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   OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14   

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https://dejure.org/2014,10820
OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14 (https://dejure.org/2014,10820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.05.2014 - 11 ME 74/14 (https://dejure.org/2014,10820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 11 ME 74/14 (https://dejure.org/2014,10820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 15 Abs. 5 S. 1 BJagdG; § 15 Abs. 6 BJagdG; § 1 Abs. 1 NVwVfG; § 48 Abs. 1 VwVfG
    Ablegung einer erfolgreichen Jägerprüfung im Bundesgebiet i.R.d. Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins an einen deutschen Staatsangehörigen; Ausreichen des Bestehens der Jagdprüfung im Ausland (hier: Tschechien)

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Rücknahme eines Jagdscheins - Jägerprüfung in Tschechien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablegung einer erfolgreichen Jägerprüfung im Bundesgebiet i.R.d. Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins an einen deutschen Staatsangehörigen; Ausreichen des Bestehens der Jagdprüfung im Ausland (hier: Tschechien)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablegung einer erfolgreichen Jägerprüfung im Bundesgebiet i.R.d. Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheins an einen deutschen Staatsangehörigen; Ausreichen des Bestehens der Jagdprüfung im Ausland (hier: Tschechien)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Im Ausland zum deutschen Jagdschein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 6
  • NVwZ-RR 2014, 672
  • DÖV 2014, 719
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 25.06.2002 - 7 A 222/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14
    Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland die dortige Jägerprüfung bestanden und einen entsprechenden Jagdschein erworben haben, kann im Bundesgebiet ein Ausländerjagdschein nach § 15 Abs. 6 BJagdG nicht ausgestellt werden (Bayerischer VGH, Urt. v. 20.10.1994 - 19 B 94.1271 -, BayVBl. 1995, 210, juris, Rdnr. 14 ff.; VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 20 ff.).

    Dieser Personenkreis ist vielmehr grundsätzlich - auf die unter Umständen mögliche Ausnahme für den Fall, dass dem betroffenen deutschen Staatsangehörigen die Absolvierung einer deutschen Jägerprüfung nicht möglich oder unzumutbar ist (vgl. hierzu etwa VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 23), kommt es hier nicht entscheidungserheblich an - darauf angewiesen, die Jägerprüfung im Bundesgebiet nach den hiesigen Prüfungsvorschriften und -anforderungen zu absolvieren, um nach auf dieser Grundlage bestandener Prüfung einen Jagdschein (allein) auf der Grundlage des § 15 Abs. 5 BJagdG zu erhalten (so auch Bayerischer VGH, Urt. v. 23.4.1997 - 19 B 96.763 -, juris, Rdnr. 27 ff.).

  • VGH Bayern, 23.04.1997 - 19 B 96.763
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14
    Dieser Personenkreis ist vielmehr grundsätzlich - auf die unter Umständen mögliche Ausnahme für den Fall, dass dem betroffenen deutschen Staatsangehörigen die Absolvierung einer deutschen Jägerprüfung nicht möglich oder unzumutbar ist (vgl. hierzu etwa VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 23), kommt es hier nicht entscheidungserheblich an - darauf angewiesen, die Jägerprüfung im Bundesgebiet nach den hiesigen Prüfungsvorschriften und -anforderungen zu absolvieren, um nach auf dieser Grundlage bestandener Prüfung einen Jagdschein (allein) auf der Grundlage des § 15 Abs. 5 BJagdG zu erhalten (so auch Bayerischer VGH, Urt. v. 23.4.1997 - 19 B 96.763 -, juris, Rdnr. 27 ff.).
  • VGH Bayern, 20.10.1994 - 19 B 94.1271
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14
    Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland die dortige Jägerprüfung bestanden und einen entsprechenden Jagdschein erworben haben, kann im Bundesgebiet ein Ausländerjagdschein nach § 15 Abs. 6 BJagdG nicht ausgestellt werden (Bayerischer VGH, Urt. v. 20.10.1994 - 19 B 94.1271 -, BayVBl. 1995, 210, juris, Rdnr. 14 ff.; VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 20 ff.).
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.05.2014 - 11 ME 74/14
    Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland die dortige Jägerprüfung bestanden und einen entsprechenden Jagdschein erworben haben, kann im Bundesgebiet ein Ausländerjagdschein nach § 15 Abs. 6 BJagdG nicht ausgestellt werden (Bayerischer VGH, Urt. v. 20.10.1994 - 19 B 94.1271 -, BayVBl. 1995, 210, juris, Rdnr. 14 ff.; VG Schleswig, Urt. v. 25.6.2002 - 7 A 222/00 -, juris, Rdnr. 20 ff.).
  • VG Hamburg, 18.03.2015 - 4 K 3351/14

    Rücknahme eines Jagdscheins; Anforderungen an die Jägerprüfung

    Denn eine gesetzwidrige Ersterteilung kann keine Verpflichtung der Behörde begründen, erneut rechtswidrig zu handeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.3.1993, 3 B 1/93, juris Rn. 3 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Mai 2014, 11 ME 74/14, juris Rn. 8; Schuck, Bundesjagdgesetz, § 15 Rn. 33 m.w.N.).

    Diese Regelung lässt weder die Erteilung eines Ausländerjagdscheins zu, wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die dortige Jägerprüfung bestanden und einen entsprechenden Jagdschein erworben hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Mai 2014, 11 ME 74/14, juris Rn. 8 ff. m.w.N.), noch kann auf dieser Grundlage eine im Inland abgelegte andere Prüfung berücksichtigt werden bzw. - wie im Fall der Klägerin - eine Gesamtschau mehrerer inländischer Prüfungen erfolgen und eine Jägerprüfung gleichsam durch "Addition" verschiedener Teilleistungen konstruiert werden.

    Vielmehr obliegt es deutschen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet - und diesem Personenkreis gehört auch die Klägerin an - grundsätzlich, die Jägerprüfung nach den hiesigen Prüfungsvorschriften und -anforderungen zu absolvieren, um nach auf dieser Grundlage bestandener Prüfung einen Jagdschein (allein) nach § 15 Abs. 5 BJagdG zu erhalten (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 23. April 1997, 19 B 96.763, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Mai 2014, 11 ME 74/14, juris Rn. 8 ff. m.w.N. f; vgl. zu evtl. möglichen - hier nicht in Betracht kommenden - Ausnahmen im Einzelfall im Übrigen Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urt. v. 25. Juni 2002, 7 A 222/00, juris Rn. 23).

    Vor diesem Hintergrund erscheint die Annahme einer Verschleierungsabsicht gegenüber der Beklagten, der gegenüber die Klägerin nicht von sich aus auf die ihr bekannten Bedenken hingewiesen hat, auch dem Gericht als naheliegend (vgl. zur Begründung einer neuen örtlichen Zuständigkeit durch einen (scheinbaren) Umzug nach Ablehnung der Erteilung eines Jagdscheins durch die zuständige Jagdbehörde OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Mai 2014, 11 ME 74/14, juris Rn. 11).

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17

    Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Einem deutschen Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz im Bundesgebiet kann jedoch ein Ausländerjagdschein nach § 15 Abs. 6 BJagdG nicht erteilt werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 23. April 1997 - 19 B 96.763 -, Rn. 29, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 11 ME 74/14 -, Rn. 10, juris; VG Hamburg, Urteil vom 18. März 2015 - 4 K 3351/14 -, Rn. 38, juris).
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