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   OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04   

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OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04 (https://dejure.org/2008,21168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2008 - 10 LC 83/04 (https://dejure.org/2008,21168)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 10 LC 83/04 (https://dejure.org/2008,21168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 S. 1 ZAV; § 12 Abs. 3 S. 1 - 3 ZAV; § 12 Abs. 4 ZAV; § 8 Abs. 1 S. 1 MOG; § 7 Abs. 2 MGVO; § 7 Abs. 5 MGVO; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 80 Abs. 1 S. 2, 3 GG
    Rechtmäßigkeit der Bescheinigung des Übergangs eines Teils einer Anlieferungs-Referenzmenge auf den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche; Voraussetzungen eines Übernahmerechts des Pächters landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich einer Anlieferungs-Referenzmenge; ...

  • Judicialis

    GG Art. 80 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. ... 80 Abs. 1 S. 3; ; MGVO § 7 Abs. 2; ; MGVO § 7 Abs. 5; ; MOG § 8 Abs. 1 S. 1; ; ZAV § 12 Abs. 2; ; ZAV § 12 Abs. 3 S. 1; ; ZAV § 12 Abs. 4; ; ZAV § 12 Abs. 4 S. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Bescheinigung des Übergangs eines Teils einer Anlieferungs-Referenzmenge auf den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche; Voraussetzungen eines Übernahmerechts des Pächters landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich einer Anlieferungs-Referenzmenge; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 9 BV 03.1069

    Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Die Bestimmung betrifft aber nicht das neu eingeführte Übertragungssystem nach den §§ 8 bis 11 ZAV (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 16. März 2005 - 9 BV 03.1069 -, juris unter Hinweis auf § 7 Abs. 1 Satz 2 letzte Alternative ZAV) und begegnet den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Bedenken deshalb nicht.

    Denn die Kürzung der auf den Verpächter übergehenden Referenzmenge um ein Drittel nach § 12 Abs. 2 ZAV entspricht zunächst weitgehend - in wirtschaftlicher Hinsicht - der Übernahme der Referenzmenge zu einem Betrag von 67% des Gleichgewichtspreises durch den Pächter (vgl. BayVGH, Urt. v. 16. März 2005, aaO).

    Damit berücksichtigt die Regelung hinreichend, dass das Übernahmerecht nur diejenigen Verpächter belastet, die die Referenzmenge lediglich kapitalisieren, nicht aber mehr zur eigenen Milcherzeugung nutzen wollen; sie verletzt das Übermaßverbot unter diesen Voraussetzungen nicht (so im Ergebnis auch BayVGH, Urt. v. 16. März 2005, aaO; VG Augsburg, Urt. v. 11. Februar 2003 - Au 9 K 02.1144 -, juris).

    Diese Differenzierung findet - wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16. September 2004, aaO) für den sog. Drittelabzug hervorgehoben hat - seinen sachlichen Grund in der Absicht des Verordnungsgebers, die Referenzmengen wieder stärker den aktiven Milcherzeugern zuzuordnen und ihre bloß kapitalistische Nutzung - durch Verkauf oder (Weiter-) Verpachtung - zurückzudrängen (im Ergebnis auch BayVGH, Urt. v. 16. März 2005, aaO).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382 = RdL 2005, 44 und vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10/02 -, BVerwGE 118, 70 = RdL 2003, 268) ist unter diesen Voraussetzungen geklärt, dass die Zusatzabgabenverordnung den Anforderungen des Zitiergebotes entspricht.

    Unter diesen Voraussetzungen hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 16. September 2004 (- BVerwG 3 C 35.03 -, aaO) Bedenken geäußert, ob der Verordnungsgeber von der durch Art. 8a Buchst. b und e VO (EWG) Nr. 3590/92 eingeräumten Befugnis, das bisherige System der nur flächengebundenen Übertragung von Referenzmengen durch ein anders geartetes System der nur flächenlosen Übertragbarkeit über staatliche Verkaufsstellen zu ersetzen, ohne eine Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers Gebrauch machen durfte.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zum sog. "Drittelabzug" nach § 12 Abs. 2 Satz 1 ZAV dargelegt, dass die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge am Eigentumsschutz des Betriebes teilnehme (Urt. v. 16. September 2004, aaO, m.w.N.).

    Diese Differenzierung findet - wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16. September 2004, aaO) für den sog. Drittelabzug hervorgehoben hat - seinen sachlichen Grund in der Absicht des Verordnungsgebers, die Referenzmengen wieder stärker den aktiven Milcherzeugern zuzuordnen und ihre bloß kapitalistische Nutzung - durch Verkauf oder (Weiter-) Verpachtung - zurückzudrängen (im Ergebnis auch BayVGH, Urt. v. 16. März 2005, aaO).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Die dafür erforderliche Ermächtigung muss nach ihrem Inhalt, Zweck und Ausmaß im Gesetz selbst bestimmt sein, wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme abhängig ist, welche Bestimmtheitsanforderungen im einzelnen erfüllt sein müssen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, 277; Beschl. v. 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 (265 f.)).

    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1981, aaO).

  • VG Augsburg, 11.02.2003 - Au 9 K 02.1144
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Damit berücksichtigt die Regelung hinreichend, dass das Übernahmerecht nur diejenigen Verpächter belastet, die die Referenzmenge lediglich kapitalisieren, nicht aber mehr zur eigenen Milcherzeugung nutzen wollen; sie verletzt das Übermaßverbot unter diesen Voraussetzungen nicht (so im Ergebnis auch BayVGH, Urt. v. 16. März 2005, aaO; VG Augsburg, Urt. v. 11. Februar 2003 - Au 9 K 02.1144 -, juris).
  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04

    Teilweise Einziehung einer Milchreferenzmenge eines nicht produzierenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Ob dem Kläger die Berufung auf den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu versagen gewesen wäre, weil er infolge der Übertragung seiner Flächen und der darauf ruhenden Referenzmenge auf den Beigeladenen durch den Pachtvertrag vom 10. Februar 1996 die Inhaberschaft an der Referenzmenge und damit eine etwa grundrechtlich geschützte Rechtsposition verloren hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04), braucht an dieser Stelle nicht entschieden zu werden.
  • EuGH, 07.06.2007 - C-278/06

    Otten - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v, 7. Juni 2007 - C 278/06 -, juris) ist Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3950/92 dahin auszulegen, dass bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb daran gebundene Referenzmengen an den Verpächter zurückfallen können, soweit dieser nicht Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt und sie in kürzester Frist über eine staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Im gewaltenteilenden System des Grundgesetzes dient das Zitiergebot dem Zweck, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen (vgl. BVerfG, Urt. v. 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1, 41).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Die dafür erforderliche Ermächtigung muss nach ihrem Inhalt, Zweck und Ausmaß im Gesetz selbst bestimmt sein, wobei es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme abhängig ist, welche Bestimmtheitsanforderungen im einzelnen erfüllt sein müssen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, 277; Beschl. v. 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 (265 f.)).
  • BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    Mit Blick auf die Milch-Garantiemengen-Verordnung sei daher angenommen worden, dass § 8 Abs. 1 Satz 1 MOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genüge (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 -, BVerwGE 79, 171, 174; s.a. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 2. Senats v. 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -, juris).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382 = RdL 2005, 44 und vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10/02 -, BVerwGE 118, 70 = RdL 2003, 268) ist unter diesen Voraussetzungen geklärt, dass die Zusatzabgabenverordnung den Anforderungen des Zitiergebotes entspricht.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

  • VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 1312/11

    Anlieferungs-Referenzmenge für Milch

    Im Hinblick darauf, dass sich Art. 80 GG mit der Delegation von Rechtsetzungsmacht vom parlamentarischen Gesetzgeber auf den Verordnungsgeber, also allein mit dem innerstaatlichen Verhältnis zwischen Gesetz und Verordnungsgeber befasst, nicht dagegen mit dem externen Verhältnis der nationalen Rechtsetzungsorgane zu denen der Europäischen Gemeinschaft, folgt der Senat der Rechtsprechung der vorgenannten Bundesgerichte (im Ergebnis ebenso: OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 10 LC 83/04 -, AUR 2008, 313).

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und sieht infolgedessen § 8 Abs. 1 MOG auch insoweit als hinlänglich bestimmt an, als der Verordnungsgeber auf dem Boden des bisherigen Übertragungssystems den Einzug von Teilen einer verpachteten Referenzmenge zu Gunsten der staatlichen Reserve vorsieht (im Ergebnis ebenso: OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 10 LC 83/04 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 226/06

    Übertragbarkeit von sich auf flächenlos verpachtete Anlieferungs-Referenzmengen

    Soweit die Klägerin im Übrigen verfassungsrechtliche Einwände gegen die Wirksamkeit der Milchabgabenverordnung und insbesondere die Bestimmung des § 12 Abs. 2 MilchabgV geltend macht, verweist der Senat auf die Gründe seines den Beteiligten bekannten Urteils vom 19. Februar 2008 - 10 LC 83/04 -.
  • VG Aachen, 11.08.2011 - 7 K 370/01

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung über einen

    vgl. BVerwG , Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35/03 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 33/09 - unter Bezugnahme auf die Übergangsvorschriften des § 28a ZAV, § 56 Abs. 1 MilchAbgV sowie § 56 Abs. 1 MilchQuotV, juris; OVG NRW, Urteil vom 14. September 2006 - 20 A 4136/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 2008 - 10 LC 83/04 -.
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