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   OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01   

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https://dejure.org/2003,13206
OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01 (https://dejure.org/2003,13206)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.05.2003 - 11 LB 2128/01 (https://dejure.org/2003,13206)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 11 LB 2128/01 (https://dejure.org/2003,13206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einvernehmen zu Versorgungsvertrag - Bettenreduzierung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 3 S. 3 KHG; § 3 Abs. 5 Nds. KHG; § 6 Abs. 1 Nds. KHG; § 109 Abs. 1 S. 4 SGB V ; § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
    Vorbehaltlich des Einvernehmens der Krankenhausplanungsbehörde abgeschlossene Versorgungsverträge nach § 109 Abs. 1 S. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V); Anspruch auf Förderung gemäß § 9 Abs. 3a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG); Vereinbarung über ...

  • Judicialis

    KHG § 9 III 3 a; ; Nds. KHG § 3 V; ; Nds. KHG § 6 I; ; SGB V § 109 I 4; ; VwGO § 113 I 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbehaltlich des Einvernehmens der Krankenhausplanungsbehörde abgeschlossene Versorgungsverträge nach § 109 Abs. 1 S. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V); Anspruch auf Förderung gemäß § 9 Abs. 3a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG); Vereinbarung über ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01
    Die genannte Richtlinie dürfte vorliegend aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anwendbar sein, weil an Bedienstete einer oberen Landesbehörde, wenn es - wie hier - nicht um im Grundsatz geklärte "Alltagsgeschäfte" geht, gesteigerte Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 150, 172, 184; BGHZ 134, 268, 274 f. = DVBl. 1997, 551, 553).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01
    Sinn und Zweck der Regelung des § 109 Abs. 1 Satz 4 SGB V, die ursprünglich gegenüber dem oft langwierigen Krankenhausplan-Änderungsverfahren eine schnellere Anpassung an die tatsächlichen Bedarfsverhältnisse ermöglichen sollte (vgl. Klückmann, a.a.O., Rdnr. 20 zu § 109; Quaas, MedR 1995, 54, 58), in Verbindung mit dem Einvernehmenserfordernis seitens der Planungsbehörde, der die Letztentscheidungsbefugnis zukommen soll, sprechen jedoch eindeutig dafür, dass der Planungsbehörde bei der Entscheidung über ihr Einvernehmen wegen der sachlogischen Auswirkungen auf ihre Planungsaufgabe der planerische Gestaltungsspielraum zuzubilligen ist, der ihr allgemein - wie höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschl. vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 - DVBl. 1990, 989, 990) - im Rahmen der Krankenhausplanung zusteht.
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01
    Insofern hat sich die Sachlage aber dadurch verändert, dass das Verwaltungsgericht als Kollegialgericht die Einvernehmensverweigerung als rechtmäßig erachtet hat, und deshalb nach der so genannten "Kollegialgerichtsrichtlinie" des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 117, 240, 250; Kreft, in: BGB-RGRK, 12. Aufl., § 839 Rdnr. 296 m.w.N.) zu fragen ist, ob mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgericht den Bediensteten des Beklagteen jedenfalls kein Schuldvorwurf gemacht werden kann und mithin eine Amtshaftungsklage offenbar aussichtslos erscheint mit der Folge des Wegfalls eines Interesses an einer Fortsetzungsfeststellung.
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01
    Die genannte Richtlinie dürfte vorliegend aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anwendbar sein, weil an Bedienstete einer oberen Landesbehörde, wenn es - wie hier - nicht um im Grundsatz geklärte "Alltagsgeschäfte" geht, gesteigerte Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 150, 172, 184; BGHZ 134, 268, 274 f. = DVBl. 1997, 551, 553).
  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.05.2003 - 11 LB 2128/01
    Diese Tatsache ist auf die Praxis der Beklagten zurückzuführen, im Hinblick auf jahreszeitliche Schwankungen des Belegungsgrades der Betten auch - wie hier - signifikanten Unterbelegungen nur sehr zurückhaltend im Plan Rechnung zu tragen, eine Praxis, die das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich gebilligt hat (vgl. Beschl. vom 31.5.2000 - BVerwG 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5, S. 3).
  • VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für das Betreten eines

    Für die Annahme einer Wiederholungsgefahr genügt es, dass die angestrebte gerichtliche Klärung als Richtschnur für das künftige Verhalten der Beteiligten bedeutsam bleibt (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. vom 20.05.2003 - 11 LB 2128/01 - VG Braunschweig, Urt. vom 15.01.2003 - 6 A 237/01 -).
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