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   OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06   

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OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06 (https://dejure.org/2007,2138)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2007 - 9 LB 373/06 (https://dejure.org/2007,2138)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06 (https://dejure.org/2007,2138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Widerruf der Gewährung von Abschiebungsschutz bei Yeziden aus dem Irak; keine Gruppenverfolgung; keine Individualverfolgung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 C Nr. 5 S. 1 GFK; Art. 10 Abs. 1 S. 1b Richtlinie 2004/83/EG; § 73 AsylVfG; § 60 Abs. 1 AufenthG; § 60 Abs. 7 AufenthG; § 51 Abs. 1 AuslG
    Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher Verfolgungsmaßnahmen im Heimatland; Gefahr der Hinrichtung eines irakischer Asylbewerbers aufgrund seiner Flucht aus dem Irak bei einer Rückkehr; Neubewertung des Abschiebungsschutzes wegen einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, nichtstaatliche Akteure, Islamisten, Anerkennungsrichtlinie, Religion, Religionsfreiheit, religiös motivierte Verfolgung, ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 73; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Gruppenverfolgung von Yeziden findet zurzeit im Irak nicht statt - Abschiebungsschutz; Akteure; nichtstaatliche; Gruppenverfolgung; Irak; Religionsausübung; Sicherheitslage; Verfolgung; Widerruf; Yeziden; Widerruf der Gewährung von Abschiebungsschutz bei Yeziden aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher Verfolgungsmaßnahmen im Heimatland; Gefahr der Hinrichtung eines irakischer Asylbewerbers aufgrund seiner Flucht aus dem Irak bei einer Rückkehr; Neubewertung des Abschiebungsschutzes wegen einer ...

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Bei der Prüfung dieser anders gearteten Verfolgungsgefahr gilt der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, wie er auch für die Anerkennung als Flüchtling Anwendung findet (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - DVBl. 2006, 1512 = InfAuslR 2007, 33 = AuAS 2006, 246; noch offen gelassen in BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.).

    Eine Gruppenverfolgung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 m. w. N. = InfAuslR 1994, 423; Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - a.a.O.; Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 - zitiert nach juris; Urt. v. 1.2.2007, a.a.O.) gegeben, wenn die Verfolgung der durch asylerhebliche Merkmale gekennzeichneten Gruppe als solcher und damit grundsätzlich allen Gruppenmitgliedern gilt.

    Ferner müssen Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (BVerwG, Urt. vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 - a.a.O., v. 23.12.2002 - 1 B 42/02 - Buchholz 11 Art. 16 a GG Nr. 49, v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - u. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - jeweils a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - a.a.O.) erfasst die Vorschrift alle nichtstaatlichen Akteure ohne weitere Einschränkung, namentlich auch Einzelpersonen, sofern von ihnen Verfolgungshandlungen im Sinne des Satzes 1 ausgehen.

    Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 - u. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - sowie Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 - jeweils a.a.O.) zur unmittelbaren und mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 u. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - jeweils a.a.O.).

  • OVG Saarland, 05.03.2007 - 3 A 12/07

    Zur Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Es fanden Zwangsarabisierungen und Zwangsumsiedlungen von Yeziden statt (Schweizerische Flüchtlingshilfe, Auskunft vom 16.1.2006; amnesty international, Gutachten vom 16.8.2005; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 5.3.2007 - 3 A 12/07 - zitiert nach juris).

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stellt in seinem Beschluss vom 5. März 2007 (3 A 12/07, zitiert nach juris) landesweit 137 asylerhebliche Übergriffe gegen Yeziden fest, wobei es sich ebenfalls auf die Auskünfte von amnesty international, des UNHCR und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe stützt.

    Das Yezidentum spielt sich also vorwiegend im Bewusstseins- und Gefühlsbereich ab und ist deshalb sogar als Geheimorganisation bezeichnet worden (vgl. Gutachten von amnesty international vom 16.8.2005; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 5.3.2007 - 3 A 12/07 - zitiert nach juris) Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat zum yezidischen Glauben in einer Grundsatzentscheidung vom 28. Januar 1993 (11 L 513/89) ausgeführt:.

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.11.2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = DVBl. 2006, 511 = ZAR 2006, 107 = NVwZ 2006, 707 = AuAS 2006, 92) ist hiervon insbesondere dann auszugehen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Heimatstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht.

    Bei der Prüfung dieser anders gearteten Verfolgungsgefahr gilt der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, wie er auch für die Anerkennung als Flüchtling Anwendung findet (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - DVBl. 2006, 1512 = InfAuslR 2007, 33 = AuAS 2006, 246; noch offen gelassen in BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. November 2005 (1 C 21.04, a.a.O.) zu § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Die Gefahr eigener Verfolgung des Flüchtlings kann sich nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen (sog. anlassgeprägte Einzelverfolgung), sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung; vgl. BVerwG, Urt. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - AuAS 2007, 68).

    Ferner müssen Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (BVerwG, Urt. vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 - a.a.O., v. 23.12.2002 - 1 B 42/02 - Buchholz 11 Art. 16 a GG Nr. 49, v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - u. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - jeweils a.a.O.).

    Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 - u. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - sowie Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 - jeweils a.a.O.) zur unmittelbaren und mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 u. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Eine Gruppenverfolgung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 m. w. N. = InfAuslR 1994, 423; Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - a.a.O.; Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 - zitiert nach juris; Urt. v. 1.2.2007, a.a.O.) gegeben, wenn die Verfolgung der durch asylerhebliche Merkmale gekennzeichneten Gruppe als solcher und damit grundsätzlich allen Gruppenmitgliedern gilt.

    Ferner müssen Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (BVerwG, Urt. vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 - a.a.O., v. 23.12.2002 - 1 B 42/02 - Buchholz 11 Art. 16 a GG Nr. 49, v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - u. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - jeweils a.a.O.).

    Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 - u. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - sowie Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 - jeweils a.a.O.) zur unmittelbaren und mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 u. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - jeweils a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - A 2 S 1150/04

    Zur Frage politischer Verfolgung von Jeziden im Irak wegen ihrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Namentlich die Polizei und das Militär sind machtlos, weil sie weder über Mittel noch über Wege verfügen, sich dem islamistischen Einfluss zu entziehen oder Verbrechensbekämpfung vorzunehmen, geschweige denn sich selbst zu schützen (Auskunft des Europäischen Zentrums für kurdische Studien vom 7.3.2005, Lagebericht Irak vom 29.6.2006, Stellungnahme des Deutschen Orient-Instituts vom 14.2.2005, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 -).

    Der VGH Baden-Württemberg geht in seinem Urteil vom 16. November 2006 (A 2 S 1150/04, zitiert nach juris) auf der Grundlage der ihm verfügbaren Erkenntnismittel von landesweit etwa 100 Gewalttaten gegenüber Yeziden aus.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Religiöse oder religiös motivierte Verfolgung ist allgemeiner Ansicht nach asylrelevante Verfolgung, wenn sie nach Art und Schwere geeignet ist, die Menschenwürde zu verletzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, 341, 357; Urt. v. 1.7.1987 - 2 BvR 478, 962/86 - BVerfGE 76, 143, 158).

    Steht nicht die Gruppe der Gläubigen im Blickfeld der Verfolger, ist zudem zu fordern, dass die Verfolgung am Herkunftsort die "religiös personale" Identität des Betroffenen betrifft (vgl. BVerfG, Urt. v. 1.7.1987, a.a.O, 159 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2004 - A 2 S 471/02

    Keine staatliche Verfolgung im Irak

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Solche Gefahren werden nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausschließlich bei politischen Leitentscheidungen nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG berücksichtigt und sind daher regelmäßig nicht Prüfungsgegenstand von Verfahren der vorliegenden Art. Dabei scheidet eine unmittelbar im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfolgende Berücksichtigung individueller Gefährdungen des Ausländers, die sich aus allgemeinen Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ergeben, selbst dann aus, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber letztlich gleichwohl nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77 zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG - VGH Baden-Württemberg, a.a.O. sowie Urt. vom 16.9.2004 - A 2 S 471/02 -).

    Damit sind nicht straffällig gewordene Iraker derzeit wirksam vor einer Abschiebung in den Irak geschützt, so dass ihnen nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Beschl, v. 23.08.2006 - 1 B 60.06 u. a. - zitiert nach juris, Beschl. v. 28.08.2003 - 1 B 192.03 - Buchholz 402.240, § 54 AusIG Nr. 7, Urt. v. 12.07.2001 - 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 ff.; Beschl. d. erk. Sen. v. 13.2.2005 - 9 LB 133/03 - und v. 19.1.2007 - 9 LA 332/05 - VGH München, Urt. v. 3.3.2005 - 23 B 04.30734 - VGH Mannheim, Urt. v. 16.9.2004 - A 2 S 471/02 - u. v. 04.05.2006 - A 2 S 1046/05 - DVBI.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG ist allerdings im Einzelfall ausnahmsweise Schutz nach dessen Satz 1 zu gewähren, wenn die obersten Landesbehörden trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, aufgrund derer ein Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert werden würde, nicht Gebrauch gemacht haben von ihrer Entscheidungsermächtigung aus § 60 a Abs. 1 AufenthG, einen generellen Abschiebungsstopp zu verfügen (vgl. zur früheren, insoweit identischen Rechtslage BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, a.a.O.), und ein anderweitiger Schutz, der dem aufgrund eines Erlasses nach § 60 a Abs. 1 AufenthG gewährten Schutz entspricht, nicht besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379 ff.).

    Damit sind nicht straffällig gewordene Iraker derzeit wirksam vor einer Abschiebung in den Irak geschützt, so dass ihnen nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Beschl, v. 23.08.2006 - 1 B 60.06 u. a. - zitiert nach juris, Beschl. v. 28.08.2003 - 1 B 192.03 - Buchholz 402.240, § 54 AusIG Nr. 7, Urt. v. 12.07.2001 - 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 ff.; Beschl. d. erk. Sen. v. 13.2.2005 - 9 LB 133/03 - und v. 19.1.2007 - 9 LA 332/05 - VGH München, Urt. v. 3.3.2005 - 23 B 04.30734 - VGH Mannheim, Urt. v. 16.9.2004 - A 2 S 471/02 - u. v. 04.05.2006 - A 2 S 1046/05 - DVBI.

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06
    Solche Gefahren werden nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausschließlich bei politischen Leitentscheidungen nach § 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG berücksichtigt und sind daher regelmäßig nicht Prüfungsgegenstand von Verfahren der vorliegenden Art. Dabei scheidet eine unmittelbar im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfolgende Berücksichtigung individueller Gefährdungen des Ausländers, die sich aus allgemeinen Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ergeben, selbst dann aus, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber letztlich gleichwohl nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77 zu § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG - VGH Baden-Württemberg, a.a.O. sowie Urt. vom 16.9.2004 - A 2 S 471/02 -).

    Bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG ist allerdings im Einzelfall ausnahmsweise Schutz nach dessen Satz 1 zu gewähren, wenn die obersten Landesbehörden trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, aufgrund derer ein Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert werden würde, nicht Gebrauch gemacht haben von ihrer Entscheidungsermächtigung aus § 60 a Abs. 1 AufenthG, einen generellen Abschiebungsstopp zu verfügen (vgl. zur früheren, insoweit identischen Rechtslage BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, a.a.O.), und ein anderweitiger Schutz, der dem aufgrund eines Erlasses nach § 60 a Abs. 1 AufenthG gewährten Schutz entspricht, nicht besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379 ff.).

  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht,

  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2006 - 9 LB 27/03

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen assyrischer Volkszugehörigkeit und

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 L 121/02
  • BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 1 LB 67/05

    Irak, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

  • BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Bestehen eines

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland;

  • VGH Bayern, 03.03.2005 - 23 B 04.30734

    Irak, Abschiebungsschutz, Terrorismus, Kriminalität, Menschenrechtswidrige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2004 - 9 A 1406/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung von irakischen Staatsangehörigen

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 9 LB 133/03
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - A 2 S 1046/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

  • VG Karlsruhe, 19.10.2006 - A 6 K 10335/04

    Abschiebungsschutz für zum Christentum konvertierte Iraner unmittelbar aus

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LB 104/06

    Abschiebung eines vietnamesischen Staatsangehörigen buddhistischer

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

  • RG, 20.12.1902 - V 321/02

    Kündigung durch den Prozessbevollmächtigten.

  • EGMR, 16.06.2020 - 95/06

    GUISO-GALLISAI v. ITALY

  • RG, 01.12.1905 - 388/05

    Unter welchen Umständen kommt § 46 Nr. 2 St.G.B.'s dem Gehilfen zustatten?

  • EGMR, 04.01.2008 - 332/05

    SODERVALL AND HUHTANEN v. FINLAND

  • RG, 16.05.1905 - 370/05

    1. Kann eine Befugnis des Arztes zur Offenbarung von Privatgeheimnissen, die ihm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2004 - 20 A 1810/02

    Irak, Kurden, Politische Entwicklung, Machtwechsel, Verfolgungsbegriff,

  • VGH Bayern, 13.11.2003 - 15 B 02.31751

    Asylrecht Irak, keine politische Verfolgung im Irak wegen Asylantrags und

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2003 - 1 LB 39/03

    Irak, Araber, Alleinerziehende Frauen, Politische Entwicklung, Gebietsgewalt,

  • OVG Sachsen, 28.08.2003 - A 4 B 573/02

    Irak, Kurden, Minderjährige, Kinder, Nachfluchtgründe, Sippenhaft, Änderung der

  • BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 1 LB 41/03

    Irak, Kurden, Politische Entwicklung, Gebietsgewalt, Situation bei Rückkehr,

  • VGH Bayern, 17.12.2003 - 15 ZB 02.31617

    Irak, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensfehler, rechtliches Gehör,

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 9 LB 5/03

    Politische Verfolgung im Irak nach dem Machtwechsel

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2004 - 9 LA 313/04

    Asyl; Ausländer; Beschränkung; Irak; Landesteil; Nordirak; politische Verfolgung;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - A 13 S 3108/92

    Geltungsumfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Anforderungen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2004 - 2 L 269/02

    Irak, Abschiebungsschutz, Antragstellung als Asylgrund, Illegale Ausreise,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 20 A 430/02

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines irakischen Staatsangehörigen

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 9 LA 417/05
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 11.02.2004 - 1 C 23.02

    Irak, Kurden, Politische Entwicklung, Machtwechsel, Nachfluchtgründe, Subjektive

  • BVerwG, 24.02.2004 - 1 C 24.02

    Ablehnung eines Asylantrags und Versagung von Abschiebungsschutz - Bedrohung

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

    Eine staatliche Verfolgung von Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft durch den irakischen Zentralstaat wegen deren Religionszugehörigkeit findet im Irak nicht statt (so bereits Urteil des Senats vom 19.3.2007 - 9 LB 373/06 - juris Rn. 36).

    Vor dem Einmarsch des IS war die tatsächliche Ausübung der Religion gewährleistet (vgl. Urteil des Senats vom 19.3.2007, a. a. O., Rn. 64 - 66).

  • VG Oldenburg, 19.10.2011 - 3 A 2625/10
    Aufgrund der aktuellen Auskunftslage ist nicht von einer staatlichen oder nichtstaatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden im Irak auszugehen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. etwa Urteile vom 29. Juli 2010 - 3 A 2861/09 und vom 2. März 2011 - 3 A 2935/09 - V.n.b.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06 - juris; VG München, Urteil vom 6. Mai 2010 - M 16 K 09.50517 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2010 -16 K 3655/10.A - V.n.b.; VG Braunschweig, Urteil vom 20. Februar 2009 - 2 A 234/08 - V.n.b.; VG Göttingen, Urteil vom 7. Juli 2009- 2 A 62/08- V.n.b.).

    Denn die aktuell aus den vorhandenen Erkenntnismitteln ersichtlichen Gewalttaten gegenüber irakischen Yeziden im Verhältnis zur Gesamtzahl der im Irak lebenden Yeziden machen letztlich nur einen so geringen prozentualen Anteil aus, dass nicht jeder Angehörige dieser Gruppe aktuell und konkret mit einer Gefährdung seiner Person rechnen muss (ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2010 -16 K 3655/10.A - V.n.b.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06 - juris).

    Gemessen an der geschätzten Zahl der im Irak lebenden Yeziden ergibt sich eine Relation von 800 : 200.000, was einem Verhältnis von 1 : 250 entspricht (zu diesem Ergebnis kommt das VG Ansbach, Beschluss vom 22. Juli 2010 - AN 9 S 10.30242 - juris; geht man von einer höheren Anzahl noch im Irak verbliebener Yeziden von 400.000 aus (so das Nds. OVG in seinem Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06 - juris), so käme man sogar (nur) zu einer Relation von 1 : 500. Damit liegt die tatsächlich festgestellte Verfolgungsdichte - selbst unter Berücksichtigung einer Dunkelziffer - weit unter der kritischen Verfolgungsdichte, bei deren Vorliegen eine Gruppenverfolgung zu bejahen wäre.

    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Nds. OVG in seinem Urteil vom 13. März 2007 (9 LB 373/06) vollumfänglich an: "Der Senat hat auch nicht feststellen können, dass irakischen Yeziden im Hinblick auf unzumutbar eingeschränkte Möglichkeiten zur Religionsausübung schon allein wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit Verfolgung droht und daher Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG zu gewähren ist: Religiöse oder religiös motivierte Verfolgung ist allgemeiner Ansicht nach asylrelevante Verfolgung, wenn sie nach Art und Schwere geeignet ist, die Menschenwürde zu verletzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.1980 -1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, t.

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Allerdings ist der Schutzbereich der Religionsfreiheit durch Art. 10 Abs. 1 b der Richtlinie 2004/83/EG des Rats vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (sog. Qualifikationsrichtlinie) auf die öffentliche Glaubensbetätigung erweitert worden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 26.3.2007 - 3 A 30/07 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 19.3.2007 - 9 LB 373/06 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 -, juris; Marx, a.a.O., § 1 Rn. 206).

    Um die Glaubensausübung im öffentlichen Bereich geht es aber bei den Yeziden gerade nicht (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 19.3.2007, a.a.O.).

    Die öffentliche Darstellung der eigenen religiösen Identität ist somit kein wesentliches hergebrachtes Element des yezidischen Glaubens (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 7.6.2007 - 2 LA 416/07 -, juris; Urt. v. 19.3.2007 - 9 LB 373/06 -, erk. Sen., Beschl. v. 29.1.2008 - 11 LB 401/03 - OVG NRW, Urt. v. 29.8.2007 - 15 A 4600/03.

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

    Vor dem Einmarsch des IS war die tatsächliche Ausübung der Religion gewährleistet (vgl. Urteil des Senats vom 19.3.2007 - 9 LB 373/06 - juris Rn. 64 - 66).
  • VG Hannover, 27.10.2010 - 6 A 410/09

    Asylanerkennung; Widerruf; Frist; Gruppenverfolgung; Yezide; Irak; Widerrufsfrist

    Der - in der Vergangenheit im Regelfall vorgenommenen - Bejahung einer Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung und langjährigem illegalen Auslandsaufenthalt ist mit dem Sturz des Unrechtsregimes von Saddam Hussein der Boden entzogen, weil allein dieses, nicht aber auch eine spätere Regierung an die genannten Umstände asylrelevante Verfolgungsmaßnahmen angeknüpft hat (Nds. OVG, Urt. v. 19.03.2007, 9 LB 373/06, ebenso bereits BVerwG, Urt. v. 11.02.2004, 1 C 23/02).

    Eine Rückkehr des alten Regimes ist nach den aktuellen Machtverhältnissen ebenso ausgeschlossen wie die Bildung einer Struktur, die eine vom früheren Regime gesehene Gegnerschaft als solche übernimmt und erneut (wiederholend) verfolgt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 19.03.2007, 9 LB 373/06; OVG Münster, Urt. v. 04.04.2006, 9 A 3590/05.A).

    Auch das Nds.OVG hat bereits im Urteil vom 19.03.2007 (9 LB 373/06, juris) angenommen, dass die Übergriffe Dritter auf yezidische Religionsangehörige dem irakischen Staat nicht als eigene Verfolgungshandlungen zugerechnet werden können.

    Die schwierigen Lebensverhältnisse und die schlechte Sicherheitslage im Irak rechtfertigen nach der gefestigten Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 22.08.2006, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 19; Urt. v. 12.07.2001, BVerwGE 115, 1; Urt. v. 08.12.1998, NVwZ 1999, 666) und des Nds. OVG (Urt. vom 19.03.2007, 9 LB 373/06; Beschl. v. 30.06.2004, 9 LB 53/04; Beschl. v. 30.03.2004, NVwZ-RR 2004, 614) grundsätzlich nicht die Gewährung von individuellem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG.

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der

    Allerdings ist der Schutzbereich der Religionsfreiheit durch Art. 10 Abs. 1 b der Richtlinie 2004/83/EG des Rats vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (sog. Qualifikationsrichtlinie) auf die öffentliche Glaubensbetätigung erweitert worden (vgl. OVG des Saarlandes, Beschl. v. 26.3.2007 - 3 A 30/07 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 19.3.2007 - 9 LB 373/06 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 -, juris; Marx, a.a.O., § 1 Rn. 206).

    Um die Glaubensausübung im öffentlichen Bereich geht es aber bei den Yeziden gerade nicht (vgl. Nds.OVG, Urt. v. 19.3.2007, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 17.05.2011 - 3 A 2951/09

    Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung,

    Dass die Religionsgruppe der Yeziden im Irak keiner asyl- oder flüchtlingsrechtlich relevanten Gruppenverfolgung ausgesetzt ist, entspricht der ständigen, ganz überwiegenden Rechtsprechung anderer Gerichte (vgl. u.a. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26. März 2007 - 3 A 30/07 -, zit. n. juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06 -, zit. n. juris; VG Saarlouis, Urteil vom 12. August 2008 - 2 K 122/08 -, zit. n. juris; VG Braunschweig, Urteil vom 20. Februar 2009 - 2 A 234/08 -, V.n.b.; VG Göttingen, Urteil vom 7. Juli 2009 - 2 A 62/08 -, V.n.b.; VG Sigmaringen, Urteil vom 24. Februar 2010 - A 1 K 3310/09 -, zit. n. juris; VG Ansbach, Urteil vom 24. März 2010 - AN 9 K 09.30433 -, zit. n. juris; VG München, Urteil vom 6. Mai 2010 - M 16 K 09.50517 -, zit. n. juris: VG Ansbach, Urteil vom 8. Juni 2010 - AN 9 K 09.30432 -, V.n.b. und VG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2010 - 16 K 3655/10.A -, V.n.b.; davon insbesondere OVG Lüneburg und VG Sigmaringen mit umfassender Darstellung der Verfolgungssituation und ausführlicher Würdigung aller vorliegenden Erkenntnisse über Anschläge, Übergriffe und Diskriminierungen).

    Dabei macht es sich auf der Grundlage der in dieses Verfahren eingeführten Erkenntnismittel namentlich die Erwägungen zu eigen, mit denen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 19. März 2007 (9 LB 373/06) zu diesem Ergebnis gelangt (ebenso nochmals u.a. Beschluss vom 23. Mai 2007 - 9 LA 229/06 -, zit. n. juris).

    Das Gericht schließt sich ferner auch nochmals den weiteren Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg an, soweit in dem oben zitierten Urteil (Urteil vom 19. März 2007, a.a.O.) im Hinblick auf die Auswirkungen des auf die Yeziden im Irak ausgeübten Verfolgungsdrucks auf ihre Religionsausübungsfreiheit zunächst ausdrücklich auf die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG für die Feststellung, ob die Voraussetzungen einer Flüchtlingsanerkennung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vorliegen, (u.a.) unmittelbar anzuwendenden Bestimmungen des Art. 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 b der Qualifikationsrichtlinie verwiesen und sodann ausgeführt wird, bei Anwendung der danach geltenden Maßstäbe könne nicht angenommen werden, Yeziden im Irak würden in ihrer Religionsausübung unzumutbar beeinträchtigt.

    Diesen Ausführungen, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 19. März 2009 (9 LB 373/06) weiter, sei zu folgen.

  • VG Oldenburg, 19.09.2013 - 3 A 3482/12
    Dabei macht es sich auf der Grundlage der in dieses Verfahren eingeführten Erkenntnismittel namentlich die Erwägungen zu eigen, mit denen das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Ur­ teil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06 - (und hieran anschließend in ständiger Spruch­ praxis bis in die Gegenwart) zu diesem Ergebnis gelangt:.

    Das Gericht schließt sich ferner auch nochmals den weiteren Ausführungen des Ober­ verwaltungsgerichts Lüneburg an, soweit in dem oben zitierten Urteil (Urteil vom 19. März 2007, a.a.O.) im Hinblick auf die Auswirkungen des auf die Yeziden im Irak ausgeübten Verfolgungsdrucks auf ihre Religionsausübungsfreiheit zunächst ausdrück­ lich auf die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG für die Feststellung, ob die Vorausset­ zungen einer Flüchtlingsanerkennung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vorliegen, (u. a.) unmittelbar anzuwendenden Bestimmungen des Art. 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 b der Qualifikationsrichtlinie verwiesen und sodann ausgeführt wird, bei Anwendung der danach geltenden Maßstäbe könne nicht angenommen werden, Yeziden im Irak wür­ den in ihrer Religionsausübung unzumutbar beeinträchtigt.

    Diesen Ausführungen, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 19. März 2009 (9 LB 373/06) weiter, sei zu folgen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 18 A 2575/07

    Widerruf einer Asylberechtigung durch Wegfall der Umstände i.R.d. Asylanerkennung

    Geht man zu Gunsten der Klägerin davon aus, es sei über den auf der nationalen Ebene der Bundesrepublik Deutschland gewährten Schutz des sog. religiösen Existenzminimums hinausgehend auch die öffentliche Glaubensbetätigung geschützt, vgl. Nds.OVG, Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06, juris, m.w.N., so ist eine relevante Beeinträchtigung der so verstandenen Religionsfreiheit jedenfalls nur bei schwerwiegenden Eingriffen gegeben (Art. 9 Abs. 1 lit. a der Qualifikationsrichtlinie).

    vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 7. März 2007 - 3 Q 166/06 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 19. März 2007, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 18 A 2613/07

    Rechtmäßigkeit eines Asylwiderrufs wegen Wegfalls der bei der Asylanerkennung

    Geht man zu Gunsten der Klägerin davon aus, es sei über den auf der nationalen Ebene der Bundesrepublik Deutschland gewährten Schutz des sog. religiösen Existenzminimums hinausgehend auch die öffentliche Glaubensbetätigung geschützt, vgl. Nds.OVG, Urteil vom 19. März 2007 - 9 LB 373/06, juris, m.w.N., so ist eine relevante Beeinträchtigung der so verstandenen Religionsfreiheit jedenfalls nur bei schwerwiegenden Eingriffen gegeben (Art. 9 Abs. 1 lit. a der Qualifikationsrichtlinie).

    vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 7. März 2007 - 3 Q 166/06 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 19. März 2007, a.a.O..

  • VG Stade, 16.11.2011 - 6 A 1180/11
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 152/09

    Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei; Gewährleistung des religiösen

  • VG Lüneburg, 20.09.2007 - 6 A 14/07

    Abschiebestop; Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; allgemeine

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09

    Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung

  • VG Lüneburg, 20.09.2007 - A 14/07

    Abschiebestopp hinsichtlich Irak; Asylwiderruf; Irak

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2019 - 9 LB 130/19

    Al-Shikhan; Flüchtlingsschutz; Gruppenverfolgung; Irak; Jesiden; Ninawa; Ninive;

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2019 - 9 LB 154/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 3 A 456/11

    Keine Gruppenverfolgung für Yeziden im Irak

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2007 - 9 LA 229/06

    Voraussetzungen für einen Widerruf des Abschiebungsschutzes nach § 73

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG

  • OVG Saarland, 16.12.2011 - 3 A 264/11

    Keine Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak; Voraussetzungen einer

  • VG Oldenburg, 16.07.2007 - 5 A 5367/05

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Ausgrenzung; Behandlung;

  • OVG Saarland, 16.12.2011 - 3 A 175/11

    Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak; Anspruch auf rechtliches Gehör;

  • VG Stade, 26.04.2021 - 2 A 197/19
  • VG Hannover, 08.08.2023 - 12 A 1275/18

    Vollablehnung arabischer Yezide aus Bashika

  • VG Oldenburg, 02.10.2008 - 5 A 3155/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Asylanerkennung von Yeziden; Widerruf; Yeziden;

  • VG Hamburg, 25.08.2010 - 8 A 397/09

    Irak; Jesiden; Gruppenverfolgung; nicht staatlicher Akteur; innerstaatliche

  • VG Hamburg, 17.07.2007 - 10 A 918/05

    Iran; Christentum; Konversion; Qualifikationsrechtlinie

  • VG Ansbach, 15.05.2007 - AN 19 K 06.30731

    Irak, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche

  • VG Magdeburg, 20.01.2010 - 2 A 275/09

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Irak, Kurden, Yeziden, religiöse

  • VG Köln, 12.10.2007 - 18 K 1262/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung von irakischen Staatsangehörigen

  • VG Braunschweig, 07.11.2008 - 2 A 136/08

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

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