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   OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20   

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OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20 (https://dejure.org/2021,805)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2021 - 11 LA 16/20 (https://dejure.org/2021,805)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 11 LA 16/20 (https://dejure.org/2021,805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos einer Versammlung auf Facebook mit identifizierbaren Personen

  • JurPC

    Datenschutzrechtliche Verwarnung wegen eines auf einer Fanpage einer Partei bei Facebook veröffentlichten Fotos

  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung eines Fotos auf einer Facebook Fanpage - DSGVO Vorgaben eingehalten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Veröffentlichung eines Fotos auf einer Fanpage bei Facebook, auf dem Personen identifizierbar sind, stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die einer Legitimation nach datenschutzrechtlichen Vorschriften bedarf. 2. Kann das Ziel einer ...

  • rechtsportal.de

    Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos einer Versammlung auf Facebook mit identifizierbaren Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Verstoß wegen Foto auf Facebook-Fanpage

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Posten von Fotos bei Facebook

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Fotos einer Person auf Facebook-Fanpage des Ortsvereins einer Partei ohne Einwilligung nach KUG und DSGVO regelmäßig unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Einwilligungslose Veröffentlichung eines Gruppenfotos auf Facebook verstößt gegen DSGVO

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Gruppenfotos auf Facebook - Einwilligung aller Abgebildeten verlangt

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fotoveröffentlichung bei Facebook ohne Zustimmung der abgebildeten Person ist unzulässig - Datenschutzrechtliche Interessenabwägung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 659
  • MMR 2021, 593
  • K&R 2021, 358
  • DÖV 2021, 356
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-73/07

    Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Die Erforderlichkeit einer Datenverarbeitung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO setzt voraus, dass der Verantwortliche die Aufgabe im öffentlichen Interesse nur effektiv wahrnehmen kann, wenn er die personenbezogenen Daten in der konkreten Weise verarbeitet, wobei die Datenverarbeitung auch im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO auf das absolut Notwendigste beschränkt sein muss (Roßnagel, in: Simitis/Hornung/Spiecker, a.a.O., Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, Rn. 77; vgl. auch EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07 -, juris, Rn. 56).

    Zwar ist der Begriff der journalistischen Zwecke - auch unter Beachtung von Erwägungsgrund 153 - weit zu verstehen; er ist insbesondere weder auf bestimmte Medien noch auf bestimmte Formen journalistischer Tätigkeiten beschränkt (vgl. EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07 -, juris, Rn. 58; Rombey, ZD 2019, 301, 303; Dix, in: Simitis/Hornung/Spiecker, a.a.O., Art. 85 DS-GVO, Rn. 14; Kröner, in: Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl. 2021, Vorbem. §§ 22 ff. KUG, Rn. 3).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542, juris, Rn. 7 ff.).

    Demgegenüber reicht es nicht aus, wenn Zweifel lediglich an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen des Urteils bestehen, das Urteil aber im Ergebnis richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, a.a.O., juris, Rn. 9 ff.).

  • BVerfG, 06.12.2013 - 2 BvQ 55/13

    Eilantrag gegen SPD-Abstimmung über das Zustandekommen einer Großen Koalition

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Das Verwaltungsgericht hat allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend weitergehend ausgeführt, dass Parteien trotz der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe nicht Teil des Staates sind (BVerfG, Beschl. v. 6.12.2013 - 2 BvQ 55/13 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).

    Jedenfalls im hier vorliegenden Kontext, in dem der Kläger durch die Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos bei Facebook auf seine parteipolitischen Aktivitäten und ihren Erfolg aufmerksam machen wollte, ist die staatliche Sphäre weder unmittelbar noch dergestalt betroffen, dass die Veröffentlichung des Fotos bei Facebook als staatliches Handeln qualifiziert werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.12.2013 - 2 BvQ 55/13 -, juris, Rn. 7, zum Abschluss einer Koalitionsvereinbarung durch eine Partei).

  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 89/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Folglich fällt auch nicht jegliche im Internet veröffentlichte Information, die sich auf personenbezogene Daten bezieht, unter den Begriff der journalistischen Tätigkeit (EuGH, Urt. v. 14.2.2019 - C-345/17 -, NJW 2019, 2451, juris, Rn. 58; OLG Köln, Urt. v. 14.11.2019 - I-15 U 89/19 -, juris, Rn. 40; Rombey, ZD 2019, 301, 303).

    Denn der bloße Umstand, dass eine Datenveröffentlichung auch einen Informationswert für die öffentliche Meinungsbildung hat bzw. ein Ausdruck einer persönlichen Ansicht ist, macht aus der Datenveröffentlichung noch keine journalistische Tätigkeit i.S.d. Art. 85 Abs. 2 DS-GVO (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.11.2019 - I-15 U 89/19 -, juris, Rn. 41; Benedikt/Kranig, ZD 2019, 4, 6).

  • EuGH, 05.06.2018 - C-210/16

    Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Als Betreiber der Fanpage bei Facebook ist der Kläger für die streitgegenständliche Datenverarbeitung gemeinsam mit Facebook Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO (vgl. EuGH, Urt. v. 5.6.2018 - C 210/16 -, juris, Leits.
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Allerdings liegen journalistische Zwecke (nur) dann vor, wenn die Verarbeitung im Zusammenhang mit der journalistisch-redaktionellen und damit meinungsrelevanten Tätigkeit eines Medienakteurs steht (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.2009 - VI ZR 196/08 -, NJW 2009, 2888, 2890; Stender-Vorwachs, in: Wolff/Brink, a.a.O., Art. 85, Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, NdsRPfl. 2015, 244, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    1 bei juris und Rn. 30 ff.; BVerwG, Urt. v. 11.9.2019 - 6 C 15/18 -, juris, Rn. 21).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-13/16

    Rigas satiksme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Die Datenverarbeitung ist somit auf das "absolut Notwendige" zu begrenzen (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.2017 - C-13/16 -, juris, Rn. 30; Schantz, in: Simitis/Hornung/Spiecker, a.a.O., Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, Rn. 100).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20
    Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und ihr kommt gegenüber nationalen Rechtsvorschriften grundsätzlich Anwendungsvorrang zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14 -, BVerfGE 140, juris, 38 ff.; Senatsurt. v. 20.6.2019 - 11 LC 121/17 -, juris, Rn. 43, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 5.17

    Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im

  • OLG Köln, 18.06.2018 - 15 W 27/18

    KUG gilt auch unter der DSGVO

  • EuGH, 16.12.2008 - C-524/06

    EIN ZENTRALES AUSLÄNDERREGISTER DARF NUR SOLCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2019 - 11 LC 121/17

    Übergang des Auskunftsanspruchs bezüglich personenbezogener Daten von

  • EuGH, 14.02.2019 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten -

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BGH, 07.07.2020 - VI ZR 250/19

    Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein

  • BVerwG, 29.10.2015 - 1 B 32.15

    Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs

  • VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1190/20

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 39 Satz 9 DSGVO muss die Datenverarbeitung zur Erreichung des Zwecks objektiv tauglich sein und der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden können, vgl. zur Erforderlichkeit i.S.d. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 11 LA 16/20 -, juris Rn. 17; Buchner/Petri, in Kühling/Buchner, a.a.O. Art. 6 Rn. 15; Schulz, in Gola, a.a.O., Art. 6 Rn. 20; Wolff, in Wolff/Brink, a.a.O., § 3 BDSG Rn. 17a.
  • VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Unter Berücksichtigung von Erwägungsgrund 39 Satz 9 DSGVO muss die Datenverarbeitung zur Erreichung des Zwecks objektiv tauglich sein und der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden können, vgl. zur Erforderlichkeit i.S.d. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 11 LA 16/20 -, juris Rn. 17; Buchner/Petri, in Kühling/Buchner, a.a.O, Art. 6 Rn. 15; Schulz, in Gola, a.a.O., Art. 6 Rn. 20; Wolff, in Wolff/Brink, a.a.O., § 3 BDSG Rn. 17a.
  • OLG Naumburg, 10.03.2021 - 5 U 182/20

    Kreditkartenvertrag: Formularklausel über die Genehmigungsfiktion bei

    Unter dem Begriff der berechtigten Interessen i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO sind "die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Person" (siehe Erwägungsgrund 47 DS-GVO), also sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen oder ideellen Interessen zu verstehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2021, 11 LA 16/20, Rn. 15 und 16 mit weiteren Nachweisen, juris).
  • LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20

    Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten

    Die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung können nur noch im Rahmen ausdrücklicher, in der Datenschutz-Grundverordnung selbst enthaltenen Ermächtigungen - wie Art. 85 Abs. 2 DS-GVO - vom nationalen Gesetzgeber spezifiziert, präzisiert und konkretisiert werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.01.2021 - 11 LA 16/20, juris Rn. 39; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2018 - 7 C 5/17, juris Rn. 25).

    Damit geht allerdings kein allgemeines Meinungsprivileg einher, sodass nicht jedwede Einwirkung auf die öffentliche Meinung bereits unter das Medienprivileg fiele (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.01.2021 - 11 LA 16/20, juris Rn. 40; EuGH, Urteil vom 16.12.2008 - Rs. C-73/07, juris).

    Zudem gilt die Privilegierung nach dem Erwägungsgrund 153 nur für solche Tätigkeiten, die "ausschließlich" zu journalistischen Zwecken erfolgen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.01.2021 - 11 LA 16/20, juris Rn. 40).

  • VG Stuttgart, 02.02.2023 - 1 K 6024/20

    Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einmeldung eines Vorkommnisses in das

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine zentrale Abwägungsnorm in der Datenschutz-Grundverordnung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2021 - 11 LA 16/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Das berechtigte Interesse ist dabei weit zu fassen und kann grundsätzlich jedes rechtliche, tatsächliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten erfassen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 10.08.2022 - 9 U 24/22 -, juris Rn. 33; OLG Schl.-Holst., Urt. v. 02.07.2021 - 17 U 15/21 -, juris Rn. 51 m.w.N.; OLG Sachs.-Anh., Urt. v. 10.03.2021 - 5 U 182/20 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2021, a.a.O. Rn. Rn. 15 f. m.w.N.).

    Die Datenverarbeitung ist somit auf das "absolut Notwendige" zu begrenzen (vgl. zum Ganzen Nds. OVG, Beschl. v. 19.01.2021, a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

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