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   OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94   

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OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94 (https://dejure.org/1996,5489)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.1996 - 1 K 4267/94 (https://dejure.org/1996,5489)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 1 K 4267/94 (https://dejure.org/1996,5489)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    ... Für die Normenkontrollanträge besteht jedenfalls kein Rechtsschutzbedürfnis, da die Ast. ihre Rechtsstellung mit der im Normenkontrollverfahren begehrten Entscheidung nicht verbessern können (BVerwGE 82, 225 = NVwZ 1990, 157 = NJW 1990, 850 L; BVerfG, NVwZ 1994, 268 = BRS 55 Nr. 25 = UPR 1993, 306).

    Von einem Rechtsschutzinteresse wäre auszugehen, wenn die Ag. objektiv-rechtlich zur Neubeplanung verpflichtet wäre (§ 1 III BauGB) oder ein Verhalten an den Tag gelegt hätte, das die Prognose rechtfertigt, sie werde, unabhängig davon, ob sie hierzu rechtlich verpflichtet ist oder nicht, einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der für die Ast. möglicherweise günstigere Festsetzungen enthält (BVerwG, NVwZ 1994, 268 = BRS 55 Nr. 25 = UPR 1993, 306).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    Im übrigen wären Art und Umfang der kraft verdichteter Erschließungspflicht gebotenen Erschließung begrenzt (vgl. BVerwGE 64, 186 [195]; Driehaus, § 123 Rdnr. 41; Ernst, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1994, § 123 Rdnr. 31 a), wobei in der Regel nur hinsichtlich der wegemäßigen Erschließung eine Verdichtung der Erschließungslast zur Erschließungspflicht in Betracht gezogen wird.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    Für die Erschließungslast der Ag. ist es aber ohne Belang, ob es sich um ein beplantes oder ein unbeplantes Gebiet handelt (BVerwGE 80, 99 = NVwZ 1989, 566; BVerwG, DVBl. 1995, 1136).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    Daher würde eine objektiv-rechtliche Pflicht der Ag. zur Neubeplanung selbst dann nicht bestehen, wenn die Erschließungslast hinsichtlich der Anlagen des aktiven Lärmschutzes sich - etwa im Hinblick auf die den Ast. erteilten Baugenehmigungen - zu einer Erschließungspflicht verdichtet (BVerwGE 78, 266 = NVwZ 1988, 355) hätte.
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    In der Rechtsprechung des BGH ist auch geklärt, daß weder das Gebot, den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, noch die Bekanntmachungsvorschriften drittgerichtete Amtspflichten und dementsprechende Amtshaftungsansprüche zur Folge haben (BGH, NJW 1990, 245 = DVBl. 1989, 1094 = BRS 53 Nr. 12).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    Da die Verfolgung von Amtshaftungsansprüchen hiernach aussichtslos ist, kann unter diesem Gesichtspunkt das Rechtsschutzbedürfnis für die Normenkontrollanträge nicht begründet werden (vgl. BVerwGE 68, 12 = NJW 1984, 881).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    ... Für die Normenkontrollanträge besteht jedenfalls kein Rechtsschutzbedürfnis, da die Ast. ihre Rechtsstellung mit der im Normenkontrollverfahren begehrten Entscheidung nicht verbessern können (BVerwGE 82, 225 = NVwZ 1990, 157 = NJW 1990, 850 L; BVerfG, NVwZ 1994, 268 = BRS 55 Nr. 25 = UPR 1993, 306).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    Die so von den Ast. dargelegte Beeinträchtigung der "Wohnqualität" und die daraus resultierende Wertminderung der Grundstücke als Folge einer fehlerhaften Bebauungsplanung lösen jedoch, wie in der Rechtsprechung des BGH geklärt ist (BGHZ 110, 1 = NJW 1990, 1042 = LM § 839 [Cb] BGB Nr. 74 m.w. Nachw.), keine Amtshaftungsansprüche aus, im Unterschied zu einer abwägungsfehlerhaften Planung, die die Ursache von konkreten Gesundheitsgefährdungen und der daraus resultierenden Unbewohnbarkeit setzt (BGHZ 106, 323 = NJW 1989, 976 = LM § 839 [Ca] BGB Nr. 71 - Altlasten im Boden).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88

    Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    Die so von den Ast. dargelegte Beeinträchtigung der "Wohnqualität" und die daraus resultierende Wertminderung der Grundstücke als Folge einer fehlerhaften Bebauungsplanung lösen jedoch, wie in der Rechtsprechung des BGH geklärt ist (BGHZ 110, 1 = NJW 1990, 1042 = LM § 839 [Cb] BGB Nr. 74 m.w. Nachw.), keine Amtshaftungsansprüche aus, im Unterschied zu einer abwägungsfehlerhaften Planung, die die Ursache von konkreten Gesundheitsgefährdungen und der daraus resultierenden Unbewohnbarkeit setzt (BGHZ 106, 323 = NJW 1989, 976 = LM § 839 [Ca] BGB Nr. 71 - Altlasten im Boden).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 20.93

    Schutz vor Straßenlärm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1996 - 1 K 4267/94
    Für die Erschließungslast der Ag. ist es aber ohne Belang, ob es sich um ein beplantes oder ein unbeplantes Gebiet handelt (BVerwGE 80, 99 = NVwZ 1989, 566; BVerwG, DVBl. 1995, 1136).
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