Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6192
OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08 (https://dejure.org/2009,6192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.10.2009 - 13 LA 182/08 (https://dejure.org/2009,6192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 13 LA 182/08 (https://dejure.org/2009,6192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bemessung der Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 KiStRG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Fortwirkung des Splittingvorteil aus der einkommensteuerrechtlichen Zusammenveranlagung i.R.d. Bemessung der Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; KiStRG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortwirkung des Splittingvorteil aus der einkommensteuerrechtlichen Zusammenveranlagung i.R.d. Bemessung der Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortwirkung des Splittingvorteil aus der einkommensteuerrechtlichen Zusammenveranlagung i.R.d. Bemessung der Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.08.2008 - 9 C 9.07

    Einkommen; Einkünfte; Einkommensteuer; Einkommensteuererlass; Kirchensteuer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Einen den Landesgesetzgebern und den Religionsgemeinschaften eingeräumten Gestaltungsfreiraum bei der Ausgestaltung der Kirchensteuern hat auch das Bundesverwaltungsgericht betont (Urt. v. 20.08.2008 - 9 C 9/07 -, juris, zur Nichtanrechnung von Verlustvorträgen bei der Kirchensteuer unter Verweisung auf BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98 u.a. -, BVerfGE 107, 27).

    b) Dem Kläger geht es demgegenüber ersichtlich um eine stärkere Betonung des steuerrechtlichen subjektiven Nettoprinzips (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 9 C 9/07 -, juris, Rdnr. 22, sowie BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98 u.a. -, juris, Rdnr. 54) in der Weise, dass der von ihm zu erbringende Ehegattenunterhalt bei der Bemessung der Kirchensteuer im Falle der Zusammenveranlagung kirchensteuermindernd berücksichtigt wird.

    c) Auch die vom Kläger gebildeten Vergleichsfälle zu verschiedenen Konstellationen der Kirchensteuererhebung führen nicht zur Annahme eines Verstoßes gegen das aus dem Gleichheitsgrundsatz resultierende Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 9 C 9/07 -, juris, Rdnr. 19, m.w.N.) Insbesondere kann der Kläger nicht aus einem Vergleich seiner Situation mit den sich ergebenden Belastungen bei konfessionsgleichen Ehen und bei der Erhebung eines besonderen Kirchgeldes einen solchen Gleichheitsverstoß ableiten.

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Einen den Landesgesetzgebern und den Religionsgemeinschaften eingeräumten Gestaltungsfreiraum bei der Ausgestaltung der Kirchensteuern hat auch das Bundesverwaltungsgericht betont (Urt. v. 20.08.2008 - 9 C 9/07 -, juris, zur Nichtanrechnung von Verlustvorträgen bei der Kirchensteuer unter Verweisung auf BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98 u.a. -, BVerfGE 107, 27).

    b) Dem Kläger geht es demgegenüber ersichtlich um eine stärkere Betonung des steuerrechtlichen subjektiven Nettoprinzips (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 20.08.2008 - 9 C 9/07 -, juris, Rdnr. 22, sowie BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98 u.a. -, juris, Rdnr. 54) in der Weise, dass der von ihm zu erbringende Ehegattenunterhalt bei der Bemessung der Kirchensteuer im Falle der Zusammenveranlagung kirchensteuermindernd berücksichtigt wird.

  • BFH, 27.04.2000 - I B 92/99

    Glaubensverschiedene Ehen - Steuerfestsetzung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    a) Der Regelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b KiStRG (jetzt: § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 KiStRG) entsprechende Bestimmungen, wonach in glaubensverschiedenen Ehen im Falle der Zusammenveranlagung die Kirchensteuer des der Kirche angehörenden Ehegatten aus dem Teil der Einkommensteuer erhoben wird, der auf diesen Ehegatten entfällt, existieren in mehreren Bundesländern und sind - insbesondere in der finanzgerichtlichen - Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigt worden (vgl. etwa BFH, Beschl. v. 27.04.2000 - I B 92/99 - und Beschl. v. 08.04.1997 - I R 68/96 -, jew. zit. nach juris, zum bayerischen Kirchensteuerrecht; Urt. v. 11.02.1998 - I R 41/97 -, juris, zum nordrhein-westfälischen Kirchensteuerrecht).

    Damit ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Bandbreite gesetzlicher Regelungen skizziert und jeweils als verfassungsgemäß angesehen worden, die bei Ehegatteneinkommen entweder auf das Halbteilungsprinzip oder das Individualisierungsprinzip oder aber auf eine dazwischen liegende Lösung abstellen (vgl. dazu insbesondere die zusammenfassende Darstellung im Beschl. d. BFH v. 27.04.2000 - I B 92/99 -, juris Rdnr. 9 - 10).

  • BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01

    Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang indessen zutreffend ausgeführt, dass es im Hinblick auf das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschl. v. 19.08.2002 - 2 BvR 443/01 -, juris) ausreicht, dass sich die Ehe bereits durch die Inanspruchnahme eines Splittingvorteils bei der Einkommensteuer und demzufolge bei der als Annexsteuer zu erhebenden Kirchensteuer auswirkt.

    Der Kläger meint, die Aussage des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschl. v. 19. August 2002 - 2 BvR 443/01 - (juris, Rdnr. 67).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).

    Für die Zulassung der Berufung wegen des Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BFH, 11.02.1998 - I R 41/97

    Erhebung von Kirchensteuern bei glaubensverschiedener Ehe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    a) Der Regelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 b KiStRG (jetzt: § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 KiStRG) entsprechende Bestimmungen, wonach in glaubensverschiedenen Ehen im Falle der Zusammenveranlagung die Kirchensteuer des der Kirche angehörenden Ehegatten aus dem Teil der Einkommensteuer erhoben wird, der auf diesen Ehegatten entfällt, existieren in mehreren Bundesländern und sind - insbesondere in der finanzgerichtlichen - Rechtsprechung bereits mehrfach bestätigt worden (vgl. etwa BFH, Beschl. v. 27.04.2000 - I B 92/99 - und Beschl. v. 08.04.1997 - I R 68/96 -, jew. zit. nach juris, zum bayerischen Kirchensteuerrecht; Urt. v. 11.02.1998 - I R 41/97 -, juris, zum nordrhein-westfälischen Kirchensteuerrecht).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 85/94

    Halbteilungsgrundsatz für konfessionsverschiedene Eheleute nach § 6 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Andererseits hat er aber auch eine Regelung des nordrhein-westfälischen Kirchensteuerrechts für unbedenklich gehalten, nach der bei konfessionsverschiedenen Ehen die Kirchensteuer nach der Hälfte der für beide Ehegatten festgesetzten Einkommensteuer bemessen wird (BFH, Urt. v. 15.03.1995 - I R 85/94 -, juris).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 13 LA 182/08
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BFH, 08.04.1997 - I R 68/96

    Kirchensteuer des der Kirche angehörenden Ehegatten in glaubensverschiedener Ehe

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 591/06

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch

    des Herrn K ... 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2009 - 13 LA 182/08 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. September 2008 - 2 A 348/07 -, 2. mittelbar gegen § 7 Abs. 5 Kirchensteuerrahmengesetz - KiStRG hinsichtlich der Regelungen zur Bemessung der Kirchensteuer bei glaubensverschiedenen Ehen im Fall der Zusammenveranlagung der Eheleute zur Einkommensteuer - 2 BvR 2698/09 -,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht