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   OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15   

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OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15 (https://dejure.org/2016,22653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.07.2016 - 13 LA 33/15 (https://dejure.org/2016,22653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 13 LA 33/15 (https://dejure.org/2016,22653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 S 1 Nr 1 RuStAG
    Inkriminierte Bestrebungen; Einbürgerungsausschluss; herausgehobene Funktion; innerlich; Organisation; PKK; Unterstützung; Verein; verfassungsfeindlich

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 Satz 1 Nr. 1, VwGO § 124a Abs. 5 S. 2, VwGO § 124 Abs. 2, VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Einbürgerung, PKK, YEK-KOM, KONGRA-GEL, KADEK, freiheitliche demokratische Grundordnung, Berufungszulassungsantrag, YDK, Kurden, Kurdischer Kulturverein, extremistische Bestrebungen, Verfassungsfeindliche Bestrebungen, Türkei, Unterstützung, Gefahrenverdacht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1502
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Die Verfahrensrüge (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO), die ohnehin wegen einer für fehlerhaft gehaltenen Sachverhaltswürdigung nur auf einen Verstoß gegen Denk- oder Naturgesetze, gegen allgemeine Erfahrungssätze oder feste Beweisregeln gestützt werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - 5 C 1.11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rdnrn. 32 ff.), wird vom Kläger gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Beweiswürdigung nicht erhoben.

    (1) Zum einen war die Frage nach einer innerlichen Bejahung verfassungsfeindlicher Bestrebungen der PKK, die insbesondere in dem Ziel einer gewaltsamen Durchsetzung ihrer politischen Ziele im Ausland (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012, a.a.O., Rdnr. 17 f.) bestehen, nicht entscheidungserheblich.

    Dies muss für den Ausländer erkennbar sein, und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen (vgl. BVerwG, Urteile v. 20. März 2012, a.a.O., Rdnr. 19, v. 2. Dezember 2009 - 5 C 24.08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rdnr. 16, und v. 22. Februar 2007 - 5 C 20.05 -, BVerwGE 128, 140, juris Rdnr. 18).

    Die in § 11 Satz 1 Nr. 1, 2. Halbsatz StAG geforderte Glaubhaftmachung, sich von der früheren Unterstützung abgewendet zu haben, setzt (als notwendige Bedingung) voraus, dass der Einbürgerungsbewerber einräumt oder zumindest nicht bestreitet, früher durch § 11 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz StAG inkriminierte Bestrebungen unterstützt zu haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012, a.a.O., Rdnr. 47; Hailbronner, a.a.O., § 11 Rdnr. 17).

    Allein der Umstand, dass die Unterstützungshandlungen schon mehrere Jahre zurückliegen, reicht für eine Abwendung nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. März 2012, a.a.O., Rdnr. 47).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2011 - 5 N 30.08

    Einbürgerung; Kurde aus der Türkei; Unterstützungshandlungen für die PKK;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Sie erfordert nicht, dass verfassungsfeindliche Verfolgungs- und Unterstützungshandlungen im Einzelfall strafbar sind bzw. zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. Oktober 2011 - OVG 5 N 30.08 -, juris Rdnr. 8, zur nahezu identischen Vorläufervorschrift § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F.).

    Damit wird nicht dargelegt, dass und wie er seine innere Einstellung nach Durchlaufen eines "individuellen Lernprozesses" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. Oktober 2011, a.a.O., Rdnr. 10) geändert habe.

  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 12 UZ 3731/04

    Ausländer; Einbürgerung; Ausschluss; Vereinsvorstand; verfassungsfeindliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Nimmt ein Einbürgerungsbewerber eine herausgehobene Funktion in einem Verein wahr, der von einer Organisation gesteuert wird, die inkriminierte Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt, bedarf es für den Verdacht einer Unterstützung nicht der ausdrücklichen Feststellung, dass der Einbürgerungsbewerber auch innerlich selbst aktiv inkriminierte Bestrebungen unterstützt (Anschluss an Hess. VGH, Beschl. v. 6. Januar 2006 - 12 UZ 3731/04 -).

    Bei der Übernahme und Ausübung einer herausgehobenen Funktion in einem Verein, der von einer inkriminierte Bestrebungen verfolgenden Organisation (hier: der PKK oder ihren Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA-GEL) gesteuert wird, bedarf es nicht der ausdrücklichen Feststellung, dass der Betreffende innerlich selbst aktiv verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 6. Januar 2006 - 12 UZ 3731/04 -, NVwZ-RR 2006, 429, juris Rdnrn. 5 und 9; Hailbronner, in: ders./ Renner/ Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, StAG § 11 Rdnr. 8).

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Dies muss für den Ausländer erkennbar sein, und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen (vgl. BVerwG, Urteile v. 20. März 2012, a.a.O., Rdnr. 19, v. 2. Dezember 2009 - 5 C 24.08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rdnr. 16, und v. 22. Februar 2007 - 5 C 20.05 -, BVerwGE 128, 140, juris Rdnr. 18).

    Mit der Tätigkeit in dem Organ (Vorstand) einer Vereinigung ("Mesopotamisches Volkshaus e.V."), die von einer Organisation (PKK) gesteuert wurde, die für ihn erkennbar jedenfalls in der Phase dieser Tätigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteile v. 22. Februar 2007, a.a.O., Rdnr. 25, und v. 2. Dezember 2009, a.a.O., Rdnr. 20) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt hat, hat er bewusst und willentlich einen zumindest objektiv vorteilhaften Beitrag geleistet, welcher gemäß § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG einbürgerungsschädlich ist.

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Dies muss für den Ausländer erkennbar sein, und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen (vgl. BVerwG, Urteile v. 20. März 2012, a.a.O., Rdnr. 19, v. 2. Dezember 2009 - 5 C 24.08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rdnr. 16, und v. 22. Februar 2007 - 5 C 20.05 -, BVerwGE 128, 140, juris Rdnr. 18).

    Mit der Tätigkeit in dem Organ (Vorstand) einer Vereinigung ("Mesopotamisches Volkshaus e.V."), die von einer Organisation (PKK) gesteuert wurde, die für ihn erkennbar jedenfalls in der Phase dieser Tätigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteile v. 22. Februar 2007, a.a.O., Rdnr. 25, und v. 2. Dezember 2009, a.a.O., Rdnr. 20) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt hat, hat er bewusst und willentlich einen zumindest objektiv vorteilhaften Beitrag geleistet, welcher gemäß § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG einbürgerungsschädlich ist.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2009 - 13 LA 89/08

    Ausschluss eines Einbürgerungsanspruchs wegen des Vorliegens von Anhaltspunkten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Bereits eine hier gegebene Tätigkeit als Funktionär auf Ortsvereinsebene reicht als Unterstützungshandlung aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 -, juris Rdnr. 5 a.E.; Senat, Beschl. v. 10. Februar 2009 - 13 LA 89/08 -, juris Rdnr. 3).
  • BVerwG, 27.02.2006 - 5 B 67.05

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Bereits eine hier gegebene Tätigkeit als Funktionär auf Ortsvereinsebene reicht als Unterstützungshandlung aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 -, juris Rdnr. 5 a.E.; Senat, Beschl. v. 10. Februar 2009 - 13 LA 89/08 -, juris Rdnr. 3).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 5 B 51.08

    Einbürgerung, Ausschlussgrund, freiheitliche demokratische Grundordnung, Tablighi

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 13 LA 33/15
    Der Einbürgerungsausschluss nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG hängt ersichtlich davon ab, ob im Einzelfall auf die Person des konkreten Einbürgerungsbewerbers bezogen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme einer Unterstützung inkriminierter Bestrebungen bestehen und ob sich bejahendenfalls der konkrete Einbürgerungsbewerber glaubhaft hiervon abgewandt hat; diese Fragen lassen sich nur anhand der individuellen Einzelfallumstände beantworten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 5 B 51.08 - juris Rdnr. 5; Senat, Beschl. v. 12. Juli 2006 - 13 LA 175/06 -, S. 3 des Beschlussabdrucks).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2022 - 13 LA 40/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausschluss; dMG; Einbürgerung; ernstliche

    Ob er dabei jedoch eine innerlich bejahende subjektive Haltung gegenüber den verfassungsfeindlichen Bestrebungen eingenommen hat, ist für den nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG allein erforderlichen Gefahrenverdacht irrelevant (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.2020 - 13 ME 278/20 -, juris Rn. 4 (zu § 27 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG); v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, juris Rn. 11).

    Diese nachvollziehbaren und an das individuelle Wissen und Verhalten des Klägers anknüpfenden Feststellungen (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urt. v. 2.12.2009 - BVerwG 5 C 24.08 -, juris Rn. 15 ff.; Senatsbeschl. v. 14.9.2021 - 13 LA 314/21 -, V.n.b. Umdruck S. 8; v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, juris Rn. 10 ff. jeweils m.w.N.) werden auch nicht dadurch durchgreifend in Zweifel gezogen, dass der Kläger sich auch noch in den Jahren 2020 und 2021 offen zu seiner Mitgliedschaft im DMG bekannt hat (so aber die Zulassungsbegründung v. 16.2.2022, S. 10).

    Ob der Kläger dabei eine innerlich bejahende subjektive Haltung gegenüber den verfassungsfeindlichen Bestrebungen von IGD bzw. DMG eingenommen hat, ist für den nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG allein erforderlichen Gefahrenverdacht irrelevant (vgl. Senatsbeschl. v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Dies ist für den Senat auch fernliegend (vgl. zur Heranziehung von Verfassungsschutzberichten in Verfahren um eine Einbürgerung: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2009 - BVerwG 5 B 51.08 -, juris; Urt. v. 2.12.2009 - BVerwG 5 C 24.08 -, BVerwGE 135, 302 ff. - juris; Senatsbeschl. v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.9.2010 - 11 S 597/10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 13 LA 226/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Prediger; Salafismus;

    Ob er dabei jedoch eine innerlich bejahende subjektive Haltung gegenüber den verfassungsfeindlichen Bestrebungen eingenommen hat, ist für den nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG allein erforderlichen Gefahrenverdacht irrelevant (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.2020 - 13 ME 278/20 -, juris Rn. 4 (zu § 27 Abs. 3a Nr. 1 AufenthG); v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, Rn. 11 juris).

    Die in § 11 Satz 1 Nr. 1, 2. Halbsatz StAG geforderte Glaubhaftmachung, sich von der früheren Unterstützung abgewendet zu haben, setzt (als notwendige Bedingung) voraus, dass der Einbürgerungsbewerber einräumt oder zumindest nicht bestreitet, früher durch § 11 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz StAG inkriminierte Bestrebungen unterstützt zu haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2012 - BVerwG 5 C 1.11 -, juris Rn. 47; Senatsbeschl. v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, Rn. 21, juris).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2019 - 13 LA 131/19

    Abwenden; Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; PKK; Sich-Abwenden

    Für ein Sich-Abwenden im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 a.E. StAG ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass äußerlich feststellbare Umstände vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Ausländer seine innere Einstellung verändert hat und daher künftig eine Verfolgung oder Unterstützung von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, durch ihn auszuschließen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2012, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, juris Rn. 21 ff.; v. 10.2.2009 - 13 LA 89/08 -, juris Rn. 4 f.).

    Dies setzt geradezu einen individuellen oder mitgetragenen kollektiven Lernprozess voraus, aufgrund dessen angenommen werden kann, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung inkriminierter Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 27.5.2003, a.a.O., Rn. 37; Senatsbeschl. v. 20.7.2016, a.a.O., Rn. 22; Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, StAG, § 11 Rn. 17a).

  • VG Köln, 30.03.2022 - 1 K 1272/21
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 1. April 2019 - 5 ZB 18.1882 -, juris, Rn. 19; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 13 LA 33/15 -, juris, Rn. 11; Hess VGH, Beschluss vom 6. Januar 2006 - 12 ZU 3731/04 -, juris, Rn. 5.
  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 8 CE 22.1036

    Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit

    Handelt es sich wie hier um eine Tätigkeit in Leitungsgremien einer Vereinigung, so bedarf es keiner weitergehenden Feststellung dazu, dass der Betreffende innerlich selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt (vgl. zu § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG: NdsOVG, B.v. 20.7.2016 - 13 LA 33/15 - BeckRS 2016, 49675 Rn. 11; vgl. auch HessVGH, B.v. 6.1.2006 - 12 UZ 3731/04 - NVwZ-RR 2006, 429 = juris Rn. 5 und 9 zu § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG).
  • VG Hannover, 07.11.2022 - 5 A 184/21

    Approbation; Approbation als Arzt; Widerruf; Straftat; Unwürdigkeit;

    Eine glaubhafte Distanzierung ist jedoch bei gleichzeitiger Bagatellisierung nur schwerlich denkbar (Nds. OVG, Beschluss vom 22.2.2022 - 13 LB 226/21 -, V. n. b.; Nds. OVG, Beschluss vom 20.7.2016 - 13 LA 33/15 -, juris Rn. 21).
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