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   OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08   

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https://dejure.org/2008,16891
OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08 (https://dejure.org/2008,16891)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2008 - 2 ME 90/08 (https://dejure.org/2008,16891)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2008 - 2 ME 90/08 (https://dejure.org/2008,16891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Exmatrikulation nach nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung zum Studium

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 5 S. 3 NHG; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO
    Exmatrikulation nach nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung zum Studium; Exmatrikulation aufgrund einer nicht rechtzeitigen und vollständigen Leistung der Hochschulabgaben; Vorläufige Feststellung des Bestehens einer Immatrikulation; Bestehen eines Rechtsverhältnisses als ...

  • Judicialis

    NHG § 19 Abs. 5 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NHG § 19 Abs. 5 S. 3
    Exmatrikulation nach nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung zum Studium: Anordnungsgrund; einstweilige Anordnung; Exmatrikulation; Parlamentsgesetz; Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Exmatrikulation nach nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung zum Studium; Exmatrikulation aufgrund einer nicht rechtzeitigen und vollständigen Leistung der Hochschulabgaben; Vorläufige Feststellung des Bestehens einer Immatrikulation; Bestehen eines Rechtsverhältnisses als ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in Fällen, in denen die Gültigkeit eines formellen Parlamentsgesetzes infrage steht, daher vorläufiger Rechtsschutz nur zu gewähren, wenn das Gericht gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hat, die sich soweit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird, sofern durch die Entscheidung die Hauptsache im Ergebnis nicht vorweggenommen wird (BVerfG, Beschl. v. 24.6.1992 - 1 BvR 1028/91 -, BVerfGE 86, 382).
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08
    Ohne dass es mit Blick auf § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorliegend einer Vertiefung dieser Frage bedarf, bleibt anzumerken, dass - anders als der Antragsteller offensichtlich meint - hochschulrechtliche Gebührenregelungen auch dann verfassungsrechtlich unbedenklich sein können, wenn sie als Rechtsfolge ihrer fehlenden Entrichtung die Exmatrikulation des Studierenden von Amts wegen nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006 - 1 BvR 1750/01 -, juris, zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren in Baden-Württemberg und zu dem dazu ergangenen Urt. des VGH Bad-Württ. v. 6.4.2000 - 2 S 1860/99 - VBlBW 2000, 432; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 25.7.2001 - 6 C 8/00 -, BVerwGE 115, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08
    Ohne dass es mit Blick auf § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorliegend einer Vertiefung dieser Frage bedarf, bleibt anzumerken, dass - anders als der Antragsteller offensichtlich meint - hochschulrechtliche Gebührenregelungen auch dann verfassungsrechtlich unbedenklich sein können, wenn sie als Rechtsfolge ihrer fehlenden Entrichtung die Exmatrikulation des Studierenden von Amts wegen nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006 - 1 BvR 1750/01 -, juris, zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren in Baden-Württemberg und zu dem dazu ergangenen Urt. des VGH Bad-Württ. v. 6.4.2000 - 2 S 1860/99 - VBlBW 2000, 432; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 25.7.2001 - 6 C 8/00 -, BVerwGE 115, 32).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08
    Soweit der Antragsteller eine Unvereinbarkeit von § 19 Abs. 5 Satz 3 NHG mit Art. 12 Abs. 1 GG aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 65/78 -, BVerwGE 59, 242, 244) ableitet, nach der in der als Druckmittel konzipierten Folgebeziehung zwischen Beitragssäumnis und Exmatrikulation nur dann keine unangemessene Belastung des Studierenden liege, sofern nur feststehe, dass er den Beitrag tatsächlich schulde, und ferner sichergestellt sei, dass er nicht automatisch, unwiderruflich und ohne Rücksicht auf seine konkrete Situation exmatrikuliert werde, übersieht er, dass es bei einer Exmatrikulation nach § 19 Abs. 5 Satz 3 NHG schon angesichts der Möglichkeit der Wiedereinschreibung an der Unwiderruflichkeit des Ausschlusses von der Ausbildung fehlen dürfte.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 13 ME 77/08

    Antrag auf vorläufige Nichtanwendbarkeit des Niedersächsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08
    Im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes kann nämlich grundsätzlich nicht das gewährt werden, was erst im Hauptsacheverfahren erreicht werden kann (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 6.8.2008 - 2 ME 455/07 -, ferner Nds. OVG, Beschl. v. 26.5.2008 - 13 ME 77/08 - Kopp/Schenke: VwGO, 15. Aufl., § 123 Rnr. 13).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2008 - 2 ME 90/08
    Ohne dass es mit Blick auf § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO vorliegend einer Vertiefung dieser Frage bedarf, bleibt anzumerken, dass - anders als der Antragsteller offensichtlich meint - hochschulrechtliche Gebührenregelungen auch dann verfassungsrechtlich unbedenklich sein können, wenn sie als Rechtsfolge ihrer fehlenden Entrichtung die Exmatrikulation des Studierenden von Amts wegen nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.3.2006 - 1 BvR 1750/01 -, juris, zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren in Baden-Württemberg und zu dem dazu ergangenen Urt. des VGH Bad-Württ. v. 6.4.2000 - 2 S 1860/99 - VBlBW 2000, 432; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 25.7.2001 - 6 C 8/00 -, BVerwGE 115, 32).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2020 - 2 MN 379/19

    Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolleilantrag;

    Danach anzunehmende Bedenken können gegebenenfalls durch Übergangsvorschriften ausgeräumt werden (vgl. Sachs, in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 137, Senatsbeschl. v. 19.9.2008 - 2 ME 90/08 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 2 ME 360/19

    Anhörung; Anhörungsmangel; Begründung; Begründung des Vollzugsinteresses;

    Vertrauensschutz besteht nur insoweit, als der Studierende grundsätzlich davon ausgehen kann, dass sich die sein Studierverhalten bestimmenden Prüfungsbedingungen nicht so sehr zu seinem Nachteil ändern, dass er sich hierauf nicht mehr in zumutbarer Weise einstellen kann (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 19.9.2008 - 2 ME 90/08 -, juris Rn. 7).

    Vertrauensschutz genießen die Studierenden nur insoweit, als sie grundsätzlich davon ausgehen können, dass sich die ihr Studierverhalten bestimmenden Prüfungsbedingungen nicht so sehr zu ihrem Nachteil ändern, dass sie sich hierauf nicht mehr in zumutbarer Weise einstellen können, was umgekehrt für die Prüfungsbehörde bedingt, übermäßige, unzumutbare Benachteiligungen der Studierenden durch Übergangsregelungen zu vermeiden (Senatsbeschl. v. 19.9.2008 - 2 ME 90/08 -, juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19

    Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte

    Danach anzunehmende Bedenken können gegebenenfalls durch Übergangsvorschriften ausgeräumt werden (vgl. Sachs, in: Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 137, Senatsbeschl. v. 19.9.2008 - 2 ME 90/08 -, juris Rn. 7).
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