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   OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18   

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OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18 (https://dejure.org/2019,3805)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.2019 - 7 LA 90/18 (https://dejure.org/2019,3805)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 7 LA 90/18 (https://dejure.org/2019,3805)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    In einer einheitlichen Tarifgestaltung liegt jedoch ein Vorteil für die Verkehrsbenutzer (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1977 - VII C 59.74 -, juris).

    Von entscheidender Bedeutung ist daher - auch im vorliegenden Fall - nicht nur der günstigere Tarif bezogen auf die einzelnen Fahrscheine, sondern vor allem der Umstand, dass der ausgegebene Fahrschein zur Benutzung des gesamten Stadtnetzes berechtigt und damit ein Umsteigen ohne Lösen eines neuen Fahrscheins ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1977, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2012 - 7 LA 146/11

    Unbeachtlichkeit des Erfordernisses der Verletzung einer drittschützenden Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Das ist nur dann zu bejahen, wenn die Klärung der Frage durch die im erstrebten Berufungsverfahren zu erwartende Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012 - 7 LA 146/11 -, NVwZ-RR 2013, 28).

    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren (vgl. Beschluss des Senats vom 19.10.2012, a. a. O.) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2013 - 7 LA 181/11

    Berücksichtigung von Änderungen der Sach- oder Rechtslage bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013 - 7 LA 181/11 -, juris).

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2013, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Vielmehr müssen zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung begründet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 174/05

    Eine voraussichtlich in tatsächlicher bzw. rechtlicher Hinsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Dem Darlegungserfordernis ist nicht genügt, wenn "besondere Schwierigkeiten" nur allgemein oder unter Beifügung einer abstrakten Definition dieses Rechtsbegriffs behauptet werden und der Zulassungsantragsteller seiner Behauptung lediglich eine Kritik an der angefochtenen Entscheidung folgen lässt, die nicht einmal zwischen der Geltendmachung besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten einerseits und besonderer rechtlicher Schwierigkeiten andererseits unterscheidet, sondern insoweit undifferenziert und nach Art einer Berufungsbegründung vorgenommen wird (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08

    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Zwar ist die Mitgliedschaft in einer Tarifgemeinschaft für sich genommen weder Genehmigungsvoraussetzung noch Ausdruck eines besseren Verkehrsangebots und kann die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung nicht von der Mitgliedschaft in einem Tarifverbund abhängig gemacht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 20.05.2016 - 7 ME 50/16 -, juris; Beschluss des Senats vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 -, juris).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; BVerfG, Beschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; BVerfG, Beschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2012 - 5 LA 85/10

    Freizeitausgleich eines Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 LA 85/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2016 - 7 ME 50/16

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.2019 - 7 LA 90/18
    Zwar ist die Mitgliedschaft in einer Tarifgemeinschaft für sich genommen weder Genehmigungsvoraussetzung noch Ausdruck eines besseren Verkehrsangebots und kann die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung nicht von der Mitgliedschaft in einem Tarifverbund abhängig gemacht werden (vgl. Beschluss des Senats vom 20.05.2016 - 7 ME 50/16 -, juris; Beschluss des Senats vom 27.10.2009 - 7 LA 94/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2017 - 7 B 11392/17

    Personenbeförderungsrecht; Linienverkehrserlaubnis; Konkurrentenstreit

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2019 - 7 LA 91/18

    Einstweilige Erlaubnis zum Betrieb eines Linienverkehrs- Antrag auf Zulassung der

    Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig; die Beigeladene zu 1. hat bei dem beschließenden Senat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (Az. 7 LA 90/18), über den noch nicht entschieden ist.

    Unabhängig davon, dass aufgrund des schwebenden Berufungszulassungsverfahrens betreffend die endgültige Linienverkehrsgenehmigung (Az. 7 LA 90/18) noch offen ist, ob die von der Beklagten getroffene Auswahlentscheidung - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - überhaupt rechtlich zu beanstanden ist (siehe oben), erscheint es bei einer unterstellten Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass eine rechtmäßige Entscheidung der Beklagten zu dem gleichen Ergebnis führen würde.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 16. Oktober 2018 betreffend die endgültige Linienverkehrsgenehmigung (Az. 7 A 970/18) ist nicht rechtskräftig; die Beigeladene zu 1. hat bei dem beschließenden Senat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (Az. 7 LA 90/18), über den noch nicht entschieden ist.

    Wie der zeitliche Ablauf des Verfahrens betreffend die endgültige Genehmigung (Az. 7 A 970/18 bzw. 7 LA 90/18) zeigt, kann mit einer gerichtlichen Entscheidung auch in einem überschaubaren Zeitraum gerechnet werden; die Gefahr einer "Erledigung" durch Zeitablauf besteht regelmäßig nicht (vgl. dazu bereits: Beschluss des Senats vom 08.01.2019, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 7 ME 86/18

    Altunternehmer; Auswahlentscheidung; einstweilige Erlaubnis; Konkurrentenstreit;

    Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig; die Beigeladene zu 1. hat bei dem beschließenden Senat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (Az. 7 LA 90/18), über den noch nicht entschieden ist.

    Unabhängig davon, dass aufgrund des schwebenden Berufungszulassungsverfahrens betreffend die endgültige Linienverkehrsgenehmigung (Az. 7 LA 90/18) noch offen ist, ob die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - überhaupt rechtlich zu beanstanden ist (siehe oben), erscheint es bei einer unterstellten Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass eine rechtmäßige Entscheidung der Antragsgegnerin zu dem gleichen Ergebnis führen würde.

    Wie der zeitliche Ablauf des Verfahrens betreffend die endgültige Genehmigung (Az. 7 A 970/18 bzw. 7 LA 90/18) zeigt, kann mit einer gerichtlichen Entscheidung in einem überschaubaren Zeitraum gerechnet werden; die Gefahr einer "Erledigung" durch Zeitablauf besteht regelmäßig nicht.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2020 - 7 LA 25/19

    Gebührenschuldner; Routinekontrolle; Veranlasser

    Dem Darlegungserfordernis ist nicht genügt, wenn "besondere Schwierigkeiten" nur allgemein oder unter Beifügung einer abstrakten Definition dieses Rechtsbegriffs behauptet werden und der Zulassungsantragsteller seiner Behauptung lediglich eine Kritik an der angefochtenen Entscheidung folgen lässt, die nicht einmal zwischen der Geltendmachung besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten einerseits und besonderer rechtlicher Schwierigkeiten andererseits unterscheidet, sondern insoweit undifferenziert und nach Art einer Berufungsbegründung vorgenommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 19.02.2019 - 7 LA 90/18 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 05.02.2020 - 8 K 6836/18

    Beantragung einer Linienverkehrsgenehmigung für eine längere als die vorgesehene

    Die Generierung einer konkreten Nachfrage durch Bereitstellen eines Angebots ist zwar nicht zu beanstanden und auch eine "konkrete Erfolgsprognose" ist nicht erforderlich (OVG Lüneburg, Urteil vom 19.02.2019 - 7 LA 90/18).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2020 - 7 LA 31/19

    Flugtauglichkeit; weiteres Gutachten; Psychische Erkrankung

    Dem Darlegungserfordernis ist nicht genügt, wenn "besondere Schwierigkeiten" nur allgemein oder unter Beifügung einer abstrakten Definition dieses Rechtsbegriffs behauptet werden und der Zulassungsantragsteller seiner Behauptung lediglich eine Kritik an der angefochtenen Entscheidung folgen lässt, die nicht einmal zwischen der Geltendmachung besonderer tatsächlicher Schwierigkeiten einerseits und besonderer rechtlicher Schwierigkeiten andererseits unterscheidet, sondern insoweit undifferenziert und nach Art einer Berufungsbegründung vorgenommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 19.02.2019 - 7 LA 90/18 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.07.2008 - 5 LA 174/05 -, juris, m. w. N.).
  • VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

    In der Rechtsprechung ist hierzu geklärt, dass über die Höhe des Tarifs hinaus Auswirkungen auf die Umstiegs- und Nutzungsmöglichkeiten anderer Verkehrsmittel bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen sind (OVG Lüneburg, B.v. 19.2.2019 - 7 LA 90/18).
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