 Abs. 1 Nr. 2 FischSeuchV unterliegenden Fische durch einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlustrisiko im Falle des Tötens des Tierbestands durch einen Tierhalter ohne behördliche Anordnung aufgrund einer bloßen Empfehlung des Amtstierarztes; Entschädigung bei Tötung aller der Sperre i.S.d. § 22 Abs. 1 Nr. 2 FischSeuchV unterliegenden Fische durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlustrisiko im Falle des Tötens des Tierbestands durch einen Tierhalter ohne behördliche Anordnung aufgrund einer bloßen Empfehlung des Amtstierarztes; Entschädigung bei Tötung aller der Sperre i.S.d. § 22 Abs. 1 Nr. 2 FischSeuchV unterliegenden Fische durch einen ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Der Staat tut damit im Grunde etwas, was der gewissenhafte Eigentümer selbst tun müsste, sobald er erkennt, dass von seinem Eigentum Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 17. November 1966 - 1 BvL 10/61 -, BVerfGE 20, 351 = NJW 1967, 548 = DÖV 1967, 128; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 -, BVerwGE 7, 257 = NJW 1959, 786 = VerwRspr 12, 472 = DÖV 1959, 149).

    So gesehen wirkt die Entschädigung als "Prämie für die rechtzeitige Anzeige" (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 17. November 1966 - 1 BvL 10/61 -, BVerfGE 20, 351 = NJW 1967, 548 = DÖV 1967, 128).

  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Der Staat tut damit im Grunde etwas, was der gewissenhafte Eigentümer selbst tun müsste, sobald er erkennt, dass von seinem Eigentum Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 17. November 1966 - 1 BvL 10/61 -, BVerfGE 20, 351 = NJW 1967, 548 = DÖV 1967, 128; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 -, BVerwGE 7, 257 = NJW 1959, 786 = VerwRspr 12, 472 = DÖV 1959, 149).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 3 B 101.79

    Tötung eines Viehbestandes auf Grund einer tierärztlichen Empfehlung - Verdacht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Tötet ein Tierhalter ohne behördliche Anordnung auf Grund einer bloßen Empfehlung des Amtstierarztes seinen Tierbestand, trägt er das Verlustrisiko, wenn sich auch nach der Tötung die Voraussetzungen, unter denen die Tiere auf behördliche Anordnung hätten getötet werden müssen, nicht feststellen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 3 B 101.79 -, Buchholz 418.6 ViehSG Nr. 7 = RdL 1980, 112; vgl. auch Geissler/Rohjahn/Stein, Tierseuchenrecht in Deutschland und Europa, Stand: 1. August 2007, § 66 Anm. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05

    Härtebeihilfe wegen Tierseuche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Die Härtefallregelung dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls der Anwendungsbereich einer Vorschrift und deren materiellen Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen; in derartigen Ausnahmefällen soll der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der übrigen Entschädigungsvorschriften zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. September 2007 - 2 L 224/05 -, juris).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Eine Enteignung ist auf die Entziehung durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung eines konkreten, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienenden Vorhabens gerichtet (vgl. BVerfGE, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 -, BVerfGE 104, 1 = NVwZ 2001, 1023 = DVBl 2001, 1427).
  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 3.69

    Voraussetzungen für den Entschädigungsausschluss nach dem Viehseuchengesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass die Tierseuchenentschädigung auch andere Elemente, namentlich das der Katastrophenhilfe, in sich trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1971 - BVerwG I C 3.69 -, BVerwGE 39, 10 = Buchholz 418.6 Nr. 5 = NJW 1972, 71).
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Der Entscheidung des Rechtsstreits sind die Vorschriften zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt des Entschädigungsfalls galten (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 15.04 -, Buchholz 418.6 TierSG Nr. 18 = NVwZ-RR 2005, 446 = AUR 2005, 229 = RdL 2005, 247).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2012 - 10 LC 59/11
    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 110, 412 = BGBl. I 2006, 1857 = NJW 2006, 2757 m.w.N.).
  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Die Entscheidung, die ausgeschriebene Stelle nur befristet zu besetzen, und Bewerber vom Auswahlverfahren auszunehmen, mit denen eine weitere Befristung die Gefahr eines institutionellen Rechtsmissbrauchs begründet, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung (aA wohl Sieweke AuR 2013, 159, 161) .
  • OLG Stuttgart, 09.02.2022 - 4 U 28/21

    Infektionsschutzrecht: Entschädigung wegen der Anordnung einer Betriebsschließung

    Da der Anspruchsteller mit der Entschädigung eine Begünstigung begehrt, obliegt ihm nach den allgemeinen Beweisregeln die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Entschädigungsvoraussetzungen (OVG Lüneburg BeckRS 2013, 45922 unter Ziffer 1. der Entscheidungsgründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 9 S 158/20

    Entschädigung für die Tötung eines Fischbestandes; behördliche Anordnung zur

    Sofern die Beklagte sich wiederholt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 25.03.2011 (7 A 2887/10) beziehe, werde darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seiner Entscheidung vom 18.12.2012 (10 LC 59/11) ausdrücklich die Möglichkeit sehe, dass die Tötung eines Tierbestandes durch einen Verwaltungsakt angeordnet werde.

    Seuchenkranke Tiere sind nachweislich infizierte Tiere (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 18.12.2012 - 10 LC 59/11 -, juris Rn. 58).

    Davon, dass ihm ein entsprechender Nachweis nach der durchgeführten Entsorgung noch gelingen könnte, kann nicht ausgegangen werden (zur Beweislast vgl. Nds. OVG, Urteil vom 18.12.2012 - 10 LC 59/11 -, juris Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18

    Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie;

    Bei der Beurteilung der Entschädigungsansprüche ist auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Tierverlustes abzustellen (BVerwG, Urteil vom 20.01.2005 - 3 C 15.04 -, juris Rn. 16; Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 LC 59/11 -, juris Rn. 48; jeweils zum Tierseuchengesetz (im Folgenden: TierSG).

    Der Klägerin obliegt dabei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Entschädigungsvoraussetzungen (Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 LC 59/11 -, juris Rn. 48).

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