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   OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11   

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OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11 (https://dejure.org/2012,9885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2012 - 8 LB 5/11 (https://dejure.org/2012,9885)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2012 - 8 LB 5/11 (https://dejure.org/2012,9885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen für die Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden nach § 25a AufenthG.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AufenthG; § 25a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AufenthG; § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § ... 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, AufenthG § 25a Abs. 2 S. 1Nr. 2, AufenthG § 104a Abs. 5 S. 2, AufenthG § 25a Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 3, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1 a, AufenthG § 66 Abs. 1, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
    Integrationsprognose, Jugendliche, Heranwachsende, Strafverfahren, strafrechtliche Verfehlung, Integration, tatsächlicher Schulbesuch, Schulzeugnisse, Jugendverfehlung, Identitätsfeststellung, Ausweisungsgrund, Sozialleistungen, Passpflicht, Kosovo

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 792
  • DÖV 2012, 611
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10

    Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    43 Einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung kommt eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, NVwZ-RR 2006, 826, 827; Meyer-Ladewig, EMRK, 2. Aufl., Art. 8 Rn. 25a m.w.N.).

    Ob der Ausländer ein Privatleben faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat führen kann, hängt zum einen von seiner Integration in Deutschland und zum anderen von der Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (vgl. Senatsbeschl. v. 27.1.2010, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2010 - 8 PA 45/10

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Ein solcher kann unter anderem dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird und im Verlängerungsfall auch die Voraussetzungen eines Härtefalls im Sinne des § 104a Abs. 6 AufenthG nicht vorliegen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010 - 8 PA 45/10 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 31.3.2009 -10 LA 411/08 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255, 256).

    44 Gesichtspunkte für die Integration des Ausländers in Deutschland sind dabei eine zumindest mehrjährige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 7.4.2010, a.a.O., Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Die damit in wirtschaftlicher Hinsicht geforderte Bewährung während des zwingend nur bis zum 31. Dezember 2009 andauernden Zeitraums des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG kann bei einer rückwirkenden Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gezeigt, der mit der Aufenthaltserlaubnis auf Probe verfolgte Zweck mithin nicht mehr erreicht werden (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010 - 8 LB 117/08 -, juris Rn. 43).

    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (vgl. Senatsurt. v. 15.6.2010, a.a.O., Rn. 30 (zu § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG); Hailbronner, a.a.O., § 25a Rn. 7; Welte, a.a.O., S. 252).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Der Senat kann daher hier dahinstehen lassen, ob die Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung 2006 überhaupt rückwirkend erteilt werden kann und ob die Klägerin zu 1. ein das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) hieran hat.

    Abgesehen von diesen Zweifeln an der Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergibt sich aus dem Vorbringen der Klägerin zu 1. auch kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009, a.a.O.; Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Der Senat kann daher hier dahinstehen lassen, ob die Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung 2006 überhaupt rückwirkend erteilt werden kann und ob die Klägerin zu 1. ein das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 9.6.2009 - 1 C 7.08 -, InfAuslR 2009, 378; Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 76) hieran hat.

    Abgesehen von diesen Zweifeln an der Möglichkeit der rückwirkenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergibt sich aus dem Vorbringen der Klägerin zu 1. auch kein schutzwürdiges, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis begründendes Interesse (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 9.6.2009, a.a.O.; Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.) an einer ausdrücklichen Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Vergangenheit.

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Ein solcher Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.2008 - 1 C 32.07 -, BVerwGE 131, 370 m.w.N.).
  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Anhaltspunkte dafür, dass diese unmöglich oder der Klägerin zu 1. unzumutbar ist (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 5.7.2005 - 46410/99 -, InfAuslR 2005, 450 f. (Üner ./. Niederlande)), hat der Senat indes nicht.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG umfasst die Freiheit der Eheschließung und Familiengründung sowie das Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 42).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Kann der Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099; v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 986).
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11
    Kann der Beistand nur im Bundesgebiet erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, im Regelfall einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099; v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 986).
  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 8 LA 229/09

    Altfallregelung, Bleiberecht, Berufungszulassung, allgemeine

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10

    Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens

  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

  • BVerwG, 01.12.2009 - 1 C 32.08

    Anspruch eines sechzehnjährigen mazedonischen Kindes auf Erteilung von Visa zum

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Ausländers erheblich sein kann, und gilt unabhängig davon, ob der Aufenthaltstitel für einen späteren Zeitpunkt bereits erteilt worden ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 19.09 -, Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 6; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 -, juris Rn. 25 und 28 jeweils m.w.N.).

    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012, a.a.O., Rn. 74; Hailbronner, a.a.O., § 25a Rn. 11 (Stand: Oktober 2015); Welte, Neues humanitäres Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, SächsVBl.

    Dies schließt es nicht aus, zur Herleitung eines Aufenthaltsrechts aus Art. 8 EMRK ein durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiertes Privatleben zu fordern, das nur noch im Bundesgebiet geführt werden kann, und hierbei einerseits auf die Integration des Ausländers in Deutschland, andererseits die Möglichkeit zur Reintegration im Staat der Staatsangehörigkeit abzustellen (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012, a.a.O., Rn. 43 m.w.N.).

    Den Beziehungen zu anderen im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen, etwa den Eltern der Klägerin zu 1. (siehe 13 LB 45/17), kommt nur ein geringes Gewicht zu, da die Klägerin zu 1. ersichtlich nicht auf deren Lebenshilfe angewiesen ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099; v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 986; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012, a.a.O., Rn. 48; GK-AufenthG, § 60a Rn. 199 f. (Stand: März 2015)).

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Ein erfolgreicher Schulbesuch im Sinne von § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass der Schüler in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt und die Schule mindestens mit dem Hauptschulabschluss beendet wird (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 17.10.2016 - 2 M 73/16 - juris - OVG Lüneburg, Urt. v. 19.03.2012 - 8 LB 5/11 - juris; Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg Nr. 07/2011 v. 01.09.2011; BeckOK AuslR/Hecker AufenthG § 25a Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die weitere aufenthaltsrechtliche Stellung des Ausländers erheblich sein kann, und gilt unabhängig davon, ob der Aufenthaltstitel für einen späteren Zeitpunkt bereits erteilt worden ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 - BVerwG 1 C 19.09 -, Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 6; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 -, juris Rn. 25 und 28 jeweils m.w.N.).

    Dies schließt es nicht aus, zur Herleitung eines Aufenthaltsrechts aus Art. 8 EMRK ein durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiertes Privatleben zu fordern, das nur noch im Bundesgebiet geführt werden kann, und hierbei einerseits auf die Integration des Ausländers in Deutschland, andererseits die Möglichkeit zur Reintegration im Staat der Staatsangehörigkeit abzustellen (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012, a.a.O., juris Rn. 43 m.w.N.).

    Den Beziehungen zu anderen im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen, etwa ihren Kindern und Enkelkindern (siehe 13 LB 43/17), kommt nur ein geringes Gewicht zu, da die Klägerin ersichtlich nicht auf deren Lebenshilfe angewiesen ist (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, NVwZ 1996, 1099; v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81; v. 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 986; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2012, a.a.O., Rn. 48; GK-AufenthG, § 60a Rn. 199 f. (Stand: März 2015)).

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