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   OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08   

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OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08 (https://dejure.org/2010,17961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 4 LC 281/08 (https://dejure.org/2010,17961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 (https://dejure.org/2010,17961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs. 1 SGB X; § 45 SGB X; § 50 Abs. 1 SGB X; § 50 Abs. 3 SGB X; § 11 Abs. 2 BAföG
    Rückforderungsanpruch von Ausbildungsförderung bei fehlender Berücksichtigung des Einkommens eines Elternteils in die Berechnung der Höhe der Ausbildungsförderung durch die Behörde; Überprüfungspflicht von Bewilligungsbescheiden durch den Leistungsempfänger trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderungsanpruch von Ausbildungsförderung bei fehlender Berücksichtigung des Einkommens eines Elternteils in die Berechnung der Höhe der Ausbildungsförderung durch die Behörde; Überprüfungspflicht von Bewilligungsbescheiden durch den Leistungsempfänger trotz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2601
  • DVBl 2010, 797
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 4 LB 560/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08
    Dem Empfänger einer hoheitlich gewährten Leistung obliegt es, den zugrunde liegenden Bewilligungsbescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urt. v. 8.2.2001 - B 11 AL 21/00 R -, FEVS 52, 494; Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 -).

    Besteht jedoch offensichtlich Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit eines Bewilligungsbescheides, etwa weil der bewilligte Betrag ungewöhnlich hoch ist, ist der Adressat des Bescheides zu einer Überprüfung des Verwaltungsakts anhand der beigefügten Begründung oder unter Verwendung zusätzlicher Erkenntnismittel verpflichtet (Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 -).

    Drängt sich die Fehlerhaftigkeit des Bescheides auf, besteht sogar die Verpflichtung, sich bei der Behörde zu erkundigen (Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 - Kopp/Ramsauer, § 48 Rn. 125; Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz /Wiesner/von Wulffen, § 45 Rn. 24).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.03.2010 - 4 LC 281/08
    Dem Empfänger einer hoheitlich gewährten Leistung obliegt es, den zugrunde liegenden Bewilligungsbescheid zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (BSG, Urt. v. 8.2.2001 - B 11 AL 21/00 R -, FEVS 52, 494; Senatsbeschl. v. 10.1.2008 - 4 LB 560/07 -).

    Da ein Leistungsempfänger, der der Behörde zutreffende Angaben gemacht hat, davon ausgehen darf, dass die Behörde seine Angaben korrekt umsetzt, ist er im Allgemeinen aber nicht gehalten, Bewilligungsbescheide einer näheren Prüfung zu unterziehen (BSG, Urt. v. 8.2.2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, juris, Rn. 28, m.w.N. (zu § 24 Abs. 1 SGB X).
  • VG Stuttgart, 17.12.2015 - 9 K 895/15

    Heilung des Anhörungsmangels durch Einlegung des Widerspruchs

    Die Gelegenheit zur Stellungnahme kann sich auch aus den Gesamtumständen ergeben (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601, 2602).
  • VG München, 16.12.2021 - M 31 K 21.3624

    Zuwendungsrecht, Richtlinie für die Gewährung einer Bayerischen, Lockdown-Hilfe

    Das Gesetz sieht zudem auch nicht vor, dass ihm für seine Äußerung eine Frist zu setzen ist (vgl. z.B. NdsOVG, B.v. 31.3.2010 - 4 LC 281/08 - juris Rn. 28; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 28 Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.03.2016 - 1 B 1285/15

    Versetzung

    Selbst wenn man in Anlehnung an die zu § 28 VwVfG entwickelten Grundsätze davon ausginge, dass kein ausdrücklicher schriftlicher Hinweis auf die Äußerungsmöglichkeit des Betriebsrats erforderlich war (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601, 2602), genügte die bloße Information über die beabsichtigte Zuweisung der Antragstellerin zur T-Systems International GmbH in München den Anforderungen nicht.

    Erforderlich ist nämlich, dass ein Beteiligter erkennen kann, dass er Gelegenheit zur Äußerung zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601, 2602).

  • VG Köln, 10.06.2016 - 2 L 1110/16

    Untersagung weiterer Bauarbeiten auf einer Baustelle unter gleichzeitiger

    Auch wenn eine Anhörung nicht den ausdrücklichen Hinweis erfordert, dass der Betroffene sich äußern kann, OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, juris (Rn. 28), muss dem Betroffenen gleichwohl zweifelsfrei erkennbar sein, dass ihm die Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist einräumt, OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, juris (Rn. 28); vgl. Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 28 Rn. 44.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 A 1727/13

    Rückforderung der Aufwendungen der Beihilfe für die Ehefrau wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - 2 C 29.84 -, ZBR 1987, 219 = juris, Rn. 12, am Ende, OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 A 2486/11 -, juris, Rn. 9 ff.; siehe auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2601 = juris, Rn. 33 f. (dort einen Bewilligungsbescheid für Ausbildungsförderung betreffend); Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 161, 163.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 2 B 990/20
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 LC 281/08 -, NJW 2010, 2691 (2602); Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage 2020, § 28 Rn. 39 f., und Ritgen in: Knack/Henneke, VwVfG, 11. Auflage 2020, § 28 Rn. 52, 55, 57, 63 und 66, alle m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2015 - 4 PA 251/15

    Ausbildungsverhältnis; Einkommen; Einkünfte; Freibetrag; Pflichtpraktikum;

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine ausreichende Anhörung der Klägerin im Sinne von § 24 Abs. 1 SGB X bereits mit den Schreiben vom 27. Mai und 17. Juni 2014 (Bl. 433, 435 Beiakte A) erfolgt sein dürfte, in denen das seinerzeit zuständige Ausbildungsförderungsamt die Klägerin jeweils darauf hingewiesen hatte, dass sie nach Vorlage der Unterlagen über ihr Praktikumsverhältnis mit einer Rückforderung rechnen müsse (vgl. zu den Anforderungen an eine Anhörung den Senatsbeschl. v. 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2015 - 4 LA 139/14

    Ausbildungsförderung; Aussageverweigerungsrecht; Darlegungs- und Beweislast;

    Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass der Kläger sich hierzu äußern kann, ist nicht erforderlich gewesen (Senatsbeschluss vom 31.3.2010 - 4 LC 281/08 - m.w.N.).
  • VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08

    Ausbildung; Ausbildungsförderung; Bescheid; Bruder; Ermessen; Exmatrikulation;

    Drängt sich die Fehlerhaftigkeit des Bescheides auf, kann auch die Verpflichtung zur Erkundigung bei der Behörde bestehen (vgl. Nds. OVG, B. v. 10.01.2008 - 4 LB 560/07 - Nds. OVG, B. v. 31.03.2010 - 4 LC 281/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2011 - L 1 R 443/08
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