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   OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06   

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OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06 (https://dejure.org/2007,4811)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2007 - 9 LC 59/06 (https://dejure.org/2007,4811)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 9 LC 59/06 (https://dejure.org/2007,4811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Ermessen bei der Abschnittsbildung; Privatweg; selbstständige Anlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 87a Abs. 2 VwGO; § 124a Abs. 1 S. 2 VwGO; Art. 3 Abs. 1 GG; § 6 Abs. 1 NKAG; § 6 Abs. 4 NKAG; § 127 Abs. 2 BauGB
    Beitragspflichtigkeit von ausschließlich an einem befahrbaren Privatweg angrenzenden Grundstücken; Ermessen der Gemeinde bei Bildung eines Straßenabschnitts; Ausrichtung der Ermessenserwägungen an der Vorfinanzierungsfunktion; Rechtfertigung der Bildung eines im ...

  • Judicialis

    NKAG § 6 Abs. 1; ; NKAG § 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NKAG § 6 Abs. 1; NKAG § 6 Abs. 4
    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags - Abschnittsbildung; Betrachtungsweise, natürliche; Ermessen; Privatweg; Sackgasse; Selbständigkeit; Straßenausbaubeitrag; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beitragspflichtigkeit von ausschließlich an einem befahrbaren Privatweg angrenzenden Grundstücken; Ermessen der Gemeinde bei Bildung eines Straßenabschnitts; Ausrichtung der Ermessenserwägungen an der Vorfinanzierungsfunktion; Rechtfertigung der Bildung eines im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1050 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Die insoweit für öffentliche Sackgassen geltende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30.1.1998 - 9 M 2815/96 - NVwZ-RR 1999, 196) sei auf Privatwege nicht übertragbar, weil Ausbaumaßnahmen an Privatwegen nicht abgerechnet werden könnten.

    Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 1.2.1987 - 9 B 122/86 - KStZ 1997, 151 = ZMR 1987, 353; Beschl. v. 30.1.1998, aaO; übereinstimmend z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.9.1998 - 1 M 54/98 -) den Standpunkt, dass der straßenausbaubeitragsrechtliche Einrichtungsbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG und der erschließungsbeitragsrechtliche Anlagenbegriff gemäß § 127 Abs. 2 BauGB übereinstimmen, soweit nicht ausnahmsweise spezifisch straßenausbaubeitragsrechtliche Besonderheiten eine Abweichung gebieten.

    Eine solche Notwendigkeit kann z.B. dadurch entstehen, dass (nur) im Straßenausbaubeitragsrecht auch Außenbereichsstraßen beitragsrelevante Vorteile vermitteln oder dass nur dort zwischen verschiedenen Straßentypen mit unterschiedlichen Anliegeranteilssätzen differenziert wird, was bei öffentlichen Sackgassen, die in öffentliche Durchgangsstraßen oder öffentliche Straßen mit starkem innerörtlichem Verkehr einmünden, zu einer Abrechnung der öffentlichen Sackgasse unter Zugrundelegung des für Anliegerstraßen geltenden Anliegeranteils zwingt (vgl. den Senatsbeschluss vom 30.1.1998, aaO).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Beim somit auch für die Festlegung der öffentlichen Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG zu beachtenden erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff ist anerkannt, dass ausschließlich an einen befahrbaren Privatweg angrenzende Grundstücke nur dann beitragspflichtig für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Straße, in die der Privatweg einmündet, sein können, wenn der Privatweg nicht als selbstständige Erschließungsanlage anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000 - 11 B 48/00 - NVwZ-RR 2001, 180 = DÖV 2001, 37 = DVBl. 2001 37; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 5 Rdnrn. 4 ff.).

    Wegen des unselbstständigen Charakters der 3 Privatwege können die Eigentümer der an die Straße "Im Heidkampe" angrenzenden Grundstücke schutzwürdig erwarten, dass zu ihren Gunsten - nämlich beitragsmindernd - auch die Eigentümer der an den Privatwegen gelegenen Grundstücke berücksichtigt werden, wenn es um die Verteilung des Aufwands für den Ausbau der öffentlichen Einrichtung "Im Heidkampe" geht (zur Bedeutung der Schutzwürdigkeitstheorie in diesem Zusammenhang vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000, aaO, sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 5 Rdnr 7).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.1998 - 1 M 54/98

    Straßenbaubeitrag, Anlage, kirchlicher Friedhof, Tiefenbegrenzung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 1.2.1987 - 9 B 122/86 - KStZ 1997, 151 = ZMR 1987, 353; Beschl. v. 30.1.1998, aaO; übereinstimmend z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.9.1998 - 1 M 54/98 -) den Standpunkt, dass der straßenausbaubeitragsrechtliche Einrichtungsbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG und der erschließungsbeitragsrechtliche Anlagenbegriff gemäß § 127 Abs. 2 BauGB übereinstimmen, soweit nicht ausnahmsweise spezifisch straßenausbaubeitragsrechtliche Besonderheiten eine Abweichung gebieten.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Ob befahrbare Privatwege, die in öffentliche Straßen einmünden, (schon) eine selbstständige Erschließungsanlage darstellen oder (nur) eine unselbstständige Zuwegung und als solche bloß ein Anhängsel der öffentlichen Straße, in die sie einmünden, sind, hängt - wie vom Grundsatz her bei öffentlichen Sackgassen - vom Gesamteindruck ab, den sie nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1984, 346 = DVBl 1985, 297; v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 - DVBl 1985, 621 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 59 = NVwZ 1985, 753; v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - KStZ 1996, 112 = ZMR 1995, 557; u. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 = DVBl 1999, 395 = KStZ 1999, 154 = NVwZ 1999, 997 = ZMR 1999, 68).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Ob befahrbare Privatwege, die in öffentliche Straßen einmünden, (schon) eine selbstständige Erschließungsanlage darstellen oder (nur) eine unselbstständige Zuwegung und als solche bloß ein Anhängsel der öffentlichen Straße, in die sie einmünden, sind, hängt - wie vom Grundsatz her bei öffentlichen Sackgassen - vom Gesamteindruck ab, den sie nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1984, 346 = DVBl 1985, 297; v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 - DVBl 1985, 621 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 59 = NVwZ 1985, 753; v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - KStZ 1996, 112 = ZMR 1995, 557; u. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 = DVBl 1999, 395 = KStZ 1999, 154 = NVwZ 1999, 997 = ZMR 1999, 68).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Ob befahrbare Privatwege, die in öffentliche Straßen einmünden, (schon) eine selbstständige Erschließungsanlage darstellen oder (nur) eine unselbstständige Zuwegung und als solche bloß ein Anhängsel der öffentlichen Straße, in die sie einmünden, sind, hängt - wie vom Grundsatz her bei öffentlichen Sackgassen - vom Gesamteindruck ab, den sie nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1984, 346 = DVBl 1985, 297; v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 - DVBl 1985, 621 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 59 = NVwZ 1985, 753; v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - KStZ 1996, 112 = ZMR 1995, 557; u. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 = DVBl 1999, 395 = KStZ 1999, 154 = NVwZ 1999, 997 = ZMR 1999, 68).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2001 - 9 LB 1853/01

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Ausbaubeitrag; Gehweg; Kommunalabgabe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Die Bildung eines im Vergleich zum tatsächlichen Ausbau kürzeren Abrechnungsabschnitts kann vor allem dann gerechtfertigt sein, wenn es am Ausbauende an äußerlich erkennbaren, in den tatsächlichen Verhältnissen begründeten Merkmalen fehlt, die eine Abschnittsbildung erst ermöglichen, wie z.B. einmündende Straßen, Brücken, Wasserläufe sowie einmündungsähnliche, über eine typische Grundstückszufahrt hinausgehende Straßeneinschnitte (st. Rspr. d. erk. Senats, z.B. Beschl. v. 8.4.1992 - 9 M 1150/92 -, Beschl. v. 25.5.2001 - 9 LA 259/01 -, Beschl. v. 15.10.2001 - 9 LB 1853/01 - s. ferner Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 112).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Ob befahrbare Privatwege, die in öffentliche Straßen einmünden, (schon) eine selbstständige Erschließungsanlage darstellen oder (nur) eine unselbstständige Zuwegung und als solche bloß ein Anhängsel der öffentlichen Straße, in die sie einmünden, sind, hängt - wie vom Grundsatz her bei öffentlichen Sackgassen - vom Gesamteindruck ab, den sie nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1984, 346 = DVBl 1985, 297; v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 - DVBl 1985, 621 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 59 = NVwZ 1985, 753; v. 23.6.1995 - 8 C 30.93 - KStZ 1996, 112 = ZMR 1995, 557; u. v. 16.9.1998 - 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 = DVBl 1999, 395 = KStZ 1999, 154 = NVwZ 1999, 997 = ZMR 1999, 68).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2005 - 9 ME 178/05

    Anbaustraße; natürliche Betrachtungsweise; selbständige Anbaustraße;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Nach dieser zum Erschließungsbeitragsrecht entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat für das Straßenausbaubeitragsrecht bereits wiederholt angeschlossen hat (Urt. v. 24.6.1998 - 9 L 3557/96 - ; Beschl. v. 21.11.2005 - 9 ME 178/05 -, v. 24.6.1999 - 9 M 5308/98 - u. v. 1.12.2004 - 9 ME 92/04 - ), kommt neben der Ausdehnung der Sackgasse und der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke vor allem dem Maße der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, Bedeutung zu.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1987 - 9 B 122/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06
    Der erkennende Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (Beschluss vom 1.2.1987 - 9 B 122/86 - KStZ 1997, 151 = ZMR 1987, 353; Beschl. v. 30.1.1998, aaO; übereinstimmend z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.9.1998 - 1 M 54/98 -) den Standpunkt, dass der straßenausbaubeitragsrechtliche Einrichtungsbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG und der erschließungsbeitragsrechtliche Anlagenbegriff gemäß § 127 Abs. 2 BauGB übereinstimmen, soweit nicht ausnahmsweise spezifisch straßenausbaubeitragsrechtliche Besonderheiten eine Abweichung gebieten.
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Das ist etwa insbesondere dann der Fall, wenn der Straße, von dem die befahrbare S. abzweigt, eine andere Verkehrsbedeutung zukommt als der S. selbst (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28; Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5; so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 A 198/08 -, juris Rn. 12; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2008 - 9 LA 99/06 -, juris Rn. 4).

    und (die auch weniger als 100 Meter lange) S. nach der Beitragssatzung aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen, so sind sie auch zwingend als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 5, 6; vgl. auch Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschl. v. 18.8.2008 - 5 A 198/08 -, juris Rn. 12; nach dem Hess. VGH, Beschl. v. 08.2.2017 - 5 B 3030/16 -, juris Rn. 5 sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend).

    Dies gilt allerdings nicht für die rechtliche Einordnung von privaten U., da sie nicht im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG öffentlich sind und Baumaßnahmen an ihnen daher eine Beitragspflicht nicht auslösen, so dass auch die Notwendigkeit differenzierender Anteilssätze nicht gegeben sein kann (Nds. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 28 unter Aufgabe der noch a.A. im Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 6).

    Bei der Abschnittsbildung handelt es sich - als Vorfinanzierungsinstrument (vgl. hierzu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 19.3.2015 - 9 ME 1/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 22.8.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.6.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 55; Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 21; VG Lüneburg, Urt. v. 18.3.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7.3.2017 - 9 C 20.15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht) - um eine Möglichkeit der gesonderten Abrechnung von Ausbauabschnitten, die eine öffentliche Einrichtung betreffen und deren Ausbau über einen längeren Zeitraum erfolgt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dem steht die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2007 - 9 LC 59/06 - (juris, vgl. insbesondere Rn. 23, 22) nicht entgegen, da in der dortigen Konstellation - anders als hier - eine Abschnittsbildung durch die Gemeinde beschlossen worden und insoweit streitgegenständlich war, an welcher Stelle der zweite Abschnitt beginnen muss.

    Soweit in den Entscheidungsgründen ausführt, dass einer Gemeinde hinsichtlich der Festlegung der Abschnittsgrenze in der Regel kein Ermessen verbleibt, wenn sich die abzurechnende Ausbaustrecke als Ergänzung und Fortführung des Ausbaus eines Teils der öffentlichen Einrichtung darstellt, der bereits im Wege der Abschnittsbildung abgerechnet worden ist und in einem solchen Fall unmittelbar an die vorgegebene Abschnittsbildung anzuknüpfen ist (Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 22; so auch Nds. OVG, Urt. v. 17.6.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 55; vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 14 Rn. 30 zum Erschließungsbeitragsrecht), so liegt in dem hier zu entscheidenden Fall eine andere Konstellation vor, weil der zuvor ausgebaute Teil nicht bereits abgerechnet worden war.

    Zwar wurden auch in dem durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall die Anlieger des ersten Abschnitts nicht zu Beiträgen herangezogen (Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 22 f.), die dortige Beklagte hatte jedoch - anders als vorliegend - einen Abschnitt hinsichtlich der zweiten, später ausgebauten Teilstrecke gebildet.

    insoweit als Hinterliegergrundstück (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 27 f.) im Hinblick auf das Grundstück Flurstück AG.

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Der Senat kann dahingestellt lassen, ob der südliche Teil der Straße "Am Barkhof" und die Straße Korrnpad - wie die Kläger geltend machen - trotz ihrer Länge von ca. 150 m bzw. ca. 125 m unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten als unselbständige oder - wofür überwiegendes spricht - als selbständige Straßen zu qualifizieren sind (vgl. nur Senatsurteil vom 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - juris Rn. 29 m. w. N. sowie BVerwG, Urteil vom 16.9.1998 - 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 = juris Rn. 38 m. w. N. zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2007 - 9 LC 54/05

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die

    Beim Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Privatweg für die ausschließlich an ihn angrenzenden Grundstücke die nächstgelegene und damit zugleich die allein maßgebliche Erschließungsanlage und ist es daher ausgeschlossen, dass diese Grundstücke auch durch die öffentliche Anbaustraße, in die der Privatweg einmündet, hier der G.weg, erschlossen werden (vgl. BVerwG, aaO sowie Urt. vom 30.1.1970 - IV C 151.68 - DVBl 1970, 839 und vom 24.3.1976 - IV C 16. u. 17/74 - DÖV 1976, 671; Urt. d. erk. Sen. vom 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - zitiert nach juris).

    Gleichwohl ist beitragspflichtige Erschließungsanlage für solche Grundstücke nicht die unselbstständige Zufahrt, sondern die nächste selbstständige Erschließungsanlage, in welche die Zufahrt einmündet, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für ein Erschlossensein von Hinterliegergrundstücken vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1982 und 23.3.1984 sowie Beschl. v. 29.8.2000, jeweils aaO; Urt. d. erk. Sen. v. 20.6.2007, aaO sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, § 5 Rdnrn. 4 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

    Diese Rechtsprechung ist sachgerecht, weil es aus der Sicht des Beitragspflichtigen kaum verständlich wäre, bei der Abrechnung von Straßenausbaumaßnahmen ohne zwingenden Grund einen anderen Kreis von Grundstückseigentümern zu berücksichtigen als den, der die Kosten der erstmaligen Herstellung derselben Straße durch die Entrichtung von Erschließungsbeiträgen (teilweise) getragen hat (Senatsurteil vom 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

    Was in diesem Rechtsgebiet als selbstständige oder unselbstständige Straße anzusehen ist, richtet sich - schon im Interesse der Entwicklung einheitlicher Maßstäbe - nach den zum Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht entwickelten Kriterien für die Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit von Verkehrsanlagen (so bereits Urt. d. Sen. v. 20.11.1989 aaO; zu den beitragsrechtlich erheblichen Kriterien siehe z.B. Urt. d. Sen. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 - u. v. 20.6.2007 - 9 LC 59/06 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LC 252/07

    Heranziehung zur Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau in

    Bedeutungslos muss bei der Ermessensentscheidung hingegen bleiben, wie sich die genaue Bildung des Abschnitts auf die finanzielle Belastung der einzelnen Grundstückseigentümer auswirkt (so bereits Urteil des Senats vom 20.06.2007 - 9 LC 59/06 - NSt-N 2007, 317 - ebenso Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 14 Rdnr. 24 und 32, ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Januar 2008, § 8 Rdnr. 114 a m.w.N.).

    Auf der anderen Seite verbleibt der Gemeinde hinsichtlich der genauen Festlegung der Abschnittsgrenze in der Regel kein Ermessen, wenn sich die abzurechnende Ausbaustrecke als Ergänzung und Fortführung des Ausbaus eines Teils der öffentlichen Einrichtung darstellt, der bereits im Wege der Abschnittsbildung abgerechnet worden ist; in einem solchen Fall ist unmittelbar an die vorgegebene Abschnittsbildung anzuknüpfen (vgl. Urteil des Senats vom 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 16.4.1998 - 5 ZU 3207/97 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 14 Rdnr. 29).

  • VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21

    Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag

    Da ein Grundstück grundsätzlich nur durch die nächste von ihm aus erreichbare selbstständige Erschließungsanlage erschlossen wird, werden an einen befahrbaren Privatweg angrenzende Grundstücke durch die öffentliche Straße, in die der Privatweg einmündet, nicht erschlossen, wenn die Privatwege selbst zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies bei natürlicher Betrachtungsweise selbstständige Erschließungsanlagen sind (BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000 - 11 B 48.00 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 27 sowie Urt. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 15, Urt. v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 -, juris Rn. 20 und Urt. v. 21.5.2019 - 9 LC 110/17 -, juris Rn. 88).

    Danach ist davon auszugehen, dass eine für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, bis etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse, die eine ihrer Ausdehnung nach angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt, regelmäßig als erschließungs- und straßenausbaubeitragsrechtlich unselbstständig zu qualifizieren ist, während eine Sackgasse regelmäßig als selbstständig zu gelten hat, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (Nds. OVG, Urt. v. 20.7.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 29 sowie jeweils Urt. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18; Urt. v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 -, juris Rn. 27; Urt. v. 21.5.2019 - 9 LC 110/17 -, juris Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 9 LB 57/14

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Privatweg; selbstständig; Selbstständigkeit;

    Bei Zugrundelegung dieser Kriterien ist davon auszugehen, dass eine für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, bis etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse, die eine ihrer Ausdehnung nach angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt, regelmäßig als erschließungs- und straßenausbaubeitragsrechtlich unselbstständig zu qualifizieren ist, während eine derartige Sackgasse regelmäßig als selbstständig zu gelten hat, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 2007 - 9 LC 59/06 - juris m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 21.05.2010 - 3 A 175/07

    Anforderungen an die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Möglichkeit der

    In diesem Sinne ist die Abschnittsbildung - wie die Kostenspaltung, die Vorausleistung und die Ablösung - ein Vorfinanzierungsinstitut (BVerwG, Urt. v. 07.06.1996 - 8 C 30.94 -, NVwZ 1998 Seite 67; Nds. OVG, Urt. v. 20.06.2007 - 9 LC 59/06 -, NSt-N 2007 Seite 317).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat für das Straßenausbaubeitragsrecht angeschlossen (vgl. nur Senatsurteil vom 20.6.2007 - 9 LC 59/06 - juris Rn. 29 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09

    Kriterien für die Qualifizierung einer Straße als Anliegerstraße; Objektiv

  • VG Oldenburg, 29.01.2008 - 1 A 4430/06

    Abrechnung einer teilweise im Sanierungsgebiet liegenden Straße

  • VG Hannover, 24.10.2011 - 9 A 91/11

    Zur Heranziehung eines Bahnhofsgrundstücks zu Straßenausbaubeiträgen

  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08

    Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung

  • VG Osnabrück, 13.06.2008 - 1 B 14/08

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Aufstellfläche; Ausbaustrecke;

  • VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17

    Abschnitt; Abschnittsbildung; beitragsfähiger Teilstreckenausbau

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1281

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Grundstück

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