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   OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16   

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OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16 (https://dejure.org/2019,11318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.03.2019 - 2 LB 182/16 (https://dejure.org/2019,11318)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. März 2019 - 2 LB 182/16 (https://dejure.org/2019,11318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 101 Abs 1 SchulG ND; § 102 Abs 1 SchulG ND; § 106 Abs 1 SchulG ND; § 108 Abs 1 SchulG ND; § 17a Ab... s. 3 S 2 GVG; § 17a Abs 4 GVG; § 17a Abs 5 GVG; § 17a GVG; § 195 BGB; § 199 BGB; § 45 SGB 10; § 50 SGB 10; § 53 SGB 12; § 54 SGB 12; § 63 Abs 1 S 1 SchulG ND; § 670 BGB; § 677 BGB; § 683 BGB; § 687 BGB; § 7 BGB; § 812 BGB
    Abwälzungsanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Aufwendungskondiktion; Ausgleichsanspruch; Durchgriff; Durchgriffskondiktion; Eingliederungshilfe; Eingliederungshilfe, stationäre; Eingriffskondiktion; Ersatzschule; Finanzierungsverantwortung; Förderschule; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulträger - Rückforderung von Schulgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 2 LB 18/11

    Anspruch eines seine Verpflichtung zur Vorhaltung einer Förderschule durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Nichts anderes gilt dann, wenn der Schulträger seine Verpflichtung durch vertragliche Vereinbarung auf eine private anerkannte Ersatzschule übertragen hat (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 25.3.2013 - 2 LB 18/11 -, juris Rn. 22 ff.).

    Im Gegenzug verpflichtet sich der Beklagte zur Zahlung eines monatlichen Schulkostenbeitrags für jeden Schüler, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet hat (vgl. zu den vertraglichen Regelungen im Einzelnen Senatsurt. v. 25.3.2013 - 2 LB 18/11 -, juris).

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 25. März 2013 (- 2 LB 18/11 -, juris Rn. 22 ff.) entschieden hat, haben die Schulträger nach § 101 Abs. 1 NSchG für ihr Gebiet das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten.

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom 25. März 2013 (- 2 LB 18/11 -, juris Rn. 31 f.) festgestellt, dass die Vermittlung einer Schulbildung Aufgabe der Schule und nicht der Jugend- und Sozialhilfe ist, sodass der Schulbesuch vorrangig Regelungsgegenstand des Schulrechts und nicht der jugend- und sozialhilferechtlichen Vorschriften ist.

  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Die Schulbildung selbst als Kernbereich der pädagogischen Arbeit obliegt allein den Schulträgern (vgl. BSG, Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15 ff.; ebenso BSG, Urt. v. 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21; Urt. v. 9.12.2016 - B 8 SO 8/15 R -, juris Rn. 23; Urt. v. 21.9.2017 - B 8 SO 24/15 R -, juris Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 2.9.2003 - 5 B 259.02 -, juris Rn. 17; Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 37).

    Daher stellen die Kosten des Schulbesuchs von Kindern und Jugendlichen mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf allenfalls dann eine Hilfemaßnahme nach dem Sozial- oder Jugendhilferecht dar, wenn eine vorhandene öffentliche Schule oder - wie hier - eine aufgrund vertraglicher Vereinbarung an ihre Stelle getretene private anerkannte Ersatzschule aufgrund besonderer individueller hilfebedingter Umstände nicht besucht werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.9.2003 - 5 B 259.02 -, juris Rn. 17; Beschl. v. 17.2.2015 - 5 B 61.14 -, juris Rn. 4; beide m.w.N.).

    Es entspricht vielmehr der langjährigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Kosten des Besuchs einer öffentlichen Schule nicht von der Sozialhilfe übernommen werden können (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 30.4.1992 - 5 C 1.88 -, juris Rn. 17 ff.; Beschl. v. 2.9.2003 - 5 B 259.02 -, juris Rn. 17).

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Zuvor und auch noch bis zum Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R -, sei die Rechtslage bezüglich der Kosten des Schulbesuchs unsicher gewesen, sodass der Verjährungsbeginn entsprechend hinausgeschoben gewesen sei.

    Die Schulbildung selbst als Kernbereich der pädagogischen Arbeit obliegt allein den Schulträgern (vgl. BSG, Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15 ff.; ebenso BSG, Urt. v. 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21; Urt. v. 9.12.2016 - B 8 SO 8/15 R -, juris Rn. 23; Urt. v. 21.9.2017 - B 8 SO 24/15 R -, juris Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 2.9.2003 - 5 B 259.02 -, juris Rn. 17; Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 37).

    - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21; Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 14.06

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Ausgleichs- oder Abwälzungsanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Ein Durchgriff kommt nur dann in Betracht, wenn dieser allein der Verfahrensvereinfachung dient und eine Rückabwicklung entlang der Leistungsbeziehungen gleichfalls möglich wäre (wie BVerwG, Urt. v. 27.9.2007 - 2 C 14.06 -, juris Rn. 16 ff.).

    Er setzt daneben - wie jeder öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch - zwingend voraus, dass der verpflichtete Leistungsträger durch die Leistungen des nicht verpflichteten Leistungsträgers an die Berechtigten einen Vermögensvorteil erlangt hat, nämlich von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Berechtigten frei geworden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2007 - 2 C 14.06 -, juris Rn. 16).

    Ist aus Rechtsgründen eine solche Erstattungs- und Leistungspflicht in den einzelnen Leistungsschienen nicht mehr gegeben, scheidet auch ein Durchgriff aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2007 - 2 C 14.06 -, juris Rn. 20).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Die Schulbildung selbst als Kernbereich der pädagogischen Arbeit obliegt allein den Schulträgern (vgl. BSG, Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15 ff.; ebenso BSG, Urt. v. 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21; Urt. v. 9.12.2016 - B 8 SO 8/15 R -, juris Rn. 23; Urt. v. 21.9.2017 - B 8 SO 24/15 R -, juris Rn. 14; BVerwG, Beschl. v. 2.9.2003 - 5 B 259.02 -, juris Rn. 17; Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 37).

    - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21; Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Zuständig für diese Fälle sei weiterhin der Sozialhilfeträger, sodass die Klägerin nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 - V C 19.74 - zu Recht die Schulkosten getragen habe.

    Der Beklagte kann auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (- V C 19.74 -, juris) nichts für sich herleiten.

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts hält es der Senat nicht für statthaft, die vorgenannten strengen Anforderungen an die Zulässigkeit eines Durchgriffs dadurch zu umgehen, dass dem Leistenden - hier der Klägerin - eine nachträgliche Änderung der mit der Erbringung der Leistung von Eingliederungshilfe gegenüber dem Schüler verbundenen Tilgungsbestimmung gestattet wird (so aber BSG, Urt. v. 3.4.2014 - B 2 U 21/12 R -, juris Rn. 23 ff. für einen Ausgleichsanspruch zwischen dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und einer privaten Krankenversicherung unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 15.5.1986 - VII ZR 274/85 -, NJW 1986, 2700).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Dem Schüler steht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in entsprechender Anwendung der §§ 812 ff. BGB, und zwar nach den Grundsätzen der so genannten Aufwendungskondiktion, zu (vgl. dazu BGH, Urt. v. 28.11.2003 - V ZR 99/03 -, juris Rn. 14 ff.; für das öffentliche Recht vgl. VG Leipzig, Urt. v. 3.5.2018 - 4 K 165/16 -, juris Rn. 40 f.).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 38/04

    Rückforderung von rechtsgrundlos erbrachten Leistungen einer öffentlichen Kasse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Der auch für den Abwälzungsanspruch geltende Vorrang der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen entlang der Leistungsbeziehungen hat mehrere Gründe (vgl. allgemein etwa BGH, Urt. v. 21.10.2004 - III ZR 38/04 -, juris Rn. 13 m.w.N.): Er dient unter anderem dem Schutz der Relativität der Schuldverhältnisse, wonach Einwendungen sich nur gegen den Partner des Schuldverhältnisses richten, dort aber auch effektiv zur Geltung kommen sollen, und der Privatautonomie, damit niemand ein Insolvenzrisiko trägt, das er nicht in rechtlich anzuerkennender Weise übernommen hat (Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 6, 7. Aufl. 2017, § 812 Rn. 66).
  • LSG Hessen, 01.11.2007 - L 9 SO 79/07

    Sozialhilfe - Überleitungsanspruch gem § 93 Abs 1 SGB 12 - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LB 182/16
    Dabei kann offenbleiben, ob die Überleitung rechtmäßig erfolgt ist oder aber deshalb an einem Rechtsfehler leidet, weil die Klägerin die Zahlung des Schulgeldes als Eingliederungshilfe zu Unrecht - also rechtswidrig - gewährt hat (für das Erfordernis der Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung etwa Conradis/Münder, in: Bieritz-Harder/Conradis/Thie, Sozialgesetzbuch XII, 11. Aufl. 2018, § 93 Rn. 14 f. m.w.N.; a.A. aber BVerwG, Urt. v. 4.6.1992 - 5 C 57.88 -, juris Rn. 15 ff.; HessLSG, Beschl. v. 1.11.2007 - L 9 SO 79/07 -, juris Rn. 12; BayLSG, Urt. v. 11.10.2013 - L 8 SO 105/13 -, juris Rn. 21 f.; ebenso Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 93 Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68

    Hilfeleistung im Eilfall - Erstattungspflichten zwischen dem Träger der

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

  • LSG Bayern, 11.10.2013 - L 8 SO 105/13

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Behinderung: Überleitung von

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

  • BVerwG, 17.02.2015 - 5 B 61.14

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule als eine Leistung der

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 24/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • VG Leipzig, 03.05.2018 - 4 K 165/16
  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04

    Stecken gebliebene Entschädigung; hängen gebliebene DDR-Entschädigung;

  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

  • BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 2.09

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung einer Ausgleichsleistung

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

  • BGH, 14.10.2020 - AnwZ (Brfg) 24/20

    Aufweisen einer Meinungsäußerung eines Rechtsanwalts durch Aufstickungen auf

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den seitens des Klägers angeführten Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 28. Juni 2019 (1 S 1915/18, juris Rn. 2), des OVG Lüneburg vom 19. März 2019 (2 LB 182/16, juris Rn. 25), des OVG Bremen vom 20. November 2018 (2 B 266/18, juris Rn. 14) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juni 2015 (5 ZB 14.1919, juris Rn. 14) ab.
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