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   OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98   

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https://dejure.org/2000,5351
OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98 (https://dejure.org/2000,5351)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2000 - 1 K 4464/98 (https://dejure.org/2000,5351)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 1 K 4464/98 (https://dejure.org/2000,5351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern; Berücksichtigung von Planungsalternativen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 Halbs 2 BauGB; § 214 Abs 2 Nr 3 BauGB; § 8 Abs 2 BauGB; § 3 Abs 3 S 2 BauGB; § 13 Abs 1 BauGB; § 1 Abs 6 BauGB; § 2 Abs 2 BImSchV 18
    Abwägung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Alternative; Anwendung; Auslegung; Außenbereich; Beachtlichkeit; Bebauungsplan; Flächennutzungsplan; Formfehler; landwirtschaftliche Fläche; Lärm; Lärmschutz; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung: Begriff "bei Anwendung" in § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB , Kenntnis von der Unwirksamkeit eines Flächennutzungaplans, Abwägungsgebot und Planungsalternativen, Nachbarschutz im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans)

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 17.03.1999 - 1 M 4463/98

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren;; Anordnung, einstweilige;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Der Antragsteller habe keine Tatsachen vorgetragen, nach denen er in seinen Rechten möglicherweise verletzt sein könnte, wie sich aus dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 - ergebe.

    Wegen der Einzelheiten im Übrigen wird auf die Schriftsätze, den Inhalt der Gerichtsakte im Verfahren 1 M 4463/98 und den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Denn - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 - ausgeführt hat, ist nicht ohne weiteres ersichtlich, dass sich der im Norden des Plangebiets unmittelbar zum Grundstück des Antragstellers hin geplante Bolzplatz mit den Nutzungsabsichten des Antragstellers verträgt.

    Die Antragsgegnerin hatte in ihrem Schriftsatz vom 25. Februar 1999 (Bl. 195 ff. im Verfahren 1 M 4463/98) allein dargelegt, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern bisher nicht geführt worden seien und in jüngster Zeit lediglich ein Grundstücksmakler signalisiert habe, dass er möglicherweise diese Flächen freigeben werde.

    Wie der Senat bereits im Beschluss vom 17. März 1999 - 1 M 4463/98 - dargelegt hat, ist ein Lärmschutzwall zum landwirtschaftlich/betrieblich genutzten Grundstück des Antragstellers (Flurstück 35/2) nicht erforderlich.

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Dazu zählt insbesondere, alternative Planungen auf ihre jeweilige Eingriffsintensität bei gleicher Zielsetzung zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214, 237; Beschl. v. 20.12.1988 - 4 B 211.88 -, BRS 48 Nr. 7).

    Eine Planungsalternative ist im Rahmen der Abwägung allerdings nur zu würdigen, wenn sie sich nach Lage der konkreten Verhältnisse aufdrängt oder zumindest nahe liegt (BVerwG, Beschl. v. 20.12.1988, a.a.O.).

  • BGH, 29.11.1979 - III ZR 67/78

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Enteignung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Die Herausnahme des Teilgebietes 20/5.1 mit der Absicht, sie unter geänderten Voraussetzungen einer späteren Planung zu unterwerfen, ist unter den oben genannten Umständen zudem auch keine materielle Planungsentscheidung (vgl. dazu BGH, Urt. vom 29.11.1979 - III ZR 67/78 -, NJW 1980, 1751), die möglicherweise eine nicht geringe Bedeutung im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB hätte.

    Sie hat schließlich auch keinen Einfluss auf bereits durch Planentwürfe von der Samtgemeinde berücksichtigte Interessen betroffener Grundstückseigentümer, denen letztlich die Möglichkeit erhalten bleibt, im Rahmen einer späteren Planung Bedenken und Anregungen vorzubringen (BGH, Urt. vom 29.11.1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Es dient der Beschaffung und Vervollständigung des notwendigen Abwägungsmaterials, der frühzeitigen Koordinierung der Bauleitplanung mit Planungen und Maßnahmen anderer Aufgabenträger, der Sicherung der Möglichkeit, dass von der Planung Betroffene möglichst frühzeitig ihre Interessen und Rechte geltend machen können, und der aktiven Einbindung der Bürger in den Prozess der Vorbereitung politischer Planentscheidungen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - BRS 47 Nr. 4).

    Dass die Herausnahme eines Teilgebiets nicht zu einer erneuten Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange verpflichtet, gilt schließlich - wie das BVerwG, Beschl. vom 18.12.1987, a.a.O. ausdrücklich festgestellt hat - unter den oben genannten Voraussetzungen gerade und insbesondere dann, wenn die Änderung auf besonderen Vorschlag (hier:) eines Trägers öffentlicher Belange zurückgeht (so auch Lemmel in: Berliner Kommentar, § 214 Rdz. 14).

  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne - auch im Falle eines Parallelverfahrens - aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, das heißt, dass durch ihre Festsetzungen die zugrunde liegenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1975 - 4 C 74.72 -, BVerwGE 48, 70 ff.; Urt. v. 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 ff.).

    Dem Entwicklungsgebot ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt, wenn der Bebauungsplan sich zur Zeit seiner Inkraftsetzung als inhaltliche Konkretisierung des zu dieser Zeit wirksamen Flächennutzungsplanes darstellt (Urt. v. 29.9.1978, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1996 - 6 K 5436/93

    Naturschutzrecht, Eingriffsregelung; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Soweit gefasst, würde der Vermeidungsgrundsatz praktisch jedwede Planung auf bisher nicht überbautem Gebiet unmöglich machen (vgl. NdsOVG, Urt. vom 22.1.1996 - 6 K 5436/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.1995 - 6 L 6017/93

    Genehmigung der Änderung eines F-Plans; nur Rechtmäßigkeitskontrolle durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Diese Befürchtungen sind nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aber dann unbegründet, wenn die Gemeinde durch eine bauleitplanerische Entscheidung eine von der zentralen Ortslage abgesetzte Bebauung beschließt und dadurch zu erkennen gibt, dass sie zur Befriedigung der dadurch hervorgerufenen üblichen Bedürfnisse bereit ist, für diese also einstehen will (Urt. v. 30.1.1995 - 6 L 6017/93 -, S. 9 d. UA).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Diesem Grundsatz genügt eine Gemeinde, wenn sie eine den Planungsgrundsätzen des § 1 Abs. 1, 3 und 5 BauGB entsprechende Plankonzeption hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 7.5.1971 - 4 C 76.68 -, DVBl. 1971, 759 = BRS 24 Nr. 15; siehe auch OVG Lüneburg, Urt. vom 22.5.1987 - 6 OVG C 23/86 -, NST-N 1988, 81) und es vernünftigerweise geboten ist, diese durch einen Bebauungsplan zu sichern und durchzusetzen.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Es darf die Bedeutung der betroffenen privaten Belange nicht verkannt werden und der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belange muss in einer Weise vorgenommen werden, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309; Urt. vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 314).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 1 K 4464/98
    Dies begegnet keinen Bedenken, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 23.4.1997 - 4 NB 13.97 -, BauR 1997, 798) Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die Eingriffe in Natur und Landschaft erwarten lassen, nicht an standardisierte Bewertungsverfahren gebunden sind.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1981 - 6 A 132/80

    Bauen im Außenbereich; Wohnhäuser; Errichtung; Splittersiedlung

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1989 - 5 S 3065/88

    Beteiligungsverfahren bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.01.1982 - 6 C 16/79
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit -

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Liegt eine rechtskräftige (höchstrichterliche) Inzident-Entscheidung noch nicht vor, ist der Vorwurf, die Gemeinde habe bewusst gegen das Entwicklungsgebot verstoßen, nur dann gerechtfertigt, wenn die Gemeinde durch eigene Prüfung, Dritte oder begründete Rügen Dritter einen solchen Grad an Sicherheit über die Ungültigkeit des Flächennutzungsplanes erlangt hat, dass vertretbare Zweifel bei objektiver Würdigung nicht (mehr) bestehen können (Urt. d. Sen. v. 19.10.2000 - 1 K 4464/98 -, veröffentl. in Juris; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Vorauflage, § 214, Rdnr. 28; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl. 2002, § 214, Rdnr. 50).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 3660/01

    Abwägungsfehler; Baugrenze; Baum; Baumerhaltung; Bebauungsplan;

    Durch diese Vorgehensweise wird der Entschluss der Antragsgegnerin deutlich, das vereinfachte Beteiligungsverfahren nach § 13 Nr. 2 1. Alt. BauGB durchzuführen (vgl. insoweit zu den Voraussetzungen der internen Unbeachtlichkeitsklausel: Urteil des Senats vom 19.10.2000 - 1 K 4464/98 -, DVBl 2001, 407 (LS 1)).
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