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   OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15   

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OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15 (https://dejure.org/2015,19252)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2015 - 12 ME 78/15 (https://dejure.org/2015,19252)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 (https://dejure.org/2015,19252)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
    Dieser Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1/16 m.w.N.).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Vertrauensschutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG, B.v. 7.7.2010 a.a.O. S. 17 m.w.N.).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, B.v. 7.7.2010 a.a.O. S. 18 m.w.N.).

  • VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Rückwirkung; Tattagprinzip; Übergangsregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
    Gegen die Übergangsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG bestünden, wie das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Entscheidung vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 - ausgeführt habe, verfassungsrechtliche Bedenken.

    Dass der Betroffene, worauf das Verwaltungsgericht Hannover in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 17. April 2015 - 15 B 1883/15 - hinweist, allenfalls insofern einen gewissen Einfluss auf den Zeitpunkt der rechtskräftigen Ahndung des Verkehrsverstoßes durch das (Nicht-)Einlegen von Rechtsmitteln nehmen kann, im Übrigen aber auf die (weitere) Abwicklung des Verfahrens und insbesondere die Bearbeitungsgeschwindigkeit des Kraftfahrt-Bundesamts bei der Speicherung nicht einzuwirken vermag, gilt auch sonst für derartige Vorgänge zumal bei Beteiligung mehrerer Stellen und gewinnt durch die hier streitige Übergangsvorschrift allenfalls eine besondere Relevanz.

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839

    Die Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
    Zu den tragenden Gründen für die am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen, insbesondere zur Berechnung des Punktestands und zu etwaigen verfassungsrechtlichen Bedenken hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kürzlich in einem Hauptsacheverfahren (Beschl. nach § 130a VwGO) ausführlich und wie folgt geäußert (Beschl. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 -, juris Rn. 26 ff.):.

    Dass Art. 103 Abs. 2 GG mit dem Verbot nachträglicher rückwirkender Strafschärfung nach seinem Schutzbereich für Fälle der vorliegenden Art nicht einschlägig ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschl. v. 28.1.2015 - 12 ME 189/14 - u. v. 17.2.2015 - 12 ME 219/14 - ebenso Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 -, juris Rn. 33).

  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
    Dabei ist dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung verwehrt, Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, B.v. 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11 - juris Rn. 38 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2015 - 6 C 31.14

    Erbenprivileg; Erbwaffen; Blockierpflicht; Verschärfung waffenrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
    Dieser Grundsatz, der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten ableitet, engt die Befugnis des Gesetzgebers ein, die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich zu ändern (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2015 - 6 C 31/14 - juris Rn. 21; BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - BVerfGE 127, 1/16 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtags- und Übergangsvorschriften beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung im Hinblick auf den Sachverhalt und das System der Gesamtregelung sachlich vertretbar erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 1.4.2014 - 2 BvL 2/09 - juris Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Umstellung von dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
    Der Verwaltungsgerichtshof hat aber zu dieser Konstellation ergänzend wie folgt Stellung genommen (a. a. O., Rn. 38; im Ergebnis ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris):.
  • OVG Thüringen, 04.11.2015 - 2 EO 70/15

    Zur Anwendung der Übergangsbestimmung des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und der

    Dass das Übergangsrecht vom sog. Tattagprinzip abweicht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die derart offenkundig sind, dass es gerechtfertigt erscheint, im Eilverfahren den Sofortvollzug der auf der gesetzlichen Regelung beruhenden Behördenentscheidung auszusetzen (vgl. ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. August 2015 - 16 B 678/15 -; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 1 S 90/14 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14/2839 - jeweils Juris).

    Betroffene Einfluss darauf nehmen können muss, unter welche rechtliche Ordnung sein Fall zu subsumieren ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 Me 78/15 - juris; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1307/91 - Kammerbeschluss vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 2 BvR 831/91, 2 BvR 1288/92 -, jeweils juris).

  • VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung

    Anhaltspunkte für eine bewusste Verzögerung oder eine sonst offensichtlich sachwidrige Vorgehensweise sind nicht erkennbar (OVG NRW, B. v. 20.7.2015 - 12 ME 78/15 - juris; B. v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - NJW 2015, 2136).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 16 B 678/15

    Umstellung des Mehrfachtäter-Punksystems in das Fahreignungs-Bewertungssystem;

    vgl. in diesem Zusammenhang auch: Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839 -, juris, Rn. 34 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris, Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 -, juris, Rn. 19 ff.; VG Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 5 V 241/15 -, juris, Rn. 23 f. (ohne abschließende Festlegung).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2015 - 7 K 4746/15

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem

    vgl. in diesem Zusammenhang auch: Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839 -, juris, Rn. 34 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 -, juris, Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 -, juris, Rn. 19 ff.; VG Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 5 V 241/15 -, juris, Rn. 23 f. (ohne abschließende Festlegung).".
  • OVG Sachsen, 17.12.2015 - 3 B 328/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Eintragung; Fahreignungsregister

    7 Der aus Praktikabilitätsgesichtspunkten eingeführten Regelung steht nicht entgegen, dass die Verwertung von Ordnungswidrigkeiten nach altem oder neuem Recht davon abhängig ist, wann die Speicherung im Fahreignungsregister vorgenommen wird, denn genauso wie der Zeitpunkt der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit und die Rechtskraft ihrer Ahndung kann ihre Speicherung von den verschiedensten Faktoren abhängig sein, ohne dass - wie die Antragstellerin vorträgt - eine bewusste Manipulation erkennbar ist (NdsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 -, juris Rn. 10).
  • VG Trier, 12.08.2015 - 1 L 2125/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Umstellung auf

    Die Regelung des § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 StVG begegnet nach der einhelligen Rechtsprechung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu nur: NiedersächsOVG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 12 ME 78/15 - juris Rn. 11 ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 11 BV 14.2839 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167

    Entzug der Fahrerlaubnis

    Anhaltspunkte für eine bewusste Verzögerung oder eine sonst offensichtlich sachwidrige Vorgehensweise der Behörde sind nicht erkennbar (vgl. OVG NRW, B. v. 20.7.2015 - 12 ME 78/15 - juris; B. v. 27.4.2015 - 16 B 226/15 - NJW 2015, 2136).
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