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   OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90   

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https://dejure.org/1993,8150
OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90 (https://dejure.org/1993,8150)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.1993 - 7 K 1/90 (https://dejure.org/1993,8150)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 7 K 1/90 (https://dejure.org/1993,8150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Teilgenehmigung; Konditionierungsanlage; Gorleben; Geltungsbereich des Atomgesetzes; DDR; Zwischenlager; Nukelarenergie; Klagebefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilgenehmigung; Konditionierungsanlage; Gorleben; Geltungsbereich des Atomgesetzes; DDR; Zwischenlager; Nukelarenergie; Klagebefugnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    a) Eine erste atomrechtliche Teilgenehmigung kann, wie den Klägern einzuräumen ist, wegen Unbestimmtheit ihres Regelungsgehaltes Rechte Dritter verletzen (BVerwG, Urt. v. 9. September 1988 - 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207, 215) [BVerwG 09.09.1988 - 7 C 3/86] .

    Da mit dieser ersten Teilgenehmigung noch nicht die Errichtung der gesamten Anlage mit allen Anlagenteilen und sicherheitstechnisch relevanten Systemen genehmigt worden ist, reicht es aus, daß das Betriebskonzept der Anlage bisher lediglich im Rahmen des vorläufigen positiven Gesamturteils beurteilt worden ist (BVerwG, Urt. v. 9. September 1988, aaO).

    Soweit die Anlage danach also noch nicht abschließend in sicherheitsrechtlich relevanten Einzelheiten beurteilt werden kann und die Entscheidung darüber späteren Teil-(Errichtungs-)Genehmigungen vorbehalten bleibt, ist sie und ihr Betrieb daraufhin vorläufig zu beurteilen, ob dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (BVerwG, Urt. v. 9. Juli 1982 - 7 C 54.79 -, DVBl 1982, 960; Urt. v. 9. September 1988 - 7 C 3.86 -, aaO, S. 214).

    Daran haben weder die Mülheim-Kärlich-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 (- 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207) noch die Obrigheim-Entscheidung (Urt. v. 7.6. 1991 - 7 C 43.90 -, BVerwGE 88, S. 286 f., 290) [BVerwG 07.06.1991 - 7 C 43/90] etwas geändert, da diese eine bereits vollständig erteilte Errichtungsgenehmigung zum Gegenstand hatten, wodurch im gestuften Genehmigungsverfahren ein Abschnitt erreicht war, bei dem bereits ein abschließendes Urteil über den sicheren Betrieb vorliegen mußte.

  • OVG Berlin, 08.01.1991 - 7 K 3.90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren 7 K 3/90, 7 K 5/90 und 7 M 10/90 sowie der Beiakten 1 - 14 (vgl. Aufstellung GA Bl. 6) Bezug genommen.

    Auch soweit die Kläger sich zusätzlich auf den Vortrag des Klägers im - für erledigt erklärten - Parallelverfahren 7 K 3/90 zum Strahlenminimierungsgebot beziehen, machen sie substantiiert keine mögliche Verletzung ihrer Rechte geltend: Seit der "Stade-Entscheidung" des BVerwG (Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.78 -) gehört es zum anerkannten Bestand des Atomrechts, daß, was die hinzunehmende Strahlenbelastung der Umgebungsbevölkerung anbelangt, einzig die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung drittschützenden Charakter haben.

    Einzig zu diesem Risiko hatte der Kläger des Verfahrens 7 K 3/90 aber vorgetragen.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1990 - 7 M 10/90

    Einwohner der DDR; Öffentlichkeitsbeteiligung; Atomrechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Er hat im vorangegangenen Aussetzungsverfahren 7 M 10/90 dargelegt, daß er die angefochtene Genehmigung für formell und materiell rechtmäßig halte (beigezogene Gerichtsakte Bl. 112).

    Mit Beschluß vom 23. März 1990 - 7 M 10/90 - hat der Senat den Antrag der Kläger abgelehnt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den - für sofort vollziehbar erklärten Genehmigungsbescheid vom 30. Januar 1990 - wiederherzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren 7 K 3/90, 7 K 5/90 und 7 M 10/90 sowie der Beiakten 1 - 14 (vgl. Aufstellung GA Bl. 6) Bezug genommen.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Unabhängig hiervon müssen die genannten Ereignisse hier schon deswegen außer Betracht bleiben, weil das Erlaßdatum für die erhobene Anfechtungsklage auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung der Sach- und Rechtslage ist (BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 - Wyhl -, DVBl 1986, 190, 193 [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82] m.w.N.).

    Das vorläufige positive Gesamturteil ist wiederum nur insoweit drittschützend und spielt deshalb auch nur insoweit in Verfahren wie dem vorliegenden eine Rolle, als es die Einhaltung vorhabensbezogener Genehmigungsvoraussetzungen sicherstellen soll, die ihrerseits drittschützend sind (BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 -, DVBl 1986, S. 190).

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Denn die in § 1 Nr. 2 AtG genannten Rechtsgüter werden vom Atomgesetz nicht nur beschränkt auf seinen staatlichen Geltungsbereich geschützt (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1986 - 7 C 29.85 -, DVBl 1987, S. 375).

    b) Selbst ein im Unterbleiben einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu erblickender Verfahrensfehler würde nach der "Niederländer-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. 7 C 29.85 v. 17.12.1986, aaO, = E 75, 285; inzwischen auch Urt. d. Sen. v. 3.4.1992 - 7 L 121/90 -, S. 27 ff.) keinen Aufhebungsanspruch der Kläger begründen, sondern lediglich zu einer Verminderung ihrer Substantiierungspflicht nach § 42 Abs. 2 VwGO führen.

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Daran haben weder die Mülheim-Kärlich-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1988 (- 7 C 3.86 -, BVerwGE 80, 207) noch die Obrigheim-Entscheidung (Urt. v. 7.6. 1991 - 7 C 43.90 -, BVerwGE 88, S. 286 f., 290) [BVerwG 07.06.1991 - 7 C 43/90] etwas geändert, da diese eine bereits vollständig erteilte Errichtungsgenehmigung zum Gegenstand hatten, wodurch im gestuften Genehmigungsverfahren ein Abschnitt erreicht war, bei dem bereits ein abschließendes Urteil über den sicheren Betrieb vorliegen mußte.
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Soweit die Anlage danach also noch nicht abschließend in sicherheitsrechtlich relevanten Einzelheiten beurteilt werden kann und die Entscheidung darüber späteren Teil-(Errichtungs-)Genehmigungen vorbehalten bleibt, ist sie und ihr Betrieb daraufhin vorläufig zu beurteilen, ob dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen" (BVerwG, Urt. v. 9. Juli 1982 - 7 C 54.79 -, DVBl 1982, 960; Urt. v. 9. September 1988 - 7 C 3.86 -, aaO, S. 214).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Ein etwa auch die Betriebsabläufe bereits in allen Einzelheiten feststellender Vorbescheid ( § 7 a AtG ) ist hier nicht ergangen und brauchte entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht zu ergehen, weil er gerade nicht notwendiger Bestandteil einer ersten Teilgenehmigung ist (BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 7 C 4.85 -, - Brokdorf -, BVerwGE 78, 177).
  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie offengelassen (Beschl. v. 5.6. 1992 - 4 NB 21/92 -, NVwZ 1992, S. 1093 [BVerwG 05.06.1992 - 4 NB 21/92] ).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 1/90
    Auch soweit die Kläger sich zusätzlich auf den Vortrag des Klägers im - für erledigt erklärten - Parallelverfahren 7 K 3/90 zum Strahlenminimierungsgebot beziehen, machen sie substantiiert keine mögliche Verletzung ihrer Rechte geltend: Seit der "Stade-Entscheidung" des BVerwG (Urt. v. 22.12.1980 - 7 C 84.78 -) gehört es zum anerkannten Bestand des Atomrechts, daß, was die hinzunehmende Strahlenbelastung der Umgebungsbevölkerung anbelangt, einzig die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung drittschützenden Charakter haben.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.12.1982 - 7 A 7/80
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.08.1985 - 7 B 15/85

    Einwendung; Ausschluß; Anlage; Nachbar

  • OVG Niedersachsen, 03.03.1992 - 7 L 121/90

    Atomrechtliche Genehmigung; Aufhebung; Verfahrensfehler; Einwender;

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1993 - 7 K 5/90
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2003 - 7 KS 650/01

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung (hier:

    Die dagegen erhobene Klage (u.a.) des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 21.01.1993 - 7 K 1/90 - als unzulässig abgewiesen.

    die 1. TG v. 21.01.1993 - 7 K 1/90 - bereits bestätigt.

    Sie ist mit dem Haupt- (I.) wie mit dem Hilfsantrag (II.) unzulässig, weil das Vorbringen des Klägers eine Verletzung seiner Rechte durch Regelungen der 3. TG im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nicht möglich erscheinen lässt (vgl. bereits das die 1. TG betreffende Urt. des Senats mit dem Kläger als Beteiligten v. 21.01.1993 - 7 K 1/90 -).

    An diesem - im Übrigen bereits in der 1. TG im Rahmen des vorläufigen positiven Gesamturteils rechtskräftig festgestellten - Befund zu den Auswirkungen der PKA (vgl. Urteil des Senats v. 21.01.1993, a.a.O., UA Bl. 24) hat sich zu Lasten des Klägers mit der nunmehr angefochtenen 3. TG nichts geändert.

    1.2.2.1 Abgesehen davon, dass zweifelhaft erscheint, ob quasi-kriegerische Ereignisse dieser Art von § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG ("erforderlicher Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter") erfasst werden (verneinend etwa Ossenbühl, NVwZ 2002, 290 f. u. 1209; teilw. a. A. Sendler, a.a.O., 681 f. u. 1210; gänzlich a.A. Koch u. John, DVBl. 2002, 1578, alle jeweils m.w.N.), gehören derartige Gefahren - in der bisherigen juristischen Diskussion ersichtlich unstreitig - zum Risiko der Gesamtbevölkerung, aus dem einzelne Dritte keine Rechtsansprüche gegen den Staat ableiten können ("Restrisiko", vergleichbar zu Flugzeugabstürzen und zu § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 21.01.1993, a.a.O., UA Bl. 32).

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