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   OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04   

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https://dejure.org/2004,26567
OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,26567)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,26567)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2004 - 1 ME 116/04 (https://dejure.org/2004,26567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Verbrauchermarktes mit 67 Stellplätzen; Verletzung von Nachbarrechten auf Grund teilweiser Errichtung eines Verbrauchermarktes im Wohngebiet; Auslegung des genehmigten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Verbrauchermarktes mit 67 Stellplätzen; Verletzung von Nachbarrechten auf Grund teilweiser Errichtung eines Verbrauchermarktes im Wohngebiet; Auslegung des genehmigten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 76
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2003 - 7 B 1040/03

    Baugenehmigung für einen Aldi-Markt in einem von Wohnbebauung geprägten Gebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).

    Außer Betracht zu bleiben haben unabhängig von den Grenzen des Baugebietes außer Gebieten, die durch eine andere Nutzungsart gekennzeichnet sind, indes Gebiete, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, für Schank- und Speisewirtschaften; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Hierauf kommt es für die Entscheidung dieses Falles nicht an (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 15.11.2002 - 1 ME 151/02 -, NStN 2003, 24 = ZfBR 2003, 165).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 6 B 164/85

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung gegen einen in einem Wohngebiet geplanten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Danach sind Läden nur zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.1.1986 - 6 B 164/85 -, BRS 46 NR. 47; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, NVwZ-RR 2004, 245).
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Ob sie als gebietsbezogen zu qualifizieren sind, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, wie insbesondere der Größe und sonstigen Beschaffenheit der Anlage, den daraus sich ergebenden Erfordernissen einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, den örtlichen Gegebenheiten und den typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung (BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, BRS 60 Nr. 68, zu demselben Begriff im Zusammenhang mit Schank- und Speisewirtschaften).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56) liegt die Obergrenze für Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung nicht wesentlich unter 700 qm Verkaufsfläche, aber auch nicht wesentlich darüber.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Außer Betracht zu bleiben haben unabhängig von den Grenzen des Baugebietes außer Gebieten, die durch eine andere Nutzungsart gekennzeichnet sind, indes Gebiete, die von dem Einzelhandelsbetrieb so weit entfernt sind, dass der vom Verordnungsgeber vorausgesetzte Funktionszusammenhang nicht mehr als gewahrt angesehen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, für Schank- und Speisewirtschaften; OVG Münster, Beschl. v. 19.8.2003 - 7 B 1040/03 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2004 - 1 ME 116/04
    Der Beigeladenen steht als Eigentümerin der beiden im allgemeinen Wohngebiet liegenden Flurstücke 146/42 und 146/43 ein Abwehranspruch aus dem Gebietsgewährleistungsanspruch zu (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110).
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