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   OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09   

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OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09 (https://dejure.org/2009,4614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.2009 - 11 LB 56/09 (https://dejure.org/2009,4614)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 11 LB 56/09 (https://dejure.org/2009,4614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 AufenthG; § 55 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1. AufenthG; § 104a Abs. 1 AufenthG; § 104a Abs. 2 AufenthG
    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung i.S.d. AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § ... 23 Abs. 1, AufenthG § 104a, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2, AuslG § 45 Abs. 1, AuslG § 46 Nr. 2 1. Alt., AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt., AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 7, AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt., AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt., BZRG § 63 Abs. 1, BZRG § 63 Abs. 4, BZRG § 51 Abs. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 2, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 1
    Ausweisung, Ermessensausweisung, libanesisch, türkisch, Staatsangehörigkeit, Registerauszug, Personenstandsregister, Mardin, Erziehungsregister, Jugendstrafe, Verwertungsverbot, Lebensunterhalt, außergewöhnliche Härte

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; AufenthG § ... 25 Abs. 4 S. 2; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 1 S. 3; ; AufenthG § 104a Abs. 2 S. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 5 S. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 5 S. 2; ; AufenthG § 104a Abs. 5 S. 3; ; BZRG § 63 Abs. 1; ; BZRG § 63 Abs. 4; ; EMRK Art. 8; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; JGG § 13 Abs. 3; ; JGG § 45 Abs. 1; ; JGG § 47; ; StPO § 153 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 170 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG ) bzgl. eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung i.S.d. AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung i.S.d. AufenthG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1600
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann einem Ausländer die Täuschung seiner Eltern über ihre Identität und Staatsangehörigkeit nur für die Zeit seiner Minderjährigkeit zugerechnet werden (vgl. Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, NVwZ 2009, 979; ebenso Burr, in: GK-AufenthG, § 25 Rn. 156 u. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 104 a Rn. 38).

    Da aber die vom Kläger begehrte Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auch Ansprüche erfasst, die auf Neuerteilung gerichtet sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.), und bei ausländerrechtlichen Verpflichtungsklagen grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2007 - 1 C 43.06 -, BVerwGE 129, 226), kommt als neue Anspruchsgrundlage die am 28. August 2007 in Kraft getretene Altfallregelung des § 104 a AufenthG in Betracht.

    Allerdings vermag diese Vorschrift nur einen Anspruch für die Zeit ab ihrem Inkrafttreten zu begründen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.).

    Abs. 1 des § 104 a AufenthG schließt die Anwendung dieser Regelung nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.; Funke-Kaiser, a.a.O., § 104 AufenthG Rn. 66).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Kläger auch als "lediges" Kind im Sinne des § 104 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG anzusehen, obwohl er nach islamischem Ritus verheiratet ist, da eine derartige Eheschließung auch sonst im Aufenthaltsrecht nicht anerkannt werde (Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.).

    Damit kommt seiner langjährigen Aufenthaltsdauer insgesamt nicht das Gewicht zu, wie wenn der Aufenthalt formell und materiell in jeder Hinsicht unbedenklich wäre (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.).

    Er genießt aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 5. März 2004 - 6 B 7323/03 - vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Die Eltern des Klägers und seine Geschwister N. und O. sind unanfechtbar ausreisepflichtig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Juli 2009 - 1 B 15.09 - ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats vom 29. Januar 2009 - 11 LB 136/07 - verworfen hatte.

    An dem Berufungsverfahren 11 LB 136/07 waren ursprünglich auch der Kläger und seine Geschwister M., P. und Q. beteiligt.

    Der Senat führte in dem - inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen - Berufungsverfahren 11 LB 136/07 am 21. Februar 2008 und am 29. Januar 2009 mündliche Verhandlungen durch.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 11 LB 136/07, 11 LB 55-58/09 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Hildesheim Bezug genommen.

    Zwar hat der Senat in dem die Eltern des Klägers und seiner Geschwister N. und O. betreffenden Berufungsverfahren 11 LB 136/07 mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 29. Januar 2009 die Rechtmäßigkeit der gegen sie ebenfalls ergangenen Ermessensausweisung bejaht, doch gilt dies nicht für den heute 27-jährigen Kläger.

    Denn sie sind seit der am 20. Juli 2009 eingetretenen Rechtskraft des Senatsurteils 11 LB 136/07 vom 29. Januar 2009 unanfechtbar ausreisepflichtig (vgl. § 50 Abs. 1 u. 2. AufenthG).

    Außerdem ist dem Senat aus dem Parallelverfahren 11 LB 136/07 bekannt, dass im Libanon Verwandte von ihm leben.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 11 S 158/08

    Altfallregelung; Versagung der Aufenthaltserlaubnis und Schulbesuch der Kinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Dies bedeutet, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt werden muss und nur bei Vorliegen von atypischen Umständen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. 10. Sen. d. erk. Ger., Beschl. v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.7.2008 - 11 S 158/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 22.11.2005 - 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326 zur Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

    An diesen Vorschriften wird deutlich, dass die Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" darauf angelegt ist, in eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu münden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.7.2008, a.a.O.; Funke-Kaiser, a.a.O., § 104 a Rn. 64).

    Ist demnach offenkundig, dass der Ausländer auch nach Ablauf der Probezeit den Lebensunterhalt nicht selbständig ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und deshalb nach dem 31. Dezember 2009 eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht in Betracht kommt, ist es gerechtfertigt, abweichend von der Soll-Regelung in § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abzulehnen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.3.2009, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.7.2008, a.a.O.; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht 2008, S. 325 f. Rn. 719; Funke-Kaiser, a.a.O., § 104 a Rn. 64; Albrecht, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/ Harms, Komm. zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., § 104 AufenthG Rn. 17, a.A. Huber/ Göbel/Zimmermann, a.a.O., S. 233 Rn. 607).

  • BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06

    Außergewöhnliche Härte; landesrechtliche Altfallregelung; Bleiberechtsregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Die in der bisherigen Rechtsprechung zur Vorgängerbestimmung des § 30 Abs. 2 AuslG 1990 aufgestellten hohen Anforderungen gelten auch im Rahmen des § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (BVerwG, Beschl. v. 8.2.2007 - 1 B 69.06 u.a. -, NVwZ 2007, 844).

    Die Beendigung des Aufenthalts muss für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar sein (vgl. etwa Urteil des Senats vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 14.00 - Buchholz 402.240 § 6 AuslG Nr. 16 sowie Beschluss vom 8. Februar 2007 - BVerwG 1 B 69.06 - a.a.O.).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Dies hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Straftaten von Ausländern, die ihre gesamte Kindheit und Jugend oder den größten Teil davon im Gastland verbracht haben, in ständiger Rechtsprechung betont (vgl. Urt. v. 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333; Urt. v. 17.4.2003 - 32853/99 -, NJW 2004, 2147).

    Aber selbst wenn man den Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. AufenthG (= § 46 Nr. 2 1. Alt. AuslG) als erfüllt ansehen würde, wäre eine Ausweisung des Klägers jedenfalls mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (vgl. Urt. v. 23.6.2008, a.a.O.) im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK unverhältnismäßig.

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG gilt auch im Ausländerrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296; Renner, a.a.O., § 55 AufenthG Rn. 21; Hailbronner, a.a.O., § 55 AufenthG Rn. 32; Discher, a.a.O., vor §§ 53 ff. AufenthG Rn. 1136 ff.).

    Sie unterliegen aber mit Vollendung des 24. Lebensjahres des Klägers im September 2006 einem Verwertungsverbot (§ 63 Abs. 1 u. 4 i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG; vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 28.1.1997, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 10 ME 222/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausreisehindernisses; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Der erkennende Senat kann offen lassen, ob ein derartiges Hindernis in diesem Zusammenhang rechtlich beachtlich ist oder nicht (vgl. einerseits 10. Sen. d. erk. Ger., Beschl. v. 17.11.2006 - 10 ME 222/06 -, AuAS 2007, 28; BayVGH, Beschl. v. 14.9.2006 - 24 C 06.1327 -, juris; Burr, a.a.O., § 25 AufenthG Rn. 157; andererseits OVG Bremen, Beschl. v. 6.8.2007 - 1 B 315/07 -, juris; Huber/Göbel/Zimmermann, a.a.O., S. 235 Rn. 611; Kirsch, Die erste bundesrechtliche Altfallregelung in § 104 a Aufenthaltsgesetz, ZAR 2008, 130, 133).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Dies bedeutet, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt werden muss und nur bei Vorliegen von atypischen Umständen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. 10. Sen. d. erk. Ger., Beschl. v. 31.3.2009 - 10 LA 411/08 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.7.2008 - 11 S 158/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 22.11.2005 - 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326 zur Soll-Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
  • OVG Bremen, 06.08.2007 - 1 B 315/07

    Altfallregelung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Der erkennende Senat kann offen lassen, ob ein derartiges Hindernis in diesem Zusammenhang rechtlich beachtlich ist oder nicht (vgl. einerseits 10. Sen. d. erk. Ger., Beschl. v. 17.11.2006 - 10 ME 222/06 -, AuAS 2007, 28; BayVGH, Beschl. v. 14.9.2006 - 24 C 06.1327 -, juris; Burr, a.a.O., § 25 AufenthG Rn. 157; andererseits OVG Bremen, Beschl. v. 6.8.2007 - 1 B 315/07 -, juris; Huber/Göbel/Zimmermann, a.a.O., S. 235 Rn. 611; Kirsch, Die erste bundesrechtliche Altfallregelung in § 104 a Aufenthaltsgesetz, ZAR 2008, 130, 133).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09
    Da aber die vom Kläger begehrte Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auch Ansprüche erfasst, die auf Neuerteilung gerichtet sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009, a.a.O.), und bei ausländerrechtlichen Verpflichtungsklagen grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2007 - 1 C 43.06 -, BVerwGE 129, 226), kommt als neue Anspruchsgrundlage die am 28. August 2007 in Kraft getretene Altfallregelung des § 104 a AufenthG in Betracht.
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 24 C 06.1327
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck;

  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

  • BVerwG, 15.07.2009 - 1 B 15.09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - 17 B 928/03

    Feststellung des Geburtsdatums anhand türkischer Personenstandsregister

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 13 S 1663/06

    Ausländerrecht; Fortführung des Verwaltungsprozesses durch die bisherige Behörde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 E 124/07

    Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage;

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • VGH Bayern, 05.09.2002 - 10 ZB 02.1830
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. Senatsbeschl. v. 19.3.2010 - 8 ME 42/10 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 79 f.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Mai 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl.

    Diese von den Eltern der Kläger zu 3. und 4. während deren Minderjährigkeit in Ausübung der Personensorge begangene Täuschung auch über die Identität der Kläger zu 3. und 4. müssen sich diese im Rahmen der Beurteilung der Erteilungsvoraussetzungen des § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG grundsätzlich zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52; Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris Rn. 51; Beschl. v. 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -, juris Rn. 12).

    Anlass dafür, eine Unterbrechung dieses Zurechnungszusammenhangs allein durch die zwischenzeitlich eingetretene Volljährigkeit der Kläger zu 3. und 4. anzunehmen, hat der Senat nicht (so wohl auch GK-AufenthG, a.a.O., § 104a Rn. 37.1; offen bei BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, BVerwGE 133, 73, 83; a.A. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 52).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255) und des Niedersächsischen OVG (vgl. Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 - Juris, Beschl. 31.03.2009 - 10 LA 411/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) kann ein Ausnahmefall, der die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG rechtfertigt, dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weder nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG noch nach den Härtefallvorschriften des § 104a Abs. 6 AufenthG in Betracht kommen wird.

    Auch nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/5065, S. 203) ist ein atypischer Fall in Bezug auf die künftige Sicherung des Lebensunterhalts anzunehmen, wenn bereits abzusehen ist, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht erfolgen kann, also davon auszugehen ist, dass die "Probe" nicht bestanden wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 20.10.2009, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11

    Verlängerung bzw. Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als eigenständiger,

    Die Beklagte ist der richtige Anspruchsgegner für das Begehren des Klägers (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), da er ausländerrechtlich hier seinen Wohnsitz zu nehmen hat, vgl. § 61 Abs. 1 AufenthG, und an diesen Wohnsitz die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde anknüpft (vgl. nur Senatsurt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris, Rn. 41, sowie BVerwG, Urt. v. 22.3.2012 - 1 C 5/11 -, juris, Rn. 17 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 8 ME 42/10

    Gewährleistung für ein Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik

    Eine solche ist gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände - wie etwa die Kenntnisse der deutschen Sprache, das soziale Umfeld, das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, die Schul- und Berufsausbildung, die Ausübung von Erwerbstätigkeiten, das bürgerschaftliche Engagement, die Dauer des Aufenthalts, das Lebensalter im Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Rechtstreue, insbesondere das Fehlen strafgerichtlicher Verurteilungen - die begründete Annahme zu tragen geeignet sind, der Ausländer werde sich künftig in sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht in die hiesigen Lebensverhältnisse einfügen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, NVwZ 2009, 979, 981; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 66 ff.; GK-AufenthG, Stand: Januar 2010, § 104a Rn. 26 f.; Nrn. 32.2.3 und 104b.3.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz v. 26.10.2009, GMBl. 2009, 877).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2019 - 13 ME 282/19

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; außergewöhnliche Härte; Beschwerde;

    - BVerwG 1 C 40.07 -, NVwZ 2009, 979, 981; Beschl. v. 8.2.2007 - BVerwG 1 B 69.06 u.a. -, NVwZ 2007, 844; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris Rn. 72).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2011 - 11 ME 83/11

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis wegen mangelnder Begründung für das Fehlen

    Sollte der Umzug des Antragstellers dorthin erfolgen oder bereits erfolgt sein, so wäre die Antragsgegnerin schon örtlich grundsätzlich nicht mehr für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zuständig (vgl. Senatsbeschl. v. 22.3.2011 - 11 ME 515/10 -, unter Bezugnahme auf das Senatsurt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 -, juris, Rn. 41, m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

    Ein solcher Ausnahmefall liegt beispielsweise vor, wenn offenkundig ist, dass nach dem 31. Dezember 2009 eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht in Betracht kommt (Nds. OVG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - 11 LB 56/09 - juris Rn. 62 m.w.N.).
  • SG Hildesheim, 01.12.2009 - S 40 AY 188/09
    Sie verweisen auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe durch das OVG Lüneburg zu Gunsten eines volljährigen Sohnes der Antragsteller zu 1 und 2, der sich mit Erfolg im Berufungsverfahren gegen die Ausweisungsverfügung aus 2003 gewehrt hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: 11 LB 56/09), insbesondere weil ihm eine Täuschungshandlung seiner Eltern für die Zeit ab Vollendung der Volljährigkeit nicht zurechenbar sei.
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