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   OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14   

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OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14 (https://dejure.org/2016,241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2016 - 10 LC 87/14 (https://dejure.org/2016,241)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 10 LC 87/14 (https://dejure.org/2016,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 4 BNatSchG; § 4 BNatSchG; § 59 BNatSchG; § 62 Abs 1 BNatSchG; § 137 KomVerfG ND; § 14 StrG ND; § 23 WaldLG ND; § 31 Abs 4 S 1 WaldLG ND; WattenmeerNatPG ND
    Badekonzession; Betretensrecht; Betretungsrecht; Eigengesellschaft; Entgelt; Gemeingebrauch; Gewohnheitsrecht; Meeresstrand; Nordsee; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Strand; Zugangsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Es fehlt in der hier allein in Betracht kommenden Fallgestaltung nur dann, wenn die Kläger ihr Ziel auf anderem Wege offensichtlich einfacher und schneller erreichen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2015 - 1 C 13/14 -, juris, Rn. 20 f.; Kopp/Schenke, a.a.O., Vorb. § 40, Rn. 48, m. w. N.); dass sie es in der Vergangenheit schneller hätten erreichen können, reicht hingegen - wie wohl vom Verwaltungsgericht zu Unrecht angenommen - nicht aus, wenn ihnen diese Möglichkeit nunmehr verschlossen ist.

    Als eine solche kommt aber allenfalls das Betretensrecht nach § 59 BNatSchG, § 23 NWaldLG in Betracht; die Qualifikation dieser Normen als öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich ist aber - wie dargelegt - umstritten, so dass auch aus diesem Gesichtspunkt ein Verweis auf eine zivilgerichtliche Klage gegen die Beigeladene kein ersichtlich einfacherer und schnellerer Weg wäre; ein solcher Verweis stellt keine "eindeutig vorzugswürdige Alternative" (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2015, a.a.O.) dar.

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2014 - 7 LA 68/13

    Straßenrecht in Niedersachsen: Auch bei Fehlen eines Bestandsverzeichnisses keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Die fehlende Eintragung kann nicht durch die Berufung auf das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung ersetzt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.11.2014 - 7 LA 68/13 -, NdsVBl. 2015, 202 ff., juris, Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 8 B 247.97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Nach der ihrerseits gewohnheitsrechtlich anerkannten, für alle Arten der Normsetzung geltenden Kollisionsregel, dass die spätere Norm die frühere verdrängt, wenn derselbe Sachverhalt normiert wird (Derogation des früheren Rechts, vgl. OVG Nord.-Westf., Beschl. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - juris, Rn. 9 ff.; OVGE 48, 228 ff. unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997 - 8 B 247/97 -, juris, v. 24.10.1990 - 4 NB 29/90 -, NVwZ 1991, 1074, und v. 31.8.1978 - 7 B 127/77 -, DVBl. 1979, 116 ff., zur Möglichkeit des Außerkrafttretens von Gewohnheitsrecht durch positives Gesetzesrecht), führte also das Inkrafttreten des § 1 Abs. 1 des Feld- und Forstordnungsgesetzes zum Juli 1981 als u.a. den Zugang zum Meeresstrand nunmehr im geschriebenen Landesrecht regelnde Norm zum Außer-Kraft-Treten des insoweit zuvor geltenden gewohnheitsrechtlichen Gemeingebrauchs.
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 4 LB 63/14

    Aufenthalt zur Erholung; Befahrensrecht; betreten; Betretensrecht; Duldung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Für einen zusätzlichen ungeschriebenen (Einwirkungs-)Anspruch gegen die Kommune auf Durchsetzung dieses Betretensrechts besteht umso weniger Anlass, als nach der spezielleren Regelung in § 31 Abs. 4 NWaldLG die Waldbehörde u.a. den Zugang zum Strand gewährleisten kann, wenn er als Bestandteil der freien Landschaft anzusehen ist und durch unzulässige Hindernisse wie Zäune und Entgelte als sonstige Hindernisse beeinträchtigt wird (vgl. zum Drittschutz dieser Ermächtigung Nds. OVG, Urt. v. 30.6.2015 - 4 LB 63/14 -, juris, Rn. 75 ff.; Agena/Louis, NuR 2015, 90, 97, m. w. N.).
  • BVerwG, 31.08.1978 - 7 B 127.77

    Örtliches Gewohnheitsrecht - Kommunale Kirchenbaulasten - Religionsgesellschaft -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Nach der ihrerseits gewohnheitsrechtlich anerkannten, für alle Arten der Normsetzung geltenden Kollisionsregel, dass die spätere Norm die frühere verdrängt, wenn derselbe Sachverhalt normiert wird (Derogation des früheren Rechts, vgl. OVG Nord.-Westf., Beschl. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - juris, Rn. 9 ff.; OVGE 48, 228 ff. unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997 - 8 B 247/97 -, juris, v. 24.10.1990 - 4 NB 29/90 -, NVwZ 1991, 1074, und v. 31.8.1978 - 7 B 127/77 -, DVBl. 1979, 116 ff., zur Möglichkeit des Außerkrafttretens von Gewohnheitsrecht durch positives Gesetzesrecht), führte also das Inkrafttreten des § 1 Abs. 1 des Feld- und Forstordnungsgesetzes zum Juli 1981 als u.a. den Zugang zum Meeresstrand nunmehr im geschriebenen Landesrecht regelnde Norm zum Außer-Kraft-Treten des insoweit zuvor geltenden gewohnheitsrechtlichen Gemeingebrauchs.
  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Nach der ihrerseits gewohnheitsrechtlich anerkannten, für alle Arten der Normsetzung geltenden Kollisionsregel, dass die spätere Norm die frühere verdrängt, wenn derselbe Sachverhalt normiert wird (Derogation des früheren Rechts, vgl. OVG Nord.-Westf., Beschl. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - juris, Rn. 9 ff.; OVGE 48, 228 ff. unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997 - 8 B 247/97 -, juris, v. 24.10.1990 - 4 NB 29/90 -, NVwZ 1991, 1074, und v. 31.8.1978 - 7 B 127/77 -, DVBl. 1979, 116 ff., zur Möglichkeit des Außerkrafttretens von Gewohnheitsrecht durch positives Gesetzesrecht), führte also das Inkrafttreten des § 1 Abs. 1 des Feld- und Forstordnungsgesetzes zum Juli 1981 als u.a. den Zugang zum Meeresstrand nunmehr im geschriebenen Landesrecht regelnde Norm zum Außer-Kraft-Treten des insoweit zuvor geltenden gewohnheitsrechtlichen Gemeingebrauchs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Nach der ihrerseits gewohnheitsrechtlich anerkannten, für alle Arten der Normsetzung geltenden Kollisionsregel, dass die spätere Norm die frühere verdrängt, wenn derselbe Sachverhalt normiert wird (Derogation des früheren Rechts, vgl. OVG Nord.-Westf., Beschl. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 - juris, Rn. 9 ff.; OVGE 48, 228 ff. unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 11.12.1997 - 8 B 247/97 -, juris, v. 24.10.1990 - 4 NB 29/90 -, NVwZ 1991, 1074, und v. 31.8.1978 - 7 B 127/77 -, DVBl. 1979, 116 ff., zur Möglichkeit des Außerkrafttretens von Gewohnheitsrecht durch positives Gesetzesrecht), führte also das Inkrafttreten des § 1 Abs. 1 des Feld- und Forstordnungsgesetzes zum Juli 1981 als u.a. den Zugang zum Meeresstrand nunmehr im geschriebenen Landesrecht regelnde Norm zum Außer-Kraft-Treten des insoweit zuvor geltenden gewohnheitsrechtlichen Gemeingebrauchs.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Ungeachtet dessen könnte ausnahmsweise gleichwohl eine entsprechende Anwendung im Interesse Privater geboten sein, und zwar beruhend auf dem Rechtsgedanken, dass sich ein Hoheitsträger bzw. eine Kommune einem gerade gegen ihn/sie gerichteten Anspruch nicht dadurch entziehen kann, dass er/sie die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung einer privaten Gesellschaft überträgt, die ihrerseits jedenfalls nicht unmittelbar denselben Bindungen unterliegt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.7.1989 - 7 B 184/88 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 31.05.1965 - V ZR 10/63

    Rechtsfolgen der Verletzung einer Badekonzession

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Diese Erlaubnisse zur Anlegung von Badeanstalten wurden als sog. Badekonzessionen bezeichnet (vgl. Laue, PrVBl 48, 377 ff.), wobei ihre Qualifikation als öffentlich oder privatrechtlich nicht abschließend geklärt war (vgl. Petersen, a.a.O., S. 341, Rn. 710; BGH, Urt. v. 31.5.1965 - V ZR 10/63 -, BGHZ 44, 27 ff; juris, Rn. 18 - 20; für eine Qualifikation als öffentliche Sondernutzungserlaubnisse bezogen auf die ostfriesischen Inselgemeinden ausgenommen das Staatsbad Norderney: Nds. Landwirtschaftsminister, Nds. LT-Drs. 10/5071, S. 2, vom 28.10.1985).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 10 ME 280/08

    Zulässigkeit der Errichtung einer Erlebnissauna durch eine kommunale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LC 87/14
    Unmittelbar können diese Normen nicht angewandt werden, weil die §§ 137, 138 nach § 136 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG nicht für Erholungseinrichtungen (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 10 ME 280/08 -, juris, Rn. 7) gelten, zu denen der Betrieb eines Strandbades und Campingplatzes zählt; vielmehr kommt daher insoweit nur eine analoge Anwendung in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 16 A 2083/10

    Begriff der "freien Landschaft" als Gebiete außerhalb der im Zusammenhang

  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

  • OVG Berlin, 13.05.2002 - 8 S 16.02

    Unstatthafter Antrag auf Zulassung der Beschwerde; "Verbrauch" der

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 10 OB 231/07

    Rechtsweg einer Streitigkeit auf Zutritt einer gemeindlichen Einrichtung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2008 - 20 B 1057/08
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1983 - 5 S 2090/82

    Klagebefugnis; Waldbetretungsrecht; Beseitigung eines Zaunes durch Forstbehörde

  • BVerwG, 22.11.1997 - 2 B 104.97

    Zulässigkeit des Rechtsweges - Parteirüge - Rechtsmittelverfahren

  • OVG Hamburg, 25.02.2014 - 3 Bf 338/09

    Entgeltfreie Benutzung eines Taxenstandes am Flughafen Hamburg - Einwirkungsklage

  • OVG Bremen, 20.11.2018 - 2 B 266/18

    Kaufvertrag über das Hochbunker-Grundstück Hans-Böckler-Straße /

    Unterlässt das Gericht trotz der Rechtswegrüge einer Partei eine Vorabentscheidung, nimmt es den Beteiligten die in § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG eröffnete Möglichkeit der Beschwerde mit der Folge, dass das Rechtsmittelgericht bei seiner Sachentscheidung nicht an die Entscheidung über die Rechtswegfrage gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 17.11.2005 - 3 C 55/04 -, BVerwGE 124, 321 -326, Rn. 11; OVG Bln-Bdg, Beschluss vom 28.01.2014 - OVG 1 S 282.13 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 15.04.2015 - 4 A 657/13 -, Rn. 18 f.; BayVGH, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919 -, Rn. 14; NdsOVG, Urteil vom 19.01.2016 - 10 LC 87/14 -, Rn. 36; ThürOVG, Urteil vom 10.01.2018 - 1 KO 106/15 -, Rn. 39, sämtlich juris).
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