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   OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14   

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https://dejure.org/2014,4952
OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14 (https://dejure.org/2014,4952)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.2014 - 2 NB 15/14 (https://dejure.org/2014,4952)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 2014 - 2 NB 15/14 (https://dejure.org/2014,4952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Festsetzung der Zulassungszahl für einen durch Kooperation mit einer ausländischen Hochschule geprägten Modellstudiengang durch Gesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Zulassungszahl für einen durch Kooperation mit einer ausländischen Hochschule geprägten Modellstudiengang durch Gesetz

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassung zum Modellstudiengang Humanmedizin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    regelmäßig mit finanziellem Aufwand beheben lassen (vgl. auch BVerfG, Entsch. v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, BVerfGE 33, 303 = NJW 1972, 1561, juris Rdnr. 74).

    "Die Festlegung objektivierter, nachvollziehbarer Kriterien für die Kapazitätsermittlung fällt dabei grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 33, 303 ).

    Jedenfalls dann, wenn der Gesetzgeber seine Regelungsbefugnis delegiert hat, ist inhaltlich zudem erforderlich, dass die Festsetzung der Zulassungskriterien in kritischem Zusammenwirken von Hochschulen und staatlichen Behörden stattfindet und die Überprüfung durch die staatlichen Behörden sich nicht in einem formalen Akt erschöpft, sondern eine eigene, substantielle Prüfung einschließt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 33, 303 ).".

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    Das schließt die Regelung eines Einzelfalls nicht aus, wenn der Sachverhalt so beschaffen ist, dass es nur einen Fall dieser Art gibt und die Regelung dieses singulären Sachverhalts von sachlichen Gründen getragen wird (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 85, 360 ).

    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 25, 371 ; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 12. Aufl. 2012, Art. 19 Rn. 2; vgl. auch Dreier, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Aufl. 2004, Band I, Art. 19 I Rn. 16 ("Verschärfung oder Konkretisierung"); Hufeld, in: Bonner Kommentar, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Rn. 8 (156. Lfg 2012) ("Verschärfung")), der es dem Gesetzgeber verbietet, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 85, 360 ).

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    Das schließt die Regelung eines Einzelfalls nicht aus, wenn der Sachverhalt so beschaffen ist, dass es nur einen Fall dieser Art gibt und die Regelung dieses singulären Sachverhalts von sachlichen Gründen getragen wird (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 85, 360 ).

    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält letztlich eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 25, 371 ; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 12. Aufl. 2012, Art. 19 Rn. 2; vgl. auch Dreier, in: Dreier, Grundgesetz, 2. Aufl. 2004, Band I, Art. 19 I Rn. 16 ("Verschärfung oder Konkretisierung"); Hufeld, in: Bonner Kommentar, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Rn. 8 (156. Lfg 2012) ("Verschärfung")), der es dem Gesetzgeber verbietet, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 85, 360 ).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 2 NB 20/13

    Überprüfung einer gesetzlichen Festsetzung der Zulassungszahl für einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    10 a. Allerdings neigt der Senat weiterhin seiner bereits im Beschluss vom 21. Februar 2013 (- 2 NB 20/13 -, juris) angedeuteten Auffassung zu, der Gesetzgeber habe die Zulassungszahl selbst durch Gesetz festlegen wollen.

    In der Sache verbleibt es unter diesen Umständen dabei, dass Eilrechtsschutz zwar ohne Vorlage nach Art. 100 Abs. GG möglich wäre - diese vom Senat im Beschluss vom 21. Februar 2013 (- 2 NB 20/13 -, juris) dargelegte Auffassung entspricht weiterhin der Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. der 1. K. d. 2. Senats v. 4.3.2014 - 2 BvL 2/13 -, juris) -, aber im Einzelfall hier nicht geboten ist.

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    Es kann offen bleiben, ob das hier inmitten stehende Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG in Ansehung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 -, BVerfGE 85, 36 = NVwZ 1992, 361) grundsätzlich eine solche prozedurale Ausgestaltung des Kapazitätsverfahren erfordert, soweit es darin heißt:.

    Soweit die Beschwerde darauf verweist, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85, 1 BvR 610/85 -, BVerfGE 85, 36 = NVwZ 1992, 361) müsse auch die Art und Weise der Kapazitätsermittlung, insbesondere die Feststellung vorhandener Ausbildungskapazitäten und die darauf basierende Festsetzung von Zulassungszahlen bestimmten Anforderungen genügen, da sie zum Kern des Zulassungswesens gehörten und Grundlage für die Zurückweisung von verfassungsrechtlich gewährleisteten Zulassungsansprüchen sei (siehe dazu im einzelnen oben), hat das Bundesverfassungsgericht dies jedenfalls nicht aus dem Bestimmtheitserfordernis hergeleitet.

  • BVerfG, 04.03.2014 - 2 BvL 2/13

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    In der Sache verbleibt es unter diesen Umständen dabei, dass Eilrechtsschutz zwar ohne Vorlage nach Art. 100 Abs. GG möglich wäre - diese vom Senat im Beschluss vom 21. Februar 2013 (- 2 NB 20/13 -, juris) dargelegte Auffassung entspricht weiterhin der Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. der 1. K. d. 2. Senats v. 4.3.2014 - 2 BvL 2/13 -, juris) -, aber im Einzelfall hier nicht geboten ist.
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    Aufgrund der seinerzeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht geklärten Frage, wie das Urteil des Gerichtshofs (EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04 - Mücke ./. Deutschland) im nationalen Kontext zu berücksichtigen sei (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, juris; andererseits BGH, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -, BGHSt 55, 234), stand nicht fest, für welchen Kreis der Sicherungsverwahrten der zu berücksichtigende Vertrauensschutz zu einer Erledigung der Sicherungsverwahrung führen und die Anwendbarkeit des Therapieunterbringungsgesetzes eröffnen würde.
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    Solche prozeduralen Anforderungen (vgl. insoweit auch VerfGH Berlin, Beschl. v. 15.1.2014 - 109/13 -, DVBl. 2014, 375, juris Rdnr. 37; ferner VerfGH Sachsen, Urt. v. 15.11.2013 - Vf. 25-II-12 -, juris; BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 6 C 18.10 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138, juris Rdnr. 26) dürften sich jedenfalls dann nicht stellen, wenn die limitierenden Faktoren - wie hier - nicht zur Disposition der Hochschulverwaltung stehen und es deshalb auf die in Frage stehenden Teile der Kapazitätsermittlung aus faktischen Gründen nicht entscheidungserheblich ankommt.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    Aufgrund der seinerzeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht geklärten Frage, wie das Urteil des Gerichtshofs (EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04 - Mücke ./. Deutschland) im nationalen Kontext zu berücksichtigen sei (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09 -, juris; andererseits BGH, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 -, BGHSt 55, 234), stand nicht fest, für welchen Kreis der Sicherungsverwahrten der zu berücksichtigende Vertrauensschutz zu einer Erledigung der Sicherungsverwahrung führen und die Anwendbarkeit des Therapieunterbringungsgesetzes eröffnen würde.
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 2 NB 15/14
    Solche prozeduralen Anforderungen (vgl. insoweit auch VerfGH Berlin, Beschl. v. 15.1.2014 - 109/13 -, DVBl. 2014, 375, juris Rdnr. 37; ferner VerfGH Sachsen, Urt. v. 15.11.2013 - Vf. 25-II-12 -, juris; BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 6 C 18.10 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138, juris Rdnr. 26) dürften sich jedenfalls dann nicht stellen, wenn die limitierenden Faktoren - wie hier - nicht zur Disposition der Hochschulverwaltung stehen und es deshalb auf die in Frage stehenden Teile der Kapazitätsermittlung aus faktischen Gründen nicht entscheidungserheblich ankommt.
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12

    Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2013 - 2 NB 47/13

    Verstärkte Einbeziehung von Lehrkrankenhäusern als unmittelbar gebotener Beitrag

  • VG Oldenburg, 17.12.2013 - 12 C 5701/13

    Humanmedizin; Kapazität; Modellstudiengang

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • VG Oldenburg, 16.01.2015 - 12 C 2976/14

    Modellstudiengang

    Die gerichtlichen Anträge von Bewerbern auf vorläufige Zulassung zum Studium in den genannten Semestern außerhalb der festgesetzten Kapazität blieben erfolglos (Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 4. Dezember 2012 - 12 C 4164/12 u.a. - und vom 17. Dezember 2013 - 12 C 5701/13 u.a. - Beschlüsse des Nds. OVG vom 21. Februar 2013 - 2 NB 20/13 u.a. - und vom 20. März 2014 - 2 NB 15/14 - jeweils veröffentlich unter www.rechtsprechung niedersachen.de und juris).

    Dies gilt auch in Ansehung der Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 21. Februar 2013 und 20. März 2014 (a.a.O.).

    Im Beschluss vom 20. März 2014 (a.a.O.) hat das Beschwerdegericht (erneut) ausgeführt, dass der Senat der Auffassung zuneige, dass der Gesetzgeber die Zulassungszahl durch Gesetz festlegen wollte.

    Das Nds. OVG führt hierzu im Beschluss vom 20. März 2014 (a.a.O.) lediglich an, dass die Antragsgegnerin trotz (ausnahmsweiser) Entbehrlichkeit einer "rechtsförmlichen" Kapazitätsermittlung kaum darauf verzichten könne, die maßgeblichen Daten zu erheben und zu bewerten.

    Dem ist im Ergebnis das Nds. OVG im Beschluss vom 20. März 2014 (a.a.O.) auch gefolgt.

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2018 - 2 NB 74/18

    Amtsermittlungspflicht; EMS; Evaluation; Humanmedizin; Kapazitätsberechnung;

    Bei der Regelung des § 72 Abs. 13 NHG handelt es sich um eine Kapazitätsfestsetzungsnorm, die ohne weitere Kapazitätsermittlung allein auf einem einzigen limitierenden Faktor beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.5.2015 - 2 NB 73/15 - und v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14 -, juris).

    Steht die limitierende Wirkung eines Engpasses fest, bedarf es keiner weiteren Berechnung nach der Kapazitätsverordnung (vgl. Senatsbeschl. v. 4.5.2015 - 2 NB 73/15 - und v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14 -, juris).

    Ein gesetzgeberischer Verstoß gegen höherrangiges Recht in Gestalt des Kapazitätserschöpfungsgebots liegt insbesondere nicht darin, dass der Gesetzgeber eine Evaluierung erst nach Ablauf von acht Jahren vorgesehen hat (Senatsbeschl. v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14 -, juris, Rdnr. 38).

    Der Gesetzgeber kann einen vorhandenen, nicht vermeidbaren Engpass zum Anlass für eine gesetzliche Festsetzung der Zulassungszahl nehmen (Senatsbeschl. v. 4.5.2015 - 2 NB 73/15 - und v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14 -, juris, Rdnr. 20 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2020 - 2 NB 9/20

    Ausbildungsengpass; außerkapazitär; Engpass; Erprobungsphase; European Medical

    Bei der Regelung des § 72 Abs. 11 NHG handelt es sich um eine Kapazitätsfestsetzungsnorm, die ohne weitere Kapazitätsermittlung allein auf einem einzigen limitierenden Faktor beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v 22.3.2018 - 2 NB 74/18 -, v. 4.5.2015 - 2 NB 73/15 - und v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14 -, juris).

    Bei dieser Regelung, die im Vergleich zu den vorangegangenen Regelungen des § 72 Abs. 13 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 11. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 287 - NHG 2013 -) und des § 72 Abs. 15 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 25. Juni 2012 (Nds. GVBl. S. 186 - NHG 2012- ) lediglich Änderungen hinsichtlich der Jahresangabe des Wintersemesters und der jährlichen Zulassungszahl enthält, handelt es sich - wie der Senat bereits zu den vorangegangenen Fassungen entschieden hat (vgl. Senatsbeschl. v. 4.5.2015 - 2 NB 73/15 - und v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14 -, juris Rn. 9 ff., v. 22.3.2018 - 2 NB 74/18 -, juris Rn. 5) - um eine Kapazitätsfestsetzungsnorm, die ohne weitere Kapazitätsermittlung allein auf einem einzigen limitierenden Faktor, nämlich einer Engpasssituation beruht.

    Durch die mit der Verlängerung im Bereich der Lehre zugleich verfolgten Ziele, der Steigerung der Ausbildungskapazitäten und der weiteren Evaluierung hat das MWK zudem Vorsorge für die erforderliche Überprüfung und Anpassung der Ausbildungskapazität getroffen (vgl. Senatsbeschl. v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14 -, juris, Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten;

    Damit würde zumindest den oben angesprochenen, sich nicht auf die KapVO beschränkenden Rechtsprechungsentwicklungen zu "prozeduralen" Anforderungen an die Rechtsetzung Rechnung getragen, die der Senat selbst noch nicht unmittelbar aufgenommen hat (vgl. Beschl. v. 20. März 2014 - 2 NB 15/14 -, juris), die aber zunehmend Anklang finden (vgl. neben den oben genannten Entscheidungen z.B. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, OVG Lüneburg, Urt. v. 9.6.2015 - 5 KN 164/14 -, juris, nach einer Pressemitteilung offenbar auch StGH Stuttgart, Entsch. v. 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, skeptisch VerfG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2014 - VfGBbg 31/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität;

    Damit würde zumindest den sich nicht auf die KapVO beschränkenden Rechtsprechungsentwicklungen zu "prozeduralen" Anforderungen an die Rechtsetzung Rechnung getragen, die der Senat selbst noch nicht unmittelbar aufgenommen hat (vgl. Beschl. v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14, juris), die aber zunehmend Anklang finden (vgl. neben den oben genannten Entscheidungen z.B. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, OVG Lüneburg (5. Senat), Urt. v. 9.6.2015 - 5 KN 164/14 -, juris, StGH Stuttgart, Urt. v. 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, juris, skeptisch VerfG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2014 - VfGBbg 31/12 -, juris; vgl. hierzu ferner BVerwG, Beschl. v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 -).
  • VG Minden, 14.12.2021 - 10 Nc 9/21
    vgl. zur wortgleichen Regelung: OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 07. Oktober 2020 - 2 NB 9/20 -, juris Rn. 9; vom 22. März 2018 - 2 NB 74/18 -, juris Rn. 5 und vom 20. März 2014 - 2 NB 15/14 -, juris Rn. 9 ff.

    vgl. zur wortgleichen Regelung: NdsOVG, Beschlüsse vom 07. Oktober 2020 - 2 NB 9/20 -, juris Rn. 9; vom 22. März 2018 - 2 NB 74/18 -, juris Rn. 5 und vom 20. März 2014 - 2 NB 15/14 -, juris Rn. 9 ff.

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2017 - 2 LB 152/16

    Patientenbezogener Ausbildungsengpass; Ausbildungskapazität;

    Damit würde zumindest den sich nicht auf die KapVO beschränkenden Rechtsprechungsentwicklungen zu "prozeduralen" Anforderungen an die Rechtsetzung Rechnung getragen, die der Senat selbst noch nicht unmittelbar aufgenommen hat (vgl. Beschl. v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14, juris), die aber zunehmend Anklang finden (vgl. neben den oben genannten Entscheidungen z.B. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, OVG Lüneburg (5. Senat), Urt. v. 9.6.2015 - 5 KN 164/14 -, juris, StGH Stuttgart, Urt. v. 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, juris, skeptisch VerfG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2014 - VfGBbg 31/12 -, juris; vgl. hierzu ferner BVerwG, Beschl. v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 -).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 289/15

    Kapazität; Mitternachtszählung; Nichtigkeit; Physikum; Privatpatient; Schwund;

    Damit würde zumindest den sich nicht auf die KapVO beschränkenden Rechtsprechungsentwicklungen zu "prozeduralen" Anforderungen an die Rechtsetzung Rechnung getragen, die der Senat selbst noch nicht unmittelbar aufgenommen hat (vgl. Beschl. v. 20.3.2014 - 2 NB 15/14, juris), die aber zunehmend Anklang finden (vgl. neben den oben genannten Entscheidungen z.B. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, OVG Lüneburg (5. Senat), Urt. v. 9.6.2015 - 5 KN 164/14 -, juris, StGH Stuttgart, Urt. v. 6.7.2015 - 1 VB 130/13 -, juris, skeptisch VerfG Brandenburg, Urt. v. 12.12.2014 - VfGBbg 31/12 -, juris; vgl. hierzu ferner BVerwG, Beschl. v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KN 85/11

    Zuordnung eines Weges zu den reinigenden Fahrbahnen in einer

    Sie müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge vorliegen (BVerwG, Urteil vom 21.07.2013 - 6 C 9.12 -, NVwZ 2013, 1614; Nds. OVG, Beschluss vom 20.03.2014 - 2 NB 15/14 -, juris).
  • VG Göttingen, 01.10.2014 - 8 A 677/13

    Außerkapazitär; Beurlaubter; innerkapazitär; Vorbehalt des Möglichen;

    Sie müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge vorliegen (BVerwG, Urteil vom 21.07.2013 - 6 C 9.12 -, NVwZ 2013, 1614; BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 3 C 7/12 -, juris, Rn 16; Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.03.2014 - 2 NB 15/14 -, juris, und vom 27.03.2014 - 7 KN 85/11 -, juris, Rn 62).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2016 - 2 NB 150/15

    Belegungsliste; Doppelbelegung; Hochstufung; Höherstufung; Kapazität;

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2016 - 2 NB 122/15

    Höhere Semester; Kohortenprinzip; patientenbezogen

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